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0877_XIX Grosse Anfrage - Gluecksspiel.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0877_XIX Grosse Anfrage - Gluecksspiel.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
16.10.15, 17:13
Aktualisiert
27.01.18, 12:22

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin 1 Abteilung Bildung, Kultur und Sport Bezirksstadträtin Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Bildung, Kultur und Sport  D 10820 Berlin Geschäftszeichen (bitte immer angeben) SchulALtg Bearbeiterin / Bearbeiter Herr Dathe Dienstgebäude: John-F.-Kennedy-Platz Zimmer: 1091 Postanschrift: 10820 Berlin  (Durchwahl) 90277 3636 Vermittlung (030) 90277-0 intern (9277) Telefax (030) Datum: 90277 4868 20.11.2013 Drucksache Nr. 0877/ XIX; Große Anfrage der Fraktion der GRÜNEN - Welche Grundlinie der bezirklichen Verwaltungspolitik vertritt die Stadträtin für Sport in Sachen Glücksspiel? Die große Anfrage der Fraktion GRÜNE beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: 1. Was besagt das Verbot des öffentlichen Glücksspiels nach dem Strafgesetzbuch und welche Grundlinie der bezirklichen Verwaltungspolitik verfolgt das Bezirksamt, um im Bereich Sport frühzeitig auf Kinder und Jugendliche präventiv Einfluss zu nehmen ? Die Strafvorschriften zum Glücksspiel sind in den §§ 284 ff. des Strafgesetzbuches geregelt. Gemäß § 284 StGB wird bestraft, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, gemäß § 285 StGB wird bestraft, wer sich an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel beteiligt. Kindern und Jugendlichen ist gemäß § 6 des Jugendschutzgesetzes die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen verboten. Nachdem im Bereich Sport seit einiger Zeit verstärkt von Fällen berichtet wurde, dass Jugendliche mit teilweise beträchtlichem Wetteinsatz zunehmend in Wettbüros an Sportwetten teilnehmen, wo sie durch falsche Ausweise, Unterstützung von Erwachsenen und laxe Einlasskontrollen Zugang bekommen, führte die Suchthilfekoordination des Bezirksamts speziell hiergegen erstmals am 25.9.2013 eine Präventionsveranstaltung (siehe zu Frage 2.) durch. 2. Welche schwerpunktmäßigen Projekte und Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten Jahren zur Suchtprävention gegen das Glücksspiel verfolgt ? Das Bezirksamt ist im Rahmen seiner suchtpräventiven Tätigkeiten seit Jahren gegen das Glücksspiel aktiv. Regelmäßig werden durch Informationsmaterialen sowie gezielte Ansprache Eltern, Schüler und Schülerinnen, Gaststätteninhaber und Gaststätteninhaberinnen usw. auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hingewiesen. Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes hat darüber hinaus erstmals im Mai 2009 in Marienfelde gemeinsam mit der Fachstelle für Suchtprävention eine Informationsveranstaltung zum Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht durchgeführt und im November 2011 ebenfalls in Kooperation mit der Fachstelle im Rathaus Schöneberg einen Workshop zur Computer- und Internetsucht. Aufgrund der bei Frage 1 ausgeführten Erkenntnisse entschied sich unser Bezirk anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen Glücksspielsucht am 25.9.2013 einen Präventionstag gezielt gegen Sportwetten durchzuführen. Auf der Sportanlage am Südkreuz fanden an diesem Tag in Zusammenarbeit mit dem FC Internationale Berlin sowie mit dem Berliner Fußballverband und der Fachstelle für Suchtprävention verschiedene Aktivitäten gemeinsam mit den anwesenden Jugendlichen, Trainern und Erwachsenen des Vereins statt. Eine Aktivität war, dass von einem professionellen Graffiti-Künstler gemeinsam mit den Jugendlichen ein Plakat mit dem Text: "Gute Quote ? Sicherer Tipp ? Unser Verein sagt Nein zu Sportwetten" gestaltet wurde. Deutlich wurde, dass Verbote und Mahnungen allein keine ausreichende präventive Wirkung haben, sondern, dass die Vorbildfunktion der Erwachsenen viel wichtiger ist. 3. Wie bewertet das Bezirksamt das Verhalten des Sportamtes, indem elnem Schöneberger Fußballverein untersagt wurde, ein Transparent gegen das Glücksspiel aufzuhängen ? Im vorliegenden Fall hat das Bezirksamt dem FC Internationale Berlin aus grundsätzlichen Erwägungen untersagt, ein Transparent aufzuhängen. Grundstückseigentümer des Sportgeländes am Südkreuz ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, das auch für die Sicherheit auf dem Grundstück zuständig ist. In Anwendung der Regelungen der SPAN (Sportanlagen-Nutzungsverordnung) bedarf die Änderung der baulichen Anlagen aus Haftungsgründen der vorherigen Genehmigung des Grundstückeigentümers. Vor dem Anbringen von Plakaten an Ballfangzäunen muss daher grundsätzlich geprüft werden, ob die Ballfangzäune durch das Anbringen von Transparenten/ Plakaten bei Wind und Sturm instabil werden und somit eine Gefahrenquelle entstehen kann. Im vorliegenden Fall hat der FC Internationale Berlin das Anbringen des Transparentes nicht beantragt und somit ohne Genehmigung des Bezirksamtes gehandelt. In einem weiteren aktuellen Fall hat der FC Internationale Berlin auf dem Sportgelände am Südkreuz einen Geräteschuppen/ ein Gartenhäuschen aufgestellt, ohne zuvor die Genehmigung des Bezirksamtes einzuholen. Auch dies verstößt eindeutig gegen die Regelungen der SPAN. Beide Fälle zeugen von einem Kommunikationsproblem auf Seiten des FC Internationale Berlin. Aus der Untersagung der Anbringung des Transparentes im vorliegenden Einzelfall ist aus den geschilderten Gründen jedoch keine Abkehr von der bisherigen Positionierung gegen das Glücksspiel (siehe hierzu die Stellungnahme zu Frage 2) abzuleiten. 4. Wird den Vereinen in Tempelhof-Schöneberg auf bezirklichen Sportanlagen zukünftig erlaubt werden, gegen das Glücksspiel werbewirksam Farbe zu bekennen und was wird das Bezirksamt selbst tun, um in diesem Bereich gemeinsam mit den Vereinen aktiv zu werden ? Das Bezirksamt wird Aktivitäten von Sportvereinen gegen das Glücksspiel natürlich grundsätzlich unterstützen, jedoch sind von den Sportvereinen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. der SPAN anzuerkennen und einzuhalten. Die Personalausstattung des Bezirksamtes – und hier insbesondere des Fachbereiches Sport – ist jedoch nicht dazu ausgelegt, konkrete Maßnahmen der Suchtprävention speziell im Bereich Sport durchzuführen. Eine alleinige Fokussierung der Suchtprävention auf den Sportbereich würde dem komplexen Thema auch nicht gerecht werden. Mit freundlichen Grüßen Kaddatz