Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage.pdf
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16.10.15, 23:13
Aktualisiert
27.01.18, 09:45
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
18.12.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012
1. Gegenstand der Vorlage:
Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe
Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2020
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 0356/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
StDPersFin L/Pers L /Pers L 3
Fr. Dr. Haupt/Fr. Salti/Hr. Brettschneider
06.12.2012
-2070/2110/2116
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung Nr. 0356/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe
Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2020
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeister Herr Komoß
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt vorbehaltlich der Beteiligung der
Beschäftigtenvertretungen das mit der Anlage beigefügte
Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente für den Zeitraum 2012 bis 2020.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
D. Begründung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
Am 12.01.2012 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die
Richtlinien der Regierungspolitik (Drucksache Nummer
17/0077), enthalten im XXI. Abschnitt zum
Zielpersonalbestand der Berliner Verwaltung, gebilligt.
Darin heißt es:
"Der Senat wird den Personalbestand der Berliner
Verwaltung aufgabengerecht reduzieren; Zielzahl ist
100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetrieb und
Personalüberhang), davon 80.000 bei der
Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und
20.000 bei den Bezirken."
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist aufgefordert, dem
Abgeordnetenhaus ein mit der Senatsverwaltung für
Finanzen (SenFin) abgestimmtes Konzept zur
Untersetzung der festgelegten Abbauvorgabe vorzulegen.
Gemäß dem Beschluss des Bezirksamtes Nr. 0336/IV hat
der Bezirksbürgermeister am 30.11.2012 die Verhandlung
mit der SenFin geführt. Das Ergebnis ist in der Anlage zur
BA-Vorlage dokumentiert. Diese bildet nun die Grundlage
für die beim Abgeordnetenhaus Berlin einzureichende
Beschlussvorlage.
Den Beschäftigtenvertretungen wurde dieses Konzept am
10.12.2012 vorgestellt und erörtert.
E. Rechtsgrundlage:
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
§ 1 Absatz 1 GO BA, §§ 15, 36 (2) b und f BezVG;
2.HWR 12 in der Fassung vom 28.06.2012
Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes.
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Der künftige Ressourceneinsatz für eine eventuell
notwendig werdende Inanspruchnahme von
Dienstleistungen Dritter als Ausgleich für eine Reduzierung
der Leistungserbringung durch das Bezirksamt lässt sich
derzeit nicht quantifizieren. Gegenwärtig kann die Aussage
getroffen werden, dass die Umwandlung von
Personalmitteln in Sachmittel ab 2013 anstehen kann.
Mögliche Aussagen auf die Entwicklung der Einnahmen
können gleichfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
getroffen werden.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Der künftige Ressourceneinsatz entscheidet sich je nach
Umsetzung der geplanten Maßnahmen zum Abbau von
VZÄ. Dieser lässt sich derzeit nur auf den zu erbringenden
Wert in Höhe von 211,77 VZÄ quantifizieren.
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes.
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes.
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin
18.12.2012
Konzept
zur Untersetzung der Abbauvorgabe
„Vollzeitäquivalente“ (VZÄ) für den
Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ............................................................................................................2
1.
Ausgangssituation und Grundsätze des Personalabbaus .......................................2
2.
Altersbedingte Fluktuation ohne Nachbesetzung und Strukturentscheidungen.......3
3.
Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen .........................................7
Anlagen...........................................................................................................................9
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Vorbemerkungen
Die Koalitionsvereinbarung vom 21. November 2011 und die am 12. Januar 2012 vom Berliner Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik legen fest, den Personalbestand der Berliner Bezirksverwaltungen zu reduzieren. Für die Bezirke gilt danach die
Zielzahl 20.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat am 12. September 2012 den
Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Personalausstattung der Bezirke zur Kenntnis genommen und damit die Zielzahl von 1.548 VZÄ inkl.
Jobcenter und Personalüberhang für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf festgelegt.
Damit ist der Bezirk verpflichtet, gemessen am Stichtag 31.12.2011 insgesamt 175,2 VZÄ
abzubauen (Anlage 1).
Diese Aufgabe steht im Widerspruch zum Finanzierungssystem der Bezirke, wonach die
erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen nicht anhand der Einwohnerzahl,
sondern auf der Basis der erbrachten Leistungen auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung budgetiert werden. Deshalb sind betriebswirtschaftliche Instrumente zur Identifikation von verzichtbaren Personalressourcen zur Untersetzung der geforderten Abbaurate
leider nicht zielführend, denn danach gehört Marzahn-Hellersdorf zu den Bezirken mit einem
günstigen Ressourceneinsatz.
Zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Verwaltung sieht sich das Bezirksamt dennoch
zur Erarbeitung eines VZÄ-Abbaukonzepts veranlasst. Möglich ist der VZÄ-Abbau nur in einem zeitlichen Rahmen von 8 Jahren.
Das Personalabbaukonzept des Bezirks Marzahn-Hellersdorf berücksichtigt sowohl die Möglichkeiten der altersbedingten Fluktuation als auch die Notwendigkeiten zur Sicherung des
Leistungsvermögens der Bezirksverwaltung. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar,
da die bezirklichen Aufgaben in der Regel nicht von der Einwohneranzahl abhängig sind und
durch die bereits erreichte Wirtschaftlichkeit in vielen Produktbereichen eine Reduzierung
von Personal ohne Leistungseinschränkung nicht zu bewältigen ist.
Vor diesem Hintergrund ist das Konzept als eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen zu verstehen, mit denen Personalressourcen dauerhaft eingespart und Arbeitsprozesse
an die veränderten personellen Rahmenbedingungen angepasst werden.
1. Ausgangssituation und Grundsätze des Personalabbaus
Der Ressourcenverbrauch in der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf ist im Vergleich der
Bezirke als überwiegend wirtschaftlich einzuschätzen. Saldiert man die Budgetüberschreitungen und -unterschreitungen aller auf Medianbasis budgetierten Produkte ergibt sich ein
Wettbewerbsvorteil von mehr als 2,5 Mio. €1. Insofern stellt die natürliche Fluktuation nur ein
sehr begrenztes Mittel zur Erreichung der Abbauvorgabe dar.
Die flächendeckende Nichtbesetzung freiwerdender Stellen ist als Organisationsprinzip des
Stellenabbaus völlig ungeeignet und gefährdet die Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltung.
Hinzu kommt die demografische Entwicklung, aus der bereits heute ein Anwachsen der Aufgaben in den Bereichen Schule, Jugend, Bürgerzentren und Betreuung im Alter prognostiziert wird und eine Aufstockung an spezifischem Fachpersonal im Bereich der Kernaufgaben
der Verwaltung unvermeidbar ist.
Die Erhaltung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Bezirksverwaltung ist daher das vorrangige Ziel, so dass die rein zufällige Fluktuation nur dort zum Personalabbau führen kann,
wo Effizienzpotenziale vorhanden sind oder der Personalabbau durch Fremdvergabe bzw.
1
Vgl. Berichterstattung im Rahmen des Konsolidierungskonzeptes des Bezirks Marzahn-Hellersdorf,
Jahresbericht 2011, Rote Nummer 2252 G, 103. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.04.2011
2
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
interne Vermittlung kompensiert werden kann. Die hohe Vorgabe des Abbaus von 175,2 VZÄ
macht einen Abbau bis 2016 unmöglich. Selbst bei konsequenten Strukturveränderungen
besteht die Notwendigkeit, den Abbauzeitraum bis 2020 zu verlängern oder gänzlich auf bestimmte Leistungen der Bezirksverwaltung zu verzichten (Anlage 2).
Das politische Bezirksamt hat zur Untersetzung des Personalabbaukonzeptes 2 Workshops
durchgeführt, die Ebene der Führungskräfte einbezogen und im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Ergänzungsplan 2013 eine nochmalige intensive stellen- und aufgabenkritische
Diskussion geführt. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bezieht in erster Linie folgende Maßnahmen in die konzeptionellen Überlegungen ein:
-
stellenkonkrete Aufgabenkritik im Rahmen der Haushaltsdiskussionen zum Ergänzungsplan 2013
-
Übertragung von Leistungen in freie Trägerschaften
-
Kompensation von Personalabbau durch Fremdvergabe, wenn dies nicht hoheitlichen
Aufgaben entgegensteht
-
Abgabe von Leistungen an das Jobcenter.
Bei der Bewertung der einzelnen Maßnahmen ist zu beachten, dass die Bezirksverwaltung
für die Steuerung der an Dritte übergebenen Leistungen, die nicht zu Kernaufgaben zählen,
ausreichend Personal einplanen muss.
Die Ausgangssituation zur Erreichung der Zielzahl von 1.548,3 VZÄ ist in der Anlage 1 dargestellt. Danach verfügt die Verwaltung per 31.12.2011 über 1.723,5 VZÄ. Unter Berücksichtigung der Abbauvorgabe von 175,2 VZÄ errechnet sich eine Zielzahl von 1.548,30 VZÄ, die
mit dem Personalabbau erreicht werden soll (Stand 01.11.2012).
Gleichzeitig erhöht sich das Abbauvolumen um den Aufwuchs, der bereits in 2012 stattgefunden hat bzw. in den nächsten Jahren zur Absicherung der Kernaufgaben dringend erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich für den Bezirk ein aktuelles Einsparvolumen von 201 VZÄ und inkl. Aufwuchs befristete Anschlussbeschäftigung ehemaliger Azubis
sowie durch die Anpassung Maßnahme d) JFE in Höhe von insgesamt 211,77 VZÄ (Anlage
3).
2. Altersbedingte Fluktuation ohne Nachbesetzung und Strukturentscheidungen
Der Bezirk hat sich politisch auf folgende Maßnahmen verständigt, die einen VZÄ-Abbau zur
Folge haben, ohne die Leistungen der Verwaltung zu reduzieren.
a) Abbau des VZÄ-Bestandes der bereits am 31.12.2011 nachbesetzten Stellen durch Beendigung der Altersteilzeitfreizeitphase (Altersteilzeit-Nachbesetzung = ATZ-NB/Ende
ATZ-Fzph)
b) Abbau von VZÄ-Bestand im Ergebnis der Aufgaben- und Stellenkritik im Rahmen der
Workshops/Abfragen und Haushaltsberatungen
c) Vergabe der Pflegeleistung der Sportflächen
d) Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger
e) Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün
f)
Übertragung der Leistung Prüf- und Ermittlungsdienst (Soz) an das Jobcenter MarzahnHellersdorf von Berlin
g) Keine Nachbesetzung von Stellen mit Altersteilzeitregelung
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Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Zu a) Abbau des VZÄ-Bestands der bereits am 31.12.2011 nachbesetzten Stellen durch
Beendigung der Altersteilzeitfreizeitphase (ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph)
In der Vergangenheit wurden Stellen, bei denen Dienstkräften die Inanspruchnahme der Alterteilzeitregelung gewährt wurde, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nachbesetzt.
