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VzK§13 BA, SB 16. BVV am 28.08.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 16. BVV am 28.08.13.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
16.10.15, 19:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:45

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Inhalt der Datei

2.27 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0365 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 06.03.2013 28.08.2013 BVV BVV BVV/013/VII BVV/016/VII mit Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 21.06.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0365 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-365 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0365 – „Die BVV Pankow begrüßt die Neufassung des StEP Wohnens für Berlin und bringt sich mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen ein. Das Bezirksamt wird ersucht, die Änderungsvorschläge gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die Berücksichtigung im weiteren Erstellungsverlauf des StEP Wohnens zu erreichen. 1. Die BVV Pankow stimmt den im Konsens zwischen der für Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Bezirksamt ausgewiesenen Wohnungsbaupotenzialflächen zu. 2. Die auf bestehenden Kleingartenflächen vom Senat vorgeschlagenen Wohnungsbaupotenzialflächen sind gemäß der Beschlussfassung VII-0359 vom 31. Januar 2013 durchgängig zurückzunehmen. 3. Auf die Einbeziehung der Bereiche Elisabethaue, Französisch-Buchholz-Nord (nordöstlich der Hans-Schumacher-Straße), Buch V und Blankenburg (Lindenberger Weg, östlich Straße 33) ist zu verzichten. 4. Die Aufnahme von ehemaligen Kleingartenanlagen, die als Erholungsanlagen oder Anlagen einzustufen sind, in den StEP Wohnen soll ebenfalls nicht erfolgen, da die planungsrechtlichen Gegebenheiten zunächst zu prüfen sind. 5. Im Gegenzug bietet der Bezirk Pankow neben den diversen innerstädtischer Nachverdichtungspotentialen folgende Ersatzstandorte an und beabsichtigt falls notwendig Planungsrecht herzustellen: a. Neue Flächen und Standorte: Wilhelmsruh (westlich Kopenhagener Straße), Schönholz (südlich Klemkestraße), Rangierbahnhof Pankow, Französich-Buchholz (westlich Straße 103), Blankenburg Süd (Blankenburger Pflasterweg), Heinersdorf-Mitte (nördlich Blankenburger Straße), Heinersdorf-Süd (südlich Romain-Rolland-Straße), Weißensee (Parkstraße), Michelangelostraße, Güterbahnhof Greifswalder Straße, Westseite, Vivantes-Krankenhaus/Ella-Kay-Straße, Conrad-Blenke-Straße b. Teilflächen von Friedhöfen gemäß Friedhofsentwicklungsplan: Friedenskirchengemeinde Nordend (entlang Dietzgenstraße) sowie St. Georgen Kirchengemeinde und Segensgemeinde in Weißensee (entlang Roelckestraße) c. Weitere Wohnungsbauflächen ergeben sich aus der Berichterstattung zur Drucksache VII-0046, die ebenfalls erhebliche Neubaupotenziale an Einzelstandorten für den Wohnungsbau beinhaltet. Über die Prioritätensetzung bei der notwendigen Schaffung von Planungsrecht für die neuen Wohnungsstandorte wird die BVV einen weiteren Beschluss fällen. Dabei soll insbesondere die notwendige Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ein wesentliches Kriterium sein.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Auf Grundlage der BVV-Drucksache Nr. VII–0365 wurde der Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-0420/2013, „Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung“ am 05.03.2013 gefasst, der mit Schreiben vom 11.03.2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Stellungnahme des Bezirkes zugesandt worden ist. Der Beschluss des Bezirksamts ist das Ergebnis des mehrstufigen Abstimmungsprozesses zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (öffentliche Sitzungen am 24.01. und 14.02.2013) und dem Bezirksamt (Sitzungen am 29.01., 12.02. und 19.02.2013). Der Beschluss wurde der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben (BVV-Drucksache Nr. VII0405). Der Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen lag dem Bezirk erst Anfang März vor und enthielt weitere zusätzliche Wohnungsbaupotentiale. Auf Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses Nr. VII-0446/2013 vom 26.03.2013 wurde eine ergänzende Stellungnahme zu den zusätzlichen Potentialflächen mit Schreiben vom 26.04.2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugesandt. Der Bezirksamtsbeschluss vom 26.03.2013 wurde der BVV zur Kenntnis gegeben (BVVDrucksache Nr. VII-0409). Da die bisher nicht im Abstimmungsprozess behandelten Wohnungsneubaupotenziale auf Grund der Kürze der Zeit nicht abschließend behandelt werden konnten, sind die Flächen als Dissensflächen zwischen dem Bezirk Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingestuft worden. Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung