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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
16.10.15, 16:50
Aktualisiert
27.01.18, 12:21

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 13.08.2013 Bezirksamt 21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0550/XIX Bezirksamt Schulentwicklungsplanung um politische Schlussfolgerungen ergänzen Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Zwischenbericht SEP – Änderung der Rahmenbedingungen seit 2010 und die notwendigen Schlussfolgerungen Stand August 2013 Ausgangslage Auf der Grundlage des Beschlusses des Bezirksamtes zum Schulentwicklungsplan 2010 (SEP 2010) vom 9. März 2010 wurden weitere Beschlüsse des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung zur Umsetzung des SEP 2010 gefasst.  BA-Beschluss zur Fusion der Teske-OS und Waldenburg-OS zur 8.ISS; BABeschluss und BVV-Beschluss vom März 2010 zur Abgabe des Grundstückes der ehemaligen Teske-OS an Lifo  BA-Beschluss zur Fusion der Werner-Stephan-OS und der Dag-Hammarskjöld-OS zur 7.ISS; BA-Beschluss und BVV-Beschluss vom August 2010 zur Abgabe des Grundstückes der ehemaligen Werner-Stephan-OS an Lifo  BA-Beschluss und BVV-Beschluss vom März 2010 zur Abgabe des Grundstückes der Elisabeth-Rotten-Schule an Lifo  BVV-Beschluss vom September 2012 zu den Einschulungsbereichen und „es wird keine Grundschule geschlossen“ (Quelle: Drucks. Nr.: 0369/XIX BVV) Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen:  Das Vermietungs- und Auslastungskonzept ist aufgrund eines Auflagenbeschlusses dem Hauptausschuss fristgemäß zum 30.04.2013 vorgelegt worden  Weitere Maßnahmen zur Einsparung von Bewirtschaftungskosten werden gemäß der Auflagenbeschlüsse dem Hauptausschuss fristgerecht im Oktober 2013 vorgelegt. Änderung der Rahmenbedingungen seit 2010 und Folgen für die bezirkliche Schulplatzversorgung Neben den Beschlüssen des Bezirksamtes und der BVV haben sich wesentliche Änderungen in den Rahmenbedingungen für die Schulen ergeben. Von Januar 2011 bis August 2013 hat sich die Anzahl der Zuzüge der Kinder ohne Deutschkenntnisse im Grund- und Oberschulbereich (Stand 08/2013: 315 Schüler) verdreifacht und bleibt stabil auf hohem Niveau. In den Einschulungsbereichen der Rudolf-Hildebrand-Grundschule und Ludwig-HeckGrundschule ist eine Steigerung der Anzahl der Geburten in den Jahren 2010 von ca. 180 Einwohnern bis 2012 auf ca. 220 Einwohnern zu verzeichnen. Die Anmeldezahlen für Schulanfänger an der Teltow-Grundschule unterliegen weiterhin starken Schwankungen. Die Änderung des Aufnahmeverfahrens beim Übergang von der Grundschule zur Oberschule (SEK I) im Jahre 2010 und die damit verbundene Übernachfrage nach Schulplätzen an Integrierten Sekundarschulen sowie die gesetzliche Verpflichtung der Versorgung der Wohnbezirkskinder, deren Erst-, Zweit- und Drittwunsch nicht erfolgreich war, (VG-Urteil max. 60 Minuten Fahrzeit) führt zu Problemen. Im dritten Jahr in Folge sind Unterbringungsschwierigkeiten von „Umsteigern“ aus Gymnasien festzustellen, die am Ende der 7. Klasse in die Klassenstufe 8 der Integrierten Sekundarschulen (ca. 80 Kinder, 3-4 zusätzliche Klassen im ISS-Bereich) wechseln. Ebenso gestalten sich Zuzüge aus anderen Bundesländern und dem Ausland (ca. 25 Kinder im Oberschulbereich) im laufenden Schuljahr gestalten sich für die Kapazitätsbestimmung schwierig. Der Antrag der Gustav-Heinemann-Schule zur Absenkung der Zügigkeit von 8 auf 6 Züge und die erhöhte Nachfrage nach Schulplätzen im SEK II-Bereich an Integrierten Sekundarschulen ist in der Planung der Investitionsmaßnahme (Neubau der GustavHeinemann-Schule) zu berücksichtigen. Die Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Wohnbebauung auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof (Wohnungsneubau in Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg) führen zum Mehrbedarf an Grund- und Oberschulplätzen. Wohnungsneubau in Tempelhof-Schöneberg und in den Nachbarbezirken werden Auswirkungen im Grund- bzw. Oberschulbereich unseres Bezirkes haben. Eine Abgabe von Schulstandorten mit innenliegender Sporthalle ist, auf Grund der Regelungen im Sportförderungsgesetz zum Erhalt von Sportflächen sowie aus Gründen der Versorgung mit Sportflächen in unserem Bezirk, nicht umsetzbar. Seite: 8/2 Zielstellungen bei der Schulplatzversorgung Die Sicherstellung der Kapazitäten zur Schulplatzversorgung erfolgt nur auf den gesetzlichen Grundlagen des Schulgesetzes (SchulG), der Grundschulverordnung (GsVO), der Sekundarstufe I Verordnung (Sek I-VO), der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO), der Aufnahmevorordnung für Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung (AufnahmeVOSbP) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Im Bereich der Grundschulen sind notwendige Änderungen der Einschulungsbereiche (ESB) umzusetzen, dabei müssen auch die Auswirkungen durch Wechselwünsche (45%), Zuzüge und Umzüge ebenso berücksichtigt werden wie die regional unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen. Die beabsichtigte Ausweitung der Ganztagsangebote für die Klassenstufen 5 und 6 wird räumliche Auswirkungen auf die Schulkapazitäten haben. Im Bereich der Oberschulen (Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien) wird auch in Zukunft das Übergangsverfahren von der Grundschule zur Oberschule sowie das Übergangsverfahren von der Klassenstufe 4 an den Grundschulen zur Klassenstufe 5 an den Oberschulen wesentlichen Einfluss auf die benötigten Schulplatzkapazitäten haben. Die anhaltende Übernachfrage an Schulplätzen an den Integrierten Sekundarschulen, festzustellen an der Steigerung von 104 % auf 113 % der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 in den Grundschulen beim Übergang zur Klassenstufe 7 stellt eine besondere Herausforderung dar. Eine zusätzliche Anforderung für die Bereitstellung von Schulplätzen stellt die Regelung der sogenannten Umsteiger vom Gymnasium (7. Klasse) zur ISS (8.Klasse). Die seit Dezember 2011 eingeforderte Absenkung der Einrichtungsfrequenzen in Klassenstufe 7 auf 25 Schülerinnen und Schüler soll nun endlich in Vorbereitung des Schuljahres 2014/15 umgesetzt zu werden. Neben den bereits benannten Veränderungen sind mit zunehmendem Maße temporär schwankend Zuzüge zu verzeichnen. Neben der Verdreifachung der Anzahl der Kinder ohne Deutschkenntnisse sind verstärkt Zuzüge aus den anderen Bundesländern oder dem Ausland bzw. Umzüge innerhalb Berlins auch im laufenden Schuljahr festzustellen. Eine besondere - auch unter Beachtung von pädagogischen Anforderungen Herausforderung stellt die Wiedereingliederung von Schülerinnen und Schülern nach der Rückkehr aus besonderen päd. Einrichtungen (z. B. Schultz-Hencke-Heim) dar. Schulplatzversorgung unter Berücksichtigung pädagogischer Profile und Wohnortnähe (Unterstützung der Schulprofile) Qualitative Aspekte der Schulangebote spielen im Grundschulbereich seit Jahren eine wesentliche Rolle. Bei den Anmeldungen zu den 1.Klassen wählen ca. 45 % der Eltern eine andere Grundschule als die im Einschulungsbereich zuständige. Als Begründung werden die unterschiedlichen Angebote in der offenen bzw. gebundenen Ganztagsbetreuung mit oder ohne Freien Träger angegeben. Ein weiterer Aspekt bei der Auswahl der Grundschule liegt in den unterschiedlichen Profilen, u.a. die 1. Fremdsprache Englisch oder Französisch, den Angeboten in einem sportbetonten oder musikbetonten Zug oder zusätzlichen ergänzenden inhaltlichen Prägungen im naturwissenschaftlichen Bereich. An den Integrierten Sekundarschulen und den Gymnasien erfolgt die Aufnahme