Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
16.10.15, 16:50
Aktualisiert
27.01.18, 12:21
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Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
20.02.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
13.08.2013 Bezirksamt
21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0550/XIX
Bezirksamt
Schulentwicklungsplanung um politische Schlussfolgerungen ergänzen
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Zwischenbericht SEP –
Änderung der Rahmenbedingungen seit 2010 und die notwendigen
Schlussfolgerungen
Stand August 2013
Ausgangslage
Auf der Grundlage des Beschlusses des Bezirksamtes zum Schulentwicklungsplan 2010
(SEP 2010) vom 9. März 2010 wurden weitere Beschlüsse des Bezirksamtes und der
Bezirksverordnetenversammlung zur Umsetzung des SEP 2010 gefasst.
BA-Beschluss zur Fusion der Teske-OS und Waldenburg-OS zur 8.ISS; BABeschluss und BVV-Beschluss vom März 2010 zur Abgabe des Grundstückes der
ehemaligen Teske-OS an Lifo
BA-Beschluss zur Fusion der Werner-Stephan-OS und der Dag-Hammarskjöld-OS
zur 7.ISS; BA-Beschluss und BVV-Beschluss vom August 2010 zur Abgabe des
Grundstückes der ehemaligen Werner-Stephan-OS an Lifo
BA-Beschluss und BVV-Beschluss vom März 2010 zur Abgabe des Grundstückes
der Elisabeth-Rotten-Schule an Lifo
BVV-Beschluss vom September 2012 zu den Einschulungsbereichen und „es wird
keine Grundschule geschlossen“ (Quelle: Drucks. Nr.: 0369/XIX BVV)
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Das Vermietungs- und Auslastungskonzept ist aufgrund eines Auflagenbeschlusses
dem Hauptausschuss fristgemäß zum 30.04.2013 vorgelegt worden
Weitere Maßnahmen zur Einsparung von Bewirtschaftungskosten werden gemäß der
Auflagenbeschlüsse dem Hauptausschuss fristgerecht im Oktober 2013 vorgelegt.
Änderung der Rahmenbedingungen seit 2010 und Folgen für die bezirkliche
Schulplatzversorgung
Neben den Beschlüssen des Bezirksamtes und der BVV haben sich wesentliche
Änderungen in den Rahmenbedingungen für die Schulen ergeben.
Von Januar 2011 bis August 2013 hat sich die Anzahl der Zuzüge der Kinder ohne
Deutschkenntnisse im Grund- und Oberschulbereich (Stand 08/2013:
315 Schüler)
verdreifacht und bleibt stabil auf hohem Niveau.
In den Einschulungsbereichen der Rudolf-Hildebrand-Grundschule und Ludwig-HeckGrundschule ist eine Steigerung der Anzahl der Geburten in den Jahren 2010 von ca. 180
Einwohnern bis 2012 auf ca. 220 Einwohnern zu verzeichnen.
Die Anmeldezahlen für Schulanfänger an der Teltow-Grundschule unterliegen weiterhin
starken Schwankungen.
Die Änderung des Aufnahmeverfahrens beim Übergang von der Grundschule zur
Oberschule (SEK I) im Jahre 2010 und die damit verbundene Übernachfrage nach
Schulplätzen an Integrierten Sekundarschulen sowie die gesetzliche Verpflichtung der
Versorgung der Wohnbezirkskinder, deren Erst-, Zweit- und Drittwunsch nicht erfolgreich
war, (VG-Urteil max. 60 Minuten Fahrzeit) führt zu Problemen.
Im dritten Jahr in Folge sind Unterbringungsschwierigkeiten von „Umsteigern“ aus
Gymnasien festzustellen, die am Ende der 7. Klasse in die Klassenstufe 8 der Integrierten
Sekundarschulen (ca. 80 Kinder, 3-4 zusätzliche Klassen im ISS-Bereich) wechseln.
Ebenso gestalten sich Zuzüge aus anderen Bundesländern und dem Ausland (ca. 25 Kinder
im Oberschulbereich) im laufenden Schuljahr gestalten sich für die Kapazitätsbestimmung
schwierig.
Der Antrag der Gustav-Heinemann-Schule zur Absenkung der Zügigkeit von 8 auf 6 Züge
und die erhöhte Nachfrage nach Schulplätzen im SEK II-Bereich an Integrierten
Sekundarschulen ist in der Planung der Investitionsmaßnahme (Neubau der GustavHeinemann-Schule) zu berücksichtigen.
Die Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Wohnbebauung auf dem
Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof (Wohnungsneubau in Neukölln,
Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg) führen zum Mehrbedarf an Grund- und
Oberschulplätzen.
Wohnungsneubau in Tempelhof-Schöneberg und in den Nachbarbezirken werden
Auswirkungen im Grund- bzw. Oberschulbereich unseres Bezirkes haben.
Eine Abgabe von Schulstandorten mit innenliegender Sporthalle ist, auf Grund der
Regelungen im Sportförderungsgesetz zum Erhalt von Sportflächen sowie aus Gründen der
Versorgung mit Sportflächen in unserem Bezirk, nicht umsetzbar.
Seite: 8/2
Zielstellungen bei der Schulplatzversorgung
Die Sicherstellung der Kapazitäten zur Schulplatzversorgung erfolgt nur auf den gesetzlichen
Grundlagen des Schulgesetzes (SchulG), der Grundschulverordnung (GsVO), der
Sekundarstufe I Verordnung (Sek I-VO), der Sonderpädagogikverordnung (SopädVO), der
Aufnahmevorordnung für Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung (AufnahmeVOSbP) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Im Bereich der Grundschulen sind notwendige Änderungen der Einschulungsbereiche (ESB)
umzusetzen, dabei müssen auch die Auswirkungen durch Wechselwünsche (45%), Zuzüge
und Umzüge ebenso berücksichtigt werden wie die regional unterschiedliche Entwicklung
der Schülerzahlen.
Die beabsichtigte Ausweitung der Ganztagsangebote für die Klassenstufen 5 und 6 wird
räumliche Auswirkungen auf die Schulkapazitäten haben.
Im Bereich der Oberschulen (Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien) wird auch in Zukunft
das Übergangsverfahren von der Grundschule zur Oberschule sowie das
Übergangsverfahren von der Klassenstufe 4 an den Grundschulen zur Klassenstufe 5 an
den Oberschulen wesentlichen Einfluss auf die benötigten Schulplatzkapazitäten haben.
Die anhaltende Übernachfrage an Schulplätzen an den Integrierten Sekundarschulen,
festzustellen an der Steigerung von 104 % auf 113 % der Anzahl der Schülerinnen und
Schüler der Klassenstufe 6 in den Grundschulen beim Übergang zur Klassenstufe 7 stellt
eine besondere Herausforderung dar.
Eine zusätzliche Anforderung für die Bereitstellung von Schulplätzen stellt die Regelung der
sogenannten Umsteiger vom Gymnasium (7. Klasse) zur ISS (8.Klasse). Die seit Dezember
2011 eingeforderte Absenkung der Einrichtungsfrequenzen in Klassenstufe 7 auf 25
Schülerinnen und Schüler soll nun endlich in Vorbereitung des Schuljahres 2014/15
umgesetzt zu werden.
Neben den bereits benannten Veränderungen sind mit zunehmendem Maße temporär
schwankend Zuzüge zu verzeichnen. Neben der Verdreifachung der Anzahl der Kinder ohne
Deutschkenntnisse sind verstärkt Zuzüge aus den anderen Bundesländern oder dem
Ausland bzw. Umzüge innerhalb Berlins auch im laufenden Schuljahr festzustellen.
Eine besondere - auch unter Beachtung von pädagogischen Anforderungen Herausforderung stellt die Wiedereingliederung von Schülerinnen und Schülern nach der
Rückkehr aus besonderen päd. Einrichtungen (z. B. Schultz-Hencke-Heim) dar.
Schulplatzversorgung unter Berücksichtigung pädagogischer Profile und
Wohnortnähe (Unterstützung der Schulprofile)
Qualitative Aspekte der Schulangebote spielen im Grundschulbereich seit Jahren eine
wesentliche Rolle. Bei den Anmeldungen zu den 1.Klassen wählen ca. 45 % der Eltern eine
andere Grundschule als die im Einschulungsbereich zuständige. Als Begründung werden die
unterschiedlichen Angebote in der offenen bzw. gebundenen Ganztagsbetreuung mit oder
ohne Freien Träger angegeben. Ein weiterer Aspekt bei der Auswahl der Grundschule liegt
in den unterschiedlichen Profilen, u.a. die 1. Fremdsprache Englisch oder Französisch, den
Angeboten in einem sportbetonten oder musikbetonten Zug oder zusätzlichen ergänzenden
inhaltlichen Prägungen im naturwissenschaftlichen Bereich.
An den Integrierten Sekundarschulen und den Gymnasien erfolgt die Aufnahme in der
Klassenstufe 5 bzw. Klassenstufe 7 im wesentlichen über inhaltliche Profilbildung, die sich
auch in den Aufnahmekriterien wiederspiegelt. Der Elternwunsch nach einer wohnortnahen
Beschulung wird zukünftig nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft erst bei den Zweit- bzw. Drittwunschschulen wieder wichtig.
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Schulnetzplanung und -auslastung (KLR-Auswirkung)
Die Schulnetzplanung muss Chancen für pädagogische Entwicklungen (z.B.
Gemeinschaftsschule) eröffnen, flexibel auf pädagogische Reformen (z.B. Inklusion)
reagieren und auch die mittelfristige Wohnbebauung (z.B. Tempelhofer Freiheit)
berücksichtigen.
Die Strukturen der Gebäude sind für die zukünftigen sich verändernden Anforderungen unter
der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des gesamten Schulnetzes optimal einzusetzen.
Kriterien zur Zielerreichung
Bei den unterschiedlichen Kriterien für die Erreichung der Schulplatzversorgung im Bezirk
sind Prioritäten zu setzen.
Erste Priorität muss sein, dass für alle Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz zur
Verfügung gestellt wird. Dies ist besonders wichtig und schwierig in der Umsetzung bei den
Angeboten für Schulplätze an Integrierten Sekundarschulen.
Zweite Priorität ist, dass der Elternwunsch und nach Möglichkeit gleichzeitig der Erstwunsch
erfüllt wird.
Dritte Priorität ist, dass im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung die Schulangebote
wirtschaftlich sich darstellen lassen. Hierbei wird durch Bündelung von Angeboten in den
Schulgebäuden wie Volkshochschule, Musikschule, Schulpraktische Seminare versucht,
noch bessere Ergebnisse zu erzielen.
Auswirkungen der BA- und BVV-Beschlüsse
1. Abgabe Elisabeth-Rotten-Schule
Mit dem BA-Beschluss und BVV-Beschluss wurde die Elisabeth-Rotten-Schule
(07S02) zum 31.07. 2012 aufgehoben. Das Schulgebäude wurde zum 01.08.2012 an
den Liegenschaftsfonds Berlin abgegeben.
Für den Zeitraum vom 01.8.2012 bis zum 31.03.2013 wurde das Erdgeschoss zurück
gemietet, um die Unterrichtsversorgung der Steinwald-Schule (07S03) zu sichern.
Die Sporthalle und die Sportfreifläche wurde dem Eckener-Gymnasium zugeordnet
und damit die räumliche Situation für den Sportbereich deutlich verbessert.
2. Abgabe des ehemaligen Schulgrundstückes der Luise-und-Wilhelm-TeskeOberschule
Die Lehrerfortbildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist
im Dezember 2012 in die Lutherstraße umgezogen, dort werden die Räume
gemeinsam mit den dort bereits ansässigen Schulpraktischen Seminaren genutzt.
Drei 10. Klassen der ehemaligen 8.ISS verblieben bis zum Schuljahresende (Juni
2013) am Schulstandort.
2 Kleinklassen mit Kindern ohne Deutschkenntnisse wurden in Abstimmung mit der
Gemeinschaftsschule Schöneberg und der Schulaufsichtsbehörde in das
Schulgebäude Otzenstraße verlagert. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wird das
Schulgebäude komplett leergezogen. Somit sind die Voraussetzungen für die
Aufgabe erfüllt.
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Durch die beiden innenliegenden Sporthallen ist eine Abgabe an den
Liegenschaftsfonds Berlin mit dem Ziel zum Verkauf des Grundstückes nicht möglich.
Als Alternative wurde die Abgabe an die BIM untersucht. Eine Vorlage an das
Abgeordnetenhaus wurde durch die BIM in Abstimmung mit dem Bezirk erarbeitet.
3. Abgabe des ehemaligen Schulgrundstückes der Hermann-Köhl-Oberschule
Die Baumaßnahme an der Carl-Sonnenschein-Grundschule wird sich bis 2015
verzögern. Solange wird das Gebäude für die Auslagerung der Klassenstufen 3 bis 6
genutzt.
Auch an diesem Schulstandort gibt es eine innenliegende Sporthalle, eine Abgabe an
den Liegenschaftsfonds Berlin zum Verkauf des Grundstückes ist in Analogie zum
Gebäude der ehemaligen Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule nicht möglich.
In 2014 wird unter Beachtung der Rahmenbedingungen eine Nachnutzung des
Schulstandortes in verschiedenen Varianten erarbeitet, dabei wird auch die Nutzung
des Schulgrundstückes der Ludwig-Heck-Grundschule und der zusätzliche räumliche
Bedarf des Eckener-Gymnasiums betrachtet.
