Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg
von
15.07.2014 Bezirksamt
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
Berlin
0555/XIX
Bezirksamt
Gesamtvorhaben "Logistikzentrum Säntisstraße" durch den Investor
legen –
Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner öffentlich erörtern
offen
Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Frakt. SPD, GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
15.07.2014 Bezirksamt
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0772/XIX
Bezirksamt
Säntisstraße - Sitzungspause zur weiteren Klärung rechtlicher Grundlagen
nutzen!
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2013 folgenden Beschluss:
„Die BVV fordert das Bezirksamt auf, im weiteren Bauantragsverfahren alle rechtlich
vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um die zu erwartenden Verkehrs- und
Feinstaubbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten.
Insbesondere ist die vorhandene und geplante verkehrliche Erschließung detailliert zu
untersuchen und zu bewerten. Dabei ist die verkehrliche Anbindung über die
Schwechtenstraße und die ggf. notwendigen baulichen Anpassungen ausführlich
darzustellen und im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht den Grundstückseigentümer aufzufordern sein
Gesamtvorhaben eines Logistikzentrums offen zu legen. In diesem Zusammenhang sollen
alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Verkehrs-, Lärm- und
Feinstaubbelastungen in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Die BVV ersucht das Bezirksamt
Kenntnis genommen:
überwiesen:
einem sukzessiven Bauantragsverfahren deutlich entgegen zu treten und öffentlich
transparent darzustellen.
Sollten weitere Bauanträge gestellt werden, sind diese zusammen mit den zu erstellenden
Verkehrs- und Lärmgutachten in einer durch das Bezirksamt einzuladenden
Informationsveranstaltung öffentlich zu erörtern.
Über den Fortgang der Planungen ist der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des
Berichtes aus der Verwaltung schriftlich zu informieren.“
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2013 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zur endgültigen Klärung der
planungsrechtlichen Grundlage für die Grundstücke Säntisstraße 95-129 und zur Sondierung
weitergehender Möglichkeiten zum Erhalt von Kleingärten folgende Schritte zu unternehmen:
1.
Das vom „Grünen Säntispark e. V.“ dem Bezirksamt übermittelte Rechtsgutachten ist
vom Bezirksamt beim Eisenbahnbundesamt vorgelegt worden. Dazu wird das Bezirksamt
gebeten, die schriftliche Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes der BVV unmittelbar
zur Kenntnis zu geben.
2.
Des Weiteren sollen schriftliche Stellungnahmen von den Senatsverwaltungen für
Standentwicklung und Umwelt und Wirtschaft angefordert werden.
3.
Das bezirkliche Rechtsamt soll eine schriftliche Bewertung und Stellungnahme zum
Rechtsgutachten der Bezirksverordnetenversammlung und dem Bezirksamt zeitnah zur
Verfügung stellen. Das Rechtsamt soll hierbei insbesondere den möglichen Einfluss auf das
laufende Bauantragsverfahren darlegen.
4.
Anfang August möge das Bezirksamt Vertreter/-innen alle an dem Vorgang beteiligten
Gruppen und Institutionen und den Investor zu einem Sondierungsgespräch einladen. Ziel
des Gespräches soll es sein, die Interessen so auszuloten, dass eine vertragliche
Vereinbarung zwischen Investor und Kleingärtner/innen möglich gemacht werden kann.
5.
Die unter 1., 2. und 3. genannten Stellungnahmen sind den Mitgliedern der
Bezirksverordnetenversammlung ohne Verzögerung durch Sitzungspausen zur Kenntnis zu
geben und sollen zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Schriftwechseln über die Website
des Bezirksamts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
6.
Sobald der Bauantrag vollständig eingereicht worden ist, beginnt die Frist zur
Genehmigung von 4 Wochen. Aus diesem Grund ist die BVV umgehend über alle
eingehenden Gutachten oder Unterlagen zu informieren.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Koloniegelände liegt planungsrechtlich in einem Gewerbeband, welches sich
entlang der Bahnstrecke mit gewerblicher und industrieller Nutzung von der
Röblingstraße bis zur Motzener Straße erstreckt. Die Koloniefläche ist seit
Jahrzehnten als Gewerbegebiet vorgesehen. Der Baunutzungsplan von 1960 weist
die Fläche bereits als Gewerbe- und Industriegebiet aus. In den aktuellen Planungen
des Senats ist die Koloniefläche sowohl im Flächennutzungsplan (FNP) wie auch im
Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe (StEP) als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Der Baunutzungsplan weist die Fläche als Gewerbe- und Industriegebiet
aus.
Bereits 1996 beschloss der Bezirk Tempelhof eine Aktualisierung und Überarbeitung der
Bereichsentwicklungsplanung BEP Tempelhof 2 und 3. Für die Kolonie Säntisstraße
verfolgte der Bezirk das Ziel, die Kleingartenkolonie langfristig zu sichern. Die
Senatsverwaltung widersprach diesen Überlegungen und antwortete wie folgt:
„Der FNP stellt gewerbliche Baufläche dar, eine Änderung ist nicht vorgesehen. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie sieht die
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Inanspruchnahme als gewerbliche Baufläche als nachrangig an. Trotzdem ist die
Kleingartenanlage längerfristig als gewerbliche Wachstumsreserve zu erhalten.“
Dem Bezirk war somit eine Sicherung der Kolonie verwehrt. Entsprechend wurde die Fläche
im Nutzungskonzept der BEP als Dissensfläche dargestellt. Die BEP Tempelhof 2 und 3
wurde im März 1999 beschlossen und stellt gewerbliche Baufläche dar.
Die Überarbeitung des StEP Gewerbe (aktuell: Stadtentwicklungsplan Industrie & Gewerbe –
Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich) erfolgte dann mit Zustimmung
der BVV und des Bezirksamtes. Im aktuellen Stadtentwicklunsplan Industrie und Gewerbe
(Stand Mai 2011) ist die Koloniefläche als „Fläche für den produktionsgeprägten Bereich
(EpB) mit vorrangiger Inanspruchnahme“ dargestellt.
Unabhängig von diesen planungsrechtlichen Vorgaben, hat das Bezirksamt im
Baugenehmigungsverfahren immer – auch schon in der Vergangenheit – darauf
geachtet, dass die jeweiligen Belange der verschiedenen Nutzungen (Gewerbe vs.
Wohnen) beachtet und mögliche Konflikte untereinander vermieden werden. Dies
wird auch bei zukünftigen Bauanträgen in der Säntisstraße der Fall sein. Die BVV
wurde laufend über die aktuellen Entwicklungen informiert, ebenso war die
Kleingartenkolonie Gegenstand zahlreicher BVV-Drucksachen und Erörterungen und
Diskussionen in den Gremien der BVV.
Die wiederholt vorgetragene Argumentation, bei dem Gelände der Kleingartenkolonie
handelt es sich um planfestgestelltes Eisenbahngelände, mit der Folge, dass dem
Bezirk (bzw. dem Land Berlin) somit die Planungshoheit entzogen ist, konnte nicht
bestätigt werden. Vielmehr ergaben alle Ermittlungen des zuständigen
Eisenbahnbundesamtes (EBA), dass es sich bei dem Koloniegelände – trotz des
Vorhandenseins eines Zubringergleises zu einem früher dahinterliegenden
Arbeitslager während des Zweiten Weltkrieges – nie um Eisenbahnfläche gehandelt
hat oder die Fläche im Sinne einer Planfeststellung für zukünftige Eisenbahnnutzung
gewidmet wurde. Zum gleichen Ergebnis ist auch die für Bahnanlagen in Berlin
zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gekommen.
Das vom „Grüner Säntispark e.V.“ in Auftrag gegebene Gutachten der
Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. vom 22.05.2013 wurde vom
Bezirkamt trotzdem zur Stellungnahme und rechtlichen Einschätzung an das
Eisenbahnbundesamt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie
die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung weitergeleitet.
Mit Antwort vom 02.07.2013 durch das EBA, sowie vom 18.06.2013 durch
SenStadtUm
wurde die bisherige Einschätzung bestätigt. Beide Behörden erklären eindeutig, dass das
Gutachten nicht geeignet sei, die bisherigen Erkenntnisse und Prüfergebnisse zu revidieren.
