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Antrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:43

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Frakt. CDU, B'90/Grüne, AGP Beratungsfolge: Datum 16.06.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 1495/XVIII Frakt. CDU, B'90/Grüne, AGP "Ekelliste" und Smiley-System für Tempelhof-Schöneberg! Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, 1. bis zur 2. September-Sitzung der BVV die Voraussetzungen für eine Negativliste („Ekelliste“) auf der bezirkseigenen Homepage zu schaffen, um Verbraucher über gravierende hygienische Missstände in Gaststätten, Imbissen, Kantinen, Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben im Bezirk zu informieren; 2. zugleich allen Lebensmittelbetrieben im Bezirk die Möglichkeit zu eröffnen, sich an einer Positivliste („Smiley-System“) zu beteiligen, deren Ergebnisse sowohl in den Betrieben, als auch auf der Homepage des Bezirksamtes veröffentlicht werden. Begründung: Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde im Zuge zahlreicher Lebensmittelskandale im Jahre 2008 novelliert und bietet Behörden seither die Möglichkeit, Verbraucher über hygienisch desolate Zustände in Lebensmittelbetrieben zu informieren. Der Bezirk Pankow informiert seit dem vergangenen Jahr im Rahmen einer Negativliste über Betriebe und die konkreten Missstände (Ekelliste“). Diese werden auf der Homepage des Bezirksamtes veröffentlicht, wobei es sich keinesfalls um „Bagatelldelikte“ handelt. Den betroffenen Betrieben wird nachfolgend die Chance eröffnet, die Mängel abzustellen, um wieder von der Ekelliste genommen zu werden. Das parallel hierzu in Pankow eingeführte Smiley-System (Positivliste), das privatrechtlicher Natur ist und auf Freiwilligkeit beruht, beinhaltet im Kern, dass unmittelbar nach der amtlichen Hygiene-Kontrolle ein Bericht ausgedruckt und an gut sichtbarer Stelle im Lebensmittelbetrieb ausgehängt wird. Zusätzlich wird der Bericht im Internet veröffentlicht. Eine Kombination aus Negativ- und Positiv-Liste erscheint nach Abwägung aller Interessen die sachgerechtetes Form, Verbraucher in beide Richtungen (Mängel bzw. „Vorbildlichkeit“) Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: zu informieren. Klar ist, dass es sich jeweils nur um Momentaufnahmen handelt, daher sind die Voraussetzungen für zeitnahe Nachkontrollen zu schaffen. Obwohl seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung, konnten sich weder Senat, noch Bezirke bis heute auf ein einheitliches Verfahren für ganz Berlin verständigen. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Der Verbraucherschutz ist seit 2008 klar normiert mit der Folge, dass die Bürger in Tempelhof-Schöneberg ein Recht auf umfassende Verbraucherinformation haben. Dieses Recht darf ihnen nicht länger vorenthalten werden. Berlin, den 08.06.2010 Herr Olschewski, Ralf Frakt. CDU, B'90/Grüne, AGP Herr Oltmann, Jörn Herr Ratzkowski, Ronald Seite: 2/2