in der Klassenstufe 5 bzw. Klassenstufe 7 im wesentlichen über inhaltliche Profilbildung, die sich auch in den Aufnahmekriterien wiederspiegelt. Der Elternwunsch nach einer wohnortnahen Beschulung wird zukünftig nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erst bei den Zweit- bzw. Drittwunschschulen wieder wichtig. Seite: 8/3 Schulnetzplanung und -auslastung (KLR-Auswirkung) Die Schulnetzplanung muss Chancen für pädagogische Entwicklungen (z.B. Gemeinschaftsschule) eröffnen, flexibel auf pädagogische Reformen (z.B. Inklusion) reagieren und auch die mittelfristige Wohnbebauung (z.B. Tempelhofer Freiheit) berücksichtigen. Die Strukturen der Gebäude sind für die zukünftigen sich verändernden Anforderungen unter der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des gesamten Schulnetzes optimal einzusetzen. Kriterien zur Zielerreichung Bei den unterschiedlichen Kriterien für die Erreichung der Schulplatzversorgung im Bezirk sind Prioritäten zu setzen. Erste Priorität muss sein, dass für alle Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz zur Verfügung gestellt wird. Dies ist besonders wichtig und schwierig in der Umsetzung bei den Angeboten für Schulplätze an Integrierten Sekundarschulen. Zweite Priorität ist, dass der Elternwunsch und nach Möglichkeit gleichzeitig der Erstwunsch erfüllt wird. Dritte Priorität ist, dass im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung die Schulangebote wirtschaftlich sich darstellen lassen. Hierbei wird durch Bündelung von Angeboten in den Schulgebäuden wie Volkshochschule, Musikschule, Schulpraktische Seminare versucht, noch bessere Ergebnisse zu erzielen. Auswirkungen der BA- und BVV-Beschlüsse 1. Abgabe Elisabeth-Rotten-Schule Mit dem BA-Beschluss und BVV-Beschluss wurde die Elisabeth-Rotten-Schule (07S02) zum 31.07. 2012 aufgehoben. Das Schulgebäude wurde zum 01.08.2012 an den Liegenschaftsfonds Berlin abgegeben. Für den Zeitraum vom 01.8.2012 bis zum 31.03.2013 wurde das Erdgeschoss zurück gemietet, um die Unterrichtsversorgung der Steinwald-Schule (07S03) zu sichern. Die Sporthalle und die Sportfreifläche wurde dem Eckener-Gymnasium zugeordnet und damit die räumliche Situation für den Sportbereich deutlich verbessert. 2. Abgabe des ehemaligen Schulgrundstückes der Luise-und-Wilhelm-TeskeOberschule Die Lehrerfortbildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist im Dezember 2012 in die Lutherstraße umgezogen, dort werden die Räume gemeinsam mit den dort bereits ansässigen Schulpraktischen Seminaren genutzt. Drei 10. Klassen der ehemaligen 8.ISS verblieben bis zum Schuljahresende (Juni 2013) am Schulstandort. 2 Kleinklassen mit Kindern ohne Deutschkenntnisse wurden in Abstimmung mit der Gemeinschaftsschule Schöneberg und der Schulaufsichtsbehörde in das Schulgebäude Otzenstraße verlagert. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wird das Schulgebäude komplett leergezogen. Somit sind die Voraussetzungen für die Aufgabe erfüllt. Seite: 8/4 Durch die beiden innenliegenden Sporthallen ist eine Abgabe an den Liegenschaftsfonds Berlin mit dem Ziel zum Verkauf des Grundstückes nicht möglich. Als Alternative wurde die Abgabe an die BIM untersucht. Eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus wurde durch die BIM in Abstimmung mit dem Bezirk erarbeitet. 3. Abgabe des ehemaligen Schulgrundstückes der Hermann-Köhl-Oberschule Die Baumaßnahme an der Carl-Sonnenschein-Grundschule wird sich bis 2015 verzögern. Solange wird das Gebäude für die Auslagerung der Klassenstufen 3 bis 6 genutzt. Auch an diesem Schulstandort gibt es eine innenliegende Sporthalle, eine Abgabe an den Liegenschaftsfonds Berlin zum Verkauf des Grundstückes ist in Analogie zum Gebäude der ehemaligen Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule nicht möglich. In 2014 wird unter Beachtung der Rahmenbedingungen eine Nachnutzung des Schulstandortes in verschiedenen Varianten erarbeitet, dabei wird auch die Nutzung des Schulgrundstückes der Ludwig-Heck-Grundschule und der zusätzliche räumliche Bedarf des Eckener-Gymnasiums betrachtet. 