Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntisnahme.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
15.10.15, 17:02
Aktualisiert
27.01.18, 12:06

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Frakt. GRÜNE, SPD, CDU, PIRATEN, BV DIE LINKE Beratungsfolge: Gremium Datum 20.03.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 28.05.2013 Bezirksamt 19.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0589/XIX Bezirksamt Bessere Versorgung Rheumakranker im Bezirk „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Senats und der kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen, dass sich mindestens eine weitere Praxis mit dem Schwerpunkt Rheumatologie im Bezirk niederlassen kann. Begründung: Insgesamt gibt es nur eine ärztliche Niederlassung im Bezirk mit dem Schwerpunkt Rheumatologie. Berlinweit sind es 29, dabei gibt es laut der Rheuma-Liga einen Bedarf von 60 Praxen. Insbesondere mit der Eröffnung des Generationenbades auf dem Gelände der Rheuma-Liga am Mariendorfer Damm wäre es sinnvoll, wenn hier auch eine Arztpraxis mit dem entsprechenden Schwerpunkt sich niederlassen könnte. So bestünde dann die Möglichkeit, Therapie, Beratung und Behandlung in unmittelbarer Nachbarschaft anzubieten.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales um eine Prüfung des Antrags gebeten. Von Herrn Dr. Uwe Kraffel, Stellv. Vorsitzender des Vorstands der KV Berlin, ging die folgende Antwort ein: „Die Begründung für den Antrag halten wir für unzutreffend, was den Antrag in Frage stellt. Einmal handelt es sich bei der Benennung der Anzahl erforderlicher Ärzte um eine politische Forderung der Rheumaliga (die überwiegend von Anbietern getragen wird) und nicht um eine belegbare Zahl. Zudem gibt es eine deutlich höhere Zahl an rheumatologisch tätigen Ärzten. In der Anlage übersende ich Ihnen eine Karte mit deren Verteilung in der Stadt. Auch unter Berücksichtigung der in unmittelbarer Nachbarschaft zu Tempelhof-Schöneberg und der guten Infrastruktur in Berlin, lässt sich ein erhöter Bedarf nicht objektivieren. Dafür spricht auch, dass internistische Rheumatologen lediglich in 60% ihrer Fälle die Patienten Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: rheumatologisch untersuchen und 12% ihrer Patienten kein Rheuma aufweisen. Auch dieser Umstand spricht für eine eher entspannte Versorgungssituation.“ Frau Dr. Wein, Abteilungsleiterin Gesundheit bei Sen GesSoz, äußerte sich folgendermaßen: „Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Berlin nach Maßgabe der BedarfsplanungsRichtlinie 2012 des Gemeinsamen Bundesausschusses am 05.02.2013 einen „Bedarfsplan 2013 für den Zulassungsbezirk Berlin“ aufgestellt. Berlin ist danach weiterhin für alle Arztgruppen ein Planungsbereich. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat auf dieser Grundlage am 06.02.2013 für alle Arztgruppen Überversorgung festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Die Zulassungsbeschränkungen haben verbindliche Wirkung für den Zulassungsausschuss für Ärzte, der in Zulassungssachen entscheidet. Das Verfahren und die Kriterien für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung sind im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geregelt. Aufgrund der Sperrbeschlüsse des Landesausschusses können in Berlin zurzeit keine weiteren Ärztinnen und Ärzte zugelassen werden. Dem Anliegen der BVV für die Zulassung einer weiteren Rheumatologischen Praxis kann daher nicht entsprochen werden. Ich möchte Sie aber auch darüber informieren, dass der Gemeinsame Bundesausschuss derzeit die Bedarfsplanungsrichtlinie aktuell in einigen Punkten, zu denen u.a. die Voraussetzungen für die Feststellungen eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs zählen, überarbeitet. Die Neuregelung sollte zum 30.04.2013 erfolgen. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Krankenkassen können dann prüfen, ob die Voraussetzungen für zusätzliche lokale Versorgungsbedarfe in Berlin vorliegen. Zudem verweise ich darauf, dass im neu eingerichteten gemeinsamen Landesgremium die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Bedarfsplanung für Berlin gemeinsam mit den regionalen Akteuren erörtert und darauf hinwirkt, dass die Verteilung von Arztpraxen innerhalb Berlins verbessert wird.“ Berlin, den 06.06.2013 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2