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Anlage - unvollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - unvollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
182 kB
Erstellt
16.10.15, 23:16
Aktualisiert
27.01.18, 10:24

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 05.02.13 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.02.2013 1. Gegenstand der Vorlage: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XXI-32d-1 für die Grundstücke Gartenstraße 1 und 4, die Flurstücke 331, 342 und 347, die Gartenstraße, die Köpenicker Straße sowie einen Abschnitt der Köpenicker Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 05.02.13 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0365/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung Stapl BPL 6 25.01.13 5221 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 0365/IV A. Gegenstand der Vorlage: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXI-32d-1 für die Grundstücke Gartenstraße 1 und 4, die Flurstücke 331, 342 und 347, die Gartenstraße, die Köpenicker Straße sowie einen Abschnitt der Köpenicker Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Gräff C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1. der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 1) zuzustimmen. 2. Die Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung wird mit den weiteren Verfahrensschritten beauftragt. C.2 Weiterleitung an die BVV: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB, §§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlagen Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr. 0365/IV D. Begründung: 1. Verfahrenszusammenfassung Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 0144/IV vom 17. April 2012 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens XXI-32d-1 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 20 vom 18.05.2012, Seite 768. Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. 2. Inhalt der Planung Der Bebauungsplan XXI-32d-1 ändert den festgesetzten Bebauungsplan XXI-32d in einem derzeit als öffentlicher Parkplatz festgesetzten Teilbereich. Unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen soll für das Gesamtgebiet weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Die derzeit als öffentlicher Parkplatz festgesetzte landeseigene Fläche an der Gartenstraße befindet sich im Finanzvermögen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf. Im Zuge der derzeit stattfindenden Vermarktung der landeseigenen Flächenpotentiale im Gebiet der ehemaligen Entwicklungsmaßnahme zum Zweck der Wohnbebauung besteht nunmehr auch für die Fläche Gartenstraße die Absicht der wirtschaftlichen Verwertung als Wohnbaufläche. Mit dem Verfahren XXI-32d-1 sollen Flächen für die Arrondierung des Wohngebietes entlang der Lauinger Straße gesichert werden. Der öffentliche Grünzug zwischen dem Wohngebiet Habichtshorst und dem Biesdorfer Zentrum soll im Plangebiet fortgesetzt werden. Ebenso sind öffentliche Verkehrsflächen sowie die bestehende öffentliche Durchwegung zwischen Lauinger Straße und U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz planungsrechtlich zu sichern. Das Planerfordernis für die Sicherung des derzeit festgesetzten öffentlichen Parkplatzes besteht nicht mehr. Der entsprechende Bedarf wird über den bestehenden öffentlichen Parkplatz Apollofalterallee/Köpenicker Straße abgedeckt. Dieser wurde im Zuge der Entwicklungsmaßnahme als temporäre Lösung errichtet, soll nunmehr aber dauerhaft an diesem Standort gesichert werden (Bebauungsplanverfahren XXI-32d-2). 3. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 16.07.2012 bis einschließlich 17.08.2012 durchgeführt. Mit Veröffentlichung in der „Berliner Zeitung“ vom 13.07.2012 wurden die Bürger/-innen aufgefordert, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen. Während der Auslegung fanden 163 Zugriffe über das Internet statt. Drei Bürger/-innen informierten sich persönlich. Es ging eine schriftliche Äußerung von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) ein. Darin werden unter anderem folgende Anregungen gegeben: Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft, auch wenn das Verfahren nach § 13a BauGB ohne Eingriffsbewertung durchgeführt wird, sollen dargestellt werden. Insbesondere die Wertigkeit der Brachfläche wird als hoch eingeschätzt. Diese Anregung wird berücksichtigt. Eine entsprechende Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Bewertung der Fläche wurde durch das Natur- und Umweltamt erstellt. Nach beabsichtigter abschließender Prüfung der Situation im Sommer 2013 werden ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz ansässiger Arten geprüft. Im Gegensatz zum derzeit festgesetzten Bebauungsplan XXI-32d, der hier einen öffentlichen Parkplatz mit hohem Versieglungsgrad ausweist, werden durch die aktuell geplante Wohnbebauung, die sich in ihrem Charakter an der bestehenden Bebauung des Umfeldes orientiert, keine Eingriffe in Natur und Landschaft erzeugt. Bereits im Zuge des derzeit geltenden festgesetzten Bebauungsplanes XXI-32d wurden die Umweltbelange, einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, geprüft und berücksichtigt. Die aktuelle Planung ist aufgrund der Arrondierung bestehender Wohngebiete eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Auf die Erstellung eines Umweltberichts kann somit verzichtet werden. Weiterhin fordert die BLN die Umsetzung aller für das Plangebiet relevanten Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms. Der Auffassung der BLN wird nicht gefolgt. Die im Lapro dargestellten Maßnahmen sollen jeweils die Entwicklung eines bestimmten Gebietscharakters unterstützen. Eine vollständige Umsetzung aller Maßnahmen in einem Bebauungsplan ist, auch in Abhängigkeit von der Größe eines Plangebietes, nicht möglich. Verschiedene Festsetzungen wie die Fortführung des Grünzuges, die Begrünung der Grundstücke und Verwendung luft- und wasserdurchlässiger Beläge unterstützen jedoch die Funktion des Gebietes als Obstbaumsiedlungsgebiet und Frischluftentstehungsgebiet. Die Darstellung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen sind als Anlage 2 beigefügt. 4. Fazit / weiterer Verfahrensablauf Die Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 (7) BauGB fließt in die weitere Entwurfserarbeitung des Bebauungsplanes zur Vorbereitung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ein. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan XXI-32d-1 . Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 0365/IV Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren XXI-32d-1 (Umwandlung P-&-R-Platz in WA) Stellungnahme Abwägungsergebnis Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. 15.08.2012 Die geplanten Festsetzungen –allgemeines Wohngebiet, öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünfläche- sind aus dem FNP entwickelbar, Grün aber auch. Kenntnisnahme. Die Entwicklung einer Grünfläche aus einer gemischten Baufläche des FNP ist grundsätzlich möglich. Der im FNP ausgewiesene überörtliche Grünzug zwischen dem Wohngebiet Habichtshorst, dem Biesdorfer Zentrum und dem Biesdorfer Baggersee wurde im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Biesdorf-Süd geplant und weitestgehend hergestellt. In der vorliegenden Planung soll dieser Grünzug durch die Ausweisung einer öffentlichen Parkanlage für das letzte Teilstück entlang der Lauinger Straße komplettiert werden. Für die Ausweisung weiterer Grünflächen gibt es im Plangebiet keine städtebauliche Notwendigkeit. Gleichzeitig wird dem Belang zur Entwicklung von Wohnbauflächen Rechnung getragen. Laut Begründung zum Bebauungsplan ist die Fläche mit Ruderalvegetation und Pioniergehölzen bewachsen. Nur ein kleiner Teil im Süden des Geltungsbereiches grenzt an kleinteilige I-bis II-geschossige Wohnbebauung. Aus diesem Grunde ist dieser Geltungsbereich nicht nach § 34 BauGB, sondern nach § 35 BauGB zu bewerten, d.h., es ist ein Umweltbericht zu erstellen. Da das Bebauungsplanverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, gibt es planungsrechtlich keine Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Umweltbelange sind aber trotzdem im Rahmen der Abwägung zu überprüfen. Dem Bezirk steht es trotzdem frei, Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Keine Berücksichtigung. Die Fläche unterliegt derzeit weder dem § 34 BauGB, noch dem § 35 BauGB, sondern dem § 30 BauGB –Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines festgesetzten Bebauungsplanes. Die Prüfung und Berücksichtigung der Umweltbelange, einschließlich EingriffsAusgleichsbilanzierung, erfolgte bereits im Zuge der Festsetzung dieses Bebauungsplanes XXI-32d. Mit dem aktuellen Bebauungsplanverfahren wird in einem Teilbereich eine Planänderung vorgenommen. Im Gegensatz zum derzeit festgesetzten Bebauungsplan XXI-32d, der hier einen öffentlichen Parkplatz mit hohem Versieglungsgrad ausweist, werden durch die aktuell geplante Wohnbebauung, die sich in ihrem Charakter an der bestehenden Bebauung des Umfeldes orientiert, keine Eingriffe in Natur und Landschaft erzeugt. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu den südlich und östlich angrenzenden, vorrangig im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme entstandenen, kleinteiligen Wohngebiete Lindenstraße und Lauinger Straße. Die geplante ergänzende Wohnbebauung einschließlich der Fortführung des bestehenden Grünzuges ist eine klassische Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im Sinne der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile und unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen und ökologischen Strukturen. Auf die Erstellung eines 1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan XXI-32d-1 Umweltberichts kann somit verzichtet werden. Jedoch soll im weiteren Verfahren eine Bewertung der Fläche bezüglich eventueller Vorkommen geschützter Arten erfolgen und entsprechend in die Abwägung eingestellt werden (siehe unten). Die Wertigkeit der Brachfläche wird als relativ hoch eingeschätzt. Zumindest Teile bilden einen wertvollen Trockenrasen. Es gibt Vorkommen der Sandstrohblume. Das Vorkommen weiterer streng und besonders geschützter Tiere und Pflanzen ist wahrscheinlich. Dies muss gutachterlich in die Begründung aufgenommen werden. Berücksichtigung. Aufgrund der Stellungnahme der BLN erfolgte am 09.11.2012 nochmals eine Begehung der Flächen des Geltungsbereiches durch das Natur- und Umweltamt. Da die Fläche aber im zweiten Quartal des Jahres 2012 durch das Fachamt bereits mehrfach aufgesucht wurde, wird eingeschätzt, dass der Zustand der WA-Fläche dem Charakter „sonstige Spontanvegetation“ entspricht. Neben Landreitgras sind vor allem Kanadische Goldrute, gemeiner Beifuß sowie zahlreiche andere Arten, die für ruderale Flächen typisch sind, anzutreffen. Der Gehölzanteil liegt bei ca. 30 % und ist damit für diesen Biotoptyp recht hoch. Der überwiegend vorhandene Jungaufwuchs von Birken, Robinien sowie Sanddorn lässt erkennen, dass der Deckungsgrad an Gehölzen sich schon in relativ kurzer Zeit zu Gunsten der Gehölze ändern wird. Verblühte Samenstände der Sandstrohblume, die um diese Jahreszeit noch gut zu erkennen sind, konnten bei der Begehung nicht festgestellt werden. Die typischen faunistischen Arten, die auf dem Areal zu erwarten sind, entsprechen dem, was auf anderen Rohbodenstandorten und Ruderalflächen zu erwarten ist. Eingeschränkt wird das Artenspektum durch die isolierte Lage der beplanten Flächen und die angrenzenden Verkehrsflächen, die für etliche Wirbeltierarten, insbesondere Vögel und Säugetiere, nur eingeschränkt von Bedeutung sind. Daher dürften Arten wie Steinschmätzer und Flußregenpfeifer auf dieser Fläche nicht als Brutvögel anzutreffen sein. Im Zusammenhang mit der östlich des Geltungsbereichs befindlichen Regenwasserversickerungsmulde und der sich darin bzw. darum befindenden organischen Ablagerungen ist ein Vorkommen der Ringelnatter im Planungsgebiet nicht auszuschließen. Für die wirbellose Fauna ist dieses Gebiet jedoch ohne größere Einschränkung nutzbar. Insbesondere Kurzflügelkäfer, Bodenwanzen, Laufkäfer und Heuschrecken dürften hier günstige Bedingungen vorfinden. Die Strukturen lassen ein Vorkommen der besonders geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke und weiterer Schreckenarten als potentiell vorkommende Art nicht ausschließen. Die Böschungsbereiche am Bahndamm gehören nicht mit zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes und wurden daher nicht weiter in Augenschein genommen Im Übergangsbereich zwischen zukünftiger Parkanlage und WA-Fläche befindet sich 2 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan XXI-32d-1 eine dichte mehrschichtige Gehölzfläche, die eine gewisse Wertigkeit für gebüschbrütende Vogelarten hat. Eingeschränkt wird diese Wertigkeit allerdings durch die starke Nutzung des benachbarten Weges, so dass nur störungsunempfindliche Arten dieses Angebot nutzen werden. Sonstige geschützte Arten (Flora und Fauna) konnten bei der Begehung am 09.11.2012 nicht festgestellt werden, was aber zumindest bei der Fauna auch an der ungeeigneten Jahreszeit für solche Feststellungen lag. Eine weitere Begehung wird daher im zweiten Quartal des nächsten Jahres erfolgen. Weitere Begehungen durch externe Fachgutachter werden durch das Fachamt für nicht erforderlich gehalten. Nach abschließender Prüfung der Situation im Sommer 2013 werden ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz ansässiger Arten geprüft. Die abschließenden Ergebnisse der Untersuchung der Brachfläche fließen in das Verfahren ein. Besonders wichtig ist der Gehölzstreifen am Bahndamm, der teils außerhalb des Plangebietes liegt. Innerhalb des Gebietes ist dieser Gehölzbestand innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung per Festsetzung zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Berücksichtigung. Der überwiegende Teil des Gehölzstreifens am Bahndamm liegt außerhalb des Plangebietes und ist Bestandteil planfestgestellter Bahnflächen. Im Plangebiet soll als vorrangiges Ziel für die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung die Wegeverbindung zwischen Lauinger Straße und U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz gesichert werden. Die dort vorhandenen Gehölze werden im Rahmen der Ausführungsplanung durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt berücksichtigt. Die Einteilung und Gestaltung der Verkehrsfläche ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Außerdem sollten innerhalb dieser Verkehrsfläche Fahrradabstellplätze vorgesehen werden, da die Radständer am Bahnhof überausgelastet sind. Berücksichtigung. Die Einteilung der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Das Problem ist jedoch bekannt. In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Tiefbauamt wurde bereits über neue Radweganschlüsse und Fahrradabstellmöglichkeiten beraten. Diese sollen aus einem entsprechenden Programm der Senatsverwaltung finanziert werden. Die erforderlichen Flächen werden im Bebauungsplan gesichert. 3 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Noch Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN): Die behördeninternen Entwicklungsziele des LaPro bleiben in der Planung nahezu unberücksichtigt: - Erhalt wertvoller Biotope, - Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen, - Steigerung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum, - Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung, - Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen, - Anlage zusammenhängender Grünflächen, - Straßenbäume für siedlungsinterne Straßen und unbefestigte Straßenrandstreifen, - Pro 4 Stellplätze ist ein großkroniger gebietsheimischer Laubbaum zu pflanzen, - Obstbaumsiedlungsbereich: Festsetzung eine Obstbaumes je 200 m² Grundstücksfläche, - Erhöhung der naturhaushaltwirksamen Fläche durch Dach- und Fassadenbegrünung, - Konsequenter Erhalt von bedeutenden Einzelbiotopen mit großzügigen Pufferflächen und Einbindung in ein differenziertes örtliches Biotobverbundsystem, - Erhalt von gebietstypischen Vegetationsbeständen, artenschutzrelevanten Strukturelementen, - Begrenzung der Versiegelung bei Siedlungsverdichtung. Um die in der Begründung beschriebenen evtl. notwendigen Lärmschutzmaßnahmen durch die unmittelbar an der U-Bahntrasse geplante Wohnnutzung zu vermeiden und den Biotopverbund entlang der Bahntrasse sowie das Landschaftsbild zu fördern, muss dort nicht ein 8 Meter breiter Gehund Radweg, sondern ein mindestens 15 Meter breiter naturnaher Grünstreifen mit integriertem Geh- und Radweg geplant werden. Eine unnötige Unterbrechung für Wohnnutzung -wie geplant- zwischen der öffentlichen Parkanlage und diesem Grünstreifen entlang der Bahn wäre somit hinfällig. Der im Bestand vorhandene Gehölzstreifen am Bahndamm ist etwa 15 Meter breit und ist per Festsetzung zu erhalten. 