Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 17:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
21.03.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
28.03.2012 Jugendhilfeausschuss
16.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
14.08.2012 Bezirksamt
22.08.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0128/XIX
Bezirksamt
Suche nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Bezirk erleichtern
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.05.2012. folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und inwieweit es möglich
ist, auf seinen Internetseiten alle Kindertageseinrichtungen in unserem
Bezirk übersichtlich aufzuführen und bei jeder dieser Einrichtungen zu
vermerken, ob es freie Plätze gibt, bzw. ab wann es wieder freie Plätze
geben wird und für welche Altersgruppe diese zur Verfügung stehen oder
ob es Wartelisten gibt.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, eine berlinweite Datenbank über (freie) Platzkapazitäten in Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung aufzubauen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Jugendamt führt auf seiner Homepage eine Übersicht aller Kindertagesstätten des
Bezirkes, sortiert nach Regionen. Dort findet man neben Daten zu Adresse,
Ansprechpartnern und Öffnungszeiten auch konzeptionelle Schwerpunkte der Einrichtung,
Altersgruppe, die dort ggf. vermittelte Fremdsprache, die Erreichbarkeit mit Verkehrsmitteln
und viele andere Informationen für Eltern, die eine geeignete Betreuung für ihr Kind suchen.
Auf der Homepage ist auch eine ausführliche Übersicht der Kindertagespflegestellen
hinterlegt.
In der Festlegung der pädagogischen Schwerpunkte, der Belegungszahl und Auswahl der
Kinder ist die Kindertagesstätte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen autonom. Die
Daten, die für Eltern dargestellt werden können, entsprechen also immer nur denen, die dem
Jugendamt bekannt sind. So können die Informationen nur so aktuell und zutreffend sein,
wie die Träger der Einrichtungen dies dem Jugendamt mitteilen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Eine gesetzliche Verpflichtung, wonach Kindertagesstätten dem Jugendamt diese
Information zuliefern müssen, existiert nicht. Gleiches gilt auch für Interventionen seitens des
Bezirkes, wenn die Kitas auf entsprechende Abfragen keine Meldungen abgeben.
Nachvollziehbar und verständlich ist der Wunsch, die derzeit und in Zukunft zur Verfügung
stehenden freien (belegbaren) Plätze -gern differenziert nach Altersgruppen- online abrufen
zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch der damit verbundene Zwang, diese Daten auch
zuzuliefern bzw. tagesaktuell zu pflegen. Dies kann nur Trägeraufgabe sein, weil der Bezirk
eben nicht über diese Informationen verfügt. Wenn Eltern eine Betreuung für ihr Kind
suchen, so merken sie sich in verschiedenen Kindertageseinrichtungen vor. Dies geschieht
oft schon in der Schwangerschaft, wenn weder klar ist, ab wann und in welchem Umfang sie
tatsächlich eine Betreuung benötigen bzw. einen Anspruch darauf haben. Die Festlegung,
welcher Platz dann genommen wird, erfolgt sobald den Eltern ein Betreuungsvertrag
angeboten wird bzw. sie sich entschieden haben, ob und wann sie eine wohnortnahe oder
auf dem Arbeitsweg gelegene Kita benötigen.
Neben der vorausgesetzten Verpflichtung zur tagesaktuellen Datenpflege durch die
Kindertageseinrichtungen müsste für eine solche Datenbank auch sichergestellt werden,
dass Eltern verpflichtet sind, den ihnen angebotenen Platz auch tatsächlich in Anspruch zu
nehmen. Auch dafür fehlen die gesetzlichen Rahmenbestimmungen.
Auch wenn der Wunsch nach einem solchen „Betreuungsplatzmanagement“ nachvollziehbar
ist und auch das Jugendamt entlasten würde, ist die Umsetzung weder sachlich,
organisatorisch, datenschutzrechtlich noch gesetzlich abgesichert.
Sämtliche im Internet abrufbaren „Platzbörsen“ basieren auf den von einzelnen Kitas
freiwillig zugelieferten Daten. Eine Einrichtung, die wegen ihrer Lage oder ihres
pädagogischen Konzeptes stark nachgefragt ist, wird keine Notwendigkeit sehen, diese
zusätzliche Aufgabe der Datenbankpflege vorzunehmen, wenn sie nicht dazu verpflichtet ist
und wenn die Nichtmeldung keine Konsequenzen nach sich zieht.
Der Rat der Bürgermeister hat bereits in 2011 den Auftrag erteilt, die Umsetzung eines
„Wartelistenmanagement“ für ganz Berlin zu prüfen. Da es sich um eine gesamtstädtische
Aufgabe handelt, wird seither auf Senatsebene unter Einbeziehung der Bezirke erarbeitet, ob
und wie eine solche Datenbank installiert werden kann und welchen rechtlichen
Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssten.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich von Beginn an in dieser Frage engagiert und
arbeitet inzwischen auf der gesamtstädtischen Ebene an der Umsetzung des
Gesamtvorhabens mit. Als ein erstes Ergebnis wird in ISBJ KiTa ein Vormerkungsmodul
implementiert werden, dass künftig auschliessen soll, dass Kinder noch auf verschiedenen
internen Wartelisten bei KiTa-Trägern geführt werden, obwohl für eine Einrichtung schon ein
Vertrag abgeschlossen wurde.
Sollten Eltern einen festgestellten Betreuungsbedarf haben und selbst keinen Platz finden,
können sie beim Jugendamt die Vermittlung eines freien Platzes beantragen. Dann tritt das
Jugendamt in die Gewährleistungsverantwortung ein und vermittelt einen freien Platz in einer
Kita oder Kindertagespflege.
Bisher konnte für jedes Kind im Bezirk ein Kitaplatz gefunden werden.
Berlin, den 15.08.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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