4. Abgabe des ehemaligen Schulgrundstückes der Werner-Stephan-Oberschule
Die fünf 10. Klassen der 7.ISS verblieben bis Juli 2013 am Standort.
Die Kleinklassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse sind zum Schuljahr 2013/14 an
den Schulstandort Ringstraße umgezogen und sind weiterhin der 7. Integrierten
Sekundarschule zugeordnet.
Mit Beschluss des Bezirksamtes und der BVV wurde am Standort zum Beginn des
Schuljahres 2013/14 die 13. Integrierte Sekundarschule als 4-zügige ISS gegründet.
Im Schuljahr 2013/14 werden am Standort 10 Klassen unterrichtet. Zum Schuljahr
2014/15 werden in allen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
Einflussfaktoren
Gymnasium
zur
Versorgung
mit
Plätzen
an
ISS
und
Als Planungsansatz für die Prognose des Bedarfes an Schulplätzen für die Klassenstufe 7
an den Oberschulen wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 6 an den
Grundschulen des Bezirkes als Bezugsgröße verwendet.
In den letzten Schuljahren konnten wir eine Steigerung der in unserem Bezirk beschulten
Schülerinnen und Schüler von 104 % zu 113 % beim Übergang von Klasse 6 zu Klasse 7
feststellen. Dabei verteilen sich die Schülerinnen und Schüler ca. 60 % auf die Intergrierten
Sekundarschulen und ca. 40% auf die Gymnasien.
Auch zum Schuljahr 2013/14 wünschten ca. 120 Schülerinnen und Schüler (Wohnortkinder)
zwar einen ISS-Platz im Bezirk und mussten aufgrund der Übernachfrage jedoch in andere
Bezirke verwiesen werden.
Im Schuljahr 2012/ 13 benötigen ca. 4 Klassen (96 Schülerinnen und Schüler) Umsteiger aus
Gymnasien (Wohnortprinzip der Versorgung) zusätzlich einen Schulplatz an den Intergrierten
Sekundarschulen.
Zusätzlich sind seit dem Schuljahr 2012/13 ca. 100 Schülerinnen und Schüler aus den
Kleinklassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse, nach erfolgreicher Förderung, in
Regelklassen der ISS (Jahrgangsstufe 7, 8 bzw. 9 ) zu integrieren.
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Musterraumprogramme
Für die Schularten Grundschule, Integrierte Sekundarschule und Gymnasium sind im Land
Berlin Musterraumprogramme aufgestellt worden. In Abhängigkeit von der Zügigkeit, den
Ganztagsangeboten, den grundständigen Zügen bzw. der gymnasialen Oberstufe und der
Zusammenarbeit mit Freien Trägern und Klassenfrequenzen liegen diese in entsprechenden
Varianten vor.
Die Musterraumprogramme stellen einerseits die Grundlagen für Planungen von
Schulneubauten dar und dienen anderseits der Vergleichbarkeit von Angeboten auch über
die Bezirksgrenzen hinaus. Für diese Vergleiche wurden „anrechenbare Räume“ definiert
und ein Raum-Zug-Faktor festgelegt.
Musterraumprogramme (Raum-Zug-Faktor)
Grundschulen
Ganztagsbetreuung in offener Form
Raum-Zug-Faktor
in Räumen des Freien Trägers
10,5
in Räumen der Schule
11,5
Ganztagsbetreuung in gebundener Form
in Räumen der Schule
12,5
Integrierte Sekundarschulen
Jahrgangsstufe 7 bis 10
9,5
Jahrgangsstufe 7 bis 13
12,0
Jahrgangsstufe 7 bis 13 zusätzliche LG in Sek II an 07K01
13,5
Gymnasien
grundständigen Gymnasien (Jahrgangsstufe 5 bis 12)
Regelform
11,5
Ganztagsgymnasium
12,5
Gymnasien (Jahrgangsstufe 7 bis 12)
Regelform
10,5
Ganztagsgymnasium
11,5
Auslastungen (Einflussfaktoren)
Auf der Grundlage der Musterraumprogramme und der Standortanalyse ist die Bestimmung
der maximalen Schulplatzkapazität unter Ansatz der Höchstfrequenzen möglich. Die
tatsächliche Ausnutzung der Schulplätze ist von verschiedenen Faktoren abhängig und
durch die Schulbehörde nicht vollständig steuerbar.
