Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
27.01.18, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt.GRÜNE,CDU,PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
21.03.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
15.05.2012 Bezirksamt
16.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0121/XIX
Bezirksamt
Keine Rückläuferklassen in Tempelhof-Schöneberg
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Mir Schreiben vom 27. März 2012 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft um Mitteilung gebeten, wie sie gedenkt, mit dem Anliegen der
Bezirksverordnetenversammlung umzugehen. Mit Datum vom 30.04.2012 teilt Herr
Staatssekretär Mark Rackles dazu folgendes mit:
Sehr geehrte Frau Kaddatz,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die Übersendung der Drucksache der
Bezirksverordnetenversammlung.
Die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung an die Senatsverwaltung, von einer
geplanten Einrichtung von Rückläuferklassen in den Bezirken (mit Verweis auf die
Drucksache 17-0072) Abstand zu nehmen, kann ich nicht nachvollziehen, da es seitens des
Senats keine Vorgaben dazu gibt, wie die Schulen mit den Schülerinnen und Schülern aus
den Gymnasien verfahren sollen, die das Probejahr nicht bestehen werden. Entscheidend
ist, dass allen ein geeigneter Schulplatz an den Integrierten Sekundarschulen angeboten
wird und die Organisation in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Schule liegt.
Ob die Schule diese Schülerinnen und Schüler in eine neue Klasse aufnimmt oder diese in
bereits bestehende integriert, kann nur in der jeweiligen Schule entschieden werden. Zu
berücksichtigen ist, dass eine überhöhte Frequenz vermieden werden muss, wobei die
festgelegte Höchstfrequenz im 7. und 8. Jahrgang bei 26 Schülerinnen und Schülern liegt.
Die Problematik sogenannter Rückläuferklassen entstand bislang an den Hauptschulen, da
hier die Schülerinnen und Schüler aus den Realschulen aufgenommen werden mussten, die
das Probehalbjahr nicht bestanden hatten und häufig bereits mit einer
Hauptschulempfehlung an die Realschule gekommen waren.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Zum Ende des Schuljahres 2011/12 werden Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium an
die Integrierte Sekundarschule wechseln, vergleichbar mit der weniger problematischen
Situation des Wechsels vom Gymnasium zur Realschule/Gesamtschule.
Eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüler zum Beginn eines Schuljahres ist von der
Organisation der schulischen Abläufe wesentlich günstiger zu gestalten, als zum Halbjahr.
Klassen können neu zusammengestellt werden, in bestehende Klassen kann bis zur
Höchstgrenze aufgenommen oder auch durch Jahrgangsmischungen in Klassen 7 und 8
können neue Lerngruppen gebildet werden. Dabei können die Schulen unterschiedliche
pädagogische Konzepte entwickeln, die in das Konzept der individuellen Förderung
eingebunden sein müssen. Flexible Klassenfrequenzen sind bereits jetzt grundsätzlich
möglich, denn im Rahmen der personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung kann der
Bezirk auf Antrag der Schule die Höchstgrenze im 7. und 8. Jahrgang von 26 Schülerinnen
und Schülern reduzieren, wenn auf Grund der Zusammensetzung der Klassen ein erhöhter
Förderbedarf begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Klassen mit Schülerinnen und
Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und bei Schulen, an denen entweder
mindestens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils
zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind.
Aus heutiger Sicht lässt sich für das Schuljahr 2011/12 die Anzahl der Schülerinnen und
Schüler, die am Ende des Schuljahres das Probejahr nicht bestehen werden, nicht
prognostizieren. Im Schuljahr 2010/11 war die Probezeit noch auf das 1. Schulhalbjahr
begrenzt. Berlinweit werden ausreichend Plätze für jede Schülerin bzw. jeden Schüler an
einer Integrierten Sekundarschule angeboten.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass in Abstimmung mit den Schulträgern
und der Schulaufsicht Vorsorge zu treffen ist für eine sinnvolle Organisation der Aufnahme
der Kinder aus dem Gymnasium in Klasse 8. Bisher angewandte Instrumente, wie zum
Beispiel Verteilungskonferenzen mit allen betreffenden Schulen in Verantwortung der
bezirklichen Schulämter, sollen auch weiterhin Anwendung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Rackles
Berlin, den 15.05.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Kaddatz, Jutta
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