Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
15.10.15, 16:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:42

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD Beratungsfolge: Gremium Datum 27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 25.11.2014 Bezirksamt 17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1176/XIX Bezirksamt Wege-Beleuchtung Nordspitzenpark Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.08.2014 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wegeverbindung durch den Park auf dem Gelände der ehemaligen Gasag Nordspitze zwischen der Roßbachstraße und dem Übergang zur Ebersstraße ("Uwe-Saager-Steig") beleuchten zu lassen. Dazu ist ggf. eine Umwidmung der entsprechenden Fläche in öffentliches Straßenland zu prüfen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Laut Grünanlagengesetz ist eine Beleuchtung von Wegen in Grün- und Erholungsanlagen nicht vorgesehen und zwingend erforderlich. Nach einem Lichtkonzept der Sen StadtUm wurde die Erstellung und Bewirtschaftung von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Grünund Erholungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen durch die öffentliche Beleuchtung in Aussicht gestellt. Dieses Konzept wurde jedoch nicht verabschiedet und die Umsetzung demnach nicht vollzogen. Die Zuständigkeit liegt weiterhin in den bezirklichen Grünflächenämtern. Eine Beleuchtung in der o.g. Grünanlage ist mit hohen Kosten verbunden. Für die Beschaffung und den Einbau von rund 20 Mastleuchten, für die Herstellung eines Hausanschlusses und die Verlegung entsprechender Leitungen müssen ca. 100.000 € veranschlagt werden. Hinzu kommen die jährlichen Unterhaltungskosten. Neben den Stromverbrauchskosten für den Betrieb müssen nicht unerhebliche Kosten für zu erwartende Vandalismusschäden einkalkuliert werden, die sich in der Kosten- und Leistungsrechnung in den Grünanlagenprodukten negativ niederschlagen werden. D.h. die Kosten für eine Beleuchtung sind aus den regulären Mitteln für die Grünpflege zu finanzieren und fehlen daher für die gärtnerische Unterhaltung der Grünanlagen. . Kenntnis genommen: überwiesen: Die Grünanlage Gasag-Nordspitze ist laut Entwurf vom B-Plan 7-29 als öffentliche Grünanlage ausgewiesen. Eine Widmung als Straßenland kann daher planungsrechtlich nicht erfolgen. Der Wunsch nach einer Beleuchtung ist zwar für das Bezirksamt nachvollziehbar, aber aus den genannten Gründen derzeit nicht umsetzbar. Berlin, den 04.12.2014 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Krüger, Daniel Seite: 2/2