Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 16. BVV am 28.08.13.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
16.10.15, 19:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
2.27
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0365
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Beratungsfolge:
06.03.2013
28.08.2013
BVV
BVV
BVV/013/VII
BVV/016/VII
mit Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 21.06.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0365
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-365
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0365 –
„Die BVV Pankow begrüßt die Neufassung des StEP Wohnens für Berlin und bringt sich
mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen ein. Das Bezirksamt wird
ersucht, die Änderungsvorschläge gegenüber der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die Berücksichtigung im weiteren
Erstellungsverlauf des StEP Wohnens zu erreichen.
1.
Die BVV Pankow stimmt den im Konsens zwischen der für Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt und Bezirksamt ausgewiesenen
Wohnungsbaupotenzialflächen zu.
2.
Die auf bestehenden Kleingartenflächen vom Senat vorgeschlagenen
Wohnungsbaupotenzialflächen sind gemäß der Beschlussfassung VII-0359 vom 31.
Januar 2013 durchgängig zurückzunehmen.
3.
Auf die Einbeziehung der Bereiche Elisabethaue, Französisch-Buchholz-Nord
(nordöstlich der Hans-Schumacher-Straße), Buch V und Blankenburg (Lindenberger
Weg, östlich Straße 33) ist zu verzichten.
4.
Die Aufnahme von ehemaligen Kleingartenanlagen, die als Erholungsanlagen
oder Anlagen einzustufen sind, in den StEP Wohnen soll ebenfalls nicht erfolgen, da die
planungsrechtlichen Gegebenheiten zunächst zu prüfen sind.
5.
Im Gegenzug bietet der Bezirk Pankow neben den diversen innerstädtischer
Nachverdichtungspotentialen folgende Ersatzstandorte an und beabsichtigt falls
notwendig Planungsrecht herzustellen:
a.
Neue Flächen und Standorte:
Wilhelmsruh (westlich Kopenhagener Straße),
Schönholz (südlich Klemkestraße),
Rangierbahnhof Pankow,
Französich-Buchholz (westlich Straße 103),
Blankenburg Süd (Blankenburger Pflasterweg),
Heinersdorf-Mitte (nördlich Blankenburger Straße),
Heinersdorf-Süd (südlich Romain-Rolland-Straße),
Weißensee (Parkstraße),
Michelangelostraße,
Güterbahnhof Greifswalder Straße, Westseite,
Vivantes-Krankenhaus/Ella-Kay-Straße,
Conrad-Blenke-Straße
b.
Teilflächen von Friedhöfen gemäß Friedhofsentwicklungsplan:
Friedenskirchengemeinde Nordend (entlang Dietzgenstraße) sowie St. Georgen
Kirchengemeinde und Segensgemeinde in Weißensee (entlang Roelckestraße)
c.
Weitere Wohnungsbauflächen ergeben sich aus der Berichterstattung zur
Drucksache VII-0046, die ebenfalls erhebliche Neubaupotenziale an Einzelstandorten
für den Wohnungsbau beinhaltet.
Über die Prioritätensetzung bei der notwendigen Schaffung von Planungsrecht für die
neuen Wohnungsstandorte wird die BVV einen weiteren Beschluss fällen. Dabei soll
insbesondere die notwendige Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ein wesentliches
Kriterium sein.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Auf Grundlage der BVV-Drucksache Nr. VII–0365 wurde der Bezirksamtsbeschluss Nr.
VII-0420/2013, „Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks
Pankow für die weitere Bearbeitung“ am 05.03.2013 gefasst, der mit Schreiben vom
11.03.2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Stellungnahme
des Bezirkes zugesandt worden ist.
Der Beschluss des Bezirksamts ist das Ergebnis des mehrstufigen
Abstimmungsprozesses zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen (öffentliche Sitzungen am 24.01. und 14.02.2013) und dem Bezirksamt
(Sitzungen am 29.01., 12.02. und 19.02.2013). Der Beschluss wurde der
Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben (BVV-Drucksache Nr. VII0405).
Der Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen lag dem Bezirk erst Anfang März
vor und enthielt weitere zusätzliche Wohnungsbaupotentiale. Auf Grundlage des
Bezirksamtsbeschlusses Nr. VII-0446/2013 vom 26.03.2013 wurde eine ergänzende
Stellungnahme zu den zusätzlichen Potentialflächen mit Schreiben vom 26.04.2013 der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugesandt. Der
Bezirksamtsbeschluss vom 26.03.2013 wurde der BVV zur Kenntnis gegeben (BVVDrucksache Nr. VII-0409).
Da die bisher nicht im Abstimmungsprozess behandelten Wohnungsneubaupotenziale
auf Grund der Kürze der Zeit nicht abschließend behandelt werden konnten, sind die
Flächen als Dissensflächen zwischen dem Bezirk Pankow und der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingestuft worden.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung