Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
15.10.15, 16:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
25.11.2014 Bezirksamt
17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1176/XIX
Bezirksamt
Wege-Beleuchtung Nordspitzenpark
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.08.2014 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass die Wegeverbindung durch den Park auf dem Gelände der
ehemaligen Gasag Nordspitze zwischen der Roßbachstraße und dem Übergang zur
Ebersstraße ("Uwe-Saager-Steig") beleuchten zu lassen.
Dazu ist ggf. eine Umwidmung der entsprechenden Fläche in öffentliches Straßenland zu
prüfen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Laut Grünanlagengesetz ist eine Beleuchtung von Wegen in Grün- und Erholungsanlagen
nicht vorgesehen und zwingend erforderlich. Nach einem Lichtkonzept der Sen StadtUm
wurde die Erstellung und Bewirtschaftung von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Grünund Erholungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen durch die öffentliche Beleuchtung
in Aussicht gestellt. Dieses Konzept wurde jedoch nicht verabschiedet und die Umsetzung
demnach nicht vollzogen. Die Zuständigkeit liegt weiterhin in den bezirklichen
Grünflächenämtern.
Eine Beleuchtung in der o.g. Grünanlage ist mit hohen Kosten verbunden. Für die
Beschaffung und den Einbau von rund 20 Mastleuchten, für die Herstellung eines
Hausanschlusses und die Verlegung entsprechender Leitungen müssen ca. 100.000 €
veranschlagt werden. Hinzu kommen die jährlichen Unterhaltungskosten. Neben den
Stromverbrauchskosten für den Betrieb müssen nicht unerhebliche Kosten für zu erwartende
Vandalismusschäden einkalkuliert werden, die sich in der Kosten- und Leistungsrechnung in
den Grünanlagenprodukten negativ niederschlagen werden. D.h. die Kosten für eine
Beleuchtung sind aus den regulären Mitteln für die Grünpflege zu finanzieren und fehlen
daher für die gärtnerische Unterhaltung der Grünanlagen.
.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Die Grünanlage Gasag-Nordspitze ist laut Entwurf vom B-Plan 7-29 als öffentliche
Grünanlage ausgewiesen. Eine Widmung als Straßenland kann daher planungsrechtlich
nicht erfolgen.
Der Wunsch nach einer Beleuchtung ist zwar für das Bezirksamt nachvollziehbar, aber aus
den genannten Gründen derzeit nicht umsetzbar.
Berlin, den 04.12.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Krüger, Daniel
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