Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Anlage I und II.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
27.01.18, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2012/2013
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die BVV wolle beschließen:
Der Bezirkshaushaltsplan wird für das
a) Haushaltsjahr 2012 mit
Einnahmen in Höhe von
Ausgaben in Höhe von
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
628.992.500 €,
628.992.500 € und
3.040.000 €
sowie
b) Haushaltsjahr 2013 mit
Einnahmen in Höhe von
Ausgaben in Höhe von
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
630.023.600 €,
630.023.600 € und
15.564.000 €
festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
I.
Beschlossene Veränderungen des Hauptausschusses im Bezirkshaushaltsplan
Einnahmen
Kapitel
Titel
KB Bezeichnung
2012
2013
Euro
Euro
3723
26101 E01 Ersatz von Verwaltungsausgaben
16.000
5950
Erlösbeteiligung der Bezirke aus
13110 E02 der Veräußerung von
Grundstücken
87.000
Summe:
103.000
Ausgaben
Kapitel
Titel
KB Bezeichnung
2012
2013
Euro
Euro
3301
42201
Bezüge der planmäßigen
Beamten/Beamtinnen
-41.000
-41.000
4212
42801
Entgelte der planmäßigen
Tarifbeschäftigten
41.000
41.000
3350
Veröffentlichungen und
53101 A09 Dokumentationen im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit
-8.000
3350
54053 A09 Veranstaltungen
-6.000
5950
97130 A09
3305
54010 A09 Dienstleistungen
20.000
3723
52306 A09 Archive und Sammlungen
60.000
4000
52501 A09 Aus- und Fortbildung
4010
54055 A09 Andere Veranstaltungen
4010
67120
4610
52610 A09 Gutachten
10.000
4610
54010 A09 Dienstleistungen
10.000
3308
51701 A08 Bewirtschaftungsausgaben
4211
54102 A08
T
Sondermittel der
Bezirksverordnetenversammlung
Fremdveranstaltete
Erholungsmaßnahmen nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz
-25.000
5.000
10.000
27.000
-750.000
Maßnahmen zur
Energieeinsparung
750.000
Summe:
103.000
0
Änderungen bei Verpflichtungsermächtigungen siehe Anlage 1
2
II.
Auflagenbeschlüsse
der
Bezirkshaushaltsplan 2012/2013
BVV
1.
Strukturelle Maßnahmen im Bereich Schule
Tempelhof-Schöneberg
zum
Der Bereich Schule ist seit Jahren in der Bewirtschaftung (A08-Titel) unterfinanziert. Zwischen
den Ansätzen 2012 und 2013 klafft allein bei den Grundschulen (Kapitel 3730) eine Lücke von
EUR 1,5 Mio EUR.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs im Jahr 2012 für den Bereich Schule bei den
Bewirtschaftungsausgaben in Höhe von 3,275 Mio EUR konnte nur durch eine ungedeckte
pauschale Minderausgabe aufgefangen werden (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 5950 / 97203).
Heute werden mehr als 40% der gesamten Haushaltsmittel im Bereich Schule für die
Bewirtschaftung der Gebäude ausgegeben. Eine ressourcenschonende Nutzung der
Schulgebäude ist unbedingte Voraussetzung, um die knappen Haushaltsmittel gerecht zu
verteilen und eine gute Schulversorgung zu gewährleisten. Unser Bezirk ist dauerhaft nicht in
der Lage mit den zur Verfügung stehenden Mitteln alle vorhandenen Schulgebäude weiter zu
bewirtschaften. Der Euro kann nur einmal ausgegeben werden und sollte deshalb so
nutzbringend wie möglich eingesetzt werden.
Es müssen dringend Infrastrukturentscheidungen und –maßnahmen aus den letzten
Wahlperioden aufgeholt werden, die den Bezirk heute in den Zuweisungen zum
Produktsummenbudget und kameral bei den zahlungswirksamen Bewirtschaftungsausgaben
für nicht ausreichend ausgelastete Räume und Gebäude, belasten. Dies kann nur mit einer
über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Beteiligung von Eltern, Schülern und
Lehrer/innen geschehen.
