Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
16.10.15, 17:04
Aktualisiert
27.01.18, 22:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
25.04.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0230/XIX
Bezirksamt
Reduzierung des Bebauungsplanes 7-37Bc um die Grundstücke Tempelhofer
Damm 2/6, Kaiserkorso 155 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
Tempelhof, wobei der Titel des Bebauungsplanes unverändert lautet: 7-37-Bc
für Teilflächen zwischen Dudenstraße, Tempelho-fer Damm, Ringbahntrasse
und Trasse der Berlin-Dresdener / Berlin-Anhalter Bahn im Bezirk TempelhofSchöneberg, Ortsteil Tempelhof.
Begründung
Intention des um die in Rede stehenden Grundstücke reduzierten Bebauungsplanes 7-37Bc
ist die Überleitung geltender Baugebiete im Ortsteil Tempelhof auf die Regelungen der
Baunutzungsverordnung 1990 bzgl. der Nutzungsart. Durch die Überleitung werden zu
befürchtende bodenrechtliche Spannungen vermieden. Die anzulegenden unterschiedlichen
Maßstäbe (anzuwendende Baunutzungsverordnung bzw. Baunutzungsplan) bei der
Vorhabenprüfung wurden vereinheitlicht.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als auch im Rahmen der Überprüfung der
städtebaulichen Sinnhaftigkeit von allen Kerngebietsfestsetzungen im Bezirk durch den
Fachbereich Stadtplanung wurde die Gebietsfestsetzung für die Grundstücke Tempelhofer
Damm 2/6, Kaiserkorso 155 in Frage gestellt. Eine bestandsorientierte Ausweisung wird
angestrebt. Aus diesem Grund wurden die Grundstücke aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 7-37Bc herausgetrennt und sollen Gegenstand der Neuplanung im
Rahmen eines neu einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens werden.
Die Ziele des verbleibenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 7-37Bc bleiben
unverändert.
Mitteilungsverfahren
Mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sowie die Gemeinsame Landesplanung gemäß § 5 AGBauGB über die geplante
Reduzierung des Bebauungsplanes informiert. Bedenken wurden keine vorgetragen.
Weiteres Vorgehen
Es ist geplant, den Beschuss im Amtsblatt von Berlin bekannt zu machen sowie eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hiervon unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es werden keine erwartet.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 7. November 1999 (GVBl. S.
578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S.
2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58)
Berlin, den 18.04.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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