Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Konzept_Bürgerhaushalt_15.10.2013_beschlossen.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
16.10.15, 17:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzept
zur Fortführung eines Bürgerhaushalts
im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
FinPersB, 15.10.2013
Konzept
zur Fortführung eines Bürgerhaushalts
im Bezirk Tempelhof–Schöneberg von Berlin
Inhalt
1.
Vorwort……………………………………………………………………………………….
3
2.
Allgemeine Einführung……………………………………………………………………..
3
2.1
Begriffsbestimmung………………………………………………………………….
3
2.2
Kriterien eines Bürgerhaushaltes…………………………………………………..
3
Bisherige Umsetzungen……………………………………………………………………
4
3.1
Umsetzungen in anderen Bezirken………………………………………………..
4
3.2
Erfahrungen aus dem Bürgerhaushalt 2010/2011 im Bezirk Tempelhof-
3.
Schöneberg…………………………………………………………………………..
5
Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg……………………….
6
Bürgerbeteiligung und Beteiligungsverfahren ab 2015…………………………………
7
4.1
Allgemeines…………………………………………………………………………..
7
4.2
Beteiligungsinhalte…………………………………………………………………..
8
4.3
Beteiligungswege……………………………………………………………………
9
4.3.1 Per Post………………………………………………………………………
9
4.3.2 Per Internet…………………………………………………………………..
10
4.3.3 Per Email……………………………………………………………………..
10
4.3.4 Per Sammelbox……………………………………………………………...
10
4.3.5 Persönlich…………………………………………………………………….
10
Öffentlichkeitsarbeit……………………………………………………………….…
10
4.4.1 Logo…………………………………………………………………………...
11
4.4.2 Postwurfsendungen………………………………………………………….
11
4.4.3 Auftaktveranstaltungen……………………………………………………....
11
4.4.4 Flyer, Plakate…………………………………………………………………
12
4.4.5 Internetportal………………………………………………………………….
12
4.4.6 Warteraumfernsehen in den Bürgerämtern……………………………….
12
4.4.7 Abschlussveranstaltung……………………………………………………..
12
3.3
4.
4.4
1 von 20
4.5. Umgang mit den Vorschlägen……………………………………………………..
13
4.5.1 Zentrale Anlaufstelle - SE FinPers / Geschäftsstelle
5.
6.
Bürgerhaushalt………………………………………………………………
13
4.5.2 Arbeitsgruppen………………………………………………………………
13
4.5.3 Bezirksverordnetenversammlung…………………………………………
15
4.6. Organisation des Beteiligungsverfahrens…………………………………………
15
Zeitplan………………………………………………………………………………………
16
5.1
Zeitplan für 2014/2015 – Teilplan 2015……………………………………………
16
5.2
Zeitplan für 2016/2017 – Teilplan 2016……………………………………………
18
Jährliche Kosteneinschätzung in Anlehnung an bisherige Verfahren /
Veranstaltungen…………………………………………………………………………….
19
7.
Abschlussbericht……………………………………………………………………………
19
8.
Schlussbericht………………………………………………………………………………
20
2 von 20
1. Vorwort
Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in Entscheidungsprozesse des
bezirklichen Verwaltungshandelns ist eine Form der Partizipation an der Gestaltung
des örtlichen Gemeinwesens.
Der Bürgerhaushalt in Tempelhof-Schöneberg von Berlin soll daher als transparente
Bürgerbeteiligung im Bezirk etabliert werden, dessen Erfolg nicht an der Höhe der für
den Bürgerhaushalt verausgabten Mittel zu bemessen ist. Im Vordergrund sollte
vielmehr der proaktive Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, um einerseits
bürgerschaftliches Engagement weiter zu fördern und andererseits das Verständnis
für das Verwaltungshandeln im Bezirk zu erhöhen.
Die für die Durchführung eines Bürgerhaushalts gewonnenen Bürgerinnen und
Bürger sollen daher einen primären Erfolgsindikator darstellen.