Aus den vorgenannten Gründen empfehlen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen folgende Beschlussempfehlungen für den Bereich Schule:
1.1
Eine überarbeitete Schulentwicklungsplanung ist dem Schul- und dem Hauptausschuss bis
zum 30.09.2012 vorzustellen und schriftlich vorzulegen. Der Bereich Schule ist aufgefordert,
Standortentscheidungen nachvollziehbar darzustellen. Für jeden Standort sind die
Kapazitäten der Schulen, der tatsächlichen Auslastung – anhand der Klassenzüge
gegenüberzustellen. Mithilfe des digitalen Flächenaufmaßes sind die Räume (mit
Qualitätsangabe) und Flächen pro Standort anzugeben, die nicht zwingend benötigt werden.
Der Bereich Schule ist aufgefordert, Nachnutzungs- oder Drittnutzungsmöglichkeiten für nicht
ausgelastete Räume aufzuzeigen. Dabei sollen Termine und potenzielle Nutzer/innen
(Refinanzierungspotenzial) genannt werden. Für solche Lösungen sind die Selbstkosten pro
qm der Bewirtschaftung anzugeben und den Vermietungs- oder Weiterberechnungserlösen
gegenüberzustellen. Ferner sind für jeden Standort gegenüber zu stellen:
a) Die IST-Kosten mit ihren Mengen und die dazugehörige kalkulatorische Budgetzuweisung
und
b) die kalkulatorisch zu erzielende Höchstmenge multipliziert mit den Selbstkosten des
Bezirks pro Einheit einerseits und das dazugehörige kalkulatorische Budget (Median mal
Höchstmenge).
Beide Darstellungen sind einmal ohne und einmal mit Korrekturfaktoren der Budgetzuweisung
(Medianfaktor, Normierung) darzustellen. Hierdurch wird deutlich welcher Standort überhaupt
refinanzierbar ist und welcher nicht. Alternativ ist die Abgabe von Gebäuden aufzuzeigen und
die jeweiligen Handlungsschritte zur Umsetzung mit Terminen vorzustellen.
1.2
Den Ausschüssen Schule, FM und Hauptausschuss sind bis zum 31.05.2012 sämtliche
Zuschreibungen und Zugänge des Anlagevermögens im Bereich Schule in den Jahren 2008
bis 2011 darzustellen. Ferner sollen die geplanten Zuschreibungen und Zugänge für die Jahre
2012 und 2013 angegeben werden. Dabei sind die Standorte (IKT, Anschrift), die
Anschaffungs- und Herstellungskosten (insbes. Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276),
Datum der Inbetriebnahme und die daraus resultierenden jährlichen budgetwirksamen- und
unwirksamen Infrastrukturkosten anzugeben.
1.3
Die Bereiche SE FM und Schule sind aufgefordert bis zum 30.09.2012 dem Haupt-, FM- und
Schulausschuss die Maßnahmen zur notwendigen Medientrennung bei zusammenhängenden
Gebäuden (z.B. Schul- und Sportgebäude) darzustellen, die für die Abgabe von
Schulgebäuden erforderlich sind. Im Weiteren sind die Maßnahmen darzustellen, die eine
verursachungsgerechte Verteilung der verbrauchsabhängigen Bewirtschaftungsausgaben bei
mehrfach genutzten Gebäuden bewirken.
3
1.4
Der Bereich Schule wird aufgefordert zu prüfen, wie die von der AG „Kalkulatorische Kosten“
erarbeiteten Lösungsansätze zur vorzeitigen Abgabe von Schulgebäuden konsequent
ausgenutzt werden können und dem Hauptausschuss bis zum 30.09.2012 und 30.09.2013
schriftlich zu berichten. Die Voraussetzung zur vorzeitigen Abgabe von Schulgebäuden sind:
a) Die verbindliche Zusage des Bezirks, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren
vollständig aufgegeben wird und
b) das mehr als 25% zusammenhängende Fläche freigezogen sind.