4. Abgabe des ehemaligen Schulgrundstückes der Werner-Stephan-Oberschule Die fünf 10. Klassen der 7.ISS verblieben bis Juli 2013 am Standort. Die Kleinklassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse sind zum Schuljahr 2013/14 an den Schulstandort Ringstraße umgezogen und sind weiterhin der 7. Integrierten Sekundarschule zugeordnet. Mit Beschluss des Bezirksamtes und der BVV wurde am Standort zum Beginn des Schuljahres 2013/14 die 13. Integrierte Sekundarschule als 4-zügige ISS gegründet. Im Schuljahr 2013/14 werden am Standort 10 Klassen unterrichtet. Zum Schuljahr 2014/15 werden in allen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Einflussfaktoren Gymnasium zur Versorgung mit Plätzen an ISS und Als Planungsansatz für die Prognose des Bedarfes an Schulplätzen für die Klassenstufe 7 an den Oberschulen wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 6 an den Grundschulen des Bezirkes als Bezugsgröße verwendet. In den letzten Schuljahren konnten wir eine Steigerung der in unserem Bezirk beschulten Schülerinnen und Schüler von 104 % zu 113 % beim Übergang von Klasse 6 zu Klasse 7 feststellen. Dabei verteilen sich die Schülerinnen und Schüler ca. 60 % auf die Intergrierten Sekundarschulen und ca. 40% auf die Gymnasien. Auch zum Schuljahr 2013/14 wünschten ca. 120 Schülerinnen und Schüler (Wohnortkinder) zwar einen ISS-Platz im Bezirk und mussten aufgrund der Übernachfrage jedoch in andere Bezirke verwiesen werden. Im Schuljahr 2012/ 13 benötigen ca. 4 Klassen (96 Schülerinnen und Schüler) Umsteiger aus Gymnasien (Wohnortprinzip der Versorgung) zusätzlich einen Schulplatz an den Intergrierten Sekundarschulen. Zusätzlich sind seit dem Schuljahr 2012/13 ca. 100 Schülerinnen und Schüler aus den Kleinklassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse, nach erfolgreicher Förderung, in Regelklassen der ISS (Jahrgangsstufe 7, 8 bzw. 9 ) zu integrieren. Seite: 8/5 Musterraumprogramme Für die Schularten Grundschule, Integrierte Sekundarschule und Gymnasium sind im Land Berlin Musterraumprogramme aufgestellt worden. In Abhängigkeit von der Zügigkeit, den Ganztagsangeboten, den grundständigen Zügen bzw. der gymnasialen Oberstufe und der Zusammenarbeit mit Freien Trägern und Klassenfrequenzen liegen diese in entsprechenden Varianten vor. Die Musterraumprogramme stellen einerseits die Grundlagen für Planungen von Schulneubauten dar und dienen anderseits der Vergleichbarkeit von Angeboten auch über die Bezirksgrenzen hinaus. Für diese Vergleiche wurden „anrechenbare Räume“ definiert und ein Raum-Zug-Faktor festgelegt. Musterraumprogramme (Raum-Zug-Faktor) Grundschulen Ganztagsbetreuung in offener Form Raum-Zug-Faktor in Räumen des Freien Trägers 10,5 in Räumen der Schule 11,5 Ganztagsbetreuung in gebundener Form in Räumen der Schule 12,5 Integrierte Sekundarschulen Jahrgangsstufe 7 bis 10 9,5 Jahrgangsstufe 7 bis 13 12,0 Jahrgangsstufe 7 bis 13 zusätzliche LG in Sek II an 07K01 13,5 Gymnasien grundständigen Gymnasien (Jahrgangsstufe 5 bis 12) Regelform 11,5 Ganztagsgymnasium 12,5 Gymnasien (Jahrgangsstufe 7 bis 12) Regelform 10,5 Ganztagsgymnasium 11,5 Auslastungen (Einflussfaktoren) Auf der Grundlage der Musterraumprogramme und der Standortanalyse ist die Bestimmung der maximalen Schulplatzkapazität unter Ansatz der Höchstfrequenzen möglich. Die tatsächliche Ausnutzung der Schulplätze ist von verschiedenen Faktoren abhängig und durch die Schulbehörde nicht vollständig steuerbar. Eine Unterschreitung der Höchstfrequenz ist