Der Abbau von VZÄ, der bei den sogenannten Doppelbesetzungen durch die Beendigung
der Freizeitphase der Altersteilzeit (ATZ) entsteht, wird vollständig zur Erreichung der Zielzahl herangezogen.
Daraus ergibt sich ein Abbauvolumen von 26,67 VZÄ.
Zu b) Abbau von VZÄ-Bestand im Ergebnis der Aufgaben- und Stellenkritik im Rahmen
der Workshops/Abfragen und Haushaltsberatungen
Das Abgeordnetenhaus zielt mit dem Beschluss zum VZÄ-Abbau insbesondere auf die Nutzung der altersbedingten Fluktuation ab. Dass diese Annahme unrealistisch ist, wurde bereits unter 1. dargelegt. Dieses rein rechnerische Potenzial ist für den Bezirk in der Anlage 2
aufgeführt. Je nach Annahme des durchschnittlichen Austrittsalters könnte als letztes Mittel
die Prognose je Jahresscheibe vorgezogen werden. Jedoch handelt es sich hierbei um eine
rein statistische Annahme, die mit einem gewissen Risiko behaftet ist. Mit der Aufstellung
des Doppelhaushalts 2012/2013 und im Rahmen der Haushaltsdurchführung hat bereits unter fiskalischen Gesichtspunkten eine stellenkritische Betrachtung stattgefunden. Mit der Erarbeitung des Ergänzungsplans 2013 wurde die aufgaben- und stellenkritische Diskussion
mit allen Führungskräften erneut geführt. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob die durch
altersbedingte Fluktuation freiwerdenden Stellen zwingend nachbesetzt werden müssen.
Entscheidend hierfür war, ob aus dem Ergebnis der KLR Einsparnotwendigkeiten gegeben
sind, es sich im Einzelnen um verzichtbare Aufgaben handelt oder der Wegfall der Stelle ggf.
durch eine Umorganisation oder Vergabe an Dritte kompensiert werden kann.
Im Ergebnis o. g. Aktivitäten wurde insgesamt ein Abbau von 20,57 VZÄ identifiziert.
Die Stellen erhalten ab 2013 spätestens mit dem Stellenplan 2014/2015 einen KW-Vermerk.
Zu c) Vergabe der Pflegeleistungen der Sportflächen
Zusätzlich zu den unter b) erzielten Ergebnissen führten weitere aufgabenkritische Überlegungen dazu, die Vergabe von Pflegeleistungen der Sportflächen aus der Verwaltung auszugliedern und Dritte - Sportvereine oder private Dienstleister - mit der Wahrnehmung der
Dienstleistung zu beauftragen. In Folge dessen erhalten spätestens mit der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2014/2015 alle Stellen Sportplatzwarte/innen einen KW-Vermerk. Zur Sicherung der Leistungserbringung durch Dritte sind ab 2013 Sachmittel mindestens in der
Höhe der eingesparten Personalmittel bereitzustellen.
Aufgrund der im Bezirk vorliegenden Erfahrungen ist kaum davon auszugehen, dass das
derzeit mit der Aufgabe der Sportflächenpflege beauftragte Personal freiwillig zum privaten
Dienstleister wechseln wird oder die Regelungen der VV Prämie in Anspruch nimmt. Demnach wurde die Realisierung dieser Maßnahme durch nachstehende Aktivitäten geplant.
VZÄ (Stellen) der Pflegeleistung Sportflächen gesamt: ............................................ 25,50 VZÄ
Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph: ................................................. 0,50 VZÄ
DK, die durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 ausscheiden*: ............................ 10,00 VZÄ
DK, die aus dem Bereich Pflege der Sportflächen vermittelt werden:....................... 15,00 VZÄ
VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 25,00 VZÄ
4
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
* Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation der Sportplatzwarte/innen wird davon
ausgegangen, dass 3 Dienstkräfte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (Ausscheider/in der Jahre 2021-2022).
Zur Vermittlung der Sportplatzwarte/innen stehen durch altersbedingte Fluktuation (darunter
5 VZÄ vorzeitige Fluktuation) bis 2020 insgesamt 30,00 freie und vakante VZÄ (Stellen)
Schulhausmeister/innen zur Verfügung. Durch das Schul- und Sportamt wird schnellstmöglich eine einzelfallbezogene Prüfung vorgenommen, inwiefern die Übertragung der Aufgabe
„Schulhausmeister/in“ ohne finanzielle Nachteile für die Sportplatzwarte/innen möglich ist.
Das Ergebnis wird pro Fall dokumentiert. Ggf. ist zur Sicherung der Maßnahme für einzelne
Beschäftigte bis zu deren altersbedingtem Ausscheiden eine außertarifliche Besitzstandsregelung zu fixieren. Hierzu ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen notwendig.
Zu d) Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger
Aufgrund der überwiegend wirtschaftlichen Strukturen ist ein Personalabbau durch weitere
Aufgabenverdichtung unrealistisch. Deshalb wird nach Alternativen gesucht, bei denen die
Leistungen nicht zwingend durch eigenes Personal erbracht werden müssen. In diesen Fällen kann man einen VZÄ-Abbau erzielen, ohne dass die Leistungen oder Angebote für die
Bürgerinnen und Bürger entfallen. Damit sind aber nicht zwangsläufig auch Einsparungen
verbunden, da der Finanzbedarf auch weiterhin besteht und sich lediglich die Ausgabenart
im Haushalt verändert. Letztendlich wird die Umsetzung des VZÄ-Abbaus davon bestimmt,
wie viel Personal zum zukünftigen Auftragnehmer wechselt bzw. in der Verwaltung an anderer Stelle ohne VZÄ-Aufwuchs eingesetzt werden kann.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf favorisiert aufgrund seiner positiven Erfahrungen die Übertragung aller kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) in freie Trägerschaft.
Die Übertragung der JFE an Freie Träger würde bei einer vollständigen Übernahme der
Dienstkräfte (DK) eine Einsparung um 45,83 VZÄ zur Folge haben. Ein Teil der Dienstkräfte,
die mit der Übertragung nicht an den Freien Träger wechseln wollen, hier gilt personalrechtlich das Freiwilligkeitsprinzip, kann in andere Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden, ohne dass es zu einem Aufwuchs kommt. Die Stellen der Dienstkräfte, die weder hierfür
in Betracht kommen, noch zum Träger wechseln, werden spätestens mit der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2014/2015 mit KW-Vermerken versehen und über die altersbedingte Fluktuation bzw. interne Umsetzungen sukzessive abgebaut.
Die freien Personalmittel sind ab 2013 in Sachmittel umzuwandeln.
Daraus ergibt sich folgendes Bild:
VZÄ (Stellen) der JFE gesamt:.................................................................................. 46,28 VZÄ
davon Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph: ...................................... 0,45 VZÄ
DK, die für Aufgaben im Zusammenhang mit JFE im Amt verbleiben müssen: ......... 0,00 VZÄ
DK, die durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 ausscheiden **:.......................... 19,88 VZÄ
DK, die zum Träger wechseln: .................................................................................... 0,00 VZÄ
DK, die aus dem Bereich JFE vermittelt werden:...................................................... 25,95 VZÄ
VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 45,83 VZÄ
** Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation wird davon ausgegangen, dass 7
Dienstkräfte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (Ausscheider/in der Jahre 2021-2022).
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Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Zu e) Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün
Analog zur Maßnahme der Übertragung der kommunalen JFE an Freie Träger ist die Grünpflege nicht zwangsläufig an eigenes Personal gebunden. Bereits heute werden in unterschiedlichem Ausmaß in allen Bezirken Leistungen an Dritte über Ausschreibungen vergeben. Im Bereich der Grünpflege werden daher alle bis 2020 altersbedingt freiwerdenden Stellen nicht nachbesetzt und durch die Vergabe der Pflegeleistungen an Dritte kompensiert.
Zusätzlich stehen für die Vermittlung der Beschäftigten des Bereiches Grünpflege 15,0 freie
Stellen „Schulhausmeister/in“ und 3,0 freie Stellen „Hausmeister/in“ zur Verfügung. Weiterhin
wird eingeschätzt, dass die verbleibenden 3 VZÄ über vorzeitige altersbedingte Fluktuation
(mit 63 Jahren) ausgeglichen werden. Durch das Amt für Tiefbau und Landschaftspflege
(TLA) wird schnellstmöglich eine einzelfallbezogene Prüfung vorgenommen, inwiefern die
Übertragung der Aufgabe „Schulhausmeister/in“ ohne finanzielle Nachteile für die Beschäftigten des Bereiches Grünpflege möglich ist. Das Ergebnis wird pro Fall dokumentiert. Ggf.
ist zur Sicherung der Maßnahme für einzelne Beschäftigte bis zu deren altersbedingtem
Ausscheiden eine außertarifliche Besitzstandsregelung zu fixieren. Hierzu ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen notwendig.
Zum Schutz der Wahrnehmung der Dienstleistung durch Dritte müssen die Personalmittel ab
2013 in Sachmittel umgewandelt werden. Die Umsetzung des VZÄ-Abbaus erfolgt durch die
Verhängung von KW-Vermerken spätestens im Stellenplan für den Doppelhaushalt
2014/2015.
Daraus ergibt sich folgende Situation:
VZÄ (Stellen) der Grünpflege gesamt: .................................................................... 154,43 VZÄ
davon Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ Fzph: ...................................... 0,91 VZÄ
DK, die durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 ausscheiden ***: ........................ 37,75 VZÄ
DK, die aus dem Bereich Grünpflege vermittelt werden: .......................................... 18,00 VZÄ
Abbau durch vorzeitige altersbedingte Fluktuation (63 Jahre) .................................... 3,00 VZÄ
DK, die als Stammpersonal im Amt TLA verbleiben: ................................................ 94,77 VZÄ
VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 58,75 VZÄ
*** Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation wird davon ausgegangen, dass weitere
7 Dienstkräfte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsprozess ausscheiden (Ausscheider/in der Jahre 2021-2022).
Zu f) Übertragung der Leistung „Prüf- und Ermittlungsdienst“ an das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
Im Ergebnis eines bezirksübergreifenden Vergleiches wurde festgestellt, dass die Leistungen
des Prüf- und Ermittlungsdienstes des Sozialamtes überwiegend von den Jobcentern (JC)
des Landes Berlin erbracht werden. Diese Zuordnung soll nun auch im Bezirksamt MarzahnHellersdorf umgesetzt werden.
Daraus ergibt sich folgende Situation:
VZÄ (Stellen) des Prüf- und Ermittlungsdienstes insgesamt:...................................... 3,00 VZÄ
davon Abbau über Maßnahme a) ATZ-NB/Ende ATZ Fzph: ...................................... 0,00 VZÄ
DK, Zuweisung zum JC Marzahn-Hellersdorf bzw. Abbau über Vermittlung: ............. 3,00 VZÄ
VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: ............................................................ 3,00 VZÄ
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Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Zu g) Keine Nachbesetzung von Stellen mit Altersteilzeitregelung
Der mit den Maßnahmen a bis f fixierte bzw. geplante VZÄ-Abbau ist für die Untersetzung
der aktualisierten VZÄ-Abbauvorgabe nicht ausreichend. Alle zusätzlichen Betrachtungen
lassen gegenwärtig keine weiteren konkreten aufgabenkritischen Maßnahmen erkennen.
Insofern sind bei allen Stellen ab 2013, bei denen in der Vergangenheit den Beschäftigten
die Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung gewährt wurde, KW-Vermerke anzubringen.
Die Ämter und Serviceeinheiten sind in den Folgemonaten zur Sicherung der Leistungen
gefordert, bis zum Eintritt der Beschäftigten in die Altersteilzeitfreitzeitphase entsprechende
Umorganisation vorzunehmen. Kann der VZÄ-Abbau mittels Umorganisation nicht realisiert
werden, so besteht für die Ämter und Serviceeinheiten die Möglichkeit, dass der in dieser
Maßnahme geplante VZÄ-Abbau durch Alternativen innerhalb der Abteilung ausgeglichen
wird. Diese dürfen keinen VZÄ-Aufwuchs mit sich bringen. Die jeweiligen VZÄ-Raten und
Jahresscheiben (Austrittsdatum) sind einzuhalten.
VZÄ-Abbau durch die Maßnahme insgesamt: .......................................................... 19,95 VZÄ
3. Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin vereinbart mit der Senatsverwaltung für Finanzen, die Abbauvorgabe Personal mit den im Punkt 2 ausgewiesenen Maßnahmen zu
untersetzen. Dabei ist zu beachten, dass das Bezirksamt mit diesem Konzept nicht die
Durchführung einzelner Maßnahmen zusagt, sondern diese von der Gesamtlösung und der
Akzeptanz der nachstehenden zentralen Rahmenbedingungen und Grundprinzipien abhängig macht.
Zentrale Rahmenbedingungen
1. Streckung des Abbauzeitraumes über 2016 hinaus bis 2020.
Die Analyse der bezirklichen Personalbestandsdaten zeigt deutlich, dass die Fluktuation
aufgrund des Erreichens der Altersgrenze (Austritt durch Rente oder Ruhestand) in der
Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf vorrangig ab dem Jahr 2016 eintritt. Die Berechnungen erfolgten personengenau. Die Streckung des Abbauzeitraumes ist zwingend notwendig, um den geforderten VZÄ-Abbau sozialverträglich realisieren zu können und
gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bezirksverwaltung zu erhalten.
2. Umwandlung von Personal- in Sachmittel ab 2013/2014 mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen.
3. Das Setzen von KW-Vermerken über den Zeitraum 2016 hinaus bis 2020 wird als VZÄAbbau anerkannt.
4. Aktive Unterstützung der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Vermittlung der Erzieher/innen aus den JFE in die Bereiche Hortbetreuung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) bzw. Kinderbetreuung (KITA-Eigenbetrieb).
5. Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift über Prämien zur Realisierung von Personalkosteneinsparungen (VV Prämie) sowie der VV-Rente und VV-Besitzstand ist notwendig.
Bei der Bestimmung der Maßnahmen kristallisierte sich heraus, dass die Bildung von internem Personalüberhang in kleinerem Umfang möglicherweise nicht zu vermeiden ist.
Eine Ursache ist die gesetzlich fixierte Möglichkeit der Beschäftigten, dem Übergang zum
privaten Dienstleister bzw. Freien Träger zu widersprechen. Nach den aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Beschäftigte der Bezirksverwaltung diesen Weg beschreiten werden. Des Weiteren ist die Realisierung der Vermittlung der Erzieher/innen
aus den JFE an dem Personalbedarf (Erzieher/in) der Senatsverwaltung für BildJugWiss
bzw. des KITA-Eigenbetriebes gemessen, welcher durch den Bezirk derzeit nicht eingeschätzt bzw. künftig beeinflusst werden kann.
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Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Auf Grund der Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) des Landes Berlin ist eine Versetzung des Personals zum ZeP nicht mehr möglich. Auch sind die
Möglichkeiten der Übernahme von Personal durch andere Verwaltungen des Landes Berlin stark begrenzt. Die VV Prämie 2012 in der Fassung vom 22.12.2011 beschränkt den
Geltungsbereich grundsätzlich auf den zum ZeP versetzten Personalüberhangbestand.
Ausnahmen von dieser Vorgabe müssen bei der SenFin beantragt werden.
Unter Beachtung oben genannter Sachverhalte müssen die Beschäftigten, die durch die
VZÄ-Abbaumaßnahmen auf den bezirksinternen Überhang versetzt werden, dem zum
ZeP versetzten Personalüberhang gleichgestellt werden. Die VV Prämie ist somit zur Unterstützung der Bezirke im § 1 Absatz 1 - Voraussetzungen und Geltungsbereich der Regelung - anzupassen.
Zudem sollte die VV Rente und VV Besitzstand auch für den künftigen dezentralen Personalüberhang geöffnet werden.
6. Unter Beachtung der Ankündigung des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP)
zur Versetzung der Überhangkräfte wurde bei der Erarbeitung der Konzeptes wie folgt
vorgegangen.
Überhangkräfte, die nach Auflösung des ZeP in die Bezirke versetzt werden, bleiben bei
der Erreichung der jeweiligen bezirklichen Soll-Ausstattung bzw. der Abbauvorgabe unberücksichtigt. Für diese Dienstkräfte werden in den dezentralen Überhangkapiteln entsprechende Stellen mit Wegfallvermerk unter Wegfall der entsprechenden Stelle beim Kapitel
2809 eingerichtet.
Sollte künftig eine Überhangkraft vom ZeP auf eine freie und vakante Stelle im Bezirk versetzt werden, die per 31.12.2011 über kein VZÄ verfügte, gilt dies dann für den Bezirk als
VZÄ-Aufwuchs. Konkrete Fälle dieser Art wurden beim in der Konzeption enthaltenen Aufwuchs berücksichtigt.
Grundprinzipien im Abbauprozess
1. Die Aufgabe von bisher erbrachten Leistungen der Bezirksverwaltung und der Stellenabbau werden über die im Punkt 2 genannten Maßnahmen gesteuert. Um die Arbeits- und
Handlungsfähigkeit der Bezirksverwaltung erhalten zu können, ist es notwendig, pro
Maßnahme eine Detailkonzeption für die Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf zu entwickeln. Die Federführung hierzu hat das jeweils zuständige Fachamt.
2. Die Erarbeitung des Entwurfes für die künftige Bezirksverwaltung muss vom Bezirksamt
ausgehen und erfolgt unter umfassender Einbindung der BVV, der Beschäftigtenvertretungen, der zuständigen ersten Führungskräfteebene und, soweit möglich und sinnvoll,
der Öffentlichkeit.
3. Die Bezirksverwaltung muss für die Steuerung der an Dritte übergebenen Leistungen, die
nicht zu den Kernaufgaben zählen, sofern notwenig ausreichend Personal einplanen. Dieser darf nicht zu einem zusätzlichen VZÄ-Aufwuchs führen, welcher der Erreichung der
VZÄ-Zielzahl entgegensteht.
4. Im Ergebnis der Umgestaltung der Bezirksverwaltung müssen die Bürgerinnen und Bürger die Verwaltung immer noch als kundenfreundlich und leistungsfähig erleben.
5. Die Neuplanung der Bürodienstgebäude wird als Bestandteil des Gesamtprozesses zur
Bildung der künftigen Bezirksverwaltung verstanden.
6. Der Einsatz elektronischer Unterstützung von Verwaltungsvorgängen wird ausgeweitet,
dies betrifft zum Beispiel die elektronische Aktenführung und auch die Ausweitung der
Servicenummer 115.
7. Bei einer Erhöhung der VZÄ-Zielzahl sollen zunächst von dem dann zur Verfügung stehende Aufwuchs die Abteilungen: erstens WirtStadt, zweitens JugFamWeiKult und drittens SchulSport profitieren.
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Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Bei der Ermittlung der Abbauraten orientiert sich die altersbedingte Fluktuation grundsätzlich
an den gesetzlich möglichen Altersgrenzen.
Das von der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelte Austrittsalter liegt ca. 1 bis 2 Jahre
darunter, da dieses auf dem Berliner Durchschnitt beruht. Insofern stellt das bezirkliche Konzept eine Minimalvariante der altersbedingten Fluktuation dar und es besteht die Chance,
dass künftige Bedarfe der Bezirksverwaltung sowie der im Rahmen der Ausbildungsinitiative
befristete VZÄ-Aufwuchs aufgrund der einjährigen Weiterbeschäftigung von Auszubildenden
über vorzeitige Altersfluktuation kompensiert werden können (11 VZÄ).
Zudem wird der Bezirk zur Sicherung der VZÄ Abbauvorgabe über das Konzept hinaus weitere aufgabekritische Betrachtungen durchführen.
