Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
15.10.15, 19:03
Aktualisiert
27.01.18, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
07.01.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.01.2014
1. Gegenstand der Vorlage:
Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0298/VII
aus der 20. BVV vom 23.05.2013
Einrichtung einer Steuerungsgruppe zum Stand der Umsetzung
der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit
Behinderungen
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung kann in der Form nicht gefolgt werden, da
sich die Mehrzahl der Fachabteilungen gegen die Einrichtung einer bezirksamtsinternen
Steuerungsgruppe ausgesprochen hat. Das Bezirksamt wird ab 2014 unter Federführung des
Behindertenbeauftragten eine bezirkliche Koordinierungsstelle für Inklusion (siehe BA-Vorlage
Nr. 0396/IV vom 11.06.2013) einrichten. Die Koordinierungsstelle wird auch die Fachabteilungen
des Bezirksamtes bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen und
darauf einwirken, dass diese im Sinne der Umsetzungsbemühungen eng zusammenarbeiten
sowie Synergieeffekte vorhandener Ressourcen nutzen.
In der BA-Vorlage Nr. 0396/IV vom 11.06.2013 wurden unter anderen elf behindertenpolitischen
Leitlinien des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf beschlossen.
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Alle Ämter und Struktureinheiten verpflichten, sich bei der Planung und Umsetzung ihrer
Maßnahmen die Ziele der UN-Konvention zu berücksichtigen.
Alle Abteilungen legen jährlich einen Bericht vor, mit dem sie Auskunft über die
Realisierung von Maßnahmen und Projekten nach der UN-Konvention geben. Dabei
erfolgt nach Möglichkeit auch eine Aufstellung der hierfür aufgewendeten Ausgaben.
Der Behindertenbeauftragte wird bei der Planung von Baumaßnahmen ab einem Volumen
von 200.000 Euro von denen Menschen mit Behinderungen in der zukünftigen Nutzung
betroffen sind und bei über bezirklich wirksamen Leuchtturmprojekten verbindlich
einbezogen.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf verpflichtet sich bei Baumaßnahmen die
Anforderungen der UN-Konvention, insbesondere die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Dabei ist insbesondere das im Dezember 2012 veröffentlichte Rundschreiben
SenStadtUm VI A Nr. 09/2012 zu beachten. Es ist sich dabei bewusst, dass
Baumaßnahmen dadurch teurer werden und somit ggfs. eine geringere Anzahl an
Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Das Bezirksamt MH versteht die Einhaltung der UN-Konvention als dauerhafte Aufgabe,
die in das operative Geschäft aller Ämter und Struktureinheiten Eingang finden muss.
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Angesichts eines allein für den Hochbaubereich geschätzten Kostenaufwands von 100
Mio. Euro ist dieses Verständnis Voraussetzung für langfristige Erfolge.
Das Bezirksamt MH nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf Maßnahmen und
Projekte von Dritten im Bezirk, um diese ebenfalls zur Einhaltung der UN-Konvention zu
bewegen.
Das Bezirksamt unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe von sinnesbeeinträchtigten
Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben indem es ab dem Doppelhaushalt
2014/2015 Gelder zur Sicherung von Kommunikationsunterstützung bei allen öffentlichen
und öffentlich geförderten Veranstaltungen bereit stellt und sich verpflichtet, im Vorfeld der
Veranstaltung auf die Möglichkeit von Kommunikationsassistenz z.B. Bereitstellung von
GebärdensprachdolmetcherInnen hinzuweisen.
Das Bezirksamt verpflichtet sich, bei klar erkennbaren Abweichungen von den Zielen der
UN-BRK im verwaltungstechnischen Bereich und insbesondere bei Baumaßnahmen im
öffentlichen Bereich, die durch eine zu geringe Ausstattung des Bezirkes mit finanziellen
Mitteln seitens der zuständigen Senatverwaltung begründet sind, beim Berliner Senat auf
dessen Selbstverpflichtung zur Einhaltung der 10 behindertenpolitischen Leitlinien zu
drängen und die Höhe der veranschlagten notwendigen Haushaltsmittel ggfs. öffentlich zu
machen.
Das Bezirksamt setzt sich bei der Auswahl und Neueinstellung von Auszubildenden
analog auch hier für die Einhaltung der gesetzlichen Beschäftigungsquote gegenüber
schwerbehinderten Menschen ein, da Jugendliche mit Behinderung gegenüber nicht
behinderten Menschen deutlich geringere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.
Das Bezirksamt setzt sich in Kooperation mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, mit
Wirtschaftsverbänden und freien Trägern für eine Erhöhung der Vermittlungs- und
Beschäftigungsquote von (schwer)behinderten Menschen ein und unterstützt geeignete
Arbeitsmöglichkeiten durch die Mitinitiierung von geeigneten
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen etwa auch in Integrationsfirmen.
Das Bezirksamt setzt sich für die Einrichtung einer bezirklichen Koordinierungsstelle für
Inklusion ein und stellt hierfür eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung
bereit. Die dort beschäftigten Honorarkräfte und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
unterstützen den gezielten Aufbau der barrierefreien bezirklichen Infrastruktur durch die
Organisation der Nutzung externen Sachverstandes. Sie stellen zusätzliche Beratungsund Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Marzahn-Hellersdorf
bereit. Da die Herstellung inklusiver Lebensbedingungen in allen Verwaltungseinheiten als
Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, werden die Kosten auf alle Bereiche verteilt.
Für die Umsetzung des Punktes 11 der behindertenpolitischen Leitlinien wurden im Haushalt
2014/2015 in Kapitel 3300, Titel 68432 finanzielle Mittel in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen.
Damit wird die Einrichtung und Unterhaltung einer bezirklichen Koordinierungsstelle für Inklusion
Marzahn-Hellersdorf finanziert. Ein Interessenbekundungsverfahren wurde in die Wege geleitet –
siehe Anlage.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0539/IV
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Behindertenbeauftragter
17.12.2013
90293 - 2056
Interessenbekundungsverfahren zur
Einrichtung und Unterhaltung einer bezirklichen Koordinierungsstelle für Inklusion
Marzahn-Hellersdorf aus dem Bezirkshaushalt Marzahn-Hellersdorf 2014-2015
Kapitel 3300, Titel 68432 „Zuschüsse für besondere soziale Projekte“
Ziele der Förderung
1. Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe und der aktiven Partizipation der Menschen mit
Behinderungen und deren Organisationen am gesellschaftlichen Leben in Marzahn-Hellersdorf
2. Erhöhung der öffentlichen Präsenz der Anliegen von Menschen mit Behinderungen durch
geeignete Maßnahmen der vernetzten Öffentlichkeitsarbeit in enger Kooperation mit dem
Behindertenbeauftragten und einzelnen Fachabteilungen des Bezirksamtes
3. Ausbau der Netzwerkarbeit der Träger der Behindertenhilfe in allen Bereichen inklusiver
Lebenswelten im Bezirk
4. Gründungsinitiierung und Unterstützung von Behindertenselbsthilfeorganisationen
Zweck der Förderung
Strukturelle Stärkung von Einzelpersonen, Verbänden und Unternehmen, die sich im Bezirk insbesondere
für die Belange von behinderten Menschen einsetzen und durch ihr Handeln aktiv Barrieren für Menschen
mit Handicap abbauen.
◊ Grundausstattungsförderung
-
Zuschuss zur Einrichtung und den Erhalt des Standortes (Miete und Nebenkosten)
Geschäftsbedarf
Technische Ausstattung
und/ oder
◊ Infrastrukturelle Förderung
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Honorar- und andere Sachkosten für die Stabilisierung und Verstetigung der bezirklichen
Netzwerk- und Arbeitsstrukturen zum Aufbau inklusiver Lebensbedingungen in allen
gesellschaftlichen Bereichen
Ko-Finanzierungen für durch Dritte geförderte Projekte
Sachkosten für Multiplikatorenschulungen und Öffentlichkeitsarbeit
Nicht gefördert im Rahmen dieses Titels werden
- Investitionen
- Sanierungsarbeiten
- Verwaltungsinfrastruktur
Art der Förderung
Aus dem Bezirkshaushalt 2014-2015 können in der Form einer jährlich zu beantragenden
Zuwendung teilhabeorientierte Projekte als einzelne abgegrenzte Vorhaben der Behindertenhilfe gefördert
werden, die ausschließlich in Marzahn-Hellersdorf wirksam sind.
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt grundsätzlich 25.000 € pro Haushaltsjahr. Die Förderung erfolgt in
Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als
Fehlbedarfsfinanzierung. Es gelten die Bestimmungen des § 44 LHO.
Anforderungen an die Träger
Antragsberechtigt sind freie und gemeinnützige Träger, die in Marzahn-Hellersdorf agieren und nicht
ausschließlich im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind. Sie sollten vorzugsweise
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auch im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Handicap aktiv sein,
an der Umsetzung der inklusionspolitischen Ziele des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf im Sinne
der 11 behindertenpolitischen Leitziele des Bezirkes in besonderem Maße interessiert und ggfs.
als Partnerinnen der Bezirksverwaltung beteiligt sein bzw. sich dazu bereit erklären,
nach freiheitlich demokratischen Prinzipien organisiert und als gemeinnützig anerkannt sein.
Die für das Projekt zur Verfügung stehenden Räume müssen möglichst barrierefrei zugänglich und nutzbar
sein.
Antragsstellungsmodalitäten
Die Anträge für das Haushaltsjahr 2014 sind bis zum 20. Januar 2014 in Papierform an
den Behindertenbeauftragten zu richten. Die Antragsformulare können im
Behindertenbeauftragten angefordert werden.
Büro
Bestandteile des jeweiligen Antrags sind:
- Vorstellung des Antragstellers
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Angaben zum Träger und Erklärungen gem. Checkliste Zuwendungsanträge
- Erklärung, dass die beantragten Mittel von keiner weiteren Zuwendung abgedeckt
- werden
Auszug aus der Checkliste Zuwendungsunterlagen
Mit der Antragstellung sind vorzulegen:
- Satzung
- Aktuellen Vereinsregisterauszug / Gesellschaftervertrag
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung / Freistellungsbescheid
- Steuerliche Führung beim Finanzamt
- Erklärung über die rechtsgesellschaftliche Vertretung bzw. Vertretungsvollmacht des
- Antragstellers
- Identifikationsnummer (Registrierungsnummer) aus der Transparenzdatenbank (Kontakt
- über Geschäftsstelle bürgeraktiv Berlin)
- Eintrag in der Transparenzdatenbank
- Zustimmung der Veröffentlichung im Internet
des