Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. CDU, B'90/Grüne, AGP
Beratungsfolge:
Datum
16.06.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1495/XVIII
Frakt. CDU, B'90/Grüne, AGP
"Ekelliste" und Smiley-System für Tempelhof-Schöneberg!
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. bis zur 2. September-Sitzung der BVV die Voraussetzungen für eine Negativliste
(„Ekelliste“) auf der bezirkseigenen Homepage zu schaffen, um Verbraucher über
gravierende hygienische Missstände in Gaststätten, Imbissen, Kantinen, Restaurants
und anderen Lebensmittelbetrieben im Bezirk zu informieren;
2. zugleich allen Lebensmittelbetrieben im Bezirk die Möglichkeit zu eröffnen, sich an
einer Positivliste („Smiley-System“) zu beteiligen, deren Ergebnisse sowohl in den
Betrieben, als auch auf der Homepage des Bezirksamtes veröffentlicht werden.
Begründung:
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde im Zuge zahlreicher Lebensmittelskandale
im Jahre 2008 novelliert und bietet Behörden seither die Möglichkeit, Verbraucher über
hygienisch desolate Zustände in Lebensmittelbetrieben zu informieren. Der Bezirk Pankow
informiert seit dem vergangenen Jahr im Rahmen einer Negativliste über Betriebe und die
konkreten Missstände (Ekelliste“). Diese werden auf der Homepage des Bezirksamtes
veröffentlicht, wobei es sich keinesfalls um „Bagatelldelikte“ handelt. Den betroffenen
Betrieben wird nachfolgend die Chance eröffnet, die Mängel abzustellen, um wieder von der
Ekelliste genommen zu werden.
Das parallel hierzu in Pankow eingeführte Smiley-System (Positivliste), das privatrechtlicher
Natur ist und auf Freiwilligkeit beruht, beinhaltet im Kern, dass unmittelbar nach der
amtlichen Hygiene-Kontrolle ein Bericht ausgedruckt und an gut sichtbarer Stelle im
Lebensmittelbetrieb ausgehängt wird. Zusätzlich wird der Bericht im Internet veröffentlicht.
Eine Kombination aus Negativ- und Positiv-Liste erscheint nach Abwägung aller Interessen
die sachgerechtetes Form, Verbraucher in beide Richtungen (Mängel bzw. „Vorbildlichkeit“)
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
zu informieren. Klar ist, dass es sich jeweils nur um Momentaufnahmen handelt, daher sind
die Voraussetzungen für zeitnahe Nachkontrollen zu schaffen.
Obwohl seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung, konnten sich weder Senat, noch Bezirke
bis heute auf ein einheitliches Verfahren für ganz Berlin verständigen. Dieser Zustand ist
nicht länger hinnehmbar. Der Verbraucherschutz ist seit 2008 klar normiert mit der Folge,
dass die Bürger in Tempelhof-Schöneberg ein Recht auf umfassende Verbraucherinformation haben. Dieses Recht darf ihnen nicht länger vorenthalten werden.
Berlin, den 08.06.2010
Herr Olschewski, Ralf
Frakt. CDU, B'90/Grüne, AGP
Herr Oltmann, Jörn
Herr Ratzkowski, Ronald
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