Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Dringlichkeitsantrag.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Frakt. SPD, GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Dringlichkeitsantrag
Drucks. Nr:
0772/XIX
Frakt. SPD, GRÜNE
Säntisstraße - Sitzungspause zur weiteren Klärung rechtlicher Grundlagen
nutzen!
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zur endgültigen Klärung der
planungsrechtlichen Grundlage für die Grundstücke Säntisstraße 95-129 und zur Sondierung
weitergehender Möglichkeiten zum Erhalt von Kleingärten folgende Schritte zu unternehmen:
1. Das vom „Grünen Säntispark e. V.“ dem Bezirksamt übermittelte Rechtsgutachten ist
vom Bezirksamt beim Eisenbahnbundesamt vorgelegt worden. Dazu wird das Bezirksamt
gebeten, die schriftliche Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes der BVV unmittelbar
zur Kenntnis zu geben.
2. Des Weiteren sollen schriftliche Stellungnahmen von den Senatsverwaltungen für
Standentwicklung und Umwelt und Wirtschaft angefordert werden.
3. Das bezirkliche Rechtsamt soll eine schriftliche Bewertung und Stellungnahme zum
Rechtsgutachten der Bezirksverordnetenversammlung und dem Bezirksamt zeitnah zur
Verfügung stellen. Das Rechtsamt soll hierbei insbesondere den möglichen Einfluss auf
das laufende Bauantragsverfahren darlegen.
4. Anfang August möge das Bezirksamt Vertreter/-innen alle an dem Vorgang beteiligten
Gruppen und Institutionen und den Investor zu einem Sondierungsgespräch einladen.
Ziel des Gespräches soll es sein, die Interessen so auszuloten, dass eine vertragliche
Vereinbarung zwischen Investor und Kleingärtner/innen möglich gemacht werden kann.
5. Die unter 1., 2. und 3. genannten Stellungnahmen sind den Mitgliedern der
Bezirksverordnetenversammlung ohne Verzögerung durch Sitzungspausen zur Kenntnis
zu geben und sollen zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Schriftwechseln über die
Website des Bezirksamts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
6. Sobald der Bauantrag vollständig eingereicht worden ist, beginnt die Frist zur
Genehmigung von 4 Wochen. Aus diesem Grund ist die BVV umgehend über alle
eingehenden Gutachten oder Unterlagen zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Begründung:
Das vorliegende Rechtsgutachten, das von Grüner Säntispark e.V. in Auftrag gegeben
wurde und nun dem Bezirksamt vorliegt, schafft möglicherweise eine neue Rechtsgrundlage,
die es zunächst als Basis für weitere Entscheidungen zu klären gilt.
Mit der bereits erfolgten Veröffentlichung von Schriftwechseln des Bezirksamts mit der
Senatsverwaltung und dem Eisenbahnbundesamt leistet der Bezirk einen wichtigen Beitrag
zur Transparenz des Verfahrens, der auch auf die nun geforderten Stellungnahmen
ausgedehnt werden soll.
Berlin, den 18.06.2013
Frau Ahlhoff, Elke
Frakt. SPD, GRÜNE
Herr Oltmann, Jörn
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