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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
16.10.15, 16:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:09

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 16.01.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 13.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung 20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 23.07.2013 Bezirksamt 21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0509/XIX Bezirksamt Denkmalbereich S-Bahnhof Yorckstraße Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.2.2013 folgenden Beschluss: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Gebäude Yorckstraße 56 A, 10965 Berlin, in dem sich die Lokalität „Zum Umsteiger“ befindet, unter Denkmalschutz gestellt wird, so dass es auf keinen Fall während zukünftig erfolgender Bautätigkeiten abgerissen werden kann. Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob das o.g. Gebäude unter Einbeziehung des benachbarten S-Bahnhofs Yorckstraße und den unmittelbar angrenzenden Yorckbrücken auch als Denkmalbereich Aufnahme in die Denkmalliste Berlin finden könnte. Zusätzlich wird nochmals angeregt, dass sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass der S-Bahnhof Yorckstraße in einen, einem Verkehrsknotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs würdigen Zustand versetzt und die Umsteigesituation zur U-Bahnlinie 7 und dem Metrobus (Fahrtrichtung Westen) dauerhaft und nachhaltig durch Umgestaltung und Entfernung des „Bahnhofs-Provisoriums“ verbessert wird“. Das Bezirksamt teilt hierzu als Zwischenbericht mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat den Beschluss hinsichtlich der Absätze 1 und 2 am 8.5.2013 zuständigkeitshalber dem Landesdenkmalamt (LDA) zugesandt. Auf Nachfrage vom 26.6.2013 hat das LDA am 9.7.2013 mitgeteilt, dass es den Beschluss zum Anlass genommen hat, die Denkmalausweisung der zum S-Bahnhof Yorckstraße gehörenden Baulichkeiten noch einmal zu überprüfen. Das Bezirksamt wurde gebeten, das LDA hierbei mit Unterlagen aus den Bauakten zu der baulichen Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Entwicklung der Grundstücke Yorckstraße 55, 56, 56a, 56b zu unterstützen; dieses ist umgehend in die Wege geleitet worden. Eine abschließende Positionierung des LDA zur Denkmalausweisung liegt noch nicht vor. Ergänzend kann das Bezirksamt berichten, dass ausgelöst durch eine Vorsprache in der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes, diese bereits im Januar 2013 mit der Bitte um Prüfung des Denkmalwertes des Gebäudes Yorckstr. 56 A an das LDA herangetreten ist. Seinerzeit wurde dem Bezirksamt vom LDA mit E-mail vom 28.2.2013 mitgeteilt, „das Gebäude (ist) leider nicht mehr in herausragender Überlieferungsqualität. ... wurde eine Denkmaleigenschaft zurückgewiesen.“ Zu Abs. 3 des Beschlusses hat das Bezirksamt den Beschluss am 22.5.2013 inhaltlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) übermittelt. Zunächst hat SenStadtUm am 3.6.2013 mitgeteilt, dass –wie dem Bezirksamt bereits grundsätzlich bekannt war- die Optimierung der Umsteigebeziehungen in dem Bereich seit langem Ziel des Landes Berlin sei und so auch mit der BVG und den Fachbereichen Stadtplanung der betroffenen Bezirke besprochen worden sei. Die Planung der BVG des Aufzugs beim U-Bahnhof (U 7) einschließlich Ausstattung der Omnibus-Haltestellen sei weit voran geschritten, hingegen seien die Planungen der DB AG für den S-Bahnhof Yorckstraße (S 2, S 25) noch nicht im notwendigen Umfang begonnen, hier werde seitens SenStadtUm weiterhin auf Einleitung der notwendigen Schritte gedrängt. Ergänzend wird berichtet, dass SenStadtUm mit Schreiben vom 4.7.2013 bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) die Erarbeitung der Planung für den zu verändernden Ost-Zugang des U-Bahnhofs Yorckstraße bestellt hat. In dem Schreiben heißt es: „ Um einen der wichtigsten Berliner ÖPNV-Knotenpunkte, den Bahnhof Yorckstraße schnellstmöglich attraktiv und barrierefrei einschließlich der Verbesserung der Umsteigebedingungen zwischen S-, U-Bahn und Omnibussen an diesen Bahnhof zu gestalten, besteht die mit allen Beteiligten abgestimmte Planung, den heutigen provisorischen Nord-Zugang des S-Bf Yorckstraße (S 2, S 25) durch einen regulären Zugang mit Aufzug rd. 20 m hinter dem nördlichen Widerlager zu ersetzen. Der Zugang kann nur westlich der S-Bahn-Trasse auf einen Vorplatz münden, da die beengten Platz-Verhältnisse einen Zugang zum Gehwegbereich der Yorckstraße nicht zulassen.“ Aufbauend auf der zu erarbeitenden Planung wird der in Aufstellung befindliche, vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg federführend bearbeitete Bebauungsplan VI140fb VE auch Regelungen zur Umfeldgestaltung des Bahnhofszugangs treffen. Über das Ergebnis der Überprüfung des LDA hinsichtlich des Denkmalwertes des Gebäudes Yorckstr. 56A sowie hinsichtlich der Eintragung eines neuen Denkmalbereichs wird das Bezirksamt berichten, sobald und sofern eine Rückäußerung des LDA erfolgt. Im Übrigen bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt anzusehen. Berlin, den 25.07.2013 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2