Sie sehen in dem Gutachten keine zweckdienlichen neuen Erkenntnisse. Insbesondere steht
nach wie vor fest, dass es sich bei dem Flurstück nicht um ein planfestgestelltes Gebiet
handelt. Das Grundstück unterliegt vielmehr der gemeindlichen Planungshoheit im Rahmen
der geltenden Vorschriften, hier des Baunutzungsplans.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat am 29.07.2013
mitgeteilt, dass aus wirtschaftspolitischer Sicht jede Aufgabe gewerblicher Bauflächen zu
bedauern wäre und es ansonsten erforderlich wäre, den Flächennutzungsplan und das
Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich zur Festlegung von
gewerblichen Ersatzflächen zu ändern.
Die beiden Senatsverwaltungen widersprachen auch mehrfach der Aufforderung des
Bezirks, für die planungsrechtlich von der BVV geforderte Sicherung der Kleingartenkolonie
die Änderung der Gewerbeentwicklungsplanung in den entsprechenden Planwerken zu
betreiben.
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Die Stellungnahmen der drei Verwaltungen sind den Mitgliedern der
Bezirksverordnetenversammlung umgehend zur Kenntnis gegeben worden. Ebenso
erfolgte noch in der Sitzungspause 2013 die Veröffentlichung des Schriftwechsels
auf der Webseite des Stadtentwicklungsamtes und war somit auch für die
Öffentlichkeit zugänglich.
Im Dezember 2013 wurde auf Initiative des Bezirksamtes nach mehreren
Gesprächsrunden zwischen dem Eigentümer des Geländes, Vertretern der
Eisenbahner-Landwirtschaft, dem Bezirksamt und dem Haus- Wohnungs- und
Grundeigentümerverein ein ‚Letter of Intent’ geschlossen. Gegenstand der
Vereinbarung war, dass die Gesamtfläche der Kleingartenkolonie von ca. 100.000
qm zukünftig von der Nutzung her gedrittelt wird. Ein Drittel wird der Investor für
seinen Logistikstandort verwenden, ein Drittel soll durch nicht störendes Gewerbe
genutzt werden und ein Drittel bleibt mittelfristig als Kleingartenfläche erhalten.
Die Bauantragsverfahren zu den Logistikstandorten (Säntisstraße 89 sowie
Säntisstraße 95) wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Baugenehmigung zur
Säntisstraße 89 wurde erteilt. Die zur Beurteilung der Anträge vorgelegten Gutachten
(Lärm und Verkehr) wurden von den zuständigen Fachbereichen geprüft. Das vom
Fachbereich Umwelt geprüfte Lärmgutachten ergab, dass das prognostizierte
Lärmaufkommen innerhalb der zulässigen Werte der gesetzlichen Vorschriften liegt.
Auch das dem Fachbereich Straßen vorgelegte Verkehrsgutachten ergab, dass die
Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes ausreichend ist und bauliche
Anpassungen nicht notwendig werden.
Die Baugenehmigung für die Säntisstraße 95 ist gefertigt, die Gebühr dafür jedoch
noch nicht bezahlt, so dass sie noch nicht erteilt wurde (Stand 08.07.2014).
Im Verwaltungsvollzug ist durch die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der
Bauordnung Berlin grundsätzlich geregelt, welches Verfahren bei der Antragstellung
eines Bauvorhabens anzuwenden ist und welche Fristen zu beachten sind. Eine
öffentliche Informationsveranstaltung zur Erörterung der Bauanträge über die im
Rahmen der Einwohnerversammlung am 23.04.2013 erfolgte Erörterung hinaus,
wäre daher nicht praktikabel und stellt zudem eine unzulässige Bindung der
Verwaltung
(§ 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 BezVG) dar. Es ist jedoch sichergestellt,
dass das Stadtentwicklungsamt auch zukünftig seine Ermessensspielräume im
Bereich der Säntisstraße mit äußerstem Augenmaß ausüben und in den Beratungen,
Planungen und Genehmigungen sehr sensibel auf die Interessen aller Akteure vor
Ort eingehen wird.
Berlin, den 17.07.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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