Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0806_XIX großeanfrageDrucksache.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
16.10.15, 16:52
Aktualisiert
27.01.18, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Es gilt das gesprochene Wort
Große Anfrage des/der Bezirksverordneten der CDU
1 Satz 3 BezVG i.V. mit § 37 GO BVV
gem. § 12 Abs.
Erneutes Missachten von Beschlüssen der BVV-hier:
Ich sage: Hello, die Bautzener Treppe ist zu breit und du?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin Dittmeyer,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Ich beantworte die große Anfrage des Bezirksverordneten für das
Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Frage:
Wie verträgt sich die aktuelle Bauausführung der Bautzener Treppe
mit der Aussage des Bezirksamtes in seiner Mitteilung zur
Kenntnisnahme an die BVV zur Drucksachen-Nummer 0220/XIX
von Ende 2012, wonach die zu bauende Treppe an der Bautzener
Straße im Einklang mit den Forderungen der BVV realisiert werden
soll.
Antwort :
Die aktuelle Bauausführung der Treppe an der Bautzener steht
vollständig im Einklang mit den Forderungen der BVV.
zu 2. Frage:
Teilt das Bezirksamt
die Feststellung, das die Treppe nicht wie
gefordert 3,60 m breit ist, sondern an einigen Stellen mehr als
doppelt so breit ist?
Antwort:
Das Bezirksamt stellt fest, dass die nutzbare, reale Treppenbreite
3,60 m beträgt.
In einigen Bereichen wurde eine Stufenlänge als architektonisches
Element in die seitliche Hangfläche gezogen und von der Vegetation
eingefasst. Der Vorbereich der Treppe entlang der Bautzener
Straße ist zum Erhalt eines Bestandbaumes teilweise auf 2,40 m
verengt.
Zu 3. Frage:
Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass die Ausführung der Treppe
exakt den alten Plänen des Planungsbüros entspricht, gegen die
sich die BVV in ihrem Beschluss gerade ausgesprochen hat.
Antwort:
Die Ausführung der Treppe entspricht nicht den ursprünglich
Plänen. Die nun umgesetzte Planung ist dem Beschluss zur
Drucksache Nr. 0220/XIX angepasst worden.
In dem Beschluss ist u.a. festgelegt, dass die verkehrssicheren
Bestandsbäume zu erhalten sind und das die Anarbeitung
notwendiger Flächen links und rechts der Treppe durch Bepflanzung
zu sichern ist. Diese Beschlussfassung ist umgesetzt worden.
Zu 4. Frage:
Wer hat wann das Planungsbüro über den BVV-Beschluss
vom 25.04.2012 informiert?
Antwort:
Aus dem Stadtentwicklungsamt liegt folgende Stellungnahme zur
Beantwortung dieser Frage vor:
… „Der Inhalt des BVV-Beschlusses war mehrfach Thema auf den
monatlichen
Jour-fixe
Terminen
zum
Stadtumbau
West Schöneberg-Südkreuz. Am 18.06.2012
wurde ausdrücklich
auf den Beschluss Bezug genommen. "(es gilt der BVV-Beschluss
zur Umsetzung des Projektes)"“…Teilnehmer des Jour-fixe sind
Vertreter des Stadtentwicklungsamtes, Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes sowie Grün Berlin als Bauherr des Nord-SüdGrünzuges.
Zu 5. Frage:
Wer ist der Auftraggeber der Baumaßnahme Bautzener Treppe, wer
ist der Auftragnehmer und wie lautete der Bauauftrag insbesondere
bezüglich der Breite der Treppe konkret?
Antwort:
Der Auftraggeber ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg,
vertreten in der Bauherrenfunktion durch die GrünBerlin GmbH.
Auftragnehmer ist die Firma Garbe Gartenlandschaftsbau GmbH.
Der Bauauftrag beinhaltet den Bau einer Treppe von 3.60 m Breite.
Zu 6. Frage:
Ist der Kostenrahmen von 20.000,-€ ist eingehalten worden?
Antwort:
Ja, der Kostenrahmen ist mit Gesamtkosten in Höhe von 15.900,-€
deutlich unterschritten und damit den Forderungen Rechnung
getragen worden.
Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Bauwesen