durch pädagogische Entscheidungen möglich (Kleinklassen, Kinder ohne Deutschkenntnisse, ndH, LMB, I-Status, ruhende Schulpflicht, Seite: 8/6 Beurlaubungen, Umsteiger u.a.), Leistungsrechnung ausgeglichen. diese werden aber nicht in der Kosten- und Weitere Einflussfaktoren sind Baumaßnahmen (z.B. Carl-Sonnenschein-Grundschule, LuiseHenriette-Schule, Georg-von-Giesche-Schule) bei denen Teilbereiche der Unterrichtsräume gesperrt sind. Berücksichtigung von Leistungsrechnung Schulraumnutzung in der Kosten- und berücksichtigt in KLR 1. Klassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse 2. Ganztagsangebote in Klasse 5 und 6 3. Mensa und Cafeteria an ISS und Gymnasien (GT) teilweise ja nein 4. Inklusion noch nicht 5. Bildungs- und Unterstützungszentrum noch nicht 6. Lehrerarbeitsplätze nein 7. Schulsozialarbeit nein 8. Schulstationen nein 9. Fortbildungszentrum (LSA – über FM) teilweise 10. Musikschule ja 11. Volkshochschule ja Zielstellungen und Umsetzungen in der Schulentwicklungsplanung 1. Am Standort Berlinickeplatz wurde zum Schuljahr 2013/14 eine weitere ISS gegründet. (Beschlussvorlage zur Drucksache 0494/XIX – 13. Integrierte Sekundarschule) 2. Alle Grundschulen bleiben erhalten. (MzK zur Drucksache 0369/XIX). Grundschulen entwickeln mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein noch stärkeres Profil, damit sich die Nachfrage erhöht. 3. Alle Gymnasien erarbeiten mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein noch stärkeres Profil, damit sich die Nachfrage auch aus anderen Bezirken weiter erhöht. 1. Askanisches Gymnasium (07Y06); Chinesisch als 2. Fremdsprache ab Schuljahr 2013/14; Die Anmeldungen reichten zur Einrichtung einer Lerngruppe noch nicht aus und die Genehmigung wurde durch Sen BJW für das Schuljahr 2013/14 ausgesetzt. 2. Eckener-Gymnasium (07Y07); zusätzlicher grundständiger naturwissenschaftlicher Zug (5.Klasse) ab Schuljahr 2013/14, die Anzahl der Anmeldungen war größer als die Schulplatzkapazität für diese Klasse. Seite: 8/7 3. Das Rückert-Gymnasium (07Y02), das Rheingau-Gymnasium (07Y03) und die Luise-Henriette-Schule (07Y05) bieten bei den Aufnahmen zur 7. Klasse in den nächsten Schuljahren (2013/14; 2014/15; 2015/16; 2016/17) als 1. Fremdsprache Französisch an. (MzK zur Drucksache 0442/XIX). Auch im Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2013/14 setzte sich die Tendenz fort, dass an allen Standorten nur unterfrequente Lerngruppen gebildet werden konnten. 4. In Zusammenarbeit mit der Profilschärfungen angestrebt. Senatsschulverwaltung werden weitere 4. Gemeinsam mit der Abteilung Stadtentwicklung wird seit März 2013 im regelmäßigen Abstand eine konkrete Analyse des Wohnungsneubaus inklusive Baulückenschließungen, Dachgeschossausbau und Nachverdichtung in jedem Stadtteil unseres Bezirkes erarbeitet. Diese Ergebnisse werden regelmäßig dem Schulaussschuss zur Verfügung gestellt und bildet eine weitere Grundlage für die Einschätzungen der Bevölkerungsentwicklung und damit verbundener Schülerentwicklung. 5. In Auswertung des Bauablaufplanes am Standort der Carl-SonnenscheinGrundschule und der Analyse im 1. Quartal 2014 wird eine Nutzungskonzeption für das Grundstück der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule erarbeitet. (MzK zur Drucksache 0874/XVIII – Ergänzung: a. Abgabe an den Liegenschaftsfonds Berlin ist wegen der innenliegenden Sporthalle – Sportförderungsgesetz – nicht möglich b. Entwicklung eines bezirklichen ressortübergreifenden Gesamtkonzeptes) 6. Im Rahmen der Kostenleistungsrechnung soll erreicht werden, dass das Schulproduktgesamtergebnis ausgeglichen ist. Eine Abweichung einzelner Schulstandorte ist dabei nicht ausgeschlossen. Berlin, den 13.08.2013 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Kaddatz, Jutta Seite: 8/8