Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - unvollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
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182 kB
Erstellt
16.10.15, 23:16
Aktualisiert
27.01.18, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Berlin, den 05.02.13
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.02.2013
1. Gegenstand der Vorlage:
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
im Bebauungsplanverfahren XXI-32d-1 für die Grundstücke Gartenstraße 1 und 4,
die Flurstücke 331, 342 und 347, die Gartenstraße, die Köpenicker Straße sowie
einen Abschnitt der Köpenicker Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil
Biesdorf
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 05.02.13 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 0365/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stapl BPL 6
25.01.13
5221
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung Nr. 0365/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im
Bebauungsplanverfahren
XXI-32d-1
für
die
Grundstücke Gartenstraße 1 und 4, die Flurstücke
331, 342 und 347, die Gartenstraße, die Köpenicker
Straße sowie einen Abschnitt der Köpenicker Straße
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf
B. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Herr Gräff
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt:
1. der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zuzustimmen.
2. Die Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung
wird mit den weiteren Verfahrensschritten
beauftragt.
C.2 Weiterleitung an die BVV:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage
der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
siehe Anlage
E. Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB,
§§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen
keine
H. Behindertenrelevante Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante Auswirkungen:
keine
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlagen
Anlage 1
zur BA-Vorlage
Nr. 0365/IV
D. Begründung:
1. Verfahrenszusammenfassung
Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 0144/IV vom 17. April 2012 wurde die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens XXI-32d-1 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des
Einleitungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 20 vom 18.05.2012, Seite 768.
Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Umweltprüfung durchgeführt.
2. Inhalt der Planung
Der Bebauungsplan XXI-32d-1 ändert den festgesetzten Bebauungsplan XXI-32d in einem
derzeit als öffentlicher Parkplatz festgesetzten Teilbereich. Unter Berücksichtigung
veränderter Rahmenbedingungen soll für das Gesamtgebiet weiterhin eine geordnete
städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
Die derzeit als öffentlicher Parkplatz festgesetzte landeseigene Fläche an der Gartenstraße
befindet sich im Finanzvermögen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf. Im Zuge der
derzeit stattfindenden Vermarktung der landeseigenen Flächenpotentiale im Gebiet der
ehemaligen Entwicklungsmaßnahme zum Zweck der Wohnbebauung besteht nunmehr auch
für die Fläche Gartenstraße die Absicht der wirtschaftlichen Verwertung als Wohnbaufläche.
Mit dem Verfahren XXI-32d-1 sollen Flächen für die Arrondierung des Wohngebietes entlang
der Lauinger Straße gesichert werden. Der öffentliche Grünzug zwischen dem Wohngebiet
Habichtshorst und dem Biesdorfer Zentrum soll im Plangebiet fortgesetzt werden. Ebenso
sind öffentliche Verkehrsflächen sowie die bestehende öffentliche Durchwegung zwischen
Lauinger Straße und U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz planungsrechtlich zu sichern.
Das Planerfordernis für die Sicherung des derzeit festgesetzten öffentlichen Parkplatzes
besteht nicht mehr. Der entsprechende Bedarf wird über den bestehenden öffentlichen
Parkplatz Apollofalterallee/Köpenicker Straße abgedeckt. Dieser wurde im Zuge der
Entwicklungsmaßnahme als temporäre Lösung errichtet, soll nunmehr aber dauerhaft an
diesem Standort gesichert werden (Bebauungsplanverfahren XXI-32d-2).
3. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom
16.07.2012 bis einschließlich 17.08.2012 durchgeführt. Mit Veröffentlichung in der „Berliner
Zeitung“ vom 13.07.2012 wurden die Bürger/-innen aufgefordert, Anregungen während der
Auslegungsfrist vorzubringen.
Während der Auslegung fanden 163 Zugriffe über das Internet statt. Drei Bürger/-innen
informierten sich persönlich.
Es ging eine schriftliche Äußerung von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft
Naturschutz (BLN) ein. Darin werden unter anderem folgende Anregungen gegeben:
Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft, auch wenn das Verfahren nach
§ 13a BauGB ohne Eingriffsbewertung durchgeführt wird, sollen dargestellt werden.
Insbesondere die Wertigkeit der Brachfläche wird als hoch eingeschätzt.
Diese Anregung wird berücksichtigt. Eine entsprechende Stellungnahme zur
artenschutzrechtlichen Bewertung der Fläche wurde durch das Natur- und Umweltamt
erstellt. Nach beabsichtigter abschließender Prüfung der Situation im Sommer 2013 werden
ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz ansässiger Arten geprüft. Im Gegensatz zum
derzeit festgesetzten Bebauungsplan XXI-32d, der hier einen öffentlichen Parkplatz mit
hohem Versieglungsgrad ausweist, werden durch die aktuell geplante Wohnbebauung, die
sich in ihrem Charakter an der bestehenden Bebauung des Umfeldes orientiert, keine
Eingriffe in Natur und Landschaft erzeugt. Bereits im Zuge des derzeit geltenden
festgesetzten Bebauungsplanes XXI-32d wurden die Umweltbelange, einschließlich
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, geprüft und berücksichtigt. Die aktuelle Planung ist
aufgrund der Arrondierung bestehender Wohngebiete eine Maßnahme der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB. Auf die Erstellung eines Umweltberichts kann somit verzichtet werden.
Weiterhin fordert die BLN die Umsetzung aller für das Plangebiet relevanten
Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms.
Der Auffassung der BLN wird nicht gefolgt. Die im Lapro dargestellten Maßnahmen sollen
jeweils die Entwicklung eines bestimmten Gebietscharakters unterstützen. Eine vollständige
Umsetzung aller Maßnahmen in einem Bebauungsplan ist, auch in Abhängigkeit von der
Größe eines Plangebietes, nicht möglich. Verschiedene Festsetzungen wie die Fortführung
des Grünzuges, die Begrünung der Grundstücke und Verwendung luft- und
wasserdurchlässiger Beläge unterstützen jedoch die Funktion des Gebietes als
Obstbaumsiedlungsgebiet und Frischluftentstehungsgebiet.
Die Darstellung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen sind als Anlage 2 beigefügt.
4. Fazit / weiterer Verfahrensablauf
Die Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander
entsprechend § 1 (7) BauGB fließt in die weitere Entwurfserarbeitung des Bebauungsplanes
zur Vorbereitung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ein.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan XXI-32d-1
.
Anlage 2
zur Beschlussvorlage
Nr. 0365/IV
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
im Bebauungsplanverfahren XXI-32d-1 (Umwandlung P-&-R-Platz in WA)
Stellungnahme
Abwägungsergebnis
Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. 15.08.2012
Die geplanten Festsetzungen –allgemeines Wohngebiet, öffentliche
Verkehrsflächen, öffentliche Grünfläche- sind aus dem FNP entwickelbar, Grün
aber auch.
Kenntnisnahme.
Die Entwicklung einer Grünfläche aus einer gemischten Baufläche des FNP ist
grundsätzlich möglich. Der im FNP ausgewiesene überörtliche Grünzug zwischen dem
Wohngebiet Habichtshorst, dem Biesdorfer Zentrum und dem Biesdorfer Baggersee
wurde im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Biesdorf-Süd geplant und
weitestgehend hergestellt. In der vorliegenden Planung soll dieser Grünzug durch die
Ausweisung einer öffentlichen Parkanlage für das letzte Teilstück entlang der Lauinger
Straße komplettiert werden. Für die Ausweisung weiterer Grünflächen gibt es im
Plangebiet keine städtebauliche Notwendigkeit. Gleichzeitig wird dem Belang zur
Entwicklung von Wohnbauflächen Rechnung getragen.
Laut Begründung zum Bebauungsplan ist die Fläche mit Ruderalvegetation und
Pioniergehölzen bewachsen. Nur ein kleiner Teil im Süden des Geltungsbereiches
grenzt an kleinteilige I-bis II-geschossige Wohnbebauung. Aus diesem Grunde ist
dieser Geltungsbereich nicht nach § 34 BauGB, sondern nach § 35 BauGB zu
bewerten, d.h., es ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Da das Bebauungsplanverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a
BauGB durchgeführt wird, gibt es planungsrechtlich keine Eingriffe in Natur und
Landschaft. Die Umweltbelange sind aber trotzdem im Rahmen der Abwägung zu
überprüfen. Dem Bezirk steht es trotzdem frei, Ausgleichsmaßnahmen
festzusetzen.
Keine Berücksichtigung.
Die Fläche unterliegt derzeit weder dem § 34 BauGB, noch dem § 35 BauGB, sondern
dem § 30 BauGB –Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines festgesetzten
Bebauungsplanes.
Die Prüfung und Berücksichtigung der Umweltbelange, einschließlich EingriffsAusgleichsbilanzierung, erfolgte bereits im Zuge der Festsetzung dieses
Bebauungsplanes XXI-32d. Mit dem aktuellen Bebauungsplanverfahren wird in einem
Teilbereich eine Planänderung vorgenommen. Im Gegensatz zum derzeit
festgesetzten Bebauungsplan XXI-32d, der hier einen öffentlichen Parkplatz mit
hohem Versieglungsgrad ausweist, werden durch die aktuell geplante Wohnbebauung,
die sich in ihrem Charakter an der bestehenden Bebauung des Umfeldes orientiert,
keine Eingriffe in Natur und Landschaft erzeugt.
Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu den südlich und östlich
angrenzenden, vorrangig im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme entstandenen,
kleinteiligen Wohngebiete Lindenstraße und Lauinger Straße. Die geplante
ergänzende Wohnbebauung einschließlich der Fortführung des bestehenden
Grünzuges ist eine klassische Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
im Sinne der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile und unter Berücksichtigung der
vorhandenen baulichen und ökologischen Strukturen. Auf die Erstellung eines
1
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan XXI-32d-1
Umweltberichts kann somit verzichtet werden. Jedoch soll im weiteren Verfahren eine
Bewertung der Fläche bezüglich eventueller Vorkommen geschützter Arten erfolgen
und entsprechend in die Abwägung eingestellt werden (siehe unten).
Die Wertigkeit der Brachfläche wird als relativ hoch eingeschätzt. Zumindest Teile
bilden einen wertvollen Trockenrasen. Es gibt Vorkommen der Sandstrohblume.
Das Vorkommen weiterer streng und besonders geschützter Tiere und Pflanzen
ist wahrscheinlich. Dies muss gutachterlich in die Begründung aufgenommen
werden.
Berücksichtigung.
Aufgrund der Stellungnahme der BLN erfolgte am 09.11.2012 nochmals eine
Begehung der Flächen des Geltungsbereiches durch das Natur- und Umweltamt.
Da die Fläche aber im zweiten Quartal des Jahres 2012 durch das Fachamt bereits
mehrfach aufgesucht wurde, wird eingeschätzt, dass der Zustand der WA-Fläche dem
Charakter „sonstige Spontanvegetation“ entspricht. Neben Landreitgras sind vor allem
Kanadische Goldrute, gemeiner Beifuß sowie zahlreiche andere Arten, die für ruderale
Flächen typisch sind, anzutreffen. Der Gehölzanteil liegt bei ca. 30 % und ist damit für
diesen Biotoptyp recht hoch.
Der überwiegend vorhandene Jungaufwuchs von Birken, Robinien sowie Sanddorn
lässt erkennen, dass der Deckungsgrad an Gehölzen sich schon in relativ kurzer Zeit
zu Gunsten der Gehölze ändern wird. Verblühte Samenstände der Sandstrohblume,
die um diese Jahreszeit noch gut zu erkennen sind, konnten bei der Begehung nicht
festgestellt werden.
Die typischen faunistischen Arten, die auf dem Areal zu erwarten sind, entsprechen
dem, was auf anderen Rohbodenstandorten und Ruderalflächen zu erwarten ist.
Eingeschränkt wird das Artenspektum durch die isolierte Lage der beplanten Flächen
und die angrenzenden Verkehrsflächen, die für etliche Wirbeltierarten, insbesondere
Vögel und Säugetiere, nur eingeschränkt von Bedeutung sind. Daher dürften Arten wie
Steinschmätzer und Flußregenpfeifer auf dieser Fläche nicht als Brutvögel anzutreffen
sein.
Im Zusammenhang mit der östlich des Geltungsbereichs befindlichen
Regenwasserversickerungsmulde und der sich darin bzw. darum befindenden
organischen Ablagerungen ist ein Vorkommen der Ringelnatter im Planungsgebiet
nicht auszuschließen.
Für die wirbellose Fauna ist dieses Gebiet jedoch ohne größere Einschränkung
nutzbar. Insbesondere Kurzflügelkäfer, Bodenwanzen, Laufkäfer und Heuschrecken
dürften hier günstige Bedingungen vorfinden. Die Strukturen lassen ein Vorkommen
der besonders geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke und weiterer
Schreckenarten als potentiell vorkommende Art nicht ausschließen.
Die Böschungsbereiche am Bahndamm gehören nicht mit zum Geltungsbereich des
Bebauungsplanes und wurden daher nicht weiter in Augenschein genommen
Im Übergangsbereich zwischen zukünftiger Parkanlage und WA-Fläche befindet sich
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan XXI-32d-1
eine dichte mehrschichtige Gehölzfläche, die eine gewisse Wertigkeit für
gebüschbrütende Vogelarten hat. Eingeschränkt wird diese Wertigkeit allerdings durch
die starke Nutzung des benachbarten Weges, so dass nur störungsunempfindliche
Arten dieses Angebot nutzen werden.
Sonstige geschützte Arten (Flora und Fauna) konnten bei der Begehung am
09.11.2012 nicht festgestellt werden, was aber zumindest bei der Fauna
auch an der ungeeigneten Jahreszeit für solche Feststellungen lag.
Eine weitere Begehung wird daher im zweiten Quartal des nächsten Jahres erfolgen.
Weitere Begehungen durch externe Fachgutachter werden durch das Fachamt für
nicht erforderlich gehalten.