2. Allgemeine Einführung
2.1 Begriffsbestimmung
Bei der Definition des Begriffs „Bürgerhaushalt“ hat sich das Bezirksamt an einer
Ausarbeitung von C. Herzberg / C. Cuny zum Thema „Bürgerhaushalt und die
Mobilisierung von Bürgerwissen“ vom Oktober 2007 orientiert. Danach gibt es bei der
Identifizierung der Beispiele in der Region Berlin – Brandenburg keine festgelegte
Methode. Ein Bürgerhaushalt kann verschiedene Formen annehmen – dabei muss
das Verfahren nicht explizit unter der Bezeichnung „Bürger- bzw.
Beteiligungshaushalt“ durchgeführt werden. Er muss vielmehr die unter 2. genannten
Kriterien erfüllen.
2.2 Kriterien eines Bürgerhaushalts
In der unter 1. genannten Ausarbeitung werden folgende Kriterien genannt, damit ein
Bürger- bzw. Beteiligungshaushalt die Bedingungen erfüllt:
a) Im Zentrum der Partizipation stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um
begrenzte Ressourcen.
3 von 20
b) Die Beteiligung findet auf der Ebene eines Bezirks mit eigenen politischen und
administrativen Kompetenzen statt.
c) Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein
einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
d) Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. Die
Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder
Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar.
e) Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die
im Verfahren geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
Die verpflichtende Unterrichtung der Einwohnerschaft gemäß § 41 BezVG allein
erfüllt somit nicht die Kriterien eines Bürgerhaushalts und ist lediglich als integrativer
Bestandteil des Verfahrens umzusetzen.
3. Bisherige Umsetzungen
3.1 Umsetzungen in anderen Bezirken
Bisher haben die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow–Köpenick,
Neukölln, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf in unterschiedlicher Intensität
Bürgerhaushalte durchgeführt. Jedoch führen lediglich die Bezirke Lichtenberg und
Marzahn-Hellersdorf ihre Bürgerhaushalte kontinuierlich fort. Die Bezirke Spandau
und Friedrichshain-Kreuzberg befinden sich derzeit noch in der Planung.
Aufgrund des Pilotverfahrens ist der Bürgerhaushalt des Bezirks Lichtenberg Beispiel
für eine umfassende Umsetzung, die am häufigsten analysiert und bewertet worden
ist. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Bezirk Lichtenberg erhebliche
finanzielle und personelle Unterstützung erfahren hat. Das Verfahren wurde bereits
für sieben Haushaltsjahre durchgeführt und konnte während dieser Zeit eine
kontinuierliche Weiterentwicklung erfahren.
Ein einheitliches Vorgehen aller Bezirke ist aus den vorliegenden Unterlagen und
Informationen nicht ersichtlich.
4 von 20
Es besteht daher die Möglichkeit, einzelne Anregungen der anderen Verfahren für
das eigene Vorhaben herauszufiltern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Dabei empfiehlt es sich im Aufbau des Verfahrens schrittweise vorzugehen.
3.2 Erfahrungen aus dem Bürgerhaushalt 2010/2011 im Bezirk Tempelhof–
Schöneberg
Für die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2010/2011 wurden je 500 Bürgerinnen
und Bürger in den Ortsteilen Friedenau, Mariendorf, Marienfelde, Lichtenrade,
Schöneberg und Tempelhof angeschrieben. Bei der Auswahl der entsprechenden
Bürgerinnen und Bürger wurde eine Altersgrenze von 16 Jahren (Wahlberechtigte für
die Wahl der BVV) sowie der im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldete Wohnort
zu Grunde gelegt. In jedem dieser Ortsteile wurde eine Auftaktveranstaltung
durchgeführt, in der, neben der allgemeinen Erklärung des Verfahrens
Bürgerhaushalt, jedes Ressort einzeln vorgestellt wurde.
Die Auswertung des Verfahrens ergab folgende Ergebnisse:
Insgesamt konnten 233 Teilnehmer bei den Auftaktveranstaltungen verzeichnet
werden.
5 Fachrunden (analog zu den damals bestandenen Dezernaten) wurden
einberufen.
128 Teilnehmer haben sich für die Teilnahme an einer der Fachrunden bereit
erklärt.
94 Vorschläge sind in den Fachrunden diskutiert und bewertet worden
68 Vorschläge zu bezirklichen Aufgaben
26 Zuständigkeiten anderer Verwaltungen
Diese 94 Vorschläge wurden mit dem Haushalt von der BVV beschlossen.
