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Anlage - vollständige Vorlage.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage.pdf
Größe
317 kB
Erstellt
16.10.15, 23:13
Aktualisiert
27.01.18, 09:45

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 18.12.2012 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2020 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0356/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin StDPersFin L/Pers L /Pers L 3 Fr. Dr. Haupt/Fr. Salti/Hr. Brettschneider 06.12.2012 -2070/2110/2116 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 0356/IV A. Gegenstand der Vorlage: Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2020 B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeister Herr Komoß C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt vorbehaltlich der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen das mit der Anlage beigefügte Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente für den Zeitraum 2012 bis 2020. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: D. Begründung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. Am 12.01.2012 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die Richtlinien der Regierungspolitik (Drucksache Nummer 17/0077), enthalten im XXI. Abschnitt zum Zielpersonalbestand der Berliner Verwaltung, gebilligt. Darin heißt es: "Der Senat wird den Personalbestand der Berliner Verwaltung aufgabengerecht reduzieren; Zielzahl ist 100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetrieb und Personalüberhang), davon 80.000 bei der Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und 20.000 bei den Bezirken." Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein mit der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) abgestimmtes Konzept zur Untersetzung der festgelegten Abbauvorgabe vorzulegen. Gemäß dem Beschluss des Bezirksamtes Nr. 0336/IV hat der Bezirksbürgermeister am 30.11.2012 die Verhandlung mit der SenFin geführt. Das Ergebnis ist in der Anlage zur BA-Vorlage dokumentiert. Diese bildet nun die Grundlage für die beim Abgeordnetenhaus Berlin einzureichende Beschlussvorlage. Den Beschäftigtenvertretungen wurde dieses Konzept am 10.12.2012 vorgestellt und erörtert. E. Rechtsgrundlage: F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: § 1 Absatz 1 GO BA, §§ 15, 36 (2) b und f BezVG; 2.HWR 12 in der Fassung vom 28.06.2012 Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes. a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Der künftige Ressourceneinsatz für eine eventuell notwendig werdende Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter als Ausgleich für eine Reduzierung der Leistungserbringung durch das Bezirksamt lässt sich derzeit nicht quantifizieren. Gegenwärtig kann die Aussage getroffen werden, dass die Umwandlung von Personalmitteln in Sachmittel ab 2013 anstehen kann. Mögliche Aussagen auf die Entwicklung der Einnahmen können gleichfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Der künftige Ressourceneinsatz entscheidet sich je nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen zum Abbau von VZÄ. Dieser lässt sich derzeit nur auf den zu erbringenden Wert in Höhe von 211,77 VZÄ quantifizieren. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes. H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes. I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin 18.12.2012 Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe „Vollzeitäquivalente“ (VZÄ) für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen ............................................................................................................2 1. Ausgangssituation und Grundsätze des Personalabbaus .......................................2 2. Altersbedingte Fluktuation ohne Nachbesetzung und Strukturentscheidungen.......3 3. Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen .........................................7 Anlagen...........................................................................................................................9 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Vorbemerkungen Die Koalitionsvereinbarung vom 21. November 2011 und die am 12. Januar 2012 vom Berliner Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik legen fest, den Personalbestand der Berliner Bezirksverwaltungen zu reduzieren. Für die Bezirke gilt danach die Zielzahl 20.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat am 12. September 2012 den Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Personalausstattung der Bezirke zur Kenntnis genommen und damit die Zielzahl von 1.548 VZÄ inkl. Jobcenter und Personalüberhang für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf festgelegt. Damit ist der Bezirk verpflichtet, gemessen am Stichtag 31.12.2011 insgesamt 175,2 VZÄ abzubauen (Anlage 1). Diese Aufgabe steht im Widerspruch zum Finanzierungssystem der Bezirke, wonach die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen nicht anhand der Einwohnerzahl, sondern auf der Basis der erbrachten Leistungen auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung budgetiert werden. Deshalb sind betriebswirtschaftliche Instrumente zur Identifikation von verzichtbaren Personalressourcen zur Untersetzung der geforderten Abbaurate leider nicht zielführend, denn danach gehört Marzahn-Hellersdorf zu den Bezirken mit einem günstigen Ressourceneinsatz. Zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Verwaltung sieht sich das Bezirksamt dennoch zur Erarbeitung eines VZÄ-Abbaukonzepts veranlasst. Möglich ist der VZÄ-Abbau nur in einem zeitlichen Rahmen von 8 Jahren. Das Personalabbaukonzept des Bezirks Marzahn-Hellersdorf berücksichtigt sowohl die Möglichkeiten der altersbedingten Fluktuation als auch die Notwendigkeiten zur Sicherung des Leistungsvermögens der Bezirksverwaltung. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, da die bezirklichen Aufgaben in der Regel nicht von der Einwohneranzahl abhängig sind und durch die bereits erreichte Wirtschaftlichkeit in vielen Produktbereichen eine Reduzierung von Personal ohne Leistungseinschränkung nicht zu bewältigen ist. Vor diesem Hintergrund ist das Konzept als eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen zu verstehen, mit denen Personalressourcen dauerhaft eingespart und Arbeitsprozesse an die veränderten personellen Rahmenbedingungen angepasst werden. 1. Ausgangssituation und Grundsätze des Personalabbaus Der Ressourcenverbrauch in der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf ist im Vergleich der Bezirke als überwiegend wirtschaftlich einzuschätzen. Saldiert man die Budgetüberschreitungen und -unterschreitungen aller auf Medianbasis budgetierten Produkte ergibt sich ein Wettbewerbsvorteil von mehr als 2,5 Mio. €1. Insofern stellt die natürliche Fluktuation nur ein sehr begrenztes Mittel zur Erreichung der Abbauvorgabe dar. Die flächendeckende Nichtbesetzung freiwerdender Stellen ist als Organisationsprinzip des Stellenabbaus völlig ungeeignet und gefährdet die Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltung. Hinzu kommt die demografische Entwicklung, aus der bereits heute ein Anwachsen der Aufgaben in den Bereichen Schule, Jugend, Bürgerzentren und Betreuung im Alter prognostiziert wird und eine Aufstockung an spezifischem Fachpersonal im Bereich der Kernaufgaben der Verwaltung unvermeidbar ist. Die Erhaltung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Bezirksverwaltung ist daher das vorrangige Ziel, so dass die rein zufällige Fluktuation nur dort zum Personalabbau führen kann, wo Effizienzpotenziale vorhanden sind oder der Personalabbau durch Fremdvergabe bzw. 1 Vgl. Berichterstattung im Rahmen des Konsolidierungskonzeptes des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, Jahresbericht 2011, Rote Nummer 2252 G, 103. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.04.2011 2 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV interne Vermittlung kompensiert werden kann. Die hohe Vorgabe des Abbaus von 175,2 VZÄ macht einen Abbau bis 2016 unmöglich. Selbst bei konsequenten Strukturveränderungen besteht die Notwendigkeit, den Abbauzeitraum bis 2020 zu verlängern oder gänzlich auf bestimmte Leistungen der Bezirksverwaltung zu verzichten (Anlage 2). Das politische Bezirksamt hat zur Untersetzung des Personalabbaukonzeptes 2 Workshops durchgeführt, die Ebene der Führungskräfte einbezogen und im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Ergänzungsplan 2013 eine nochmalige intensive stellen- und aufgabenkritische Diskussion geführt. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bezieht in erster Linie folgende Maßnahmen in die konzeptionellen Überlegungen ein: - stellenkonkrete Aufgabenkritik im Rahmen der Haushaltsdiskussionen zum Ergänzungsplan 2013 - Übertragung von Leistungen in freie Trägerschaften - Kompensation von Personalabbau durch Fremdvergabe, wenn dies nicht hoheitlichen Aufgaben entgegensteht - Abgabe von Leistungen an das Jobcenter. Bei der Bewertung der einzelnen Maßnahmen ist zu beachten, dass die Bezirksverwaltung für die Steuerung der an Dritte übergebenen Leistungen, die nicht zu Kernaufgaben zählen, ausreichend Personal einplanen muss. Die Ausgangssituation zur Erreichung der Zielzahl von 1.548,3 VZÄ ist in der Anlage 1 dargestellt. Danach verfügt die Verwaltung per 31.12.2011 über 1.723,5 VZÄ. Unter Berücksichtigung der Abbauvorgabe von 175,2 VZÄ errechnet sich eine Zielzahl von 1.548,30 VZÄ, die mit dem Personalabbau erreicht werden soll (Stand 01.11.2012). Gleichzeitig erhöht sich das Abbauvolumen um den Aufwuchs, der bereits in 2012 stattgefunden hat bzw. in den nächsten Jahren zur Absicherung der Kernaufgaben dringend erforderlich ist. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich für den Bezirk ein aktuelles Einsparvolumen von 201 VZÄ und inkl. Aufwuchs befristete Anschlussbeschäftigung ehemaliger Azubis sowie durch die Anpassung Maßnahme d) JFE in Höhe von insgesamt 211,77 VZÄ (Anlage 3). 2. Altersbedingte Fluktuation ohne Nachbesetzung und Strukturentscheidungen Der Bezirk hat sich politisch auf folgende Maßnahmen verständigt, die einen VZÄ-Abbau zur Folge haben, ohne die Leistungen der Verwaltung zu reduzieren. a) Abbau des VZÄ-Bestandes der bereits am 31.12.2011 nachbesetzten Stellen durch Beendigung der Altersteilzeitfreizeitphase (Altersteilzeit-Nachbesetzung = ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph) b) Abbau von VZÄ-Bestand im Ergebnis der Aufgaben- und Stellenkritik im Rahmen der Workshops/Abfragen und Haushaltsberatungen c) Vergabe der Pflegeleistung der Sportflächen d) Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger e) Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün f) Übertragung der Leistung Prüf- und Ermittlungsdienst (Soz) an das Jobcenter MarzahnHellersdorf von Berlin g) Keine Nachbesetzung von Stellen mit Altersteilzeitregelung 3 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Zu a) Abbau des VZÄ-Bestands der bereits am 31.12.2011 nachbesetzten Stellen durch Beendigung der Altersteilzeitfreizeitphase (ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph) In der Vergangenheit wurden Stellen, bei denen Dienstkräften die Inanspruchnahme der Alterteilzeitregelung gewährt wurde, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nachbesetzt. Der Abbau von VZÄ, der bei den sogenannten Doppelbesetzungen durch die Beendigung der Freizeitphase der Altersteilzeit (ATZ) entsteht, wird vollständig zur Erreichung der Zielzahl herangezogen. Daraus ergibt sich ein Abbauvolumen von 26,67 VZÄ. Zu b) Abbau von VZÄ-Bestand im Ergebnis der Aufgaben- und Stellenkritik im Rahmen der Workshops/Abfragen und Haushaltsberatungen Das Abgeordnetenhaus zielt mit dem Beschluss zum VZÄ-Abbau insbesondere auf die Nutzung der altersbedingten Fluktuation ab. Dass diese Annahme unrealistisch ist, wurde bereits unter 1. dargelegt. Dieses rein rechnerische Potenzial ist für den Bezirk in der Anlage 2 aufgeführt. Je nach Annahme des durchschnittlichen Austrittsalters könnte als letztes Mittel die Prognose je Jahresscheibe vorgezogen werden. Jedoch handelt es sich hierbei um eine rein statistische Annahme, die mit einem gewissen Risiko behaftet ist. Mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2012/2013 und im Rahmen der Haushaltsdurchführung hat bereits unter fiskalischen Gesichtspunkten eine stellenkritische Betrachtung stattgefunden. Mit der Erarbeitung des Ergänzungsplans 2013 wurde die aufgaben- und stellenkritische Diskussion mit allen Führungskräften erneut geführt. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob die durch altersbedingte Fluktuation freiwerdenden Stellen zwingend nachbesetzt werden müssen. Entscheidend hierfür war, ob aus dem Ergebnis der KLR Einsparnotwendigkeiten gegeben sind, es sich im Einzelnen um verzichtbare Aufgaben handelt oder der Wegfall der Stelle ggf. durch eine Umorganisation oder Vergabe an Dritte kompensiert werden kann. Im Ergebnis o. g. Aktivitäten wurde insgesamt ein Abbau von 20,57 VZÄ identifiziert. Die Stellen erhalten ab 2013 spätestens mit dem Stellenplan 2014/2015 einen KW-Vermerk. Zu c) Vergabe der Pflegeleistungen der Sportflächen Zusätzlich zu den unter b) erzielten Ergebnissen führten weitere aufgabenkritische Überlegungen dazu, die Vergabe von Pflegeleistungen der Sportflächen aus der Verwaltung auszugliedern und Dritte - Sportvereine oder private Dienstleister - mit der Wahrnehmung der Dienstleistung zu beauftragen. In Folge dessen erhalten spätestens mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 alle Stellen Sportplatzwarte/innen einen KW-Vermerk. Zur Sicherung der Leistungserbringung durch Dritte sind ab 2013 Sachmittel mindestens in der Höhe der eingesparten Personalmittel bereitzustellen. Aufgrund der im Bezirk vorliegenden Erfahrungen ist kaum davon auszugehen, dass das derzeit mit der Aufgabe der Sportflächenpflege beauftragte Personal freiwillig zum privaten Dienstleister wechseln wird oder die Regelungen der VV Prämie in Anspruch nimmt. Demnach wurde die Realisierung dieser Maßnahme durch nachstehende Aktivitäten geplant. VZÄ (Stellen) der Pflegeleistung Sportflächen gesamt: ............................................ 