1.5
Die Abteilung Schule ist aufgefordert, mindestens 5% ihrer Bewirtschaftungsausgaben (A08) unabhängig von Standortschließungen – einzusparen (Basis: Ist 2011). Hierzu sollen die
Abteilungen Schule, FM und SE Fin ein gemeinsames Konzept erarbeiten und alle
vertraglichen Möglichkeiten bei den Dienstleistungsverträgen und des individuellem
Verbrauchsverhaltens
ausschöpfen.
Der
Bereich
FM
ist
aufgefordert,
Energieeinsparmaßnahmen im Schulbereich vorzuschlagen und dabei Contracting-Modelle,
besondere Investitionen (Blockheizkraftwerke) sowie das Pankower Projekt „Nutzerbedingte
Einsparungen bei der Wärme- und Stromversorgung, sowie Abfallbeseitigung“ zu überprüfen.
Den entsprechenden Ausschüssen ist ab dem 30.06.2012 bis zum 31.12.2013 quartalsweise
schriftlich zu berichten und auf Anforderung im Ausschuss zur Beratung zur Verfügung zu
stehen.
1.6
Der Bereich Schule wird im Rahmen einer Organisationsanalyse auf Optimierungspotenziale
hin überprüft. Die SE Finanzen wird mit der Federführung beauftragt und erhält für das
Haushaltsjahr 2012 hierzu ein gesondertes Budget.
1.7
Die BVV ersucht das Bezirksamt, ab dem Haushaltsjahr 2013 das Planetarium und Sternwarte
als Gemeinkostenträger zu führen. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Schulamt. Das
Bezirksamt ist aufgefordert zum 30.09.2012 und 30.06.2013 dem Hauptausschuss zu
berichten, wann und wie die Abgabe der Immobilie an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung erfolgen kann.
Die Gartenarbeitsschule verbleibt im Fachvermögen Schule. Die Abteilung Bildung ist
aufgefordert, interne Verrechnungen von Nutzungen durch Teilnehmer/-innen anderer
Organisationseinheiten vorzunehmen, um eine möglichst verursachungsgerechte
Kostenzuordnung zu erreichen. Dem Hauptausschuss ist zum 30.09.2012 und 30.06.2013
schriftlich zu berichten.
2.
Wohnungsbau, Wohnumfeld, öffentliche Infrastruktur
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Regionalisierung von Einrichtungen,
Abteilungen und Ämtern mit den Nachbarbezirken erfolgreich gemeinsam betrieben werden
könnte. Die Prüfung soll unter vier Gesichtspunkten erfolgen:
1. Erhalt bzw. Verbesserung der Bürgernähe
2. Welche Kosteneinsparungen können durch den Abbau von Gebäudeinfrastruktur bzw.
Leitungsebenen erreicht werden?
3. Eine Regionalisierung der Aufgabe ist im Rahmen der jetzigen rechtlichen
Rahmenbedingungen möglich?
4. Eine Regionalisierung von Aufgaben macht Sinn, eine Veränderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen ist dafür nötig?
3.
Personal / Veränderungen im Stellenplan
3.1
3301 Steuerungsdienst
Die neue zusätzliche Stelle mit der Wertigkeit A11 im Steuerungsdienst ist zu streichen. Die
anstehenden Aufgaben können und sollen ohne Mehr-Personal gelöst werden.