4 Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan XXI-32d-1 Teilweise Berücksichtigung. Die Auffassung der BLN ist zu relativieren. Die im Lapro dargestellten Maßnahmen sollen jeweils die Entwicklung eines bestimmten Gebietscharakters unterstützen. Eine vollständige Umsetzung aller Maßnahmen in einem Bebauungsplan ist, auch in Abhängigkeit von der Größe eines Plangebietes, nicht möglich. Ausgewählte Maßnahmen unterliegen zudem der Abwägung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Die Aufnahme von Festsetzungen zu Baumpflanzungen auf den privaten Grundstücken einschließlich der Gliederung von Stellplätzen, sowie zur versickerungsfähigen Gestaltung der Wege und Zufahrten wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft. Damit kann gleichzeitig der Charakter des Obstbaumsiedlungsbereiches gestärkt werden. Die geplante Festsetzung eines kleinteilig bebauten Wohngebietes mit hohem Durchgrünungsgrad sowie die Fortführung des Grünzuges sind geeignet, die Funktion des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet weitgehend zu erhalten. Die Begrünung der Straßen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, wird jedoch in die Straßenplanung mit aufgenommen. Im Bebauungsplan wird auf diese Festsetzung aufgrund der unerwünschten Selbstbindung für das Land Berlin verzichtet. Auf die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung wird verzichtet, da dies eine zu starke Einschränkung der persönlichen Gestaltungsfreiheit darstellt. Andere ökologisch wirksame Maßnahmen wie beispielsweise die Nutzung der Dachflächen für Sonnenkollektoren könnten damit ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan steht jedoch nicht im Widerspruch zu allen diesen Maßnahmen. Keine Berücksichtigung. Öffentliche Grünflächen im dargestellten Umfang sind nicht das Ziel der bezirklichen Planung, die hier für einen Großteil der Flächen die Arrondierung des bestehenden kleinteiligen grüngeprägten Wohngebietes vorsieht. Jedoch besteht das öffentliche Interesse im Gebiet Lindenstraße neben der Schaffung von Wohnbauland für viele Familien, einschließlich der erforderlichen Infrastruktur wie Erschließung, öffentliche Durchwegung zum U-Bahnhof, auch in der Fortführung des öffentlichen Grünzuges entlang der Lauinger Straße. Dieser wird in einer Breite von 25 m gesichert. Die so geschaffene naturnahe Grünfläche steht in angemessenem Verhältnis zur geplanten Bebauung. Die Gehölze im Bereich des Bahndammes liegen größtenteils außerhalb des Plangebietes. Der geplante Geh- und Radweg wird nicht in der dargestellten Breite Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan XXI-32d-1 von 8 m vollständig versiegelt, sondern im Rahmen der Ausführungsplanung durch das zuständige Fachamt auf den Gehölzbestand Bezug genommen. Bezüglich des Lärmschutzes bieten Grünstrukturen keine wirksame Lärmabschirmung. Geeignete Lärmschutzmaßnahmen, wie die Verortung der überbaubaren Flächen in ausreichendem Abstand zur Lärmquelle werden im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft. Noch Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN): Die Fläche entlang der Bahntrasse ist zudem für mindestens zwei Zielarten Teil der potenziellen Verbindungsstrukturen des Berliner Biotopverbunds. Kenntnisnahme. Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerks Wuhlheide/Kaulsdorf. Im Plan ist dies bisher nicht vermerkt. Die dezentrale Regenwasserversickerung auf den Grundstücken ist durch Festsetzung zu sichern. Berücksichtigung. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. Die Einhaltung der Verbotstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans gewährleistet. Bezüglich der Regenwasserversickerung ist aufgrund der geplanten kleinteiligen Bebauung und des hohen Anteils unversiegelter Flächen, in Übereinstimmung mit dem Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, eine dezentrale Versickerung auf den Grundstücken möglich. Die im Plangebiet vorzufindenden Bodenarten schränken diese Möglichkeit nicht ein. Das Berliner Wassergesetz (§ 36a) schreibt grundsätzlich eine Niederschlagswasserversickerung vor. Es besteht somit kein städtebauliches Erfordernis zur Festsetzung der Niederschlagsentwässerung im Bebauungsplan. Mit den o.g. Einschränkungen wird die Nutzung eines Teils des Gebietes für Kenntnisnahme. Wohnen befürwortet, sofern die Häuser innerhalb der dargestellten Baugrenze nur I-oder II-geschossig gebaut werden können. 5