25,50 VZÄ Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph: ................................................. 0,50 VZÄ DK, die durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 ausscheiden*: ............................ 10,00 VZÄ DK, die aus dem Bereich Pflege der Sportflächen vermittelt werden:....................... 15,00 VZÄ VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 25,00 VZÄ 4 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV * Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation der Sportplatzwarte/innen wird davon ausgegangen, dass 3 Dienstkräfte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (Ausscheider/in der Jahre 2021-2022). Zur Vermittlung der Sportplatzwarte/innen stehen durch altersbedingte Fluktuation (darunter 5 VZÄ vorzeitige Fluktuation) bis 2020 insgesamt 30,00 freie und vakante VZÄ (Stellen) Schulhausmeister/innen zur Verfügung. Durch das Schul- und Sportamt wird schnellstmöglich eine einzelfallbezogene Prüfung vorgenommen, inwiefern die Übertragung der Aufgabe „Schulhausmeister/in“ ohne finanzielle Nachteile für die Sportplatzwarte/innen möglich ist. Das Ergebnis wird pro Fall dokumentiert. Ggf. ist zur Sicherung der Maßnahme für einzelne Beschäftigte bis zu deren altersbedingtem Ausscheiden eine außertarifliche Besitzstandsregelung zu fixieren. Hierzu ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen notwendig. Zu d) Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger Aufgrund der überwiegend wirtschaftlichen Strukturen ist ein Personalabbau durch weitere Aufgabenverdichtung unrealistisch. Deshalb wird nach Alternativen gesucht, bei denen die Leistungen nicht zwingend durch eigenes Personal erbracht werden müssen. In diesen Fällen kann man einen VZÄ-Abbau erzielen, ohne dass die Leistungen oder Angebote für die Bürgerinnen und Bürger entfallen. Damit sind aber nicht zwangsläufig auch Einsparungen verbunden, da der Finanzbedarf auch weiterhin besteht und sich lediglich die Ausgabenart im Haushalt verändert. Letztendlich wird die Umsetzung des VZÄ-Abbaus davon bestimmt, wie viel Personal zum zukünftigen Auftragnehmer wechselt bzw. in der Verwaltung an anderer Stelle ohne VZÄ-Aufwuchs eingesetzt werden kann. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf favorisiert aufgrund seiner positiven Erfahrungen die Übertragung aller kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) in freie Trägerschaft. Die Übertragung der JFE an Freie Träger würde bei einer vollständigen Übernahme der Dienstkräfte (DK) eine Einsparung um 45,83 VZÄ zur Folge haben. Ein Teil der Dienstkräfte, die mit der Übertragung nicht an den Freien Träger wechseln wollen, hier gilt personalrechtlich das Freiwilligkeitsprinzip, kann in andere Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden, ohne dass es zu einem Aufwuchs kommt. Die Stellen der Dienstkräfte, die weder hierfür in Betracht kommen, noch zum Träger wechseln, werden spätestens mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 mit KW-Vermerken versehen und über die altersbedingte Fluktuation bzw. interne Umsetzungen sukzessive abgebaut. Die freien Personalmittel sind ab 2013 in Sachmittel umzuwandeln. Daraus ergibt sich folgendes Bild: VZÄ (Stellen) der JFE gesamt:.................................................................................. 46,28 VZÄ davon Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph: ...................................... 0,45 VZÄ DK, die für Aufgaben im Zusammenhang mit JFE im Amt verbleiben müssen: ......... 0,00 VZÄ DK, die durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 ausscheiden **:.......................... 19,88 VZÄ DK, die zum Träger wechseln: .................................................................................... 0,00 VZÄ DK, die aus dem Bereich JFE vermittelt werden:...................................................... 25,95 VZÄ VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 45,83 VZÄ ** Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation wird davon ausgegangen, dass 7 Dienstkräfte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (Ausscheider/in der Jahre 2021-2022). 