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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.10.15, 16:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:16

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, BV Wissel und BV Gindra Beratungsfolge: Gremium Datum 15.02.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 18.09.2012 Bezirksamt 24.10.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0088/XIX Bezirksamt Barrierefreiheit im öffentlich geförderten Wohnungsbau Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2012 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob es Einflussmöglichkeiten bzw. rechtliche Grundlagen für die Schaffung von Barrierefreiheit im Mietshaus Meraner Straße 33 geltend machen kann. Dieses Gebäude, mit über 140 kleinen Mieteinheiten, gehört dem städtischen Unternehmen GEWOBAG. Es wurde in den 60er/70er Jahren erbaut und wird derzeit instand gesetzt. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Schreiben des Bezirksamtes an die GEWOBAG WB GmbH vom 8.5.2012 wurde wie folgt beantwortet: „Im Ergebnis unserer Prüfung zur Machbarkeit einer barrierefreien Zugänglichkeit zum Objekt Meraner Str.33 geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass sich die Umsetzung grundsätzlich nach der vorliegenden Studie mit einem Treppenlift im Eingangsbereich und einer Rampenlösung vor dem Haus realisieren ließe. Die Wohnungen sind auf Grund der gegebenen Schwellenproblematik (Bad/Balkon) und der geringen Türbreite (60cm) nicht barrierefrei umzubauen. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihr Verständnis, dass die ungeplanten Mehrkosten zur Realisierung der barrierefreien Zugänglichkeit nicht im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets aufgefangen werden können. Insofern ist eine zeitgleiche Realisierung einer solchen Maßnahme mit der Instandsetzung des Objekts nicht möglich. Unser jährliches Budget für altersgerechte Umbaumaßnahmen in einer Höhe von 800.000,00€ ist für dieses Jahr ebenfalls ausgeschöpft. Selbstverständlich werden wir in den kommenden Jahren nach Dringlichkeit nach und nach in unseren Beständen mindestens barrierearme Zugänge realisieren. Wie Sie wissen, nehmen wir zusammen mit Ihrem Bezirk an einem Bundesmodellvorhaben zum altersgerechten Umbau von Wohnungen teil. In diesem Zusammenhang verbessern wir die Zugänglichkeit von 4 Seniorenwohnhäusern in Tempelhof-Schöneberg mit der Absicht, wissenschaftlich hinterlegt, kostengünstige Lösungen für altersgerechte Umbaumaßnahmen zu untersuchen. Beispiele: Westphalweg 7: barrierefreie Erschließung beispielhafte Herrichtung eines Gemeinschaftswohnraumes beispielhafte Wohnungsanpassungen (7 Wohnungen) altersgerechte Flurgestaltung etc. Winterfeldtstraße 70: Herstellung eines altersgerechten Gartens Umbau einer Wohnung zu einem Gemeinschaftsraum etc. Bülowstrasse 94: Herrichtung des Foyers mit Concierge barrierefreier Zugang durch motorbetriebene Tür etc. Lichtenrader Damm 52-57: barrierefreies WC im Anschluss an den Gemeinschaftsraum etc. Wir hoffen, dass Sie dem entnehmen können, dass wir grundsätzlich an barrierearmen Lösungen interessiert sind.“ Berlin, den 21.09.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Seite: 2/2