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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
16.10.15, 17:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:21

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 11.12.2012 Bezirksamt 12.12.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0382/XIX Bezirksamt Unterbringung von Flüchtlingen als gesamtstädtische Aufgabe verstehen und finanzieren Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 0382/XIX vom 19.09.2012 wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zeitnah gesamtstädtische Lösungen für die Erstunterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden, die alle Bezirke mit einbeziehen. Mit Schreiben vom 13.11.2012 teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Staatssekreträr Büge, Folgendes mit: „Das Ziel, alle in Berlin eintreffenden Personen schnell mit einer angemessenen Unterkunft zu versorgen, kann nur in enger und konstruktiver Zusammenarbeit der einzelnen Senatsverwaltungen untereinander, aber auch zwischen dem Senat und den Bezirken erreicht werden. Zu meinem Bedauern ist jedoch festzustellen, dass sich in der Vergangenheit die Bezirke nicht gleichmäßig oder proportional an der Unterbringung von Asylsuchenden beteiligt haben. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg gehört – wie auch die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Spandau von Berlin – jedoch zu jenen Bezirken, die sich in besonderem Maße an der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen beteiligen und besondere Lasten schultern, was ich an dieser Stelle ausdrücklich würdigen möchte. Ich teile die Auffassung, dass die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften gesamtstädtisch mit dem Ziel organisiert werden muss, eine unverhältnismäßige Belastung einiger weniger Bezirke zu vermeiden. Dies setzt jedoch die Kooperationsbereitschaft aller auf Bezirksebene verantwortlichen Akteure voraus. Ich strebe daher an, mich mit allen Bezirken auf eine Verfahrensweise zu verständigen, die eine Entlastung der überdurchschnittlich von der Aufnahme Asylbegehrender betroffenen Bezirke ermöglicht und zukünftig eine ausgewogenere und transparentere Verteilung der Unterbringungsplätze gewährleistet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird daher in den Rat der Bürgermeister ein Konzept zur gleichmäßigen Verteilung von Unterbringungsplätzen einbringen. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Das Übergangswohnheim Marienfelder Allee 66-80 (ehemalige ZAB) sollte ursprünglich Ende 2008 an den Bund zurückgegeben werden. Wie sie wissen, führte jedoch die Entscheidung der Bundesregierung, irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien auch in Deutschland aufzunehmen, zu der Entscheidung, die aus dem Irak stammenden Flüchtlinge unmittelbar nach Ihrem Eintreffen in Berlin vorerst in dieser Einrichtung unterzubringen. Der in den Folgejahren ansteigende Zuzug von Asylbegehrenden ließ die Aufgabe des Standortes Marienfelde nicht zu. Die Kapazitätsbegrenzung auf 400 Plätze konnte leider in der Folge der ab Juli nochmals sprunghaft angestiegenen Zuzugszahlen, auch bedingt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG, nicht realisiert werden. Selbstverständlich wird das LaGeSo bemüht sein, die Belegung in der Einrichtung wieder zu reduzieren, sobald die Rahmenbedingungen dies zulassen. Wichtig bei all diesen Unterbringungsproblemen sind aber auch die Aspekte Kita, Schule und medizinische Versorgung. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu diesen Angelegenheiten nicht im Einzelnen äußern kann, da sie die Zuständigkeit anderer Senatsverwaltungen betreffen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Herr Senator Czaja im Rahmen der Befassung des Senats mit dieser Thematik in der Sitzung am 16.10.2012 u.a. klargestellt hat, dass der stark angewachsene Zuzug von Asylbegehrenden Anstrengungen in allen Senatsverwaltungen erfordert, um die resultierenden Herausforderungen zu bewältigen. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat auf meine Anfrage zum Antrag der BVV mitgeteilt, dass weiterhin Personal für die „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ zur Verfügung gestellt werde. Allerdings habe es in der Vergangenheit Engpässe bei der personellen Ausstattung gegeben, da zeitweise keine geeigneten Lehrkräfte zur Einstellung bereit gestanden hätten. Nicht immer konnte durch Umsetzungen zeitnah Abhilfe geschaffen werden. Seitens der Senatsverwaltung wird jedoch das Antragsaufkommen bei Kita-Gutscheinen und Platzbelegungen nicht als problematisch beurteilt; vorrangiger sei vielmehr die aufsuchende Eltern/Familienarbeit mit Beratungsangeboten, die die „Community“ erreichen, ungeachtet der Frage, welcher Träger diese Angebote vorhält. Auch der Ausbau der Jugendfreizeiteinrichtungen wird begrüßt, wobei nur auf einzelne Zielgruppen begrenzte Jugendfreizeiteinrichtungen jedoch kritisch beurteilt werden. Darüber hinaus verweist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf die Vorschläge zum Aktionsplan Roma 2012, die im vorliegenden Zusammenhang insoweit relevant sind, als bekanntlich ein Großteil der aus den Westbalkan-Staaten einreisenden Asylbegehrenden dieser Volksgruppe angehört. Die Vorschläge betreffen Maßnahmen vorrangig zur Anmietung von Unterrichtsräumen sowie Baumaßnahmen zur bedarfsgerechten Sicherung von Unterrichtsräumen.“ Die Senatsverwaltung für Finanzen schließt sich grundsätzlich der Stellungnahme von Herrn Staatssekretär Büge an. Darüber hinaus merkt Herr Staatssekretär Feiler Folgendes an: „Hinsichtlich der im Beschluss problematisierten finanziellen Risiken für die Bezirke verweise ich auf mein Ankündigungsschreiben zur Basiskorrektur 2012 vom 11.10.2012, in dem es auf Seite 5 heißt: „Aufgrund der Senatsbefassung zur Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma, wird – wie schon in 2011 – für die Produkte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, der Zentren für sexuell übertragbare Krankheiten und Familienplanung und des Zentrums für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen eine Basiskorrektur für erhöhte Ausgaben im Zusammenhang mit der Betreuung dieses Personenkreises in Aussicht gestellt. Hinsichtlich der produktscharfen Umsetzung verweise ich auf mein Schreiben vom 20.07.2012 an die SEFin Leiter/innen.“ Seite: 3/2 Insoweit sehe ich hier einem Basiskorrekturantrag Ihres Bezirks entgegen und werde eine analoge Anwendung dieser Regelung auf den Personenkreis der Asylbewerber insgesamt prüfen.“ Die fachlich zuständigen Staatssekretärinnen Demirbüken-Wegner und Klebba sowie die Staatssekretäre Büge und Rackles haben eine Kopie der Antwort durch die Senatsverwaltung für Finanzen erhalten. Berlin, den 11.12.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 3/3