Anlagen
Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt ........Anlage 1
Gesamtübersicht – Personalfluktuation VZÄ 2012 - 2020 ...........................................Anlage 2
Berechnung des VZÄ-Abbau zur Erreichung der Zielzahl............................................Anlage 3
Maßnahmen zur Untersetzung der Abbauvorgabe VZÄ ..............................................Anlage 4
9
Anlage 1
zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV
SenFin - HB 5100 - 06/2012
Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt (Stand Dezember 2011, in VZÄ)
51,6979
Bezirk
1
Einwohner
am
31.12.2011
VZÄ
Dezember
2011
Pstat
2
3
VZÄ bereinigt um
Jobcenter und PÜ
Kap. 3390 u. 3960
4
Wert
5
VZÄ bereinigt um
Altersteilzeit
6
7
Wert
VZÄ bereinigt um
regionalisierte Aufgaben
8
9
Wert
Bereinigung
Abweichung
VZÄ je 10 T
VZÄ bereinigt
um Stückzahlvom
Ew insgesamt Rang
je 10 T
unterschiede*
Referenzwert
EW
bereinigt
50%
in %
10
11
12
Wert
13
14
Referenzwert
Abweichung
vom
Referenzwert
in VZÄ
(Abbaubedarf)
danach
"Zielzahl"
Zwischenergebnis
15
16
Die -222,5
VZÄ werden
gleichm. Auf Abbaubedarf
alle anderen
Bez. verteilt
17
18
danach
"Zielzahl"
19
Bezirk
20
31 Mitte
333.152
2.358,2
-239,6
2.118,6
-2,2
2.116,5
-68,9
2.047,6
61,5
-4,4
57,1
9
10,4%
245,7
2.112,5
-22,3
223,4
2.134,8
31 Mitte
32 Friedrichshain-Kreuzberg
265.361
1.776,9
-174,8
1.602,1
-5,9
1.596,2
-133,5
1.462,7
55,1
1,3
56,4
8
9,1%
161,0
1.615,9
-22,3
138,7
1.638,1
32 Friedrichshain-Kreuzberg
33 Pankow
365.021
2.057,4
-149,0
1.908,4
-9,5
1.898,9
-18,3
1.880,7
51,5
1,7
53,2
3
2,9%
60,4
1.997,0
-22,3
38,1
2.019,3
33 Pankow
34 Charlottenburg-Wilmersdorf
314.911
1.807,9
-100,9
1.707,1
-5,1
1.702,0
-74,0
1.628,0
51,7
2,7
54,4
5
5,3%
95,7
1.712,3
-22,3
73,4
1.734,5
34 Charlottenburg-Wilmersdorf
35 Spandau
220.645
1.370,8
-89,3
1.281,5
-4,3
1.277,2
-6,7
1.270,5
57,6
-2,2
55,4
6
7,1%
97,5
1.273,2
-22,3
75,3
1.295,5
35 Spandau
36 Steglitz-Zehlendorf
293.692
1.749,5
-104,7
1.644,8
3,7
1.648,5
-52,8
1.595,7
54,3
-0,3
54,0
4
4,4%
77,3
1.672,2
-22,3
55,1
1.694,4
36 Steglitz-Zehlendorf
37 Tempelhof-Schöneberg
329.361
1.714,0
-161,1
1.552,9
2,9
1.555,8
-45,6
1.510,2
45,9
3,9
49,7
2
-3,8%
0,0
1.714,0
0,0
0,0
1.714,0
37 Tempelhof-Schöneberg
38 Neukölln
313.245
1.611,7
-186,7
1.425,0
-17,7
1.407,3
-22,8
1.384,6
44,2
2,5
46,7
1
-9,7%
0,0
1.611,7
0,0
0,0
1.611,7
38 Neukölln
39 Treptow-Köpenick
241.487
1.687,0
-106,3
1.580,7
6,0
1.586,7
-58,4
1.528,3
63,3
-1,4
61,8
12
19,6%
331,2
1.355,8
-22,3
309,0
1.378,0
39 Treptow-Köpenick
40 Marzahn-Hellersdorf
249.232
1.723,5
-185,0
1.538,5
-3,6
1.535,0
-29,9
1.505,1
60,4
-2,8
57,6
10
11,5%
197,5
1.526,0
-22,3
175,2
1.548,3
40 Marzahn-Hellersdorf
41 Lichtenberg
256.280
1.891,8
-170,1
1.721,7
-23,9
1.697,8
-151,3
1.546,5
60,3
-0,5
59,8
11
15,7%
296,5
1.595,3
-22,3
274,2
1.617,6
41 Lichtenberg
42 Reinickendorf
244.727
1.458,3
-59,3
1.399,0
-6,5
1.392,5
-17,6
1.375,0
56,2
-0,3
55,8
7
8,0%
117,0
1.341,3
-22,3
94,7
1.363,6
42 Reinickendorf
250,3
Parkraumbewirtschaftung **
3.427.114
21.457,3
-1.726,7
19.480,3
-66,0
19.414,3
-679,7
18.734,7
54,7
0,00
54,7
1.679,6
(-222,5)***
19.777,6
-222,5
1.457,1
20.000,1
Summe
250,3
Parkraumbewirtschaftung **
Summe
250,3
* beinhaltet auch die internen Produkte; die durchschnittlichen VZÄ/Menge sind für jedes Produkt um einen Gemeinkostenzuschlag von 22 % erhöht worden
** VZÄ die im Kapitel 3520 gebucht sind
*** In der Spalte 15 müsste bei Neukölln eigentlich ein Wert von -156,6 stehen und bei Tempelhof-Schöneberg -65,9 stehen, diese -222,5 werden in der Spalte 17 gleichmäßig auf alle anderen Bezirke verteilt.