5 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Zu e) Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün Analog zur Maßnahme der Übertragung der kommunalen JFE an Freie Träger ist die Grünpflege nicht zwangsläufig an eigenes Personal gebunden. Bereits heute werden in unterschiedlichem Ausmaß in allen Bezirken Leistungen an Dritte über Ausschreibungen vergeben. Im Bereich der Grünpflege werden daher alle bis 2020 altersbedingt freiwerdenden Stellen nicht nachbesetzt und durch die Vergabe der Pflegeleistungen an Dritte kompensiert. Zusätzlich stehen für die Vermittlung der Beschäftigten des Bereiches Grünpflege 15,0 freie Stellen „Schulhausmeister/in“ und 3,0 freie Stellen „Hausmeister/in“ zur Verfügung. Weiterhin wird eingeschätzt, dass die verbleibenden 3 VZÄ über vorzeitige altersbedingte Fluktuation (mit 63 Jahren) ausgeglichen werden. Durch das Amt für Tiefbau und Landschaftspflege (TLA) wird schnellstmöglich eine einzelfallbezogene Prüfung vorgenommen, inwiefern die Übertragung der Aufgabe „Schulhausmeister/in“ ohne finanzielle Nachteile für die Beschäftigten des Bereiches Grünpflege möglich ist. Das Ergebnis wird pro Fall dokumentiert. Ggf. ist zur Sicherung der Maßnahme für einzelne Beschäftigte bis zu deren altersbedingtem Ausscheiden eine außertarifliche Besitzstandsregelung zu fixieren. Hierzu ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen notwendig. Zum Schutz der Wahrnehmung der Dienstleistung durch Dritte müssen die Personalmittel ab 2013 in Sachmittel umgewandelt werden. Die Umsetzung des VZÄ-Abbaus erfolgt durch die Verhängung von KW-Vermerken spätestens im Stellenplan für den Doppelhaushalt 2014/2015. Daraus ergibt sich folgende Situation: VZÄ (Stellen) der Grünpflege gesamt: .................................................................... 154,43 VZÄ davon Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ Fzph: ...................................... 0,91 VZÄ DK, die durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 ausscheiden ***: ........................ 37,75 VZÄ DK, die aus dem Bereich Grünpflege vermittelt werden: .......................................... 18,00 VZÄ Abbau durch vorzeitige altersbedingte Fluktuation (63 Jahre) .................................... 3,00 VZÄ DK, die als Stammpersonal im Amt TLA verbleiben: ................................................ 94,77 VZÄ VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 58,75 VZÄ *** Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation wird davon ausgegangen, dass weitere 7 Dienstkräfte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (Ausscheider/in der Jahre 2021-2022). Zu f) Übertragung der Leistung „Prüf- und Ermittlungsdienst“ an das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf Im Ergebnis eines bezirksübergreifenden Vergleiches wurde festgestellt, dass die Leistungen des Prüf- und Ermittlungsdienstes des Sozialamtes überwiegend von den Jobcentern (JC) des Landes Berlin erbracht werden. Diese Zuordnung soll nun auch im Bezirksamt MarzahnHellersdorf umgesetzt werden. Daraus ergibt sich folgende Situation: VZÄ (Stellen) des Prüf- und Ermittlungsdienstes insgesamt:...................................... 3,00 VZÄ davon Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ Fzph: ...................................... 0,00 VZÄ DK, Zuweisung zum JC Marzahn-Hellersdorf bzw. Abbau über Vermittlung: ............. 3,00 VZÄ VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: ............................................................ 3,00 VZÄ 6 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Zu g) Keine Nachbesetzung von Stellen mit Altersteilzeitregelung Der mit den Maßnahmen a bis f fixierte bzw. geplante VZÄ-Abbau ist für die Untersetzung der aktualisierten VZÄ-Abbauvorgabe nicht ausreichend. Alle zusätzlichen Betrachtungen lassen gegenwärtig keine weiteren konkreten aufgabenkritischen Maßnahmen erkennen. Insofern sind bei allen Stellen ab 2013, bei denen in der Vergangenheit den Beschäftigten die Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung gewährt wurde, KW-Vermerke anzubringen. Die Ämter und Serviceeinheiten sind in den Folgemonaten zur Sicherung der Leistungen gefordert, bis zum Eintritt der Beschäftigten in die Altersteilzeitfreitzeitphase entsprechende Umorganisation vorzunehmen. Kann der VZÄ-Abbau mittels Umorganisation nicht realisiert werden, so besteht für die Ämter und Serviceeinheiten die Möglichkeit, dass der in dieser Maßnahme geplante VZÄ-Abbau durch Alternativen innerhalb der Abteilung ausgeglichen wird. Diese dürfen keinen VZÄ-Aufwuchs mit sich bringen. Die jeweiligen VZÄ-Raten und Jahresscheiben (Austrittsdatum) sind einzuhalten. VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 19,95 VZÄ 3. Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin vereinbart mit der Senatsverwaltung für Finanzen, die Abbauvorgabe Personal mit den im Punkt 2 ausgewiesenen Maßnahmen zu untersetzen. Dabei ist zu beachten, dass das Bezirksamt mit diesem Konzept nicht die Durchführung einzelner Maßnahmen zusagt, sondern diese von der Gesamtlösung und der Akzeptanz der nachstehenden zentralen Rahmenbedingungen und Grundprinzipien abhängig macht. Zentrale Rahmenbedingungen 1. Streckung des Abbauzeitraumes über 2016 hinaus bis 2020. Die Analyse der bezirklichen Personalbestandsdaten zeigt deutlich, dass die Fluktuation aufgrund des Erreichens der Altersgrenze (Austritt durch Rente oder Ruhestand) in der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf vorrangig ab dem Jahr 2016 eintritt. Die Berechnungen erfolgten personengenau. Die Streckung des Abbauzeitraumes ist zwingend notwendig, um den geforderten VZÄ-Abbau sozialverträglich realisieren zu können und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bezirksverwaltung zu erhalten. 2. Umwandlung von Personal- in Sachmittel ab 2013/2014 mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. 3. Das Setzen von KW-Vermerken über den Zeitraum 2016 hinaus bis 2020 wird als VZÄAbbau anerkannt. 4. Aktive Unterstützung der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Vermittlung der Erzieher/innen aus den JFE in die Bereiche Hortbetreuung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) bzw. Kinderbetreuung (KITA-Eigenbetrieb). 5. Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift über Prämien zur Realisierung von Personalkosteneinsparungen (VV Prämie) sowie der VV-Rente und VV-Besitzstand ist notwendig. Bei der Bestimmung der Maßnahmen kristallisierte sich heraus, dass die Bildung von internem Personalüberhang in kleinerem Umfang möglicherweise nicht zu vermeiden ist. Eine Ursache ist die gesetzlich fixierte Möglichkeit der Beschäftigten, dem Übergang zum privaten Dienstleister bzw. Freien Träger zu widersprechen. Nach den aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Beschäftigte der Bezirksverwaltung diesen Weg beschreiten werden. Des Weiteren ist die Realisierung der Vermittlung der Erzieher/innen aus den JFE an dem Personalbedarf (Erzieher/in) der Senatsverwaltung für BildJugWiss bzw. des KITA-Eigenbetriebes gemessen, welcher durch den Bezirk derzeit nicht eingeschätzt bzw. künftig beeinflusst werden kann. 7 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Auf Grund der Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) des Landes Berlin ist eine Versetzung des Personals zum ZeP nicht mehr möglich. Auch sind die Möglichkeiten der Übernahme von Personal durch andere Verwaltungen des Landes Berlin stark begrenzt. Die VV Prämie 2012 in der Fassung vom 22.12.2011 beschränkt den Geltungsbereich grundsätzlich auf den zum ZeP versetzten Personalüberhangbestand. Ausnahmen von dieser Vorgabe müssen bei der SenFin beantragt werden. Unter Beachtung oben genannter Sachverhalte müssen die Beschäftigten, die durch die VZÄ-Abbaumaßnahmen auf den bezirksinternen Überhang versetzt werden, dem zum ZeP versetzten Personalüberhang gleichgestellt werden. Die VV Prämie ist somit zur Unterstützung der Bezirke im § 1 Absatz 1 - Voraussetzungen und Geltungsbereich der Regelung - anzupassen. Zudem sollte die VV Rente und VV Besitzstand auch für den künftigen dezentralen Personalüberhang geöffnet werden. 6. Unter Beachtung der Ankündigung des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) zur Versetzung der Überhangkräfte wurde bei der Erarbeitung der Konzeptes wie folgt vorgegangen. Überhangkräfte, die nach Auflösung des ZeP in die Bezirke versetzt werden, bleiben bei der Erreichung der jeweiligen bezirklichen Soll-Ausstattung bzw. der Abbauvorgabe unberücksichtigt. Für diese Dienstkräfte werden in den dezentralen Überhangkapiteln entsprechende Stellen mit Wegfallvermerk unter Wegfall der entsprechenden Stelle beim Kapitel 2809 eingerichtet. Sollte künftig eine Überhangkraft vom ZeP auf eine freie und vakante Stelle im Bezirk versetzt werden, die per 31.12.2011 über kein VZÄ verfügte, gilt dies dann für den Bezirk als VZÄ-Aufwuchs. Konkrete Fälle dieser Art wurden beim in der Konzeption enthaltenen Aufwuchs berücksichtigt. Grundprinzipien im Abbauprozess 1. Die Aufgabe von bisher erbrachten Leistungen der Bezirksverwaltung und der Stellenabbau werden über die im Punkt 2 genannten Maßnahmen gesteuert. Um die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Bezirksverwaltung erhalten zu können, ist es notwendig, pro Maßnahme eine Detailkonzeption für die Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf zu entwickeln. Die Federführung hierzu hat das jeweils zuständige Fachamt. 2. Die Erarbeitung des Entwurfes für die künftige Bezirksverwaltung muss vom Bezirksamt ausgehen und erfolgt unter umfassender Einbindung der BVV, der Beschäftigtenvertretungen, der zuständigen ersten Führungskräfteebene und, soweit möglich und sinnvoll, der Öffentlichkeit. 3. Die Bezirksverwaltung muss für die Steuerung der an Dritte übergebenen Leistungen, die nicht zu den Kernaufgaben zählen, sofern notwenig ausreichend Personal einplanen. Dieser darf nicht zu einem zusätzlichen VZÄ-Aufwuchs führen, welcher der Erreichung der VZÄ-Zielzahl entgegensteht. 4. Im Ergebnis der Umgestaltung der Bezirksverwaltung müssen die Bürgerinnen und Bürger die Verwaltung immer noch als kundenfreundlich und leistungsfähig erleben. 5. Die Neuplanung der Bürodienstgebäude wird als Bestandteil des Gesamtprozesses zur Bildung der künftigen Bezirksverwaltung verstanden. 6. Der Einsatz elektronischer Unterstützung von Verwaltungsvorgängen wird ausgeweitet, dies betrifft zum Beispiel die elektronische Aktenführung und auch die Ausweitung der Servicenummer 115. 7. Bei einer Erhöhung der VZÄ-Zielzahl sollen zunächst von dem dann zur Verfügung stehende Aufwuchs die Abteilungen: erstens WirtStadt, zweitens JugFamWeiKult und drittens SchulSport profitieren. 8 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Bei der Ermittlung der Abbauraten orientiert sich die altersbedingte Fluktuation grundsätzlich an den gesetzlich möglichen Altersgrenzen. Das von der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelte Austrittsalter liegt ca. 1 bis 2 Jahre darunter, da dieses auf dem Berliner Durchschnitt beruht. Insofern stellt das bezirkliche Konzept eine Minimalvariante der altersbedingten Fluktuation dar und es besteht die Chance, dass künftige Bedarfe der Bezirksverwaltung sowie der im Rahmen der Ausbildungsinitiative befristete VZÄ-Aufwuchs aufgrund der einjährigen Weiterbeschäftigung von Auszubildenden über vorzeitige Altersfluktuation kompensiert werden können (11 VZÄ). Zudem wird der Bezirk zur Sicherung der VZÄ Abbauvorgabe über das Konzept hinaus weitere aufgabekritische Betrachtungen durchführen. Anlagen Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt ........Anlage 1 Gesamtübersicht – Personalfluktuation VZÄ 2012 - 2020 ...........................................Anlage 2 Berechnung des VZÄ-Abbau zur Erreichung der Zielzahl............................................Anlage 3 Maßnahmen zur Untersetzung der Abbauvorgabe VZÄ ..............................................Anlage 4 9 Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV SenFin - HB 5100 - 06/2012 Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt (Stand Dezember 2011, in VZÄ) 51,6979 Bezirk 1 Einwohner am 31.12.2011 VZÄ Dezember 2011 Pstat 2 3 VZÄ bereinigt um Jobcenter und PÜ Kap. 3390 u. 3960 4 Wert 5 ™ VZÄ bereinigt um Altersteilzeit 6 7 ™ Wert VZÄ bereinigt um regionalisierte Aufgaben 8 9 ™ Wert Bereinigung Abweichung VZÄ je 10 T VZÄ bereinigt um Stückzahlvom Ew insgesamt Rang je 10 T unterschiede* Referenzwert EW bereinigt 50% in % 10 ™ 11 12 ™ Wert 13 14 Referenzwert Abweichung vom Referenzwert in VZÄ (Abbaubedarf) danach "Zielzahl" Zwischenergebnis 15 16 Die -222,5 VZÄ werden gleichm. Auf Abbaubedarf alle anderen Bez. verteilt 17 18 danach "Zielzahl" 19 Bezirk 20 31 Mitte 333.152 2.358,2 -239,6 2.118,6 -2,2 2.116,5 -68,9 2.047,6 61,5 -4,4 57,1 9 10,4% 245,7 2.112,5 -22,3 223,4 2.134,8 31 Mitte 32 Friedrichshain-Kreuzberg 265.361 1.776,9 -174,8 1.602,1 -5,9 1.596,2 -133,5 1.462,7 55,1 1,3 56,4 8 9,1% 161,0 1.615,9 -22,3 138,7 1.638,1 32 Friedrichshain-Kreuzberg 33 Pankow 365.021 2.057,4 -149,0 1.908,4 -9,5 1.898,9 -18,3 1.880,7 51,5 1,7 53,2 3 2,9% 60,4 1.997,0 -22,3 38,1 2.019,3 33 Pankow 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 314.911 1.807,9 -100,9 1.707,1 -5,1 1.702,0 -74,0 1.628,0 51,7 2,7 54,4 5 5,3% 95,7 1.712,3 -22,3 73,4 1.734,5 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 35 Spandau 220.645 1.370,8 -89,3 1.281,5 -4,3 1.277,2 -6,7 1.270,5 57,6 -2,2 55,4 6 7,1% 97,5 1.273,2 -22,3 75,3 1.295,5 35 Spandau 36 Steglitz-Zehlendorf 293.692 1.749,5 -104,7 1.644,8 3,7 1.648,5 -52,8 1.595,7 54,3 -0,3 54,0 4 4,4% 77,3 1.672,2 -22,3 55,1 1.694,4 36 Steglitz-Zehlendorf 37 Tempelhof-Schöneberg 329.361 1.714,0 -161,1 1.552,9 2,9 1.555,8 -45,6 1.510,2 45,9 3,9 49,7 2 -3,8% 0,0 1.714,0 0,0 0,0 1.714,0 37 Tempelhof-Schöneberg 38 Neukölln 313.245 1.611,7 -186,7 1.425,0 -17,7 1.407,3 -22,8 1.384,6 44,2 2,5 46,7 1 -9,7% 0,0 1.611,7 0,0 0,0 1.611,7 38 Neukölln 39 Treptow-Köpenick 241.487 1.687,0 -106,3 1.580,7 6,0 1.586,7 -58,4 1.528,3 63,3 -1,4 61,8 12 19,6% 331,2 1.355,8 -22,3 309,0 1.378,0 39 Treptow-Köpenick 40 Marzahn-Hellersdorf 249.232 1.723,5 -185,0 1.538,5 -3,6 1.535,0 -29,9 1.505,1 60,4 -2,8 57,6 10 11,5% 197,5 1.526,0 -22,3 175,2 1.548,3 40 Marzahn-Hellersdorf 41 Lichtenberg 256.280 1.891,8 -170,1 1.721,7 -23,9 1.697,8 -151,3 1.546,5 60,3 -0,5 59,8 11 15,7% 296,5 1.595,3 -22,3 274,2 1.617,6 41 Lichtenberg 42 Reinickendorf 244.727 1.458,3 -59,3 1.399,0 -6,5 1.392,5 -17,6 1.375,0 56,2 -0,3 55,8 7 8,0% 117,0 1.341,3 -22,3 94,7 1.363,6 42 Reinickendorf 250,3 Parkraumbewirtschaftung ** 3.427.114 21.457,3 -1.726,7 19.480,3 -66,0 19.414,3 -679,7 18.734,7 54,7 0,00 54,7 1.679,6 (-222,5)*** 19.777,6 -222,5 1.457,1 20.000,1 Summe 250,3 Parkraumbewirtschaftung ** Summe 250,3 * beinhaltet auch die internen Produkte; die durchschnittlichen VZÄ/Menge sind für jedes Produkt um einen Gemeinkostenzuschlag von 22 % erhöht worden ** VZÄ die im Kapitel 3520 gebucht sind *** In der Spalte 15 müsste bei Neukölln eigentlich ein Wert von -156,6 stehen und bei Tempelhof-Schöneberg -65,9 stehen, diese -222,5 werden in der Spalte 17 gleichmäßig auf alle anderen Bezirke verteilt. 