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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
15.10.15, 19:03
Aktualisiert
27.01.18, 09:45

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.01.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.01.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0298/VII aus der 20. BVV vom 23.05.2013 Einrichtung einer Steuerungsgruppe zum Stand der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung kann in der Form nicht gefolgt werden, da sich die Mehrzahl der Fachabteilungen gegen die Einrichtung einer bezirksamtsinternen Steuerungsgruppe ausgesprochen hat. Das Bezirksamt wird ab 2014 unter Federführung des Behindertenbeauftragten eine bezirkliche Koordinierungsstelle für Inklusion (siehe BA-Vorlage Nr. 0396/IV vom 11.06.2013) einrichten. Die Koordinierungsstelle wird auch die Fachabteilungen des Bezirksamtes bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen und darauf einwirken, dass diese im Sinne der Umsetzungsbemühungen eng zusammenarbeiten sowie Synergieeffekte vorhandener Ressourcen nutzen. In der BA-Vorlage Nr. 0396/IV vom 11.06.2013 wurden unter anderen elf behindertenpolitischen Leitlinien des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf beschlossen. 1. 2. 3. 4. 5. Alle Ämter und Struktureinheiten verpflichten, sich bei der Planung und Umsetzung ihrer Maßnahmen die Ziele der UN-Konvention zu berücksichtigen. Alle Abteilungen legen jährlich einen Bericht vor, mit dem sie Auskunft über die Realisierung von Maßnahmen und Projekten nach der UN-Konvention geben. Dabei erfolgt nach Möglichkeit auch eine Aufstellung der hierfür aufgewendeten Ausgaben. Der Behindertenbeauftragte wird bei der Planung von Baumaßnahmen ab einem Volumen von 200.000 Euro von denen Menschen mit Behinderungen in der zukünftigen Nutzung betroffen sind und bei über bezirklich wirksamen Leuchtturmprojekten verbindlich einbezogen. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf verpflichtet sich bei Baumaßnahmen die Anforderungen der UN-Konvention, insbesondere die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere das im Dezember 2012 veröffentlichte Rundschreiben SenStadtUm VI A Nr. 09/2012 zu beachten. Es ist sich dabei bewusst, dass Baumaßnahmen dadurch teurer werden und somit ggfs. eine geringere Anzahl an Baumaßnahmen durchgeführt werden können. Das Bezirksamt MH versteht die Einhaltung der UN-Konvention als dauerhafte Aufgabe, die in das operative Geschäft aller Ämter und Struktureinheiten Eingang finden muss. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Angesichts eines allein für den Hochbaubereich geschätzten Kostenaufwands von 100 Mio. Euro ist dieses Verständnis Voraussetzung für langfristige Erfolge. Das Bezirksamt MH nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf Maßnahmen und Projekte von Dritten im Bezirk, um diese ebenfalls zur Einhaltung der UN-Konvention zu bewegen. Das Bezirksamt unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe von sinnesbeeinträchtigten Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben indem es ab dem Doppelhaushalt 2014/2015 Gelder zur Sicherung von Kommunikationsunterstützung bei allen öffentlichen und öffentlich geförderten Veranstaltungen bereit stellt und sich verpflichtet, im Vorfeld der Veranstaltung auf die Möglichkeit von Kommunikationsassistenz z.B. Bereitstellung von GebärdensprachdolmetcherInnen hinzuweisen. Das Bezirksamt verpflichtet sich, bei klar erkennbaren Abweichungen von den Zielen der UN-BRK im verwaltungstechnischen Bereich und insbesondere bei Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich, die durch eine zu geringe Ausstattung des Bezirkes mit finanziellen Mitteln seitens der zuständigen Senatverwaltung begründet sind, beim Berliner Senat auf dessen Selbstverpflichtung zur Einhaltung der 10 behindertenpolitischen Leitlinien zu drängen und die Höhe der veranschlagten notwendigen Haushaltsmittel ggfs. öffentlich zu machen. Das Bezirksamt setzt sich bei der Auswahl und Neueinstellung von Auszubildenden analog auch hier für die Einhaltung der gesetzlichen Beschäftigungsquote gegenüber schwerbehinderten Menschen ein, da Jugendliche mit Behinderung gegenüber nicht behinderten Menschen deutlich geringere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Das Bezirksamt setzt sich in Kooperation mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, mit Wirtschaftsverbänden und freien Trägern für eine Erhöhung der Vermittlungs- und Beschäftigungsquote von (schwer)behinderten Menschen ein und unterstützt geeignete Arbeitsmöglichkeiten durch die Mitinitiierung von geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen etwa auch in Integrationsfirmen. Das Bezirksamt setzt sich für die Einrichtung einer bezirklichen Koordinierungsstelle für Inklusion ein und stellt hierfür eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung bereit. Die dort beschäftigten Honorarkräfte und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen unterstützen den gezielten Aufbau der barrierefreien bezirklichen Infrastruktur durch die Organisation der Nutzung externen Sachverstandes. Sie stellen zusätzliche Beratungsund Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Marzahn-Hellersdorf bereit. Da die Herstellung inklusiver Lebensbedingungen in allen Verwaltungseinheiten als Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, werden die Kosten auf alle Bereiche verteilt. Für die Umsetzung des Punktes 11 der behindertenpolitischen Leitlinien wurden im Haushalt 2014/2015 in Kapitel 3300, Titel 68432 finanzielle Mittel in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. Damit wird die Einrichtung und Unterhaltung einer bezirklichen Koordinierungsstelle für Inklusion Marzahn-Hellersdorf finanziert. Ein Interessenbekundungsverfahren wurde in die Wege geleitet – siehe Anlage. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0539/IV Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Behindertenbeauftragter 17.12.2013 90293 - 2056 Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung und Unterhaltung einer bezirklichen Koordinierungsstelle für Inklusion Marzahn-Hellersdorf aus dem Bezirkshaushalt Marzahn-Hellersdorf 2014-2015 Kapitel 3300, Titel 68432 „Zuschüsse für besondere soziale Projekte“ Ziele der Förderung 1. Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe und der aktiven Partizipation der Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen am gesellschaftlichen Leben in Marzahn-Hellersdorf 2. Erhöhung der öffentlichen Präsenz der Anliegen von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen der vernetzten Öffentlichkeitsarbeit in enger Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten und einzelnen Fachabteilungen des Bezirksamtes 3. Ausbau der Netzwerkarbeit der Träger der Behindertenhilfe in allen Bereichen inklusiver Lebenswelten im Bezirk 4. Gründungsinitiierung und Unterstützung von Behindertenselbsthilfeorganisationen Zweck der Förderung Strukturelle Stärkung von Einzelpersonen, Verbänden und Unternehmen, die sich im Bezirk insbesondere für die Belange von behinderten Menschen einsetzen und durch ihr Handeln aktiv Barrieren für Menschen mit Handicap abbauen. ◊ Grundausstattungsförderung - Zuschuss zur Einrichtung und den Erhalt des Standortes (Miete und Nebenkosten) Geschäftsbedarf Technische Ausstattung und/ oder ◊ Infrastrukturelle Förderung - - Honorar- und andere Sachkosten für die Stabilisierung und Verstetigung der bezirklichen Netzwerk- und Arbeitsstrukturen zum Aufbau inklusiver Lebensbedingungen in allen gesellschaftlichen Bereichen Ko-Finanzierungen für durch Dritte geförderte Projekte Sachkosten für Multiplikatorenschulungen und Öffentlichkeitsarbeit Nicht gefördert im Rahmen dieses Titels werden - Investitionen - Sanierungsarbeiten - Verwaltungsinfrastruktur Art der Förderung Aus dem Bezirkshaushalt 2014-2015 können in der Form einer jährlich zu beantragenden Zuwendung teilhabeorientierte Projekte als einzelne abgegrenzte Vorhaben der Behindertenhilfe gefördert werden, die ausschließlich in Marzahn-Hellersdorf wirksam sind. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt grundsätzlich 25.000 € pro Haushaltsjahr. Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung. Es gelten die Bestimmungen des § 44 LHO. Anforderungen an die Träger Antragsberechtigt sind freie und gemeinnützige Träger, die in Marzahn-Hellersdorf agieren und nicht ausschließlich im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind. Sie sollten vorzugsweise - - auch im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Handicap aktiv sein, an der Umsetzung der inklusionspolitischen Ziele des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf im Sinne der 11 behindertenpolitischen Leitziele des Bezirkes in besonderem Maße interessiert und ggfs. als Partnerinnen der Bezirksverwaltung beteiligt sein bzw. sich dazu bereit erklären, nach freiheitlich demokratischen Prinzipien organisiert und als gemeinnützig anerkannt sein. Die für das Projekt zur Verfügung stehenden Räume müssen möglichst barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Antragsstellungsmodalitäten Die Anträge für das Haushaltsjahr 2014 sind bis zum 20. Januar 2014 in Papierform an den Behindertenbeauftragten zu richten. Die Antragsformulare können im Behindertenbeauftragten angefordert werden. Büro Bestandteile des jeweiligen Antrags sind: - Vorstellung des Antragstellers - Detaillierte Vorhabenbeschreibung - Finanzierungsplan - Angaben zum Träger und Erklärungen gem. Checkliste Zuwendungsanträge - Erklärung, dass die beantragten Mittel von keiner weiteren Zuwendung abgedeckt - werden Auszug aus der Checkliste Zuwendungsunterlagen Mit der Antragstellung sind vorzulegen: - Satzung - Aktuellen Vereinsregisterauszug / Gesellschaftervertrag - Gemeinnützigkeitsbescheinigung / Freistellungsbescheid - Steuerliche Führung beim Finanzamt - Erklärung über die rechtsgesellschaftliche Vertretung bzw. Vertretungsvollmacht des - Antragstellers - Identifikationsnummer (Registrierungsnummer) aus der Transparenzdatenbank (Kontakt - über Geschäftsstelle bürgeraktiv Berlin) - Eintrag in der Transparenzdatenbank - Zustimmung der Veröffentlichung im Internet des