Die Auswertung eines an die Teilnehmer der Fachrunden verschickten FeedbackBogens zum Bürgerhaushalt ergab unter anderem Folgendes:
Die persönliche Ansprache in Form der Einladungsschreiben des Bürgermeisters
wurde als sehr positiv wahrgenommen.
5 von 20
Durch die verteilten Broschüren und die auf den Auftaktveranstaltungen
aufgestellten Stelltafeln fühlten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend
informiert. Die Nennung von konkreten und im Haushaltsplan zur Verfügung
stehenden Themenfeldern hätte zu einem noch höheren Verständnis für das
Verwaltungshandeln sowie zu einer höheren Beteiligung in den Fachrunden
geführt.
Die Einberufung von Fachrunden ermöglichte den Bürgerinnen und Bürgern in
kleinen Gruppen über ihre eingereichten Vorschläge zu diskutieren und
mitzubestimmen. Im Bedarfsfall sollten diese Arbeitsgruppen noch weiter
sachlich untergliedert werden.
Die im Internet veröffentlichten Fakten zum Bürgerhaushalt sowie die versandten
Broschüren informierten die Bürgerinnen und Bürger umfassend. Mit der
Veröffentlichung des fortlaufenden Bearbeitungsstandes während des Prozesses
im Internet hätte eine höhere Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger
erreicht werden können.
Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen sowie die Erfahrungen der SE FinPers
werden der Fortführung des Konzeptes Bürgerhaushalt zu Grunde gelegt.
3.3 Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof–Schöneberg
Im Bezirkshaushalt 2013 sind Transfer-, Personal- und Sachausgaben in Höhe von
rund 583 Mio. € vorgesehen.
Dieses Geld verteilt sich auf folgende Ausgabenbereiche:
450,287
500
400
300
200
89,217
44,368
100
0
Transferzahlungen
Mio
Personalausgaben
6 von 20
Sachausgaben
Die Ausgaben für Transferzahlungen (z.B. Sozialhilfeleistungen) und Personal sind
grundsätzlich nicht disponibel. Aus den Sachausgaben sind z.B. die Ausgaben für die
Lehr- und Lernmittel in den Schulen, bauliche Unterhaltung der Schulen oder
Dienstgebäude, der Unterhalt der Straßen und Grünflächen und auch die
Bewirtschaftungsausgaben wie Strom, Wasser etc. für die gesamte
Bezirksverwaltung zu finanzieren. Aufgrund der finanziellen Situation des Bezirks
beinhalten allerdings auch die Sachausgaben grundsätzlich keine großen finanziellen
Spielräume.
Deshalb ist auch für den Bürgerhaushalt 2015 vorgesehen, nur ein geringes Budget
zur Verteilung im Rahmen des Bürgerhaushalts zur Verfügung zu stellen. Vielmehr
haben die Bürgerinnen und Bürger wie für den Bürgerhaushalt 2009/2010 wieder die
Möglichkeit, Ihre Ideen oder Anliegen den Fachabteilungen mitzuteilen. In der
zuständigen Fachabteilung wird dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger
geprüft, in wieweit eine Umsetzung möglich und bzw. schon geplant ist oder
zusätzlich aus dem zur Verfügung stehenden Budget realisiert werden kann.
Sollte jedoch die Umsetzung von Ideen durch die Fachabteilungen grundsätzlich
möglich, jedoch das vorhandene Budget nicht ausreichend sein, wird im
Hauptausschuss der BVV über eine zusätzliche Finanzierung zu beraten und zu
entscheiden sein.
Maßnahmen, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirks fallen, werden an die
zuständigen Verwaltungen mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung an die
Bürgerinnen und Bürger weitergeleitet.
4. Bürgerbeteiligung und Beteiligungsverfahren ab 2015
4.1 Allgemeines
Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Tempelhof-Schöneberg können sich an
unterschiedlichen Aufgabenfeldern der bezirklichen Verwaltung beteiligen. Dabei
müssen sich die Vorschläge an den Rahmenbedingungen orientieren.