10 Anlage 2 zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Gesamtübersicht - Personalfluktuation VZÄ 2012 - 2020 VZÄ* je Jahresscheibe ab 01.01.2012 in VZÄ Σ 2012 - 2016 Sachverhalt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Austritt Erreichen Altersgrenze (Rente, Ruhestand) 7,46 6,50 18,20 29,45 41,41 57,01 57,81 69,09 74,41 103,02 Austritt Ende ATZ 6,74 7,84 8,31 11,13 7,66 4,88 7,71 8,20 2,25 41,67 Austritt Ende Zeitvertrag 27,11 8,20 2,88 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 39,18 Zwischensumme I: 41,31 22,54 29,39 41,58 49,06 61,89 65,52 77,29 76,66 183,86 Abbau VZÄ kumulativ Variante I 41,31 63,84 93,23 134,80 183,86 245,75 311,27 388,56 465,22 Rahmenbedingung: Keine Nachbesetzung freier bzw. freiwerdender Stellen und ohne Berücksichtigung Aufwuchs Weiterbeschäftigung Azubis Achtung ! Erstellung Juli 2012 11 Anlage 3 zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Positionen VZÄ VZÄ per 31.12.2011 1.723,50 VZÄ Abbauvorgabe 175,20 VZÄ Zielzahl 30,96 unterjährige Einsparung per 01.11.2012 -61,84 geplanter Aufwuchs / Bedarfe 56,25 Aufwuchs per 01.11.2012 gesamt 25,37 Abbau VZÄ durch altersbedingte Fluktuation und aufgabenkritische Maßnahmen bis 2020: Ausgleich Anpassung Maßnahme d) JFE über BA Gesamt Anlage 1 1.548,30 unterjähriger Aufwuchs per 01.11.2012 aktualisierte VZÄ Abbauvorgabe zur Erreichung der Zielzahl per 01.11.2012: Hinweis 200,57 rd. 201 VZÄ -199,32 -1,45 -0,20 Aufwuchs VZÄ durch befristete Anschlussbeschäftigung ehemaliger Auszubildender (Azubis): Abbau VZÄ durch vorzeitige altersbedingte Fluktuation mit 63 Jahren (Schätzwert): Saldo Aufwuchs/Abbau VZÄ befristete Weiterbeschäftigung ehemalige Auszubildende und Anpassung Maßnahme d) JFE: VZÄ-Abbau bis 2020 gesamt: 11,00 -11,00 0,00 -211,77 12 Anlage 4 zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV Maßnahmen zur Untersetzung der Abbauvorgabe VZÄ VZÄ a) Abbau von VZÄ-Bestand der bereits am 31.12.2011 nachbesetzten Stellen durch Beendigung der Altersteilzeitphase (Altersteilzeit-Nachbesetzung = ATZ NB/Ende ATZ-Fzph) 26,67 b) Abbau von VZÄ-Bestand im Ergebnis der Aufgaben- und Stellenkritik im Rahmen der Workshops/Abfragen und Haushaltsberatungen 20,57 c) Vergabe der Pflegeleistung der Sportflächen (ohne ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph) 25,00 c1) 10,00 c2) d) e) Abbau von VZÄ-Bestand durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 mit der Folge keine Nachbesetzung der Stellen (KW) Abbau von VZÄ-Bestand mittels interner Umsetzung von Beschäftigten auf freie und vakante Stellen Schulhausmeister/in 15,00 Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger (ohne ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph) 45,83 d1) Abbau von VZÄ-Bestand durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 mit der Folge, keine Nachbesetzung der Stellen (KW) 19,88 d2) Abbau von VZÄ-Bestand durch Übergang von DK zu Freien Trägern d3) Abbau von VZÄ-Bestand mittels interner Umsetzung von Beschäftigten auf freie und vakante Stellen Sozialarbeiter/in, Schulhausmeister/in, Hausmeister/in sowie Vermittlung auf freie und vakante Stellen Erzieher/in Sen BildKultWiss Hortbereich und Kita-Eigenbetrieb 25,95 d4) Ausgleich Doppelzählung ATZ 0,45 VZÄ -0,45 0,00 Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün (ohne ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph) 58,75 e1) 37,75 e2) e3) Abbau von VZÄ-Bestand durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 mit der Folge, keine Nachbesetzung der Stellen (KW) Abbau von VZÄ-Bestand mittels interner Umsetzung von Beschäftigten auf freie und vakante Stellen Schulhausmeister/in, Hausmeister/in Abbau VZÄ durch vorzeitige altersbedingte Fluktuation (63 Jahre): f) Übertragung der Leistung Prüf- und Ermittlungsdienst von Soz an das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf g) Keine Nachbesetzung von Stellen, bei denen DK Altersteilzeit gewährt wurde bis 2020 Untersetzung der VZÄ-Abbaubauvorgabe gesamt: 18,00 3,00 3,00 19,95 199,32 13