Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Konzept_Bürgerhaushalt_15.10.2013_beschlossen.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Konzept_Bürgerhaushalt_15.10.2013_beschlossen.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
16.10.15, 17:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:18

Inhalt der Datei

Konzept zur Fortführung eines Bürgerhaushalts im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin FinPersB, 15.10.2013 Konzept zur Fortführung eines Bürgerhaushalts im Bezirk Tempelhof–Schöneberg von Berlin Inhalt 1. Vorwort………………………………………………………………………………………. 3 2. Allgemeine Einführung…………………………………………………………………….. 3 2.1 Begriffsbestimmung…………………………………………………………………. 3 2.2 Kriterien eines Bürgerhaushaltes………………………………………………….. 3 Bisherige Umsetzungen…………………………………………………………………… 4 3.1 Umsetzungen in anderen Bezirken……………………………………………….. 4 3.2 Erfahrungen aus dem Bürgerhaushalt 2010/2011 im Bezirk Tempelhof- 3. Schöneberg………………………………………………………………………….. 5 Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg………………………. 6 Bürgerbeteiligung und Beteiligungsverfahren ab 2015………………………………… 7 4.1 Allgemeines………………………………………………………………………….. 7 4.2 Beteiligungsinhalte………………………………………………………………….. 8 4.3 Beteiligungswege…………………………………………………………………… 9 4.3.1 Per Post……………………………………………………………………… 9 4.3.2 Per Internet………………………………………………………………….. 10 4.3.3 Per Email…………………………………………………………………….. 10 4.3.4 Per Sammelbox……………………………………………………………... 10 4.3.5 Persönlich……………………………………………………………………. 10 Öffentlichkeitsarbeit……………………………………………………………….… 10 4.4.1 Logo…………………………………………………………………………... 11 4.4.2 Postwurfsendungen…………………………………………………………. 11 4.4.3 Auftaktveranstaltungen…………………………………………………….... 11 4.4.4 Flyer, Plakate………………………………………………………………… 12 4.4.5 Internetportal…………………………………………………………………. 12 4.4.6 Warteraumfernsehen in den Bürgerämtern………………………………. 12 4.4.7 Abschlussveranstaltung…………………………………………………….. 12 3.3 4. 4.4 1 von 20 4.5. Umgang mit den Vorschlägen…………………………………………………….. 13 4.5.1 Zentrale Anlaufstelle - SE FinPers / Geschäftsstelle 5. 6. Bürgerhaushalt……………………………………………………………… 13 4.5.2 Arbeitsgruppen……………………………………………………………… 13 4.5.3 Bezirksverordnetenversammlung………………………………………… 15 4.6. Organisation des Beteiligungsverfahrens………………………………………… 15 Zeitplan……………………………………………………………………………………… 16 5.1 Zeitplan für 2014/2015 – Teilplan 2015…………………………………………… 16 5.2 Zeitplan für 2016/2017 – Teilplan 2016…………………………………………… 18 Jährliche Kosteneinschätzung in Anlehnung an bisherige Verfahren / Veranstaltungen……………………………………………………………………………. 19 7. Abschlussbericht…………………………………………………………………………… 19 8. Schlussbericht……………………………………………………………………………… 20 2 von 20 1. Vorwort Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in Entscheidungsprozesse des bezirklichen Verwaltungshandelns ist eine Form der Partizipation an der Gestaltung des örtlichen Gemeinwesens. Der Bürgerhaushalt in Tempelhof-Schöneberg von Berlin soll daher als transparente Bürgerbeteiligung im Bezirk etabliert werden, dessen Erfolg nicht an der Höhe der für den Bürgerhaushalt verausgabten Mittel zu bemessen ist. Im Vordergrund sollte vielmehr der proaktive Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, um einerseits bürgerschaftliches Engagement weiter zu fördern und andererseits das Verständnis für das Verwaltungshandeln im Bezirk zu erhöhen. Die für die Durchführung eines Bürgerhaushalts gewonnenen Bürgerinnen und Bürger sollen daher einen primären Erfolgsindikator darstellen. 2. Allgemeine Einführung 2.1 Begriffsbestimmung Bei der Definition des Begriffs „Bürgerhaushalt“ hat sich das Bezirksamt an einer Ausarbeitung von C. Herzberg / C. Cuny zum Thema „Bürgerhaushalt und die Mobilisierung von Bürgerwissen“ vom Oktober 2007 orientiert. Danach gibt es bei der Identifizierung der Beispiele in der Region Berlin – Brandenburg keine festgelegte Methode. Ein Bürgerhaushalt kann verschiedene Formen annehmen – dabei muss das Verfahren nicht explizit unter der Bezeichnung „Bürger- bzw. Beteiligungshaushalt“ durchgeführt werden. Er muss vielmehr die unter 2. genannten Kriterien erfüllen. 2.2 Kriterien eines Bürgerhaushalts In der unter 1. genannten Ausarbeitung werden folgende Kriterien genannt, damit ein Bürger- bzw. Beteiligungshaushalt die Bedingungen erfüllt: a) Im Zentrum der Partizipation stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen. 3 von 20 b) Die Beteiligung findet auf der Ebene eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. c) Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushaltspolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt. d) Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess. Die Miteinbeziehung von Bürgern in bestehende Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie stellt keinen Bürgerhaushalt dar. e) Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäußerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden. Die verpflichtende Unterrichtung der Einwohnerschaft gemäß § 41 BezVG allein erfüllt somit nicht die Kriterien eines Bürgerhaushalts und ist lediglich als integrativer Bestandteil des Verfahrens umzusetzen. 3. Bisherige Umsetzungen 3.1 Umsetzungen in anderen Bezirken Bisher haben die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow–Köpenick, Neukölln, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf in unterschiedlicher Intensität Bürgerhaushalte durchgeführt. Jedoch führen lediglich die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf ihre Bürgerhaushalte kontinuierlich fort. Die Bezirke Spandau und Friedrichshain-Kreuzberg befinden sich derzeit noch in der Planung. Aufgrund des Pilotverfahrens ist der Bürgerhaushalt des Bezirks Lichtenberg Beispiel für eine umfassende Umsetzung, die am häufigsten analysiert und bewertet worden ist. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Bezirk Lichtenberg erhebliche finanzielle und personelle Unterstützung erfahren hat. Das Verfahren wurde bereits für sieben Haushaltsjahre durchgeführt und konnte während dieser Zeit eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfahren. Ein einheitliches Vorgehen aller Bezirke ist aus den vorliegenden Unterlagen und Informationen nicht ersichtlich. 4 von 20 Es besteht daher die Möglichkeit, einzelne Anregungen der anderen Verfahren für das eigene Vorhaben herauszufiltern und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Dabei empfiehlt es sich im Aufbau des Verfahrens schrittweise vorzugehen. 3.2 Erfahrungen aus dem Bürgerhaushalt 2010/2011 im Bezirk Tempelhof– Schöneberg Für die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2010/2011 wurden je 500 Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen Friedenau, Mariendorf, Marienfelde, Lichtenrade, Schöneberg und Tempelhof angeschrieben. Bei der Auswahl der entsprechenden Bürgerinnen und Bürger wurde eine Altersgrenze von 16 Jahren (Wahlberechtigte für die Wahl der BVV) sowie der im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldete Wohnort zu Grunde gelegt. In jedem dieser Ortsteile wurde eine Auftaktveranstaltung durchgeführt, in der, neben der allgemeinen Erklärung des Verfahrens Bürgerhaushalt, jedes Ressort einzeln vorgestellt wurde. Die Auswertung des Verfahrens ergab folgende Ergebnisse:  Insgesamt konnten 233 Teilnehmer bei den Auftaktveranstaltungen verzeichnet werden.  5 Fachrunden (analog zu den damals bestandenen Dezernaten) wurden einberufen.  128 Teilnehmer haben sich für die Teilnahme an einer der Fachrunden bereit erklärt.  94 Vorschläge sind in den Fachrunden diskutiert und bewertet worden 68 Vorschläge zu bezirklichen Aufgaben 26 Zuständigkeiten anderer Verwaltungen  Diese 94 Vorschläge wurden mit dem Haushalt von der BVV beschlossen. Die Auswertung eines an die Teilnehmer der Fachrunden verschickten FeedbackBogens zum Bürgerhaushalt ergab unter anderem Folgendes:  Die persönliche Ansprache in Form der Einladungsschreiben des Bürgermeisters wurde als sehr positiv wahrgenommen. 5 von 20  Durch die verteilten Broschüren und die auf den Auftaktveranstaltungen aufgestellten Stelltafeln fühlten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert. Die Nennung von konkreten und im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Themenfeldern hätte zu einem noch höheren Verständnis für das Verwaltungshandeln sowie zu einer höheren Beteiligung in den Fachrunden geführt.  Die Einberufung von Fachrunden ermöglichte den Bürgerinnen und Bürgern in kleinen Gruppen über ihre eingereichten Vorschläge zu diskutieren und mitzubestimmen. Im Bedarfsfall sollten diese Arbeitsgruppen noch weiter sachlich untergliedert werden.  Die im Internet veröffentlichten Fakten zum Bürgerhaushalt sowie die versandten Broschüren informierten die Bürgerinnen und Bürger umfassend. Mit der Veröffentlichung des fortlaufenden Bearbeitungsstandes während des Prozesses im Internet hätte eine höhere Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können. Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen sowie die Erfahrungen der SE FinPers werden der Fortführung des Konzeptes Bürgerhaushalt zu Grunde gelegt. 3.3 Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof–Schöneberg Im Bezirkshaushalt 2013 sind Transfer-, Personal- und Sachausgaben in Höhe von rund 583 Mio. € vorgesehen. Dieses Geld verteilt sich auf folgende Ausgabenbereiche: 450,287 500 400 300 200 89,217 44,368 100 0 Transferzahlungen Mio Personalausgaben 6 von 20 Sachausgaben Die Ausgaben für Transferzahlungen (z.B. Sozialhilfeleistungen) und Personal sind grundsätzlich nicht disponibel. Aus den Sachausgaben sind z.B. die Ausgaben für die Lehr- und Lernmittel in den Schulen, bauliche Unterhaltung der Schulen oder Dienstgebäude, der Unterhalt der Straßen und Grünflächen und auch die Bewirtschaftungsausgaben wie Strom, Wasser etc. für die gesamte Bezirksverwaltung zu finanzieren. Aufgrund der finanziellen Situation des Bezirks beinhalten allerdings auch die Sachausgaben grundsätzlich keine großen finanziellen Spielräume. Deshalb ist auch für den Bürgerhaushalt 2015 vorgesehen, nur ein geringes Budget zur Verteilung im Rahmen des Bürgerhaushalts zur Verfügung zu stellen. Vielmehr haben die Bürgerinnen und Bürger wie für den Bürgerhaushalt 2009/2010 wieder die Möglichkeit, Ihre Ideen oder Anliegen den Fachabteilungen mitzuteilen. In der zuständigen Fachabteilung wird dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger geprüft, in wieweit eine Umsetzung möglich und bzw. schon geplant ist oder zusätzlich aus dem zur Verfügung stehenden Budget realisiert werden kann. Sollte jedoch die Umsetzung von Ideen durch die Fachabteilungen grundsätzlich möglich, jedoch das vorhandene Budget nicht ausreichend sein, wird im Hauptausschuss der BVV über eine zusätzliche Finanzierung zu beraten und zu entscheiden sein. Maßnahmen, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirks fallen, werden an die zuständigen Verwaltungen mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeleitet. 4. Bürgerbeteiligung und Beteiligungsverfahren ab 2015 4.1 Allgemeines Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Tempelhof-Schöneberg können sich an unterschiedlichen Aufgabenfeldern der bezirklichen Verwaltung beteiligen. Dabei müssen sich die Vorschläge an den Rahmenbedingungen orientieren. 