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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
16.10.15, 17:10
Aktualisiert
27.01.18, 22:22

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Gremium Datum 05.06.2012 Bezirksamt 20.06.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0275/XIX Bezirksamt Stand der Bürgerarbeit in Tempelhof-Schöneberg Nachdem sich das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg am Interessenbekundungs-verfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS – zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ beteiligt hat, teilte das BMAS dem Jobcenter TempelhofSchöneberg mit Schreiben vom 09.07.2010 mit, dass das eingereichte Konzept zur Erprobung der „Bürgerarbeit“ positiv bewertet wurde und das Jobcenter TempelhofSchöneberg ausgewählt wurde, ein Modellprojekt durchzuführen. Zielgruppe dieses Modellprojekts sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen des Jobcenters beziehen, eine mindestens 6-monatige Aktivierungsphase durchlaufen haben und zum Personenkreis der Alleinerziehenden und Über-50-Jährigen gehören. In einem ersten Kontingent sind dem Bezirk 125 Plätze zur Verfügung gestellt worden. In einer kurzfristigen Nachrücker-Aktion sind weitere 43 Plätze an Tempelhof-Schöneberg verteilt worden. Gefördert werden die Bürgerarbeitsplätze durch das BMAS mit einem Betrag in Höhe von 1.080,- € als Zuschuss zum Arbeitsentgelt (900,- € bei 30 Wochenstunden) und zum Sozialversicherungsaufwand (180,- €) für die Dauer von maximal 36 Monaten. Eine Kofinanzierung durch das Land Berlin war zunächst nicht beabsichtigt. Letztendlich ist mit Senatsbeschluss vom 03.05.2011 eine Finanzierungsbeteiligung unter ÖBS Bedingungen beschlossen worden. Das heisst, dass die Beschäftigten monatlich mindestens ein Arbeitnehmerbrutto in Höhe von 1.300,- € erhalten. Hierfür ist beabsichtigt, dass der Beschäftigungsträger mit dem/der Teilnehmenden an der Bürgerarbeit verpflichtend einen Bildungs- und Coachingvertrag abschließt. In der Regel umfasst diese Coachingzeit wöchentlich 8 Stunden. Im April 2011 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Arbeitgeber aufgerufen, Projektbeschreibungen für das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ einzureichen, wenn sie an der Einrichtung von entsprechenden Arbeitsplätzen interessiert sind. In einem engen Abstimmungsverfahren zwischen Bezirksamt und Jobcenter sind geeignete Arbeitgeber ausgewählt worden und zur Antragstellung beim BMAS aufgefordert worden. Nach Bewiligung durch das BMAS sind Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: durch das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg für die Bürgerarbeitsstellen geeignete, aktivierte Kundinnen und Kunden zugewiesen worden und die Stellen durch den Arbeitgeber besetzt worden. Die Einrichtung und erstmalige Besetzung der Bürgerarbeitsplätze sollte bis spätestens 01.01.2012 erfolgen. Die Frist wurde erst bis zum 01.05.2012 und jetzt bis zum 01.07.2012 durch das BMAS verlängert. Die bis zu dreijährige Förderung ist bis maximal 31.12.2014 möglich. Im März 2012 teilte der für Arbeit zuständige Staatssekretär Dilmaghani mit, dass in Berlin weitere 1.400 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden können. Die Verteilung erfolgte durch das BMAS auf die am Modell teilnehmenden acht Jobcenter mit der Maßgabe, die Besetzung für (die für Bürgerarbeit aktivierten) Berliner Langzeitarbeitslosen aus allen Bezirken zuzulassen. Tempelhof-Schöneberg erhielt 150 Plätze unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen eines Patenschaftsmodells auch Steglitz-Zehlendorf ein Teil dieses Kontingents zur Verfügung gestellt werden sollte. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat daher entschieden, 31 der 150 zur Verfügung gestellten Plätze an Steglitz-Zehlendorf abzugeben. Für die rechtzeitige Besetzung und Auswahl geeigneter Maßnahmen sind das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sowie die Jobcenter Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf verantwortlich. Für dieses neue Kontingent hat der Senat entschieden, sich auf Grundlage eines Stundenlohnes von 7,50 € an den Maßnahmen zu beteiligen. Bei einer 30stündigen Tätigkeit beträgt das Einkommen der Teilnehmenden 975,- € monatlich. Coaching und Qualifizierung sind freiwillig und werden nicht entlohnt. Mit Stand vom 14.05.2012 sind von dem alten Kontingent (168 Plätze) 158 Plätze bewilligt und 153 Plätze besetzt. Beim neuen Kontingent (150 Plätze) fehlt noch die Bewilligung von 14 Plätzen in Steglitz-Zehlendorf. Von den bisher bewilligten 136 Plätzen sind 54 Plätze besetzt. Als Grund für die noch geringe Besetzung der Plätze des neuen Kontingents gibt das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg an, dass die Bewilligungsbescheide des BMAS fast alle erst Anfang Mai eingegangen sind. Mit diesen Bewilligungen beantragen die Träger die Kofinanzierung des Landes Berlin. Vorzeitige Arbeitsverträge haben die Arbeitgeber nicht erstellt, sondern warten zunächst die Zusage der Kofinanzierung ab. Auch der Besetzungsvorgang selbst nimmt Zeit in Anspruch, da die Paßgenauigkeit zwischen Kunden/innen und Arbeitgeberin nicht in jedem Fall beim ersten Vermittlungsversuch als gegeben anzusehen ist. Für Steglitz-Zehlendorf sind noch keine Plätze besetzt. Da in Steglitz-Zehlendorf Maßnahmen und Maßnahmebereiche (z.B. Jugend und Senioren) ausgewählt wurden, in denen das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg kaum über aktivierte Kundinnen und Kunden verfügt, wird der Beitrag zur Besetzung dieser Plätze aus Tempelhof-Schöneberg gering sein. Alle jetzt noch offenen Plätze wurden auf eine berlinweite Liste gesetzt, die es auch anderen Jobcentern ermöglicht, geeignete Kundinnen und Kunden zuzuweisen. Berlin, den 08.06.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2