Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
16.10.15, 16:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
16.01.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
13.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
23.07.2013 Bezirksamt
21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0509/XIX
Bezirksamt
Denkmalbereich S-Bahnhof Yorckstraße
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.2.2013 folgenden Beschluss:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, dass das Gebäude Yorckstraße 56 A, 10965 Berlin, in dem sich die
Lokalität „Zum Umsteiger“ befindet, unter Denkmalschutz gestellt wird, so dass es
auf keinen Fall während zukünftig erfolgender Bautätigkeiten abgerissen werden
kann.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob das o.g. Gebäude unter
Einbeziehung des benachbarten S-Bahnhofs Yorckstraße und den unmittelbar
angrenzenden Yorckbrücken auch als Denkmalbereich Aufnahme in die
Denkmalliste Berlin finden könnte.
Zusätzlich wird nochmals angeregt, dass sich das Bezirksamt bei den zuständigen
Stellen dafür einsetzt, dass der S-Bahnhof Yorckstraße in einen, einem
Verkehrsknotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs würdigen Zustand
versetzt und die Umsteigesituation zur U-Bahnlinie 7 und dem Metrobus
(Fahrtrichtung Westen) dauerhaft und nachhaltig durch Umgestaltung und
Entfernung des „Bahnhofs-Provisoriums“ verbessert wird“.
Das Bezirksamt teilt hierzu als Zwischenbericht mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat den Beschluss hinsichtlich der Absätze 1 und 2 am 8.5.2013
zuständigkeitshalber dem Landesdenkmalamt (LDA) zugesandt. Auf Nachfrage vom
26.6.2013 hat das LDA am 9.7.2013 mitgeteilt, dass es den Beschluss zum Anlass
genommen hat, die Denkmalausweisung der zum S-Bahnhof Yorckstraße
gehörenden Baulichkeiten noch einmal zu überprüfen. Das Bezirksamt wurde
gebeten, das LDA hierbei mit Unterlagen aus den Bauakten zu der baulichen
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Entwicklung der Grundstücke Yorckstraße 55, 56, 56a, 56b zu unterstützen; dieses
ist umgehend in die Wege geleitet worden.
Eine abschließende Positionierung des LDA zur Denkmalausweisung liegt noch nicht
vor.
Ergänzend kann das Bezirksamt berichten, dass ausgelöst durch eine Vorsprache in
der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes, diese bereits im Januar 2013
mit der Bitte um Prüfung des Denkmalwertes des Gebäudes Yorckstr. 56 A an das
LDA herangetreten ist. Seinerzeit wurde dem Bezirksamt vom LDA mit E-mail vom
28.2.2013 mitgeteilt, „das Gebäude (ist) leider nicht mehr in herausragender
Überlieferungsqualität. ... wurde eine Denkmaleigenschaft zurückgewiesen.“
Zu Abs. 3 des Beschlusses hat das Bezirksamt den Beschluss am 22.5.2013
inhaltlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm)
übermittelt. Zunächst hat SenStadtUm am 3.6.2013 mitgeteilt, dass –wie dem
Bezirksamt bereits grundsätzlich bekannt war- die Optimierung der
Umsteigebeziehungen in dem Bereich seit langem Ziel des Landes Berlin sei und so
auch mit der BVG und den Fachbereichen Stadtplanung der betroffenen Bezirke
besprochen worden sei. Die Planung der BVG des Aufzugs beim U-Bahnhof (U 7)
einschließlich Ausstattung der Omnibus-Haltestellen sei weit voran geschritten,
hingegen seien die Planungen der DB AG für den S-Bahnhof Yorckstraße (S 2, S 25)
noch nicht im notwendigen Umfang begonnen, hier werde seitens SenStadtUm
weiterhin auf Einleitung der notwendigen Schritte gedrängt.
Ergänzend wird berichtet, dass SenStadtUm mit Schreiben vom 4.7.2013 bei den
Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) die Erarbeitung der Planung für den zu
verändernden Ost-Zugang des U-Bahnhofs Yorckstraße bestellt hat. In dem
Schreiben heißt es:
„ Um einen der wichtigsten Berliner ÖPNV-Knotenpunkte, den Bahnhof Yorckstraße
schnellstmöglich attraktiv und barrierefrei einschließlich der Verbesserung der
Umsteigebedingungen zwischen S-, U-Bahn und Omnibussen an diesen Bahnhof zu
gestalten, besteht die mit allen Beteiligten abgestimmte Planung, den heutigen
provisorischen Nord-Zugang des S-Bf Yorckstraße (S 2, S 25) durch einen regulären
Zugang mit Aufzug rd. 20 m hinter dem nördlichen Widerlager zu ersetzen. Der
Zugang kann nur westlich der S-Bahn-Trasse auf einen Vorplatz münden, da die
beengten Platz-Verhältnisse einen Zugang zum Gehwegbereich der Yorckstraße
nicht zulassen.“
Aufbauend auf der zu erarbeitenden Planung wird der in Aufstellung befindliche, vom
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg federführend bearbeitete Bebauungsplan VI140fb VE auch Regelungen zur Umfeldgestaltung des Bahnhofszugangs treffen.
Über das Ergebnis der Überprüfung des LDA hinsichtlich des Denkmalwertes des
Gebäudes Yorckstr. 56A sowie hinsichtlich der Eintragung eines neuen
Denkmalbereichs wird das Bezirksamt berichten, sobald und sofern eine
Rückäußerung des LDA erfolgt.
Im Übrigen bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Berlin, den 25.07.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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