7 von 20 4.2 Beteiligungsinhalte Die Beteiligung ist in den Bereichen möglich, deren Aufgabenschwerpunkt in der Erstellung von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger besteht. Ausgenommen sind Dienstleistungen, auf die von der Sache und Höhe ein Rechtsanspruch besteht (z.B. Wohngeld, Hilfe zur Erziehung etc.). Aufgeteilt nach der Geschäftsverteilung der 5 bestehenden Dezernate sind dies folgende Themenkomplexe: 1. Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung  Wirtschaftsförderung  Beauftragte  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte/r  Integrationsbeauftragte/r  Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung  Ehrenamtsbüro  Städtepartnerschaften 2. Bildung, Kultur und Sport  Schule  Öffentliche Bibliotheken  Kulturelle Angebote aller kommunalen Einrichtungen  Musikschule  Sportförderung  Volkshochschule 3. Jugend, Ordnung und Bürgerdienste  Allgemeine Kinder- und Jugendförderung  Ordnungsaufgaben  Bürgerdienste  Umwelt- und Naturschutz 4. Bauwesen  Öffentliches Straßenland  Grünflächen und Spielplätze 8 von 20 5. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung  Stadtteilprojekte / Quartiersmanagement  Senioren / Seniorenbetreuung  Gesundheitsförderung  Obdachlose  Sozialamtsangelegenheiten 4.3 Beteiligungswege Der Bürgerhaushalt sieht verschiedene Formen der Beteiligung vor, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin eine Mitwirkung zu ermöglichen.  Per Post  Per Internet  Per Email  Per Sammelbox  Persönlich Die Einreichung von Vorschlägen sollte unter Angabe von Name, Vorname und kontaktierfähigen Daten (Postanschrift und/oder Telefonnummer und/oder EmailAdresse) und, für den nächsten Bürgerhaushalt, innerhalb von 4 Wochen nach den Auftaktveranstaltungen erfolgen. Zu den folgenden Bürgerhaushalten ist eine fortlaufende Einreichung von Vorschlägen möglich. Neben der formlosen Übersendung von Vorschlägen kann für die Einreichung der Vorschläge ein Vorschlagsblatt verwendet werden, das sowohl in den Einrichtungen des Bezirks ausliegt sowie im Internet zur Verfügung steht. 4.3.1 Per Post Für die Versendung der Vorschläge ist die folgende Adresse zu verwenden: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Serviceeinheit Finanzen und Personal Bürgerhaushalt 10820 Berlin. 9 von 20 4.3.2 Per Internet Auf der Internetseite (www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/) des Bezirksamtes werden alle Informationen zum Thema Bezirkshaushalt und Bürgerhaushalt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht für jeden Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, ihre Vorschläge online einzureichen. 4.3.3 Per Email Für die Einreichung eines Vorschlages per Email ist die folgende Email-Adresse zu verwenden: buergerhaushalt@ba-ts.berlin.de 4.3.4 Per Sammelbox Zur weiteren Einreichung von schriftlichen Vorschlägen werden in den 6 bestehenden Ortsteilen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg (Friedenau, Mariendorf, Marienfelde, Lichtenrade, Schöneberg und Tempelhof) Sammelboxen an öffentlich zugänglichen Stellen platziert und entsprechende Vorschlagsblätter an den Standorten ausgelegt. Die Standorte der Sammelboxen werden im Internet, über die Wochenblätter und Flyer sowie über die Schaukästen der Rathäuser des Bezirksamtes TempelhofSchöneberg veröffentlicht. Standorte werden Nachbarschaftstreffpunkte, das Rathaus Schöneberg sowie das Rathaus Tempelhof sein, die Dienstgebäude in der Rathausstraße/Königstraße und in der Strelitzstraße, das Bürgeramt in der Briesingstraße sowie sechs Bibliotheken des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. 4.3.5 Persönlich Bürgerinnen und Bürger, die weder per Internet, per Post oder per Sammelbox ihre Vorschläge einreichen wollen, können diese auch persönlich bei den Pförtnern in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg oder direkt in der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt im Rathaus Schöneberg (Raum 2003) abgeben. 4.4 Öffentlichkeitsarbeit Um eine möglichst hohe Beteiligung unterschiedlicher Zielgruppen für den Bürgerhaushalt zu erreichen, ist eine breitgefächerte Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Zugrunde gelegt werden dabei die Erfahrungen aus dem 10 von 20 Bürgerhaushalt 2010/2011 sowie aus den Bezirken, die bereits erfolgreich einen Bürgerhaushalt durchführen. 4.4.1 Logo Damit eine einheitliche öffentliche Darstellung des Bürgerhaushaltes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin erfolgen kann, soll bei jeder Veröffentlichung das Logo zum Thema „Bürgerhaushalt Tempelhof-Schöneberg“ verwendet werden. 4.4.2 Postwurfsendungen Um einen möglichst repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt aus allen Ortsteilen und Gesellschaftsschichten zur Beteiligung anzuregen, werden Postwurfsendungen in alle Haushalte des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg verschickt und alle Bürgerinnen und Bürger zu den Auftaktveranstaltungen eingeladen und aufgerufen, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Darüber hinaus werden auch bezirksansässige Organisationen, Vereine und Interessenvertretungen gebeten, entsprechende Informationen über den Bürgerhaushalt an ihre Mitglieder zu verteilen. Das Einladungsverfahren ist nach Durchführung der Beteiligung auszuwerten und nach Rücksprache mit der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin gegebenenfalls zugunsten einer repräsentativen Einladungsform zu ändern. 4.4.3 Auftaktveranstaltungen In den insgesamt zwei durchzuführenden Auftaktveranstaltungen werden zunächst allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen des Bezirks bekannt gegeben. Die fünf Fachressorts stellen sich mit ihren jeweiligen Aufgabenschwerpunkten vor und beantworten Fragen zu diesen Aufgaben. Die Auftaktveranstaltungen dienen dazu, den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Bezirksverwaltung und den Bezirkshaushalt zu geben, Vorschlagsblätter zu verteilen sowie gezielte Vorschläge in schriftlicher Form entgegen zu nehmen. An dieser Stelle des Verfahrens besteht für die fachorientierten Bezirksverordneten die Möglichkeit, sich außerhalb der formalen Fachausschüsse einzubringen. 11 von 20 Darüber hinaus werden auf beiden Auftaktveranstaltungen eine begrenzte Anzahl von kurzen Erläuterungen hinsichtlich der steuerbaren Inhalte des Bürgerhaushalts sowie der Auswirkungen von Haushaltsansätzen als Handout vorgehalten. Eine Auftaktveranstaltung wird im Norden von Tempelhof-Schöneberg, die andere Auftaktveranstaltung im Süden des Bezirks stattfinden. 4.4.4 Flyer, Plakate Zielgruppenorientierte Flyer in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Spanisch, Russisch und Arabisch werden erstellt und zusammen mit Plakaten an öffentlichen Anlaufstellen des Bezirksamtes mit Bürgerkontakt ausgelegt, ausgehangen und verteilt. 4.4.5 Internetportal Über das Internet (siehe Punkt 3 „Per Internet“) sollen den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Bezirkshaushalt und Bürgerhaushalt verständlich aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Das Internetportal wird als Leitmedium fungieren, worüber Vorschläge eingereicht und dargestellt, sowie Zeitabläufe und Auswertungen verdeutlicht werden. Darüber hinaus sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, fortlaufend Wünsche, Anregungen und Kritik am Verfahren zu äußern. 4.4.6 Warteraumfernsehen in den Bürgerämtern Zur Veranschaulichung und Beteiligungsanregung des Bürgerhaushaltes werden die bestehenden Fernseher der Bürgerämter des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg genutzt. 4.4.7 Abschlussveranstaltung In einer Abschlussveranstaltung sollen die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger zu dem Beteiligungsverfahren eingeholt und die Ergebnisse der Umsetzung des Bürgerhaushalts vorgestellt werden. Die Abschlussveranstaltung findet an einem repräsentativen Standort im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin statt. 12 von 20 4.5 Umgang mit den Vorschlägen 4.5.1 Zentrale Anlaufstelle – SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt Alle eingegangenen Vorschläge werden durch die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt der Serviceeinheit Finanzen und Personal (FinPersB) gesichtet und nummeriert. In einer Koordinierungsgruppe, bestehend aus je einer/einem von den Dezernentinnen/Dezernenten zu benennenden Vertreterin/Vertreter der Abteilung und der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt, werden diese Vorschläge nach Zuständigkeiten sortiert und den entsprechenden Fachabteilungen zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Nach Weitergabe der Vorschläge in die Fachabteilungen erfolgt eine Abgabenachricht durch die SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt unter Angabe der Registrierungsnummer an die entsprechende Bürgerin bzw. an den entsprechenden Bürger. Weitere Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger direkt aus den jeweils zuständigen Fachabteilungen. Der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg wird eine fortgeschriebene Liste aller bis dahin eingegangenen Vorschläge zur Kenntnis übersandt. Die/der Hauptausschussvorsitzende wird über die Vorsteherin / den Vorsteher der BVV über die Vorschläge informiert. Nach Diskussion in den Arbeitsgruppen, unter Beteiligung aller Teilnehmer, (siehe Pkt. 6.4), werden die Vorschläge der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. 4.5.2 Arbeitsgruppen In einer dezentralen Aufgabenwahrnehmung werden die Aufgaben auf „viele Schultern“ verteilt und sichert die Nachhaltigkeit des Verfahrens. Die einzuberufenden Arbeitsgruppen richten sich in ihrer Struktur nach den bestehenden Dezernaten. Im Bedarfsfall können diese Arbeitsgruppen noch weiter sachlich untergliedert werden. Die Einrichtung, Durchführung und Betreuung der Arbeitsgruppen erfolgt durch die jeweilige Fachabteilung. 13 von 20 Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe können die Personen sein, die den entsprechenden Vorschlag eingereicht haben, interessierte Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Interessenvertretungen, sowie Vertreter der entsprechenden Fachabteilungen der Verwaltung. Die Fachabteilungen der Verwaltung benennen der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt für die Arbeitsgruppen verbindlich ihre Ansprechpartner sowie einen Vertreter. Die Tagungstermine der einzelnen Arbeitsgruppen sind der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg und der SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt rechtzeitig schriftlich zu benennen. Die Veröffentlichung der jeweiligen Termine erfolgt per Internet durch die Geschäftsstelle des Bürgerhaushaltes und schriftlich durch die jeweiligen Arbeitsgruppen an die jeweiligen Teilnehmer. Die Bezirksverordnetenversammlung muss für sich entscheiden, in welcher Form eine Beteiligung an den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet. Eine frühzeitige fachorientierte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksverordnetenversammlung an den Arbeitsgruppen ist wünschens- und erstrebenswert. Nachdem die Vorschläge durch die Koordinierungsgruppe den einzelnen Fachabteilungen zugewiesen worden sind, wird in den abteilungsinternen Arbeitsgruppen in höchstens zwei Sitzungen über die Vorschläge diskutiert und ggf. nach folgenden Punkten kategorisiert: a) Vorschläge, die bereits in den Planungen der jeweiligen Fachbereiche berücksichtigt sind oder neu berücksichtigt werden; b) Vorschläge, die zwar in die Planung aufgenommen werden könnten, für die jedoch bisher keine Finanzierung vorgesehen ist. Die Teilnehmer aller Arbeitsgruppen entscheiden dann in einer abschließenden gemeinsamen Sitzung, welche Maßnahmen im Rahmen eines unter Wahrung der Vorschriften der LHO definierten Budgets für den Haushalt 2015 in Höhe von 25 T € (50% der BVVSondermittel) umgesetzt werden sollen und geben diese als Vorschlag an die BVV. Über die Realisierung aller Vorschläge entscheidet die BVV; 14 von 20 c) Vorschläge, die aufgrund von bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen oder anderer Gründe nicht realisiert werden können. Eine Begründung ist erforderlich; d) Vorschläge, für die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin nicht zuständig ist, werden über die Fachabteilungen an die entsprechende Behörde bzw. Organisation zur Bearbeitung / Stellungnahme weitergeleitet. Der Bürger wird durch die Fachabteilungen über die Weitergabe und die Ergebnisse entsprechend informiert. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen sind in einem Protokoll festzuhalten, der SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt zu übermitteln und durch die Geschäftsstelle im Internet zu veröffentlichen. Die abschließende Sitzung aller Arbeitsgruppen wird durch die SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachabteilungen koordiniert, protokolliert und im Internet veröffentlicht. 4.5.3 Bezirksverordnetenversammlung Die der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt überreichten Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden im Anschluss durch das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung übergeben. Im Rahmen der Haushaltsberatungen besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppen die Möglichkeit, an den Fachausschüssen der BVV teilzunehmen und dort, sofern es die Geschäftsordnung der BVV erlaubt, Ihre Vorschläge zu erläutern. 4.6 Organisation des Beteiligungsverfahrens Wie bereits unter 3.3 Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof–Schöneberg von Berlin angesprochen, ist eine derartige Aufgabe nur unter Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg sowie aller betroffenen Bereiche der Bezirksverwaltung umsetzbar. 15 von 20 Es werden daher folgende Verantwortungen für die Organisation vorgeschlagen: 1. Gesamtverantwortung BzBm’in mit SE FinPers 2. Koordination / Durchführung des Verfahrens SE FinPers / GSt Bürgerhaushalt 3. Koordinierungsgruppe SE FinPers / GSt Bürgerhaushalt 4. Veröffentlichungen sowie Darstellungen im Internet/Intranet Pressestelle / SE FinPers – GSt Bürgerhaushalt 5. Auftaktveranstaltungen BA sowie alle OE`s 6. Dezentrale Arbeitsgruppen jeweilige Abteilung 7. Abschließende Sitzung aller Arbeitsgruppen jeweilige Abteilung SE FinPers – GSt Bürgerhaushalt BVV 8. Beschluss über die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger BVV 9. Abschlussveranstaltung BA sowie alle OE`s 5. Zeitplan 5.1 Zeitplan für 2014/2015 – Teilplan 2015 Folgender Zeitplan zur Umsetzung und Durchführung des Bürgerhaushalts wird für das 2. Jahr des Doppelhaushaltes 2014/2015 als realistisch betrachtet und zur Umsetzung empfohlen: 16 von 20 Oktober 2013 politische Abstimmung und Beschluss über das Konzept Oktober bis Dezember 2013 Einbindung der Abteilungen in das Verfahren Erstellung des Logos und des Internetauftrittes Fertigung der Stellwände, Flyer, Plakate und Sammelboxen Fertigung der Postwurfsendungen Januar 2014 Versendung der Postwurfsendungen Februar bis März 2014 Durchführung der Auftaktveranstaltungen April 2014 Sammlung und Nummerierung aller eingereichten Vorschläge 30. April 2014 Fristende zur Einreichung der Vorschläge Mai 2014 Tagung der Koordinierungsgruppe Juni bis September 2014 Einrichtung und Tagung der dezentralen Arbeitsgruppen September 2014 Abschließende Sitzung aller Arbeitsgruppen Oktober bis November 2014 Beratungen und Beschlussfassungen in der BVV Versendung der Feedbackbögen an die teilgenommenen Bürgerinnen und Bürger November 2014 Abschlussveranstaltung 17 von 20 Im Anschluss Evaluierung des Bürgerhaushalts (Abstimmung und Fortschreibung des bestehenden Konzeptes) 5.2 Zeitplan für 2016/2017 – Teilplan 2016 Für einen regulären Bürgerhaushalt ab 2016/2017 ist für das 1. Jahr des Doppelhaushaltes nachstehend ein Musterzeitplan aufgeführt: Oktober bis Dezember 2014 Einbindung der Abteilungen in das Verfahren 2016 Anpassung des Internetauftrittes Erneuerung der Flyer und Plakate Fertigung der Postwurfsendungen Anfang Januar 2015 Versendung der Postwurfsendungen Februar 2015 Durchführung der Auftaktveranstaltungen März 2015 Sammlung und Nummerierung aller eingereichten Vorschläge 31. März 2015 Fristende zur Einreichung der Vorschläge April 2015 Tagung der Koordinierungsgruppe April bis Juni 2015 Einrichtung und Tagung der dezentralen Arbeitsgruppen Juni 2015 Abschließende Sitzung aller Arbeitsgruppen August bis September 2015 Beratungen und Beschlussfassung in der BVV Oktober 2015 Abschlussveranstaltung 18 von 20 Im Anschluss Evaluierung des Bürgerhaushalts (Abstimmung und Fortschreibung des bestehenden Konzeptes) und Versendung der Feedbackbögen an die teilgenommenen Bürgerinnen und Bürger 6. Jährliche Kosteneinschätzung in Anlehnung an bisherige Verfahren / Veranstaltungen Nach einer derzeitigen groben Kosteneinschätzung muss für die Umsetzung und Durchführung des Bürgerhaushalts 2015 ein Ausgabevolumen von mindestens ca. 62.000 € bereit gestellt werden. Für den darauf folgenden Bürgerhaushalt 2016/2017 ist abzüglich der einmaligen Ausgaben (Erstellung des Logos, Einrichtung des Internets, Gestaltung der Sammelboxen, etc.) von Kosten in Höhe von jährlich mindestens 54.000 € auszugehen. 7. Abschlussbericht Im Anschluss an einen erfolgreich durchgeführten Bürgerhaushalt 2014/2015 werden alle eingereichten Vorschläge im Haushaltsplan sowie im Internet veröffentlicht. Hierbei soll insbesondere dargestellt werden, in welcher Form die Vorschläge ganz oder teilweise umgesetzt worden sind, oder jedoch nicht aufgenommen werden konnten. Bei der Ablehnung von Vorschlägen ist dies zu begründen. Darüber hinaus wird die SE FinPers / Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen im laufenden Prozess des Bürgerhaushaltes und im Anschluss einer Bürgerhaushaltsperiode über die eingereichten Vorschläge und deren Umsetzung, sowie über Vorschläge, die keine Berücksichtigung finden konnten, berichten und eine Evaluierung des abgeschlossenen Bürgerhaushaltes für künftige Bürgerhaushalte vornehmen. In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt auch prüfen, ob der Internetauftritt ausreichend ist oder ob ein anderes geeignetes Online-Verfahren der Beteiligung zum Bürgerhaushalt umgesetzt werden kann bzw. sollte. 19 von 20 Ferner wird angestrebt, die konkrete Umsetzung von Vorschlägen, zum Beispiel durch Kennzeichnung von neuen Parkbänken, öffentlich sichtbar zu machen. Unter anderem wird damit beabsichtigt, auch Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam zu machen, welche konkreten Maßnahmen durch die Teilnahme am Bürgerhaushalt umgesetzt werden können. 8. Schlussbetrachtung Das vorliegende Konzept stellt unter Abwägung der Erfahrungen des Bürgerhaushaltes 2010/2011 des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg und der Bezirke Lichtenberg sowie Marzahn-Hellersdorf, wie bereits eingangs verdeutlicht, einen Verfahrensvorschlag für das weitere Vorgehen dar. Berlin Tempelhof–Schöneberg, den ..........Oktober 2013 Angelika Schöttler Bezirksbürgermeisterin 20 von 20