Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
16.10.15, 17:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
11.12.2012 Bezirksamt
12.12.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0382/XIX
Bezirksamt
Unterbringung von Flüchtlingen als gesamtstädtische Aufgabe verstehen und
finanzieren
Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 0382/XIX vom 19.09.2012 wird dem Bezirksamt
empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zeitnah
gesamtstädtische Lösungen für die Erstunterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden, die
alle Bezirke mit einbeziehen.
Mit Schreiben vom 13.11.2012 teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales,
Staatssekreträr Büge, Folgendes mit:
„Das Ziel, alle in Berlin eintreffenden Personen schnell mit einer angemessenen Unterkunft
zu versorgen, kann nur in enger und konstruktiver Zusammenarbeit der einzelnen
Senatsverwaltungen untereinander, aber auch zwischen dem Senat und den Bezirken
erreicht werden. Zu meinem Bedauern ist jedoch festzustellen, dass sich in der
Vergangenheit die Bezirke nicht gleichmäßig oder proportional an der Unterbringung von
Asylsuchenden beteiligt haben. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg gehört – wie auch die
Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Spandau von Berlin – jedoch zu jenen
Bezirken, die sich in besonderem Maße an der Unterbringung von Asylbewerbern und
Flüchtlingen beteiligen und besondere Lasten schultern, was ich an dieser Stelle
ausdrücklich würdigen möchte.
Ich teile die Auffassung, dass die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in
Gemeinschaftsunterkünften gesamtstädtisch mit dem Ziel organisiert werden muss, eine
unverhältnismäßige Belastung einiger weniger Bezirke zu vermeiden. Dies setzt jedoch die
Kooperationsbereitschaft aller auf Bezirksebene verantwortlichen Akteure voraus. Ich strebe
daher an, mich mit allen Bezirken auf eine Verfahrensweise zu verständigen, die eine
Entlastung der überdurchschnittlich von der Aufnahme Asylbegehrender betroffenen Bezirke
ermöglicht und zukünftig eine ausgewogenere und transparentere Verteilung der
Unterbringungsplätze gewährleistet.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird daher in den Rat der Bürgermeister
ein Konzept zur gleichmäßigen Verteilung von Unterbringungsplätzen einbringen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Das Übergangswohnheim Marienfelder Allee 66-80 (ehemalige ZAB) sollte ursprünglich
Ende 2008 an den Bund zurückgegeben werden. Wie sie wissen, führte jedoch die
Entscheidung der Bundesregierung, irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien auch in
Deutschland aufzunehmen, zu der Entscheidung, die aus dem Irak stammenden Flüchtlinge
unmittelbar nach Ihrem Eintreffen in Berlin vorerst in dieser Einrichtung unterzubringen. Der
in den Folgejahren ansteigende Zuzug von Asylbegehrenden ließ die Aufgabe des
Standortes Marienfelde nicht zu.
Die Kapazitätsbegrenzung auf 400 Plätze konnte leider in der Folge der ab Juli nochmals
sprunghaft angestiegenen Zuzugszahlen, auch bedingt durch die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG, nicht realisiert werden. Selbstverständlich wird
das LaGeSo bemüht sein, die Belegung in der Einrichtung wieder zu reduzieren, sobald die
Rahmenbedingungen dies zulassen.
Wichtig bei all diesen Unterbringungsproblemen sind aber auch die Aspekte Kita, Schule und
medizinische Versorgung. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu diesen
Angelegenheiten nicht im Einzelnen äußern kann, da sie die Zuständigkeit anderer
Senatsverwaltungen betreffen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Herr Senator Czaja
im Rahmen der Befassung des Senats mit dieser Thematik in der Sitzung am 16.10.2012
u.a. klargestellt hat, dass der stark angewachsene Zuzug von Asylbegehrenden
Anstrengungen in allen Senatsverwaltungen erfordert, um die resultierenden
Herausforderungen zu bewältigen.
Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat auf meine Anfrage zum Antrag der
BVV mitgeteilt, dass weiterhin Personal für die „Lerngruppen für Neuzugänge ohne
Deutschkenntnisse“ zur Verfügung gestellt werde. Allerdings habe es in der Vergangenheit
Engpässe bei der personellen Ausstattung gegeben, da zeitweise keine geeigneten
Lehrkräfte zur Einstellung bereit gestanden hätten. Nicht immer konnte durch Umsetzungen
zeitnah Abhilfe geschaffen werden.
Seitens der Senatsverwaltung wird jedoch das Antragsaufkommen bei Kita-Gutscheinen und
Platzbelegungen nicht als problematisch beurteilt; vorrangiger sei vielmehr die aufsuchende
Eltern/Familienarbeit mit Beratungsangeboten, die die „Community“ erreichen, ungeachtet
der Frage, welcher Träger diese Angebote vorhält. Auch der Ausbau der
Jugendfreizeiteinrichtungen wird begrüßt, wobei nur auf einzelne Zielgruppen begrenzte
Jugendfreizeiteinrichtungen jedoch kritisch beurteilt werden.
Darüber hinaus verweist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf die
Vorschläge zum Aktionsplan Roma 2012, die im vorliegenden Zusammenhang insoweit
relevant sind, als bekanntlich ein Großteil der aus den Westbalkan-Staaten einreisenden
Asylbegehrenden dieser Volksgruppe angehört. Die Vorschläge betreffen Maßnahmen
vorrangig zur Anmietung von Unterrichtsräumen sowie Baumaßnahmen zur
bedarfsgerechten Sicherung von Unterrichtsräumen.“
Die Senatsverwaltung für Finanzen schließt sich grundsätzlich der Stellungnahme von Herrn
Staatssekretär Büge an. Darüber hinaus merkt Herr Staatssekretär Feiler Folgendes an:
„Hinsichtlich der im Beschluss problematisierten finanziellen Risiken für die Bezirke verweise
ich auf mein Ankündigungsschreiben zur Basiskorrektur 2012 vom 11.10.2012, in dem es auf
Seite 5 heißt:
„Aufgrund der Senatsbefassung zur Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer
Roma, wird – wie schon in 2011 – für die Produkte des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes, der Zentren für sexuell übertragbare Krankheiten und
Familienplanung und des Zentrums für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen eine
Basiskorrektur für erhöhte Ausgaben im Zusammenhang mit der Betreuung dieses
Personenkreises in Aussicht gestellt. Hinsichtlich der produktscharfen Umsetzung verweise
ich auf mein Schreiben vom 20.07.2012 an die SEFin Leiter/innen.“
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Insoweit sehe ich hier einem Basiskorrekturantrag Ihres Bezirks entgegen und werde eine
analoge Anwendung dieser Regelung auf den Personenkreis der Asylbewerber insgesamt
prüfen.“
Die fachlich zuständigen Staatssekretärinnen Demirbüken-Wegner und Klebba sowie die
Staatssekretäre Büge und Rackles haben eine Kopie der Antwort durch die
Senatsverwaltung für Finanzen erhalten.
Berlin, den 11.12.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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