Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 17:06
Aktualisiert
27.01.18, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
16.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
03.07.2012 Bezirksamt
22.08.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0238/XIX
Bezirksamt
Schülersprecher/innen an Grundschulen obligatorisch wählen
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die in dieser Angelegenheit zuständige Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der
senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde um Stellungnahme gebeten.
Diese teilt dazu mit:
Nach § 84 Abs. 1 Schulgesetz ist die Wahl ab der 3. Klasse verpflichtend, nach Abs. 3
werden die Vertreter für die Schulkonferenz ab Klasse 5 ebenfalls verpflichtend gewählt. Es
ist ein Anliegen im Rahmen zur Erziehung zu mehr Selbständigkeit, Schülerinnen und
Schülern zum einen Wahlverhalten zu vermitteln, aber auch die Verantwortlichkeit für
gruppenbezogene Entscheidungen zu verdeutlichen. Dies geschieht in besonderem Maße in
der Wahl einer Vertretung für die Schule.
Im Rahmen von Schulleitersitzungen soll nochmals auf diese Aufgabe, die in hoher
Verantwortung für die Kinder ist, hingewiesen werden.
Lehrerinnen und Lehrern ist die Erziehung zu demokratischem Handeln als unabdingbarer
Unterrichtsinhalt deutlich, sie darf keinesfalls ausschließlich in der Verantwortlichkeit einer
einzelnen Lehrkraft angesiedelt sein sondern muss als Gesamtaufgabe betrachtet werden.
Seitens der Schulaufsicht wird diese Aufgabe in besonderem Maße begleitet.
Berlin, den 03.07.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Kaddatz, Jutta
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen: