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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 17:06
Aktualisiert
27.01.18, 22:22

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 16.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 03.07.2012 Bezirksamt 22.08.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0238/XIX Bezirksamt Schülersprecher/innen an Grundschulen obligatorisch wählen Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Die in dieser Angelegenheit zuständige Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde um Stellungnahme gebeten. Diese teilt dazu mit: Nach § 84 Abs. 1 Schulgesetz ist die Wahl ab der 3. Klasse verpflichtend, nach Abs. 3 werden die Vertreter für die Schulkonferenz ab Klasse 5 ebenfalls verpflichtend gewählt. Es ist ein Anliegen im Rahmen zur Erziehung zu mehr Selbständigkeit, Schülerinnen und Schülern zum einen Wahlverhalten zu vermitteln, aber auch die Verantwortlichkeit für gruppenbezogene Entscheidungen zu verdeutlichen. Dies geschieht in besonderem Maße in der Wahl einer Vertretung für die Schule. Im Rahmen von Schulleitersitzungen soll nochmals auf diese Aufgabe, die in hoher Verantwortung für die Kinder ist, hingewiesen werden. Lehrerinnen und Lehrern ist die Erziehung zu demokratischem Handeln als unabdingbarer Unterrichtsinhalt deutlich, sie darf keinesfalls ausschließlich in der Verantwortlichkeit einer einzelnen Lehrkraft angesiedelt sein sondern muss als Gesamtaufgabe betrachtet werden. Seitens der Schulaufsicht wird diese Aufgabe in besonderem Maße begleitet. Berlin, den 03.07.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Kaddatz, Jutta Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: