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Dringlichkeitsantrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Dringlichkeitsantrag.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:44

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Frakt. SPD, GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 19.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Dringlichkeitsantrag Drucks. Nr: 0772/XIX Frakt. SPD, GRÜNE Säntisstraße - Sitzungspause zur weiteren Klärung rechtlicher Grundlagen nutzen! Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zur endgültigen Klärung der planungsrechtlichen Grundlage für die Grundstücke Säntisstraße 95-129 und zur Sondierung weitergehender Möglichkeiten zum Erhalt von Kleingärten folgende Schritte zu unternehmen: 1. Das vom „Grünen Säntispark e. V.“ dem Bezirksamt übermittelte Rechtsgutachten ist vom Bezirksamt beim Eisenbahnbundesamt vorgelegt worden. Dazu wird das Bezirksamt gebeten, die schriftliche Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes der BVV unmittelbar zur Kenntnis zu geben. 2. Des Weiteren sollen schriftliche Stellungnahmen von den Senatsverwaltungen für Standentwicklung und Umwelt und Wirtschaft angefordert werden. 3. Das bezirkliche Rechtsamt soll eine schriftliche Bewertung und Stellungnahme zum Rechtsgutachten der Bezirksverordnetenversammlung und dem Bezirksamt zeitnah zur Verfügung stellen. Das Rechtsamt soll hierbei insbesondere den möglichen Einfluss auf das laufende Bauantragsverfahren darlegen. 4. Anfang August möge das Bezirksamt Vertreter/-innen alle an dem Vorgang beteiligten Gruppen und Institutionen und den Investor zu einem Sondierungsgespräch einladen. Ziel des Gespräches soll es sein, die Interessen so auszuloten, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen Investor und Kleingärtner/innen möglich gemacht werden kann. 5. Die unter 1., 2. und 3. genannten Stellungnahmen sind den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung ohne Verzögerung durch Sitzungspausen zur Kenntnis zu geben und sollen zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Schriftwechseln über die Website des Bezirksamts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 6. Sobald der Bauantrag vollständig eingereicht worden ist, beginnt die Frist zur Genehmigung von 4 Wochen. Aus diesem Grund ist die BVV umgehend über alle eingehenden Gutachten oder Unterlagen zu informieren. Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: Begründung: Das vorliegende Rechtsgutachten, das von Grüner Säntispark e.V. in Auftrag gegeben wurde und nun dem Bezirksamt vorliegt, schafft möglicherweise eine neue Rechtsgrundlage, die es zunächst als Basis für weitere Entscheidungen zu klären gilt. Mit der bereits erfolgten Veröffentlichung von Schriftwechseln des Bezirksamts mit der Senatsverwaltung und dem Eisenbahnbundesamt leistet der Bezirk einen wichtigen Beitrag zur Transparenz des Verfahrens, der auch auf die nun geforderten Stellungnahmen ausgedehnt werden soll. Berlin, den 18.06.2013 Frau Ahlhoff, Elke Frakt. SPD, GRÜNE Herr Oltmann, Jörn Seite: 2/2