3.2
4212 Tiefbau mit verbindlicher Erläuterung
Es ist eine neue Stelle mit der Wertigkeit E11 zu schaffen. Die Stelle soll im Schwerpunkt im
Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen tätig sein. Die Abteilung Tiefbau ist aufgefordert
halbjährlich (31.3. / 30.09.) dem zuständigen Fachausschuss über die Radverkehrsplanung
schriftlich zu berichten. Der Bericht soll hierbei insbesondere auf die Empfehlungen des
Fahrrates eingehen.
4
4.
Die Mittel des A08-Bereiches sind abzuschotten.
4.1
Alle Bewirtschaftungstitel (A08) sind zwar kapitelübergreifend, aber nur untereinander
deckungsfähig.
4.2
Alle Abteilungen sind aufgefordert, ihre Bewirtschaftungsausgaben um 5% zu reduzieren.
(bezogen auf das Ist 2011)
5.
Verbindliche Erläuterungen
5.1
3308 / 51701 Bewirtschaftungsausgaben -750.000 EUR
4211 / 54102 Maßnahmen zur Energieeinsparung +750.000 EUR
verb. Erläuterung: 750.000 EUR sind jährlich für Intracting-Maßnahmen zu verwenden
Der BVV-Beschluss 1742 / XVIII ist umzusetzen.
5.2
3520 / 12109 Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung
Sperre:
Die Einnahmen (Gewinnablieferung) in Höhe von mehr als 96.000 EUR bleiben zur
Verwendung gesperrt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss der BVV
sind von den Mitteln, die EUR 96.000 übersteigen, wie folgt zu verwenden:
60% zur Finanzierung von Spielgeräten, Sitzbänken und der Sanierung von
Spielplätzen nach Vorlage einer Maßnahmenplanung
(Kapitel 4720 / Titel 52110 Unterhaltung der Grünanlagen)
20% zur Finanzierung eines „Dispositionsfonds“ der BVV
Die Mittel sollen der BVV die Möglichkeit geben plötzlich auftretende Notfälle zu
finanzieren.
(Kapitel 5950 / Titel 97113 Verstärkungsmittel für Sachausgaben)
20% zur Finanzierung von Ausgaben im Kapitel 3520 nach Vorlage des
Wirtschaftsplans, der quartalsweise zu aktualisieren und dem Hauptausschuss
vorzulegen ist.
5.3
3721 / 54053 Veranstaltungen
Für die Ausstellung „Wir waren Nachbarn“ sind 80.000 EUR, für den Frauenmärz 11.000 EUR,
für den SA-Gedenkort Papestraße 20.000 EUR, für den Schwerbelastungskörper 5.000 EUR
und für die Veranstaltungsreihe Cross Kultur 10.000 EUR zu verwenden. Die Planungen sind
jeweils dem Kulturausschuss vorzustellen.
5.4
4211 / 51900 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen
a) Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen für das Rathaus Friedenau - die den
Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr überschreiten - sind nur nach Zustimmung
durch den Hauptausschuss zulässig.
b) Dem FM-Ausschuss ist regelmäßig die Planung der baulichen Unterhaltung vorzulegen.
Dabei sind die Ansätze und IST-Werte des laufenden Jahres und die Ansätze des
nächsten Jahres darzustellen. Dem FM-Ausschuss ist ferner eine Gesamtplanung aller
baulichen Maßnahmen darzustellen (inkl. Der Inanspruchnahme von Dritt- und
Fördermitteln). Dem FM- und Hauptausschuss ist eine Prioritätenplanung der wichtigsten
Baumaßnahmen vorzulegen, die aktuell nicht finanziert werden können. Alle Planungen
sind halbjährlich (30.4. und 31.10.) den entsprechenden Ausschüssen schriftlich
vorzulegen.
c) Für Einzelmaßnahmen der Barrierefreiheit sind mindestens 150.000 EUR pro Jahr zu
verwenden.
d) Alle neuen planbaren Maßnahmen der Hochbauunterhaltung (Kap. 4211 / 51900)
unterliegen einer qualifizierten Haushaltssperre. Über die Entsperrung entscheidet der
Hauptausschuss der BVV nach Vorlage einer Prioritätenliste.
5.5
4060 / 71516 Neubau einer gedeckten Sportanlage Baußnernweg
Dem Hauptausschuss ist bis zum 30.09.2012 schriftlich eine aktualisierte Kalkulation der
jährlichen budgetwirksamen und –unwirksamen Bewirtschaftungsausgaben vorzulegen. Die
Kalkulation muss mit Mengen und Kalkulationspreisen nachvollziehbar ausgestaltet sein. (inkl.
der kalkulatorischen Budgetzuweisung)
5.6
Kapitelübergreifend / 7er Titel
Das Flächenmanagement genießt bei den Investitionsmaßnahmen höchste Priorität. Dem FMAusschuss ist daher bis zum 31.12.2013 vierteljährlich zum Fortgang des
5
Flächenmanagements zu berichten. Vorrangig ist die Aufgabe von Bürodienstgebäuden
(insbes. Rathaus Friedenau) zu verfolgen. Der Bericht soll die anstehenden baulichen und
logistischen Maßnahmen nach Terminen und Zuständigkeiten umfassen und fortgeschrieben
werden. Der erste Bericht soll bis zum 31.5.2012 vorgelegt werden.
5.7
4720 / Titel 52110 Unterhaltung der Grünanlagen
Dem Fachausschuss wird jährlich bis zum 30.04. die Jahres-Planung des Haushaltstitels
vorgestellt und mindestens nach den Kriterien
Gefahrenabwehr / Verkehrssicherungspflicht,
Ausgaben für Spielplätze,
Sitzbänke und
freie planbare Maßnahmen
aufgeteilt. Neben der Jahresplanung ist ein entsprechender Verwendungsnachweis des
abgelaufenen Haushaltsjahres vorzustellen.
6
6.
Berichtswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Bezirkshaushalt 2013, Bürgerhaushalt
6.1
Standardisiertes Berichtswesen weiter entwickeln –
Fehlentwicklungen direkt und schnell bekämpfen
a) Das Bezirksamt wird gebeten, dem Hauptausschuss jährlich per 31.08. einen
Statusbericht über die kamerale Haushaltslage und über die Entwicklung in der KostenLeistungs-Rechnung vorzulegen. Der Finanzstatus soll abteilungsweise und bei den
Investitionen je Maßnahme, den aktuellen Ansatz, das IST zum vorgenannten Stichtag
und eine Prognose zum Jahresende enthalten. Wesentliche prognostizierte
Abweichungen zum Ansatz sind zu erläutern.
b) Der kommentierte Statusbericht zur Kosten-Leistungs-Rechnung soll insbesondere auf
aufgetretene maßgebliche Mengenabweichungen und auf den Produktkostenverlauf
eingehen, die derzeit mit einem wesentlichen Defizit geplant werden (z.B. Schulplätze)
oder ein besonderes Risiko für den Bezirk beinhalten (HzE), weil sie nicht vollständig
abgefedert werden. Der kommentierte Statusbericht soll Handlungsempfehlungen
aufzeigen.
c) Darüber hinaus wird vom Finanzservice 3mal im Jahr, voraussichtlich zum KLRMonatsabschluss März, Mai und November, ein KLR-Statusbericht (reiner Zahlenteil) für
die Abteilungsleitungen und OE-Leitungen zur Verfügung gestellt. Ziel dieser zusätzlichen
Berichte ist es, die Entscheidungsträger bei der rechtzeitigen Erkennung von
Fehlentwicklungen zu unterstützen. Zusätzlich dienen diese Berichte der Sicherung der
vollständigen Mengenerfassung. Der Hauptausschuss hat dabei die Erwartung, dass
durch interne Berichterstattungen die LuV-Leiter/innen ihre Stadträte über ihre jeweiligen
Haushalts- und Produktbereiche auf dem Laufenden halten.