7 von 20
4.2 Beteiligungsinhalte
Die Beteiligung ist in den Bereichen möglich, deren Aufgabenschwerpunkt in der
Erstellung von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger besteht.
Ausgenommen sind Dienstleistungen, auf die von der Sache und Höhe ein
Rechtsanspruch besteht (z.B. Wohngeld, Hilfe zur Erziehung etc.).
Aufgeteilt nach der Geschäftsverteilung der 5 bestehenden Dezernate sind dies
folgende Themenkomplexe:
1. Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung
Beauftragte
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte/r
Integrationsbeauftragte/r
Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ehrenamtsbüro
Städtepartnerschaften
2. Bildung, Kultur und Sport
Schule
Öffentliche Bibliotheken
Kulturelle Angebote aller kommunalen Einrichtungen
Musikschule
Sportförderung
Volkshochschule
3. Jugend, Ordnung und Bürgerdienste
Allgemeine Kinder- und Jugendförderung
Ordnungsaufgaben
Bürgerdienste
Umwelt- und Naturschutz
4. Bauwesen
Öffentliches Straßenland
Grünflächen und Spielplätze
8 von 20
5. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stadtteilprojekte / Quartiersmanagement
Senioren / Seniorenbetreuung
Gesundheitsförderung
Obdachlose
Sozialamtsangelegenheiten
4.3 Beteiligungswege
Der Bürgerhaushalt sieht verschiedene Formen der Beteiligung vor, um möglichst
vielen Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin eine
Mitwirkung zu ermöglichen.
Per Post
Per Internet
Per Email
Per Sammelbox
Persönlich
Die Einreichung von Vorschlägen sollte unter Angabe von Name, Vorname und
kontaktierfähigen Daten (Postanschrift und/oder Telefonnummer und/oder EmailAdresse) und, für den nächsten Bürgerhaushalt, innerhalb von 4 Wochen nach den
Auftaktveranstaltungen erfolgen. Zu den folgenden Bürgerhaushalten ist eine
fortlaufende Einreichung von Vorschlägen möglich.
Neben der formlosen Übersendung von Vorschlägen kann für die Einreichung der
Vorschläge ein Vorschlagsblatt verwendet werden, das sowohl in den Einrichtungen
des Bezirks ausliegt sowie im Internet zur Verfügung steht.
4.3.1 Per Post
Für die Versendung der Vorschläge ist die folgende Adresse zu verwenden:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Serviceeinheit Finanzen und Personal
Bürgerhaushalt
10820 Berlin.
9 von 20
4.3.2 Per Internet
Auf der Internetseite (www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/) des Bezirksamtes
werden alle Informationen zum Thema Bezirkshaushalt und Bürgerhaushalt zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht für jeden Bürger und jede Bürgerin die
Möglichkeit, ihre Vorschläge online einzureichen.
4.3.3 Per Email
Für die Einreichung eines Vorschlages per Email ist die folgende Email-Adresse zu
verwenden:
buergerhaushalt@ba-ts.berlin.de
4.3.4 Per Sammelbox
Zur weiteren Einreichung von schriftlichen Vorschlägen werden in den 6 bestehenden
Ortsteilen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg (Friedenau, Mariendorf, Marienfelde,
Lichtenrade, Schöneberg und Tempelhof) Sammelboxen an öffentlich zugänglichen
Stellen platziert und entsprechende Vorschlagsblätter an den Standorten ausgelegt.
Die Standorte der Sammelboxen werden im Internet, über die Wochenblätter und
Flyer sowie über die Schaukästen der Rathäuser des Bezirksamtes TempelhofSchöneberg veröffentlicht.
Standorte werden Nachbarschaftstreffpunkte, das Rathaus Schöneberg sowie das
Rathaus Tempelhof sein, die Dienstgebäude in der Rathausstraße/Königstraße und
in der Strelitzstraße, das Bürgeramt in der Briesingstraße sowie sechs Bibliotheken
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.
4.3.5 Persönlich
Bürgerinnen und Bürger, die weder per Internet, per Post oder per Sammelbox ihre
Vorschläge einreichen wollen, können diese auch persönlich bei den Pförtnern in den
Dienstgebäuden des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg oder direkt in der
Geschäftsstelle Bürgerhaushalt im Rathaus Schöneberg (Raum 2003) abgeben.
4.4 Öffentlichkeitsarbeit
Um eine möglichst hohe Beteiligung unterschiedlicher Zielgruppen für den
Bürgerhaushalt zu erreichen, ist eine breitgefächerte Öffentlichkeitsarbeit
unabdingbar. Zugrunde gelegt werden dabei die Erfahrungen aus dem
10 von 20
Bürgerhaushalt 2010/2011 sowie aus den Bezirken, die bereits erfolgreich einen
Bürgerhaushalt durchführen.
4.4.1 Logo
Damit eine einheitliche öffentliche Darstellung des Bürgerhaushaltes im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg von Berlin erfolgen kann, soll bei jeder Veröffentlichung das
Logo zum Thema „Bürgerhaushalt Tempelhof-Schöneberg“ verwendet werden.
4.4.2 Postwurfsendungen
Um einen möglichst repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt aus allen Ortsteilen und
Gesellschaftsschichten zur Beteiligung anzuregen, werden Postwurfsendungen in alle
Haushalte des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg verschickt und alle Bürgerinnen und
Bürger zu den Auftaktveranstaltungen eingeladen und aufgerufen, sich am
Bürgerhaushalt zu beteiligen.
Darüber hinaus werden auch bezirksansässige Organisationen, Vereine und
Interessenvertretungen gebeten, entsprechende Informationen über den
Bürgerhaushalt an ihre Mitglieder zu verteilen.
Das Einladungsverfahren ist nach Durchführung der Beteiligung auszuwerten und
nach Rücksprache mit der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
von Berlin gegebenenfalls zugunsten einer repräsentativen Einladungsform zu
ändern.
4.4.3 Auftaktveranstaltungen
In den insgesamt zwei durchzuführenden Auftaktveranstaltungen werden zunächst
allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen des Bezirks bekannt
gegeben. Die fünf Fachressorts stellen sich mit ihren jeweiligen
Aufgabenschwerpunkten vor und beantworten Fragen zu diesen Aufgaben.
Die Auftaktveranstaltungen dienen dazu, den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick
in die Bezirksverwaltung und den Bezirkshaushalt zu geben, Vorschlagsblätter zu
verteilen sowie gezielte Vorschläge in schriftlicher Form entgegen zu nehmen. An
dieser Stelle des Verfahrens besteht für die fachorientierten Bezirksverordneten die
Möglichkeit, sich außerhalb der formalen Fachausschüsse einzubringen.
11 von 20
Darüber hinaus werden auf beiden Auftaktveranstaltungen eine begrenzte Anzahl von
kurzen Erläuterungen hinsichtlich der steuerbaren Inhalte des Bürgerhaushalts sowie
der Auswirkungen von Haushaltsansätzen als Handout vorgehalten.
Eine Auftaktveranstaltung wird im Norden von Tempelhof-Schöneberg, die andere
Auftaktveranstaltung im Süden des Bezirks stattfinden.
4.4.4 Flyer, Plakate
Zielgruppenorientierte Flyer in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Spanisch,
Russisch und Arabisch werden erstellt und zusammen mit Plakaten an öffentlichen
Anlaufstellen des Bezirksamtes mit Bürgerkontakt ausgelegt, ausgehangen und
verteilt.
4.4.5 Internetportal
Über das Internet (siehe Punkt 3 „Per Internet“) sollen den Bürgerinnen und Bürgern
Informationen zum Bezirkshaushalt und Bürgerhaushalt verständlich aufbereitet zur
Verfügung gestellt werden. Das Internetportal wird als Leitmedium fungieren, worüber
Vorschläge eingereicht und dargestellt, sowie Zeitabläufe und Auswertungen
verdeutlicht werden.
Darüber hinaus sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben
werden, fortlaufend Wünsche, Anregungen und Kritik am Verfahren zu äußern.
4.4.6 Warteraumfernsehen in den Bürgerämtern
Zur Veranschaulichung und Beteiligungsanregung des Bürgerhaushaltes werden die
bestehenden Fernseher der Bürgerämter des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg
genutzt.
4.4.7 Abschlussveranstaltung
In einer Abschlussveranstaltung sollen die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger
zu dem Beteiligungsverfahren eingeholt und die Ergebnisse der Umsetzung des
Bürgerhaushalts vorgestellt werden.
Die Abschlussveranstaltung findet an einem repräsentativen Standort im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg von Berlin statt.
12 von 20
4.5 Umgang mit den Vorschlägen
4.5.1 Zentrale Anlaufstelle – SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
Alle eingegangenen Vorschläge werden durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt der
Serviceeinheit Finanzen und Personal (FinPersB) gesichtet und nummeriert.
In einer Koordinierungsgruppe, bestehend aus je einer/einem von den
Dezernentinnen/Dezernenten zu benennenden Vertreterin/Vertreter der Abteilung
und der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt, werden diese Vorschläge nach
Zuständigkeiten sortiert und den entsprechenden Fachabteilungen zur weiteren
Bearbeitung zugeleitet.
Nach Weitergabe der Vorschläge in die Fachabteilungen erfolgt eine
Abgabenachricht durch die SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt unter
Angabe der Registrierungsnummer an die entsprechende Bürgerin bzw. an den
entsprechenden Bürger. Weitere Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger
direkt aus den jeweils zuständigen Fachabteilungen.
Der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von
Tempelhof-Schöneberg wird eine fortgeschriebene Liste aller bis dahin
eingegangenen Vorschläge zur Kenntnis übersandt. Die/der
Hauptausschussvorsitzende wird über die Vorsteherin / den Vorsteher der BVV über
die Vorschläge informiert.
Nach Diskussion in den Arbeitsgruppen, unter Beteiligung aller Teilnehmer, (siehe
Pkt. 6.4), werden die Vorschläge der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
4.5.2 Arbeitsgruppen
In einer dezentralen Aufgabenwahrnehmung werden die Aufgaben auf „viele
Schultern“ verteilt und sichert die Nachhaltigkeit des Verfahrens.
Die einzuberufenden Arbeitsgruppen richten sich in ihrer Struktur nach den
bestehenden Dezernaten. Im Bedarfsfall können diese Arbeitsgruppen noch weiter
sachlich untergliedert werden. Die Einrichtung, Durchführung und Betreuung der
Arbeitsgruppen erfolgt durch die jeweilige Fachabteilung.
13 von 20
Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe können die Personen sein, die den entsprechenden
Vorschlag eingereicht haben, interessierte Bürgerinnen und Bürger, einschließlich
Interessenvertretungen, sowie Vertreter der entsprechenden Fachabteilungen der
Verwaltung.
Die Fachabteilungen der Verwaltung benennen der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
für die Arbeitsgruppen verbindlich ihre Ansprechpartner sowie einen Vertreter.
Die Tagungstermine der einzelnen Arbeitsgruppen sind der
Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg und der SE FinPers /
Geschäftsstelle Bürgerhaushalt rechtzeitig schriftlich zu benennen.
Die Veröffentlichung der jeweiligen Termine erfolgt per Internet durch die
Geschäftsstelle des Bürgerhaushaltes und schriftlich durch die jeweiligen
Arbeitsgruppen an die jeweiligen Teilnehmer.
Die Bezirksverordnetenversammlung muss für sich entscheiden, in welcher Form
eine Beteiligung an den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet. Eine frühzeitige
fachorientierte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der
Bezirksverordnetenversammlung an den Arbeitsgruppen ist wünschens- und
erstrebenswert.
Nachdem die Vorschläge durch die Koordinierungsgruppe den einzelnen
Fachabteilungen zugewiesen worden sind, wird in den abteilungsinternen
Arbeitsgruppen in höchstens zwei Sitzungen über die Vorschläge diskutiert und ggf.
nach folgenden Punkten kategorisiert:
a) Vorschläge, die bereits in den Planungen der jeweiligen Fachbereiche
berücksichtigt sind oder neu berücksichtigt werden;
b) Vorschläge, die zwar in die Planung aufgenommen werden könnten, für die
jedoch bisher keine Finanzierung vorgesehen ist. Die Teilnehmer aller
Arbeitsgruppen entscheiden dann in einer abschließenden gemeinsamen Sitzung,
welche Maßnahmen im Rahmen eines unter Wahrung der Vorschriften der LHO
definierten Budgets für den Haushalt 2015 in Höhe von 25 T € (50% der BVVSondermittel) umgesetzt werden sollen und geben diese als Vorschlag an die
BVV. Über die Realisierung aller Vorschläge entscheidet die BVV;
14 von 20
c) Vorschläge, die aufgrund von bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
oder anderer Gründe nicht realisiert werden können. Eine Begründung ist
erforderlich;
d) Vorschläge, für die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin nicht
zuständig ist, werden über die Fachabteilungen an die entsprechende Behörde
bzw. Organisation zur Bearbeitung / Stellungnahme weitergeleitet. Der Bürger
wird durch die Fachabteilungen über die Weitergabe und die Ergebnisse
entsprechend informiert.
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen sind in einem Protokoll festzuhalten,
der SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt zu übermitteln und durch die
Geschäftsstelle im Internet zu veröffentlichen.
Die abschließende Sitzung aller Arbeitsgruppen wird durch die SE FinPers /
Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Fachabteilungen koordiniert, protokolliert und im Internet veröffentlicht.
4.5.3 Bezirksverordnetenversammlung
Die der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt überreichten Ergebnisse der Arbeitsgruppen
werden im Anschluss durch das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung
übergeben.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen besteht für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Arbeitsgruppen die Möglichkeit, an den Fachausschüssen der BVV
teilzunehmen und dort, sofern es die Geschäftsordnung der BVV erlaubt, Ihre
Vorschläge zu erläutern.
4.6 Organisation des Beteiligungsverfahrens
Wie bereits unter 3.3 Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof–Schöneberg von
Berlin angesprochen, ist eine derartige Aufgabe nur unter Beteiligung der
Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg sowie
aller betroffenen Bereiche der Bezirksverwaltung umsetzbar.
15 von 20
Es werden daher folgende Verantwortungen für die Organisation vorgeschlagen:
1. Gesamtverantwortung
BzBm’in mit SE FinPers
2. Koordination / Durchführung des Verfahrens
SE FinPers /
GSt Bürgerhaushalt
3. Koordinierungsgruppe
SE FinPers /
GSt Bürgerhaushalt
4. Veröffentlichungen sowie Darstellungen
im Internet/Intranet
Pressestelle / SE FinPers
– GSt Bürgerhaushalt
5. Auftaktveranstaltungen
BA sowie alle OE`s
6. Dezentrale Arbeitsgruppen
jeweilige Abteilung
7. Abschließende Sitzung aller Arbeitsgruppen
jeweilige Abteilung
SE FinPers – GSt
Bürgerhaushalt
BVV
8. Beschluss über die Vorschläge
der Bürgerinnen und Bürger
BVV
9. Abschlussveranstaltung
BA sowie alle OE`s
5. Zeitplan
5.1 Zeitplan für 2014/2015 – Teilplan 2015
Folgender Zeitplan zur Umsetzung und Durchführung des Bürgerhaushalts wird für
das 2. Jahr des Doppelhaushaltes 2014/2015 als realistisch betrachtet und zur
Umsetzung empfohlen:
16 von 20
Oktober 2013
politische Abstimmung und Beschluss
über das Konzept
Oktober bis Dezember 2013
Einbindung der Abteilungen in das
Verfahren
Erstellung des Logos und des
Internetauftrittes
Fertigung der Stellwände, Flyer, Plakate
und Sammelboxen
Fertigung der Postwurfsendungen
Januar 2014
Versendung der Postwurfsendungen
Februar bis März 2014
Durchführung der Auftaktveranstaltungen
April 2014
Sammlung und Nummerierung aller
eingereichten Vorschläge
30. April 2014
Fristende zur Einreichung der Vorschläge
Mai 2014
Tagung der Koordinierungsgruppe
Juni bis September 2014
Einrichtung und Tagung der dezentralen
Arbeitsgruppen
September 2014
Abschließende Sitzung aller
Arbeitsgruppen
Oktober bis November 2014
Beratungen und Beschlussfassungen in
der BVV
Versendung der Feedbackbögen an die
teilgenommenen Bürgerinnen und Bürger
November 2014
Abschlussveranstaltung
17 von 20
Im Anschluss
Evaluierung des Bürgerhaushalts
(Abstimmung und Fortschreibung des
bestehenden Konzeptes)
5.2 Zeitplan für 2016/2017 – Teilplan 2016
Für einen regulären Bürgerhaushalt ab 2016/2017 ist für das 1. Jahr des
Doppelhaushaltes nachstehend ein Musterzeitplan aufgeführt:
Oktober bis Dezember 2014
Einbindung der Abteilungen in das
Verfahren 2016
Anpassung des Internetauftrittes
Erneuerung der Flyer und Plakate
Fertigung der Postwurfsendungen
Anfang Januar 2015
Versendung der Postwurfsendungen
Februar 2015
Durchführung der Auftaktveranstaltungen
März 2015
Sammlung und Nummerierung aller
eingereichten Vorschläge
31. März 2015
Fristende zur Einreichung der Vorschläge
April 2015
Tagung der Koordinierungsgruppe
April bis Juni 2015
Einrichtung und Tagung der dezentralen
Arbeitsgruppen
Juni 2015
Abschließende Sitzung aller
Arbeitsgruppen
August bis September 2015
Beratungen und Beschlussfassung in der
BVV
Oktober 2015
Abschlussveranstaltung
18 von 20
Im Anschluss
Evaluierung des Bürgerhaushalts
(Abstimmung und Fortschreibung des
bestehenden Konzeptes) und
Versendung der Feedbackbögen an die
teilgenommenen Bürgerinnen und Bürger
6. Jährliche Kosteneinschätzung in Anlehnung an bisherige Verfahren /
Veranstaltungen
Nach einer derzeitigen groben Kosteneinschätzung muss für die Umsetzung und
Durchführung des Bürgerhaushalts 2015 ein Ausgabevolumen von mindestens ca.
62.000 € bereit gestellt werden. Für den darauf folgenden Bürgerhaushalt 2016/2017
ist abzüglich der einmaligen Ausgaben (Erstellung des Logos, Einrichtung des
Internets, Gestaltung der Sammelboxen, etc.) von Kosten in Höhe von jährlich
mindestens 54.000 € auszugehen.
7. Abschlussbericht
Im Anschluss an einen erfolgreich durchgeführten Bürgerhaushalt 2014/2015 werden
alle eingereichten Vorschläge im Haushaltsplan sowie im Internet veröffentlicht.
Hierbei soll insbesondere dargestellt werden, in welcher Form die Vorschläge ganz
oder teilweise umgesetzt worden sind, oder jedoch nicht aufgenommen werden
konnten. Bei der Ablehnung von Vorschlägen ist dies zu begründen.
Darüber hinaus wird die SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in
Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen im laufenden Prozess des
Bürgerhaushaltes und im Anschluss einer Bürgerhaushaltsperiode über die
eingereichten Vorschläge und deren Umsetzung, sowie über Vorschläge, die keine
Berücksichtigung finden konnten, berichten und eine Evaluierung des
abgeschlossenen Bürgerhaushaltes für künftige Bürgerhaushalte vornehmen.
In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt auch prüfen, ob der Internetauftritt
ausreichend ist oder ob ein anderes geeignetes Online-Verfahren der Beteiligung
zum Bürgerhaushalt umgesetzt werden kann bzw. sollte.
19 von 20
Ferner wird angestrebt, die konkrete Umsetzung von Vorschlägen, zum Beispiel
durch Kennzeichnung von neuen Parkbänken, öffentlich sichtbar zu machen. Unter
anderem wird damit beabsichtigt, auch Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam
zu machen, welche konkreten Maßnahmen durch die Teilnahme am Bürgerhaushalt
umgesetzt werden können.
8. Schlussbetrachtung
Das vorliegende Konzept stellt unter Abwägung der Erfahrungen des
Bürgerhaushaltes 2010/2011 des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg und der Bezirke
Lichtenberg sowie Marzahn-Hellersdorf, wie bereits eingangs verdeutlicht, einen
Verfahrensvorschlag für das weitere Vorgehen dar.
Berlin Tempelhof–Schöneberg, den ..........Oktober 2013
Angelika Schöttler
Bezirksbürgermeisterin
20 von 20