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0806_XIX großeanfrageDrucksache.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0806_XIX großeanfrageDrucksache.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
16.10.15, 16:52
Aktualisiert
27.01.18, 12:28

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Inhalt der Datei

Es gilt das gesprochene Wort Große Anfrage des/der Bezirksverordneten der CDU 1 Satz 3 BezVG i.V. mit § 37 GO BVV gem. § 12 Abs. Erneutes Missachten von Beschlüssen der BVV-hier: Ich sage: Hello, die Bautzener Treppe ist zu breit und du? Sehr geehrte Frau Vorsteherin Dittmeyer, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ich beantworte die große Anfrage des Bezirksverordneten für das Bezirksamt wie folgt: zu 1. Frage: Wie verträgt sich die aktuelle Bauausführung der Bautzener Treppe mit der Aussage des Bezirksamtes in seiner Mitteilung zur Kenntnisnahme an die BVV zur Drucksachen-Nummer 0220/XIX von Ende 2012, wonach die zu bauende Treppe an der Bautzener Straße im Einklang mit den Forderungen der BVV realisiert werden soll. Antwort : Die aktuelle Bauausführung der Treppe an der Bautzener steht vollständig im Einklang mit den Forderungen der BVV. zu 2. Frage: Teilt das Bezirksamt die Feststellung, das die Treppe nicht wie gefordert 3,60 m breit ist, sondern an einigen Stellen mehr als doppelt so breit ist? Antwort: Das Bezirksamt stellt fest, dass die nutzbare, reale Treppenbreite 3,60 m beträgt. In einigen Bereichen wurde eine Stufenlänge als architektonisches Element in die seitliche Hangfläche gezogen und von der Vegetation eingefasst. Der Vorbereich der Treppe entlang der Bautzener Straße ist zum Erhalt eines Bestandbaumes teilweise auf 2,40 m verengt. Zu 3. Frage: Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass die Ausführung der Treppe exakt den alten Plänen des Planungsbüros entspricht, gegen die sich die BVV in ihrem Beschluss gerade ausgesprochen hat. Antwort: Die Ausführung der Treppe entspricht nicht den ursprünglich Plänen. Die nun umgesetzte Planung ist dem Beschluss zur Drucksache Nr. 0220/XIX angepasst worden. In dem Beschluss ist u.a. festgelegt, dass die verkehrssicheren Bestandsbäume zu erhalten sind und das die Anarbeitung notwendiger Flächen links und rechts der Treppe durch Bepflanzung zu sichern ist. Diese Beschlussfassung ist umgesetzt worden. Zu 4. Frage: Wer hat wann das Planungsbüro über den BVV-Beschluss vom 25.04.2012 informiert? Antwort: Aus dem Stadtentwicklungsamt liegt folgende Stellungnahme zur Beantwortung dieser Frage vor: … „Der Inhalt des BVV-Beschlusses war mehrfach Thema auf den monatlichen Jour-fixe Terminen zum Stadtumbau West Schöneberg-Südkreuz. Am 18.06.2012 wurde ausdrücklich auf den Beschluss Bezug genommen. "(es gilt der BVV-Beschluss zur Umsetzung des Projektes)"“…Teilnehmer des Jour-fixe sind Vertreter des Stadtentwicklungsamtes, Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes sowie Grün Berlin als Bauherr des Nord-SüdGrünzuges. Zu 5. Frage: Wer ist der Auftraggeber der Baumaßnahme Bautzener Treppe, wer ist der Auftragnehmer und wie lautete der Bauauftrag insbesondere bezüglich der Breite der Treppe konkret? Antwort: Der Auftraggeber ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, vertreten in der Bauherrenfunktion durch die GrünBerlin GmbH. Auftragnehmer ist die Firma Garbe Gartenlandschaftsbau GmbH. Der Bauauftrag beinhaltet den Bau einer Treppe von 3.60 m Breite. Zu 6. Frage: Ist der Kostenrahmen von 20.000,-€ ist eingehalten worden? Antwort: Ja, der Kostenrahmen ist mit Gesamtkosten in Höhe von 15.900,-€ deutlich unterschritten und damit den Forderungen Rechnung getragen worden. Daniel Krüger Bezirksstadtrat für Bauwesen