10
Anlage 2
zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Gesamtübersicht - Personalfluktuation VZÄ 2012 - 2020
VZÄ* je Jahresscheibe ab 01.01.2012
in VZÄ
Σ 2012 - 2016
Sachverhalt
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Austritt Erreichen Altersgrenze (Rente, Ruhestand)
7,46
6,50
18,20
29,45
41,41
57,01
57,81
69,09
74,41
103,02
Austritt Ende ATZ
6,74
7,84
8,31
11,13
7,66
4,88
7,71
8,20
2,25
41,67
Austritt Ende Zeitvertrag
27,11
8,20
2,88
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
39,18
Zwischensumme I:
41,31
22,54
29,39
41,58
49,06
61,89
65,52
77,29
76,66
183,86
Abbau VZÄ kumulativ Variante I
41,31
63,84
93,23
134,80
183,86
245,75
311,27
388,56
465,22
Rahmenbedingung: Keine Nachbesetzung freier bzw. freiwerdender Stellen und ohne Berücksichtigung Aufwuchs Weiterbeschäftigung Azubis
Achtung ! Erstellung Juli 2012
11
Anlage 3
zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Positionen
VZÄ
VZÄ per 31.12.2011
1.723,50
VZÄ Abbauvorgabe
175,20
VZÄ Zielzahl
30,96
unterjährige Einsparung per 01.11.2012
-61,84
geplanter Aufwuchs / Bedarfe
56,25
Aufwuchs per 01.11.2012 gesamt
25,37
Abbau VZÄ durch altersbedingte Fluktuation und aufgabenkritische Maßnahmen bis 2020:
Ausgleich Anpassung Maßnahme d) JFE über BA Gesamt
Anlage 1
1.548,30
unterjähriger Aufwuchs per 01.11.2012
aktualisierte VZÄ Abbauvorgabe zur Erreichung der Zielzahl per 01.11.2012:
Hinweis
200,57
rd. 201 VZÄ
-199,32
-1,45
-0,20
Aufwuchs VZÄ durch befristete Anschlussbeschäftigung ehemaliger Auszubildender (Azubis):
Abbau VZÄ durch vorzeitige altersbedingte Fluktuation mit 63 Jahren (Schätzwert):
Saldo Aufwuchs/Abbau VZÄ befristete Weiterbeschäftigung ehemalige Auszubildende
und Anpassung Maßnahme d) JFE:
VZÄ-Abbau bis 2020 gesamt:
11,00
-11,00
0,00
-211,77
12
Anlage 4
zur BA-Vorlage Nr. 0356/IV
Maßnahmen zur Untersetzung der Abbauvorgabe VZÄ
VZÄ
a)
Abbau von VZÄ-Bestand der bereits am 31.12.2011 nachbesetzten Stellen durch Beendigung der
Altersteilzeitphase (Altersteilzeit-Nachbesetzung = ATZ NB/Ende ATZ-Fzph)
26,67
b)
Abbau von VZÄ-Bestand im Ergebnis der Aufgaben- und Stellenkritik im Rahmen der
Workshops/Abfragen und Haushaltsberatungen
20,57
c)
Vergabe der Pflegeleistung der Sportflächen (ohne ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph)
25,00
c1)
10,00
c2)
d)
e)
Abbau von VZÄ-Bestand durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 mit der Folge keine
Nachbesetzung der Stellen (KW)
Abbau von VZÄ-Bestand mittels interner Umsetzung von Beschäftigten auf freie und vakante
Stellen Schulhausmeister/in
15,00
Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger (ohne ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph)
45,83
d1)
Abbau von VZÄ-Bestand durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 mit der Folge, keine
Nachbesetzung der Stellen (KW)
19,88
d2)
Abbau von VZÄ-Bestand durch Übergang von DK zu Freien Trägern
d3)
Abbau von VZÄ-Bestand mittels interner Umsetzung von Beschäftigten auf freie und vakante
Stellen Sozialarbeiter/in, Schulhausmeister/in, Hausmeister/in sowie Vermittlung auf freie und
vakante Stellen Erzieher/in Sen BildKultWiss Hortbereich und Kita-Eigenbetrieb
25,95
d4)
Ausgleich Doppelzählung ATZ 0,45 VZÄ
-0,45
0,00
Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün (ohne ATZ-NB/Ende ATZ-Fzph)
58,75
e1)
37,75
e2)
e3)
Abbau von VZÄ-Bestand durch altersbedingte Fluktuation bis 2020 mit der Folge, keine
Nachbesetzung der Stellen (KW)
Abbau von VZÄ-Bestand mittels interner Umsetzung von Beschäftigten auf freie und vakante
Stellen Schulhausmeister/in, Hausmeister/in
Abbau VZÄ durch vorzeitige altersbedingte Fluktuation (63 Jahre):
f)
Übertragung der Leistung Prüf- und Ermittlungsdienst von Soz an das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
g)
Keine Nachbesetzung von Stellen, bei denen DK Altersteilzeit gewährt wurde bis 2020
Untersetzung der VZÄ-Abbaubauvorgabe gesamt:
18,00
3,00
3,00
19,95
199,32
13