Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.10.15, 16:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, BV Wissel und BV Gindra
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.02.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
18.09.2012 Bezirksamt
24.10.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0088/XIX
Bezirksamt
Barrierefreiheit im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2012 folgenden Beschluss:
Die
Bezirksverordnetenversammlung
ersucht
das
Bezirksamt
zu
prüfen,
ob
es
Einflussmöglichkeiten bzw. rechtliche Grundlagen für die Schaffung von Barrierefreiheit im
Mietshaus Meraner Straße 33 geltend machen kann. Dieses Gebäude, mit über 140 kleinen
Mieteinheiten, gehört dem städtischen Unternehmen GEWOBAG. Es wurde in den 60er/70er
Jahren erbaut und wird derzeit instand gesetzt.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Schreiben des Bezirksamtes an die GEWOBAG WB GmbH vom 8.5.2012 wurde wie
folgt beantwortet:
„Im Ergebnis unserer Prüfung zur Machbarkeit einer barrierefreien Zugänglichkeit zum
Objekt Meraner Str.33 geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass sich die Umsetzung
grundsätzlich nach der vorliegenden Studie mit einem Treppenlift im Eingangsbereich und
einer Rampenlösung vor dem Haus realisieren ließe. Die Wohnungen sind auf Grund der
gegebenen Schwellenproblematik (Bad/Balkon) und der geringen Türbreite (60cm) nicht
barrierefrei umzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihr Verständnis, dass die ungeplanten Mehrkosten
zur Realisierung der barrierefreien Zugänglichkeit nicht im Rahmen des zur Verfügung
stehenden Budgets aufgefangen werden können. Insofern ist eine zeitgleiche Realisierung
einer solchen Maßnahme mit der Instandsetzung des Objekts nicht möglich. Unser jährliches
Budget für altersgerechte Umbaumaßnahmen in einer Höhe von 800.000,00€ ist für dieses
Jahr ebenfalls ausgeschöpft.
Selbstverständlich werden wir in den kommenden Jahren nach Dringlichkeit nach und nach
in unseren Beständen mindestens barrierearme Zugänge realisieren.
Wie Sie wissen, nehmen wir zusammen mit Ihrem Bezirk an einem Bundesmodellvorhaben
zum altersgerechten Umbau von Wohnungen teil. In diesem Zusammenhang verbessern wir
die Zugänglichkeit von 4 Seniorenwohnhäusern in Tempelhof-Schöneberg mit der Absicht,
wissenschaftlich hinterlegt, kostengünstige Lösungen für altersgerechte Umbaumaßnahmen
zu untersuchen.
Beispiele:
Westphalweg 7:
barrierefreie Erschließung
beispielhafte Herrichtung eines Gemeinschaftswohnraumes
beispielhafte Wohnungsanpassungen (7 Wohnungen)
altersgerechte Flurgestaltung etc.
Winterfeldtstraße 70:
Herstellung eines altersgerechten Gartens
Umbau einer Wohnung zu einem Gemeinschaftsraum etc.
Bülowstrasse 94:
Herrichtung des Foyers mit Concierge
barrierefreier Zugang durch motorbetriebene Tür etc.
Lichtenrader Damm 52-57:
barrierefreies WC im Anschluss an den Gemeinschaftsraum
etc.
Wir hoffen, dass Sie dem entnehmen können, dass wir grundsätzlich an barrierearmen
Lösungen interessiert sind.“
Berlin, den 21.09.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Seite: 2/2