d) Den Hauptausschussmitgliedern ist jeweils bis zum 15.3.2012 und zum 28.2.2013 die
Produktvergleichsberichte und die bezirklichen Infrastrukturkosten für jeden
Infrastrukturkostenträger in Excel-Fomat zur Verfügung zu stellen. Die Darstellung der
Infrastrukturkosten ist abteilungsweise zu summieren und soll folgende Daten umfassen:
HNF und BGF / Drittnutzungen (ja, nein)
Datum der Inbetriebnahme / Voraussichtliches Abgangsdatum
bw- und buw-Kosten im letzten und im Vorjahr
Kosten der baulichen Unterhaltung im letzten HH-Jahr
6.2.
Das Bezirksamt wird ersucht, jährlich einmal zu Beginn des Jahres einen Bericht über die
beabsichtigten Partnerschaftsaktivitäten des Bezirkes zu erstellen. Der Bericht ist nach
Partnerschaftsstädten zu gliedern, die zu erwartenden Kosten für die beabsichtigten
Aktivitäten sind ebenfalls darzustellen.
6.3.
Das Bezirksamt wird ersucht, bis 30.6.2012 einen Bericht über die derzeitige Situation und die
Entwicklungsmöglichkeiten der kommunalen Märkte im Bezirk zu erstellen. Inhalt des
Berichts, differenziert nach Märkten, sollte sein:
Die Angebotsstruktur der Waren auf den in Kapitel 4330 aufgeführten Märkten
Entwicklung der Anzahl der Händler bzw. des Angebotes auf den Märkten im Zeitraum 20092011.
Welche Kostensteigerungen für die Händler in den Jahren 2009-11 für die einzelnen
Gebührenarten bzw. für Stromabnahme und andere Betriebskosten entstanden sind.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für jeden einzelnen Marktstandort auf der Basis von
Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2011 und eine quartalsweise Berichterstattung über die
Einnahmen und Ausgaben bis zum 31.12.2013 (reiner Zahlenteil)
Eine Aufgliederung der internen Verrechnungskosten Titel 98101
Ein Konzept zur Optimierung des Warenangebotes der kommunalen Märkte
Eine Strategie zur Expansion und Weiterentwicklung der kommunalen Märkte und seiner
Einzelstandorte sowie der damit verbundenen Gebühreneinnahmen im Bezirk.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
6.4.
Haushalt 2012 im Internet veröffentlichen / Bürgerhaushalt 2014 /15 vorbereiten
a) Aufgrund der knappen zeitlichen Vorgaben war es dem Bezirk nicht möglich, ein
Beteiligungsverfahren im Rahmen eines Bürgerhaushaltes durchzuführen. Das
7
Bezirksamt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig eine zeitliche Grobplanung
und Einschätzung der Fremdkosten zum Bürgerhaushalt vor den HH-Beratungen 2014 /
15 vorzulegen.
b) Das Bezirksamt wird aufgefordert, den beschlossenen Haushalt und alle
Begleitbeschlüsse durch die Bezirksverordnetenversammlung im Internet zu
veröffentlichen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den beschlossenen Haushalt und alle
Beschlüsse durch die Bezirksverordnetenversammlung im Internet zu veröffentlichen. Die
Veröffentlichung soll lesbar aufbereitet sein und mit Erläuterungen ergänzt werden (z.B.
Haushalts-ABC).
6.5.
Haushalt 2013 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2013 geänderten
Haushaltsansätze dem Hauptausschuss der BVV vorzustellen und beraten zu lassen. Über
den Haushalt 2013 hat dann die Bezirksverordnetenversammlung gesondert zu beschließen.
Dabei soll den Fraktionen eine Beratungszeit von insgesamt 6 Wochen eingeräumt werden.
III. Redaktionelle Änderungen der Titelerläuterungen sind umzusetzen.
Berlin, den
Herr Böltes, Stefan
8