Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntisnahme.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
15.10.15, 17:02
Aktualisiert
27.01.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. GRÜNE, SPD, CDU, PIRATEN, BV DIE LINKE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
20.03.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
28.05.2013 Bezirksamt
19.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0589/XIX
Bezirksamt
Bessere Versorgung Rheumakranker im Bezirk
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den
zuständigen Stellen des Senats und der kassenärztlichen Vereinigung dafür
einzusetzen, dass sich mindestens eine weitere Praxis mit dem Schwerpunkt
Rheumatologie im Bezirk niederlassen kann.
Begründung:
Insgesamt gibt es nur eine ärztliche Niederlassung im Bezirk mit dem Schwerpunkt
Rheumatologie. Berlinweit sind es 29, dabei gibt es laut der Rheuma-Liga einen
Bedarf von 60 Praxen.
Insbesondere mit der Eröffnung des Generationenbades auf dem Gelände der
Rheuma-Liga am Mariendorfer Damm wäre es sinnvoll, wenn hier auch eine
Arztpraxis mit dem entsprechenden Schwerpunkt sich niederlassen könnte. So
bestünde dann die Möglichkeit, Therapie, Beratung und Behandlung in unmittelbarer
Nachbarschaft anzubieten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin sowie die Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales um eine Prüfung des Antrags gebeten.
Von Herrn Dr. Uwe Kraffel, Stellv. Vorsitzender des Vorstands der KV Berlin, ging die
folgende Antwort ein:
„Die Begründung für den Antrag halten wir für unzutreffend, was den Antrag in Frage stellt.
Einmal handelt es sich bei der Benennung der Anzahl erforderlicher Ärzte um eine politische
Forderung der Rheumaliga (die überwiegend von Anbietern getragen wird) und nicht um eine
belegbare Zahl. Zudem gibt es eine deutlich höhere Zahl an rheumatologisch tätigen Ärzten.
In der Anlage übersende ich Ihnen eine Karte mit deren Verteilung in der Stadt.
Auch unter Berücksichtigung der in unmittelbarer Nachbarschaft zu Tempelhof-Schöneberg
und der guten Infrastruktur in Berlin, lässt sich ein erhöter Bedarf nicht objektivieren. Dafür
spricht auch, dass internistische Rheumatologen lediglich in 60% ihrer Fälle die Patienten
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
rheumatologisch untersuchen und 12% ihrer Patienten kein Rheuma aufweisen. Auch dieser
Umstand spricht für eine eher entspannte Versorgungssituation.“
Frau Dr. Wein, Abteilungsleiterin Gesundheit bei Sen GesSoz, äußerte sich folgendermaßen:
„Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der
Krankenkassen und den Ersatzkassen in Berlin nach Maßgabe der BedarfsplanungsRichtlinie 2012 des Gemeinsamen Bundesausschusses am 05.02.2013 einen „Bedarfsplan
2013 für den Zulassungsbezirk Berlin“ aufgestellt. Berlin ist danach weiterhin für alle
Arztgruppen ein Planungsbereich. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Berlin hat auf dieser Grundlage am 06.02.2013 für alle Arztgruppen Überversorgung
festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Die Zulassungsbeschränkungen
haben verbindliche Wirkung für den Zulassungsausschuss für Ärzte, der in Zulassungssachen entscheidet.
Das Verfahren und die Kriterien für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung sind im
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
(Ärzte-ZV) geregelt.
Aufgrund der Sperrbeschlüsse des Landesausschusses können in Berlin zurzeit keine
weiteren Ärztinnen und Ärzte zugelassen werden.
Dem Anliegen der BVV für die Zulassung einer weiteren Rheumatologischen Praxis kann
daher nicht entsprochen werden.
Ich möchte Sie aber auch darüber informieren, dass der Gemeinsame Bundesausschuss
derzeit die Bedarfsplanungsrichtlinie aktuell in einigen Punkten, zu denen u.a. die
Voraussetzungen für die Feststellungen eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs
zählen, überarbeitet. Die Neuregelung sollte zum 30.04.2013 erfolgen. Die Kassenärztliche
Vereinigung Berlin und die Krankenkassen können dann prüfen, ob die Voraussetzungen für
zusätzliche lokale Versorgungsbedarfe in Berlin vorliegen.
Zudem verweise ich darauf, dass im neu eingerichteten gemeinsamen Landesgremium die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Bedarfsplanung für Berlin gemeinsam mit
den regionalen Akteuren erörtert und darauf hinwirkt, dass die Verteilung von Arztpraxen
innerhalb Berlins verbessert wird.“
Berlin, den 06.06.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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