Eine Unterschreitung der Höchstfrequenz ist durch pädagogische Entscheidungen möglich
(Kleinklassen, Kinder ohne Deutschkenntnisse, ndH, LMB, I-Status, ruhende Schulpflicht,
Seite: 8/6
Beurlaubungen, Umsteiger u.a.),
Leistungsrechnung ausgeglichen.
diese
werden
aber
nicht
in
der
Kosten-
und
Weitere Einflussfaktoren sind Baumaßnahmen (z.B. Carl-Sonnenschein-Grundschule, LuiseHenriette-Schule, Georg-von-Giesche-Schule) bei denen Teilbereiche der Unterrichtsräume
gesperrt sind.
Berücksichtigung
von
Leistungsrechnung
Schulraumnutzung
in
der
Kosten-
und
berücksichtigt in KLR
1. Klassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse
2. Ganztagsangebote in Klasse 5 und 6
3. Mensa und Cafeteria an ISS und Gymnasien (GT)
teilweise
ja
nein
4. Inklusion
noch nicht
5. Bildungs- und Unterstützungszentrum
noch nicht
6. Lehrerarbeitsplätze
nein
7. Schulsozialarbeit
nein
8. Schulstationen
nein
9. Fortbildungszentrum (LSA – über FM)
teilweise
10. Musikschule
ja
11. Volkshochschule
ja
Zielstellungen und Umsetzungen in der Schulentwicklungsplanung
1. Am Standort Berlinickeplatz wurde zum Schuljahr 2013/14 eine weitere ISS
gegründet. (Beschlussvorlage zur Drucksache 0494/XIX – 13. Integrierte
Sekundarschule)
2. Alle Grundschulen bleiben erhalten. (MzK zur Drucksache 0369/XIX). Grundschulen
entwickeln mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft ein noch stärkeres Profil, damit sich die Nachfrage erhöht.
3. Alle Gymnasien erarbeiten mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft ein noch stärkeres Profil, damit sich die Nachfrage auch
aus anderen Bezirken weiter erhöht.
1. Askanisches Gymnasium (07Y06); Chinesisch als 2. Fremdsprache ab
Schuljahr 2013/14; Die Anmeldungen reichten zur Einrichtung einer
Lerngruppe noch nicht aus und die Genehmigung wurde durch Sen BJW für
das Schuljahr 2013/14 ausgesetzt.
2. Eckener-Gymnasium
(07Y07);
zusätzlicher
grundständiger
naturwissenschaftlicher Zug (5.Klasse) ab Schuljahr 2013/14, die Anzahl der
Anmeldungen war größer als die Schulplatzkapazität für diese Klasse.
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3. Das Rückert-Gymnasium (07Y02), das Rheingau-Gymnasium (07Y03) und
die Luise-Henriette-Schule (07Y05) bieten bei den Aufnahmen zur 7. Klasse
in den nächsten Schuljahren (2013/14; 2014/15; 2015/16; 2016/17) als 1.
Fremdsprache Französisch an. (MzK zur Drucksache 0442/XIX). Auch im
Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2013/14 setzte sich die Tendenz fort, dass
an allen Standorten nur unterfrequente Lerngruppen gebildet werden konnten.
4. In Zusammenarbeit mit der
Profilschärfungen angestrebt.
Senatsschulverwaltung
werden
weitere
4. Gemeinsam mit der Abteilung Stadtentwicklung wird seit März 2013 im regelmäßigen
Abstand
eine
konkrete
Analyse
des
Wohnungsneubaus
inklusive
Baulückenschließungen, Dachgeschossausbau und Nachverdichtung in jedem
Stadtteil unseres Bezirkes erarbeitet. Diese Ergebnisse werden regelmäßig dem
Schulaussschuss zur Verfügung gestellt und bildet eine weitere Grundlage für die
Einschätzungen
der
Bevölkerungsentwicklung
und
damit
verbundener
Schülerentwicklung.
5. In Auswertung des Bauablaufplanes am Standort der Carl-SonnenscheinGrundschule und der Analyse im 1. Quartal 2014 wird eine Nutzungskonzeption für
das Grundstück der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule erarbeitet.
(MzK zur Drucksache 0874/XVIII – Ergänzung:
a. Abgabe an den Liegenschaftsfonds Berlin ist wegen der innenliegenden
Sporthalle – Sportförderungsgesetz – nicht möglich
b. Entwicklung eines bezirklichen ressortübergreifenden Gesamtkonzeptes)
6. Im Rahmen der Kostenleistungsrechnung soll erreicht werden, dass das
Schulproduktgesamtergebnis ausgeglichen ist. Eine Abweichung einzelner
Schulstandorte ist dabei nicht ausgeschlossen.
Berlin, den 13.08.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Kaddatz, Jutta
Seite: 8/8