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Anlage I und II.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Anlage I und II.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
27.01.18, 11:54

Inhalt der Datei

Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2012/2013 Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Der Bezirkshaushaltsplan wird für das a) Haushaltsjahr 2012 mit Einnahmen in Höhe von Ausgaben in Höhe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 628.992.500 €, 628.992.500 € und 3.040.000 € sowie b) Haushaltsjahr 2013 mit Einnahmen in Höhe von Ausgaben in Höhe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 630.023.600 €, 630.023.600 € und 15.564.000 € festgestellt. Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: I. Beschlossene Veränderungen des Hauptausschusses im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen Kapitel Titel KB Bezeichnung 2012 2013 Euro Euro 3723 26101 E01 Ersatz von Verwaltungsausgaben 16.000 5950 Erlösbeteiligung der Bezirke aus 13110 E02 der Veräußerung von Grundstücken 87.000 Summe: 103.000 Ausgaben Kapitel Titel KB Bezeichnung 2012 2013 Euro Euro 3301 42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen -41.000 -41.000 4212 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 41.000 41.000 3350 Veröffentlichungen und 53101 A09 Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit -8.000 3350 54053 A09 Veranstaltungen -6.000 5950 97130 A09 3305 54010 A09 Dienstleistungen 20.000 3723 52306 A09 Archive und Sammlungen 60.000 4000 52501 A09 Aus- und Fortbildung 4010 54055 A09 Andere Veranstaltungen 4010 67120 4610 52610 A09 Gutachten 10.000 4610 54010 A09 Dienstleistungen 10.000 3308 51701 A08 Bewirtschaftungsausgaben 4211 54102 A08 T Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz -25.000 5.000 10.000 27.000 -750.000 Maßnahmen zur Energieeinsparung 750.000 Summe: 103.000 0 Änderungen bei Verpflichtungsermächtigungen siehe Anlage 1 2 II. Auflagenbeschlüsse der Bezirkshaushaltsplan 2012/2013 BVV 1. Strukturelle Maßnahmen im Bereich Schule Tempelhof-Schöneberg zum Der Bereich Schule ist seit Jahren in der Bewirtschaftung (A08-Titel) unterfinanziert. Zwischen den Ansätzen 2012 und 2013 klafft allein bei den Grundschulen (Kapitel 3730) eine Lücke von EUR 1,5 Mio EUR. Die Finanzierung des Mehrbedarfs im Jahr 2012 für den Bereich Schule bei den Bewirtschaftungsausgaben in Höhe von 3,275 Mio EUR konnte nur durch eine ungedeckte pauschale Minderausgabe aufgefangen werden (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 5950 / 97203). Heute werden mehr als 40% der gesamten Haushaltsmittel im Bereich Schule für die Bewirtschaftung der Gebäude ausgegeben. Eine ressourcenschonende Nutzung der Schulgebäude ist unbedingte Voraussetzung, um die knappen Haushaltsmittel gerecht zu verteilen und eine gute Schulversorgung zu gewährleisten. Unser Bezirk ist dauerhaft nicht in der Lage mit den zur Verfügung stehenden Mitteln alle vorhandenen Schulgebäude weiter zu bewirtschaften. Der Euro kann nur einmal ausgegeben werden und sollte deshalb so nutzbringend wie möglich eingesetzt werden. Es müssen dringend Infrastrukturentscheidungen und –maßnahmen aus den letzten Wahlperioden aufgeholt werden, die den Bezirk heute in den Zuweisungen zum Produktsummenbudget und kameral bei den zahlungswirksamen Bewirtschaftungsausgaben für nicht ausreichend ausgelastete Räume und Gebäude, belasten. Dies kann nur mit einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Beteiligung von Eltern, Schülern und Lehrer/innen geschehen. Aus den vorgenannten Gründen empfehlen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussempfehlungen für den Bereich Schule: 1.1 Eine überarbeitete Schulentwicklungsplanung ist dem Schul- und dem Hauptausschuss bis zum 30.09.2012 vorzustellen und schriftlich vorzulegen. Der Bereich Schule ist aufgefordert, Standortentscheidungen nachvollziehbar darzustellen. Für jeden Standort sind die Kapazitäten der Schulen, der tatsächlichen Auslastung – anhand der Klassenzüge gegenüberzustellen. Mithilfe des digitalen Flächenaufmaßes sind die Räume (mit Qualitätsangabe) und Flächen pro Standort anzugeben, die nicht zwingend benötigt werden. Der Bereich Schule ist aufgefordert, Nachnutzungs- oder Drittnutzungsmöglichkeiten für nicht ausgelastete Räume aufzuzeigen. Dabei sollen Termine und potenzielle Nutzer/innen (Refinanzierungspotenzial) genannt werden. Für solche Lösungen sind die Selbstkosten pro qm der Bewirtschaftung anzugeben und den Vermietungs- oder Weiterberechnungserlösen gegenüberzustellen. Ferner sind für jeden Standort gegenüber zu stellen: a) Die IST-Kosten mit ihren Mengen und die dazugehörige kalkulatorische Budgetzuweisung und b) die kalkulatorisch zu erzielende Höchstmenge multipliziert mit den Selbstkosten des Bezirks pro Einheit einerseits und das dazugehörige kalkulatorische Budget (Median mal Höchstmenge). Beide Darstellungen sind einmal ohne und einmal mit Korrekturfaktoren der Budgetzuweisung (Medianfaktor, Normierung) darzustellen. Hierdurch wird deutlich welcher Standort überhaupt refinanzierbar ist und welcher nicht. Alternativ ist die Abgabe von Gebäuden aufzuzeigen und die jeweiligen Handlungsschritte zur Umsetzung mit Terminen vorzustellen. 1.2 Den Ausschüssen Schule, FM und Hauptausschuss sind bis zum 31.05.2012 sämtliche Zuschreibungen und Zugänge des Anlagevermögens im Bereich Schule in den Jahren 2008 bis 2011 darzustellen. Ferner sollen die geplanten Zuschreibungen und Zugänge für die Jahre 2012 und 2013 angegeben werden. Dabei sind die Standorte (IKT, Anschrift), die Anschaffungs- und Herstellungskosten (insbes. Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276), Datum der Inbetriebnahme und die daraus resultierenden jährlichen budgetwirksamen- und unwirksamen Infrastrukturkosten anzugeben. 1.3 Die Bereiche SE FM und Schule sind aufgefordert bis zum 30.09.2012 dem Haupt-, FM- und Schulausschuss die Maßnahmen zur notwendigen Medientrennung bei zusammenhängenden Gebäuden (z.B. Schul- und Sportgebäude) darzustellen, die für die Abgabe von Schulgebäuden erforderlich sind. Im Weiteren sind die Maßnahmen darzustellen, die eine verursachungsgerechte Verteilung der verbrauchsabhängigen Bewirtschaftungsausgaben bei mehrfach genutzten Gebäuden bewirken. 3 1.4 Der Bereich Schule wird aufgefordert zu prüfen, wie die von der AG „Kalkulatorische Kosten“ erarbeiteten Lösungsansätze zur vorzeitigen Abgabe von Schulgebäuden konsequent ausgenutzt werden können und dem Hauptausschuss bis zum 30.09.2012 und 30.09.2013 schriftlich zu berichten. Die Voraussetzung zur vorzeitigen Abgabe von Schulgebäuden sind: a) Die verbindliche Zusage des Bezirks, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren vollständig aufgegeben wird und b) das mehr als 25% zusammenhängende Fläche freigezogen sind. 1.5 Die Abteilung Schule ist aufgefordert, mindestens 5% ihrer Bewirtschaftungsausgaben (A08) unabhängig von Standortschließungen – einzusparen (Basis: Ist 2011). Hierzu sollen die Abteilungen Schule, FM und SE Fin ein gemeinsames Konzept erarbeiten und alle vertraglichen Möglichkeiten bei den Dienstleistungsverträgen und des individuellem Verbrauchsverhaltens ausschöpfen. Der Bereich FM ist aufgefordert, Energieeinsparmaßnahmen im Schulbereich vorzuschlagen und dabei Contracting-Modelle, besondere Investitionen (Blockheizkraftwerke) sowie das Pankower Projekt „Nutzerbedingte Einsparungen bei der Wärme- und Stromversorgung, sowie Abfallbeseitigung“ zu überprüfen. Den entsprechenden Ausschüssen ist ab dem 30.06.2012 bis zum 31.12.2013 quartalsweise schriftlich zu berichten und auf Anforderung im Ausschuss zur Beratung zur Verfügung zu stehen. 1.6 Der Bereich Schule wird im Rahmen einer Organisationsanalyse auf Optimierungspotenziale hin überprüft. Die SE Finanzen wird mit der Federführung beauftragt und erhält für das Haushaltsjahr 2012 hierzu ein gesondertes Budget. 1.7 Die BVV ersucht das Bezirksamt, ab dem Haushaltsjahr 2013 das Planetarium und Sternwarte als Gemeinkostenträger zu führen. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Schulamt. Das Bezirksamt ist aufgefordert zum 30.09.2012 und 30.06.2013 dem Hauptausschuss zu berichten, wann und wie die Abgabe der Immobilie an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erfolgen kann. Die Gartenarbeitsschule verbleibt im Fachvermögen Schule. Die Abteilung Bildung ist aufgefordert, interne Verrechnungen von Nutzungen durch Teilnehmer/-innen anderer Organisationseinheiten vorzunehmen, um eine möglichst verursachungsgerechte Kostenzuordnung zu erreichen. Dem Hauptausschuss ist zum 30.09.2012 und 30.06.2013 schriftlich zu berichten. 2. Wohnungsbau, Wohnumfeld, öffentliche Infrastruktur Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Regionalisierung von Einrichtungen, Abteilungen und Ämtern mit den Nachbarbezirken erfolgreich gemeinsam betrieben werden könnte. Die Prüfung soll unter vier Gesichtspunkten erfolgen: 1. Erhalt bzw. Verbesserung der Bürgernähe 2. Welche Kosteneinsparungen können durch den Abbau von Gebäudeinfrastruktur bzw. Leitungsebenen erreicht werden? 3. Eine Regionalisierung der Aufgabe ist im Rahmen der jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich? 4. Eine Regionalisierung von Aufgaben macht Sinn, eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist dafür nötig? 3. Personal / Veränderungen im Stellenplan 3.1 3301 Steuerungsdienst Die neue zusätzliche Stelle mit der Wertigkeit A11 im Steuerungsdienst ist zu streichen. Die anstehenden Aufgaben können und sollen ohne Mehr-Personal gelöst werden. 3.2 4212 Tiefbau mit verbindlicher Erläuterung Es ist eine neue Stelle mit der Wertigkeit E11 zu schaffen. Die Stelle soll im Schwerpunkt im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen tätig sein. Die Abteilung Tiefbau ist aufgefordert halbjährlich (31.3. / 30.09.) dem zuständigen Fachausschuss über die Radverkehrsplanung schriftlich zu berichten. Der Bericht soll hierbei insbesondere auf die Empfehlungen des Fahrrates eingehen. 4 4. Die Mittel des A08-Bereiches sind abzuschotten. 4.1 Alle Bewirtschaftungstitel (A08) sind zwar kapitelübergreifend, aber nur untereinander deckungsfähig. 4.2 Alle Abteilungen sind aufgefordert, ihre Bewirtschaftungsausgaben um 5% zu reduzieren. (bezogen auf das Ist 2011) 5. Verbindliche Erläuterungen 5.1 3308 / 51701 Bewirtschaftungsausgaben -750.000 EUR 4211 / 54102 Maßnahmen zur Energieeinsparung +750.000 EUR verb. Erläuterung: 750.000 EUR sind jährlich für Intracting-Maßnahmen zu verwenden Der BVV-Beschluss 1742 / XVIII ist umzusetzen. 5.2 3520 / 12109 Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung Sperre: Die Einnahmen (Gewinnablieferung) in Höhe von mehr als 96.000 EUR bleiben zur Verwendung gesperrt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss der BVV sind von den Mitteln, die EUR 96.000 übersteigen, wie folgt zu verwenden:  60% zur Finanzierung von Spielgeräten, Sitzbänken und der Sanierung von Spielplätzen nach Vorlage einer Maßnahmenplanung (Kapitel 4720 / Titel 52110 Unterhaltung der Grünanlagen)  20% zur Finanzierung eines „Dispositionsfonds“ der BVV Die Mittel sollen der BVV die Möglichkeit geben plötzlich auftretende Notfälle zu finanzieren. (Kapitel 5950 / Titel 97113 Verstärkungsmittel für Sachausgaben)  20% zur Finanzierung von Ausgaben im Kapitel 3520 nach Vorlage des Wirtschaftsplans, der quartalsweise zu aktualisieren und dem Hauptausschuss vorzulegen ist. 5.3 3721 / 54053 Veranstaltungen Für die Ausstellung „Wir waren Nachbarn“ sind 80.000 EUR, für den Frauenmärz 11.000 EUR, für den SA-Gedenkort Papestraße 20.000 EUR, für den Schwerbelastungskörper 5.000 EUR und für die Veranstaltungsreihe Cross Kultur 10.000 EUR zu verwenden. Die Planungen sind jeweils dem Kulturausschuss vorzustellen. 5.4 4211 / 51900 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen a) Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen für das Rathaus Friedenau - die den Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr überschreiten - sind nur nach Zustimmung durch den Hauptausschuss zulässig. b) Dem FM-Ausschuss ist regelmäßig die Planung der baulichen Unterhaltung vorzulegen. Dabei sind die Ansätze und IST-Werte des laufenden Jahres und die Ansätze des nächsten Jahres darzustellen. Dem FM-Ausschuss ist ferner eine Gesamtplanung aller baulichen Maßnahmen darzustellen (inkl. Der Inanspruchnahme von Dritt- und Fördermitteln). Dem FM- und Hauptausschuss ist eine Prioritätenplanung der wichtigsten Baumaßnahmen vorzulegen, die aktuell nicht finanziert werden können. Alle Planungen sind halbjährlich (30.4. und 31.10.) den entsprechenden Ausschüssen schriftlich vorzulegen. c) Für Einzelmaßnahmen der Barrierefreiheit sind mindestens 150.000 EUR pro Jahr zu verwenden. d) Alle neuen planbaren Maßnahmen der Hochbauunterhaltung (Kap. 4211 / 51900) unterliegen einer qualifizierten Haushaltssperre. Über die Entsperrung entscheidet der Hauptausschuss der BVV nach Vorlage einer Prioritätenliste. 5.5 4060 / 71516 Neubau einer gedeckten Sportanlage Baußnernweg Dem Hauptausschuss ist bis zum 30.09.2012 schriftlich eine aktualisierte Kalkulation der jährlichen budgetwirksamen und –unwirksamen Bewirtschaftungsausgaben vorzulegen. Die Kalkulation muss mit Mengen und Kalkulationspreisen nachvollziehbar ausgestaltet sein. (inkl. der kalkulatorischen Budgetzuweisung) 5.6 Kapitelübergreifend / 7er Titel Das Flächenmanagement genießt bei den Investitionsmaßnahmen höchste Priorität. Dem FMAusschuss ist daher bis zum 31.12.2013 vierteljährlich zum Fortgang des 5 Flächenmanagements zu berichten. Vorrangig ist die Aufgabe von Bürodienstgebäuden (insbes. Rathaus Friedenau) zu verfolgen. Der Bericht soll die anstehenden baulichen und logistischen Maßnahmen nach Terminen und Zuständigkeiten umfassen und fortgeschrieben werden. Der erste Bericht soll bis zum 31.5.2012 vorgelegt werden. 5.7 4720 / Titel 52110 Unterhaltung der Grünanlagen Dem Fachausschuss wird jährlich bis zum 30.04. die Jahres-Planung des Haushaltstitels vorgestellt und mindestens nach den Kriterien  Gefahrenabwehr / Verkehrssicherungspflicht,  Ausgaben für Spielplätze,  Sitzbänke und  freie planbare Maßnahmen aufgeteilt. Neben der Jahresplanung ist ein entsprechender Verwendungsnachweis des abgelaufenen Haushaltsjahres vorzustellen. 6 6. Berichtswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Bezirkshaushalt 2013, Bürgerhaushalt 6.1 Standardisiertes Berichtswesen weiter entwickeln – Fehlentwicklungen direkt und schnell bekämpfen a) Das Bezirksamt wird gebeten, dem Hauptausschuss jährlich per 31.08. einen Statusbericht über die kamerale Haushaltslage und über die Entwicklung in der KostenLeistungs-Rechnung vorzulegen. Der Finanzstatus soll abteilungsweise und bei den Investitionen je Maßnahme, den aktuellen Ansatz, das IST zum vorgenannten Stichtag und eine Prognose zum Jahresende enthalten. Wesentliche prognostizierte Abweichungen zum Ansatz sind zu erläutern. b) Der kommentierte Statusbericht zur Kosten-Leistungs-Rechnung soll insbesondere auf aufgetretene maßgebliche Mengenabweichungen und auf den Produktkostenverlauf eingehen, die derzeit mit einem wesentlichen Defizit geplant werden (z.B. Schulplätze) oder ein besonderes Risiko für den Bezirk beinhalten (HzE), weil sie nicht vollständig abgefedert werden. Der kommentierte Statusbericht soll Handlungsempfehlungen aufzeigen. c) Darüber hinaus wird vom Finanzservice 3mal im Jahr, voraussichtlich zum KLRMonatsabschluss März, Mai und November, ein KLR-Statusbericht (reiner Zahlenteil) für die Abteilungsleitungen und OE-Leitungen zur Verfügung gestellt. Ziel dieser zusätzlichen Berichte ist es, die Entscheidungsträger bei der rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen zu unterstützen. Zusätzlich dienen diese Berichte der Sicherung der vollständigen Mengenerfassung. Der Hauptausschuss hat dabei die Erwartung, dass durch interne Berichterstattungen die LuV-Leiter/innen ihre Stadträte über ihre jeweiligen Haushalts- und Produktbereiche auf dem Laufenden halten. d) Den Hauptausschussmitgliedern ist jeweils bis zum 15.3.2012 und zum 28.2.2013 die Produktvergleichsberichte und die bezirklichen Infrastrukturkosten für jeden Infrastrukturkostenträger in Excel-Fomat zur Verfügung zu stellen. Die Darstellung der Infrastrukturkosten ist abteilungsweise zu summieren und soll folgende Daten umfassen:  HNF und BGF / Drittnutzungen (ja, nein)  Datum der Inbetriebnahme / Voraussichtliches Abgangsdatum  bw- und buw-Kosten im letzten und im Vorjahr  Kosten der baulichen Unterhaltung im letzten HH-Jahr 6.2. Das Bezirksamt wird ersucht, jährlich einmal zu Beginn des Jahres einen Bericht über die beabsichtigten Partnerschaftsaktivitäten des Bezirkes zu erstellen. Der Bericht ist nach Partnerschaftsstädten zu gliedern, die zu erwartenden Kosten für die beabsichtigten Aktivitäten sind ebenfalls darzustellen. 6.3. Das Bezirksamt wird ersucht, bis 30.6.2012 einen Bericht über die derzeitige Situation und die Entwicklungsmöglichkeiten der kommunalen Märkte im Bezirk zu erstellen. Inhalt des Berichts, differenziert nach Märkten, sollte sein: Die Angebotsstruktur der Waren auf den in Kapitel 4330 aufgeführten Märkten Entwicklung der Anzahl der Händler bzw. des Angebotes auf den Märkten im Zeitraum 20092011. Welche Kostensteigerungen für die Händler in den Jahren 2009-11 für die einzelnen Gebührenarten bzw. für Stromabnahme und andere Betriebskosten entstanden sind. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für jeden einzelnen Marktstandort auf der Basis von Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2011 und eine quartalsweise Berichterstattung über die Einnahmen und Ausgaben bis zum 31.12.2013 (reiner Zahlenteil) Eine Aufgliederung der internen Verrechnungskosten Titel 98101 Ein Konzept zur Optimierung des Warenangebotes der kommunalen Märkte Eine Strategie zur Expansion und Weiterentwicklung der kommunalen Märkte und seiner Einzelstandorte sowie der damit verbundenen Gebühreneinnahmen im Bezirk. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 6.4. Haushalt 2012 im Internet veröffentlichen / Bürgerhaushalt 2014 /15 vorbereiten a) Aufgrund der knappen zeitlichen Vorgaben war es dem Bezirk nicht möglich, ein Beteiligungsverfahren im Rahmen eines Bürgerhaushaltes durchzuführen. Das 7 Bezirksamt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig eine zeitliche Grobplanung und Einschätzung der Fremdkosten zum Bürgerhaushalt vor den HH-Beratungen 2014 / 15 vorzulegen. b) Das Bezirksamt wird aufgefordert, den beschlossenen Haushalt und alle Begleitbeschlüsse durch die Bezirksverordnetenversammlung im Internet zu veröffentlichen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den beschlossenen Haushalt und alle Beschlüsse durch die Bezirksverordnetenversammlung im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll lesbar aufbereitet sein und mit Erläuterungen ergänzt werden (z.B. Haushalts-ABC). 6.5. Haushalt 2013 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen Das Bezirksamt wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2013 geänderten Haushaltsansätze dem Hauptausschuss der BVV vorzustellen und beraten zu lassen. Über den Haushalt 2013 hat dann die Bezirksverordnetenversammlung gesondert zu beschließen. Dabei soll den Fraktionen eine Beratungszeit von insgesamt 6 Wochen eingeräumt werden. III. Redaktionelle Änderungen der Titelerläuterungen sind umzusetzen. Berlin, den Herr Böltes, Stefan 8