Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Änderungsantrag Linksfratkion 13. BVV Am 06.03.13.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
16.10.15, 19:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
1.43
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0365
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen
Änderungsantrag
Linksfraktion
Beratungsfolge:
06.03.2013
BVV
BVV/013/VII
Betreff: Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin
Die BVV möge beschließen:
Der Antrag ist wie folgt zu ändern:
a) Der erste Absatz erhält folgende Fassung:
„Die BVV Pankow nimmt die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche zwischen dem
Bezirksamt Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über
die Ausweisung von Wohnungsbaupotenzialflächen im zukünftigen StEP Wohnen 2025
zur Kenntnis und bringt sich mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen
ein.“
b) Der Punkt 2. erhält folgende Fassung:
„2. Auf bestehenden Kleingartenflächen sind gemäß der Beschlussfassung VII-0359
vom 31. Januar 2013 keine Wohnungsbaupotenzialflächen im StEP Wohnen
auszuweisen.“
c) Der Punkt 5. ist wie folgt ändern:
c1) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Der Bezirk Pankow schlägt zusätzlich die Aufnahme folgender Flächen für einen sozial
orientierten Wohnungsbau in den StEP vor:“
c2) a. erhält folgende Fassung:
„a. Neue Flächen und Standorte:
Wilhelmsruh (westlich Kopenhagener Straße; bei Sicherung des Mauergrünzuges und
des Mauer-Rad- und Wanderweges),
Schönholz (südlich Klemkestraße),
Rangierbahnhof Pankow,
Französisch-Buchholz (westlich Straße 103),
Heinersdorf-Mitte (nördlich Blankenburger Straße),
Heinersdorf-Süd (südlich Romain-Rolland-Straße),
Weißensee (Parkstraße),
Michelangelostraße,
Conrad-Blenkle-Straße“
Berlin, den 06.03.2013
Einreicher: Linksfraktion
gez. Dr. Michail Nelken
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0365
Begründung:
Der BVV liegt kein Entwurf einer Neufassung des StEP Wohnen vor. Das Bezirksamt
hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen lediglich über die
Ergebnisse von Abstimmungsgesprächen mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umweltschutz über Baupotenzialflächen für den
Wohnungsneubau in Pankow berichtet. Es wurde weder eine städtebauliche
Entwicklungsplanung für das Wohnen noch eine wohnungspolitische
Handlungsstrategie für Berlin bzw. den Bezirk Pankow vorgestellt.
Der Ausschluss der Ausweisung von allen bestehenden Kleingartenflächen als
Baupotenzialflächen im neuen StEP Wohnen ist einvernehmlich in der
Ausschussberatung besprochen worden. Die im Antrag gewählte Formulierung ist nicht
eindeutig. Dieser Ausschluss gilt grundsätzlich für alle KGA, unabhängig davon, ob sie
in der vorgelegten Übersichtskarte als solche „dargestellt“ waren oder nicht. Die
Kartendarstellung ist nicht eindeutig und fehlerhaft.
Das Bezirksamt hat seinerseits Vorschläge für Wohnbaupotenzialflächen vorgelegt.
Darunter sind einige, die seit Jahren diskutiert und unstrittig sind. Andere Ideen, wie
beispielsweise die Flächen in Schönholz und Wilhelmsruh oder an der conrad-BlenkleStraße sind neu, städtebaulich nicht begründet und im Bezirk noch nicht diskutiert.
Dieses bedenkend können diese Ideen SenStadtUm dennoch mit einem
entsprechenden Hinweis unterbreitet werden.
Dies kann nicht für die Flächen am Blankenburger Pflasterweg gelten, da hier bereits
andere Nutzungen in der Diskussion waren. In diesem Fall sollte vor einer Anmeldung
noch ein weiterer Meinungsaustausch im Bezirk stattfinden.
Die Flächen ehemaliger „Güterbahnhof Greifswalder Straße, Westseite“ und „VivantesKrankenhaus/Ella-Kay-Straße“ sind Bestandteil des Areals Thälmannpark/Fröbelstraße,
für das gegenwärtig ein Gutachten über die städtebauliche Entwicklung
(„Voruntersuchung“) erarbeitet wird und die Anwohnerschaft zu einem breiten und
angeblich ergebnisoffenen Dialog über die zukünftige Nutzung der Flächen in diesem
Stadtgebiet aufgerufen wurde. Die hier vorgenommene Vorfestlegung der
zukünftigen Nutzung durch eine Anmeldung als Wohnungsbaupotenzialfläche ist
inakzeptabel und stellte eine Entwertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine
Verhöhnung des Bürgerengagements dar.