Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
16.10.15, 17:10
Aktualisiert
27.01.18, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
05.06.2012 Bezirksamt
20.06.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0275/XIX
Bezirksamt
Stand der Bürgerarbeit in Tempelhof-Schöneberg
Nachdem sich das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg am Interessenbekundungs-verfahren
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS – zur Durchführung von
Modellprojekten „Bürgerarbeit“ beteiligt hat, teilte das BMAS dem Jobcenter TempelhofSchöneberg mit Schreiben vom 09.07.2010 mit, dass das eingereichte Konzept zur
Erprobung der „Bürgerarbeit“ positiv bewertet wurde und das Jobcenter TempelhofSchöneberg ausgewählt wurde, ein Modellprojekt durchzuführen.
Zielgruppe dieses Modellprojekts sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen des
Jobcenters beziehen, eine mindestens 6-monatige Aktivierungsphase durchlaufen haben
und zum Personenkreis der Alleinerziehenden und Über-50-Jährigen gehören.
In einem ersten Kontingent sind dem Bezirk 125 Plätze zur Verfügung gestellt worden. In
einer kurzfristigen Nachrücker-Aktion sind weitere 43 Plätze an Tempelhof-Schöneberg
verteilt worden.
Gefördert werden die Bürgerarbeitsplätze durch das BMAS mit einem Betrag in Höhe von
1.080,- € als Zuschuss zum Arbeitsentgelt (900,- € bei 30 Wochenstunden) und zum
Sozialversicherungsaufwand (180,- €) für die Dauer von maximal 36 Monaten.
Eine Kofinanzierung durch das Land Berlin war zunächst nicht beabsichtigt. Letztendlich ist
mit Senatsbeschluss vom 03.05.2011 eine Finanzierungsbeteiligung unter ÖBS
Bedingungen beschlossen worden. Das heisst, dass die Beschäftigten monatlich mindestens
ein Arbeitnehmerbrutto in Höhe von 1.300,- € erhalten. Hierfür ist beabsichtigt, dass der
Beschäftigungsträger mit dem/der Teilnehmenden an der Bürgerarbeit verpflichtend einen
Bildungs- und Coachingvertrag abschließt. In der Regel umfasst diese Coachingzeit
wöchentlich 8 Stunden.
Im April 2011 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens Arbeitgeber aufgerufen, Projektbeschreibungen für das
Modellprojekt „Bürgerarbeit“ einzureichen, wenn sie an der Einrichtung von entsprechenden
Arbeitsplätzen interessiert sind. In einem engen Abstimmungsverfahren zwischen
Bezirksamt und Jobcenter sind geeignete Arbeitgeber ausgewählt worden und zur
Antragstellung beim BMAS aufgefordert worden. Nach Bewiligung durch das BMAS sind
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
durch das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg für die Bürgerarbeitsstellen geeignete,
aktivierte Kundinnen und Kunden zugewiesen worden und die Stellen durch den Arbeitgeber
besetzt worden.
Die Einrichtung und erstmalige Besetzung der Bürgerarbeitsplätze sollte bis spätestens
01.01.2012 erfolgen. Die Frist wurde erst bis zum 01.05.2012 und jetzt bis zum 01.07.2012
durch das BMAS verlängert. Die bis zu dreijährige Förderung ist bis maximal 31.12.2014
möglich.
Im März 2012 teilte der für Arbeit zuständige Staatssekretär Dilmaghani mit, dass in Berlin
weitere 1.400 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden können. Die Verteilung erfolgte durch
das BMAS auf die am Modell teilnehmenden acht Jobcenter mit der Maßgabe, die
Besetzung für (die für Bürgerarbeit aktivierten) Berliner Langzeitarbeitslosen aus allen
Bezirken zuzulassen. Tempelhof-Schöneberg erhielt 150 Plätze unter dem Vorbehalt, dass
im Rahmen eines Patenschaftsmodells auch Steglitz-Zehlendorf ein Teil dieses Kontingents
zur Verfügung gestellt werden sollte.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat daher entschieden, 31 der 150 zur Verfügung
gestellten Plätze an Steglitz-Zehlendorf abzugeben. Für die rechtzeitige Besetzung und
Auswahl geeigneter Maßnahmen sind das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sowie die
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf verantwortlich.
Für dieses neue Kontingent hat der Senat entschieden, sich auf Grundlage eines
Stundenlohnes von 7,50 € an den Maßnahmen zu beteiligen. Bei einer 30stündigen Tätigkeit
beträgt das Einkommen der Teilnehmenden 975,- € monatlich. Coaching und Qualifizierung
sind freiwillig und werden nicht entlohnt.
Mit Stand vom 14.05.2012 sind von dem alten Kontingent (168 Plätze) 158 Plätze bewilligt
und 153 Plätze besetzt. Beim neuen Kontingent (150 Plätze) fehlt noch die Bewilligung von
14 Plätzen in Steglitz-Zehlendorf. Von den bisher bewilligten 136 Plätzen sind 54 Plätze
besetzt.
Als Grund für die noch geringe Besetzung der Plätze des neuen Kontingents gibt das
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg an, dass die Bewilligungsbescheide des BMAS fast alle
erst Anfang Mai eingegangen sind. Mit diesen Bewilligungen beantragen die Träger die
Kofinanzierung des Landes Berlin. Vorzeitige Arbeitsverträge haben die Arbeitgeber nicht
erstellt, sondern warten zunächst die Zusage der Kofinanzierung ab. Auch der
Besetzungsvorgang selbst nimmt Zeit in Anspruch, da die Paßgenauigkeit zwischen
Kunden/innen und Arbeitgeberin nicht in jedem Fall beim ersten Vermittlungsversuch als
gegeben anzusehen ist.
Für Steglitz-Zehlendorf sind noch keine Plätze besetzt. Da in Steglitz-Zehlendorf
Maßnahmen und Maßnahmebereiche (z.B. Jugend und Senioren) ausgewählt wurden, in
denen das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg kaum über aktivierte Kundinnen und Kunden
verfügt, wird der Beitrag zur Besetzung dieser Plätze aus Tempelhof-Schöneberg gering
sein.
Alle jetzt noch offenen Plätze wurden auf eine berlinweite Liste gesetzt, die es auch anderen
Jobcentern ermöglicht, geeignete Kundinnen und Kunden zuzuweisen.
Berlin, den 08.06.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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