Nach abschließender Prüfung der Situation im Sommer 2013 werden ggf. erforderliche
Maßnahmen zum Schutz ansässiger Arten geprüft. Die abschließenden Ergebnisse
der Untersuchung der Brachfläche fließen in das Verfahren ein.
Besonders wichtig ist der Gehölzstreifen am Bahndamm, der teils außerhalb des
Plangebietes liegt. Innerhalb des Gebietes ist dieser Gehölzbestand innerhalb der
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung per Festsetzung zu erhalten bzw.
wieder herzustellen.
Berücksichtigung.
Der überwiegende Teil des Gehölzstreifens am Bahndamm liegt außerhalb des
Plangebietes und ist Bestandteil planfestgestellter Bahnflächen.
Im Plangebiet soll als vorrangiges Ziel für die Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung die Wegeverbindung zwischen Lauinger Straße und U-Bahnhof
Elsterwerdaer Platz gesichert werden. Die dort vorhandenen Gehölze werden im
Rahmen der Ausführungsplanung durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
berücksichtigt. Die Einteilung und Gestaltung der Verkehrsfläche ist jedoch nicht
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Außerdem sollten innerhalb dieser Verkehrsfläche Fahrradabstellplätze
vorgesehen werden, da die Radständer am Bahnhof überausgelastet sind.
Berücksichtigung.
Die Einteilung der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Das Problem ist jedoch bekannt. In einem gemeinsamen Ortstermin mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Tiefbauamt wurde
bereits über neue Radweganschlüsse und Fahrradabstellmöglichkeiten beraten. Diese
sollen aus einem entsprechenden Programm der Senatsverwaltung finanziert werden.
Die erforderlichen Flächen werden im Bebauungsplan gesichert.
3
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Noch Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN):
Die behördeninternen Entwicklungsziele des LaPro bleiben in der Planung nahezu
unberücksichtigt:
- Erhalt wertvoller Biotope,
- Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen,
- Steigerung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum,
- Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung,
- Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen,
- Anlage zusammenhängender Grünflächen,
- Straßenbäume für siedlungsinterne Straßen und unbefestigte
Straßenrandstreifen,
- Pro 4 Stellplätze ist ein großkroniger gebietsheimischer Laubbaum zu
pflanzen,
- Obstbaumsiedlungsbereich: Festsetzung eine Obstbaumes je 200 m²
Grundstücksfläche,
- Erhöhung der naturhaushaltwirksamen Fläche durch Dach- und
Fassadenbegrünung,
- Konsequenter Erhalt von bedeutenden Einzelbiotopen mit großzügigen
Pufferflächen und Einbindung in ein differenziertes örtliches
Biotobverbundsystem,
- Erhalt von gebietstypischen Vegetationsbeständen, artenschutzrelevanten
Strukturelementen,
- Begrenzung der Versiegelung bei Siedlungsverdichtung.
Um die in der Begründung beschriebenen evtl. notwendigen
Lärmschutzmaßnahmen durch die unmittelbar an der U-Bahntrasse geplante
Wohnnutzung zu vermeiden und den Biotopverbund entlang der Bahntrasse
sowie das Landschaftsbild zu fördern, muss dort nicht ein 8 Meter breiter Gehund Radweg, sondern ein mindestens 15 Meter breiter naturnaher Grünstreifen
mit integriertem Geh- und Radweg geplant werden. Eine unnötige Unterbrechung
für Wohnnutzung -wie geplant- zwischen der öffentlichen Parkanlage und diesem
Grünstreifen entlang der Bahn wäre somit hinfällig. Der im Bestand vorhandene
Gehölzstreifen am Bahndamm ist etwa 15 Meter breit und ist per Festsetzung zu
erhalten.
4
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan XXI-32d-1
Teilweise Berücksichtigung.
Die Auffassung der BLN ist zu relativieren. Die im Lapro dargestellten Maßnahmen
sollen jeweils die Entwicklung eines bestimmten Gebietscharakters unterstützen. Eine
vollständige Umsetzung aller Maßnahmen in einem Bebauungsplan ist, auch in
Abhängigkeit von der Größe eines Plangebietes, nicht möglich. Ausgewählte
Maßnahmen unterliegen zudem der Abwägung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Aufnahme von Festsetzungen zu Baumpflanzungen auf den privaten
Grundstücken einschließlich der Gliederung von Stellplätzen, sowie zur
versickerungsfähigen Gestaltung der Wege und Zufahrten wird im weiteren
Bebauungsplanverfahren geprüft. Damit kann gleichzeitig der Charakter des
Obstbaumsiedlungsbereiches gestärkt werden.
Die geplante Festsetzung eines kleinteilig bebauten Wohngebietes mit hohem
Durchgrünungsgrad sowie die Fortführung des Grünzuges sind geeignet, die Funktion
des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet weitgehend zu erhalten.
Die Begrünung der Straßen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, wird jedoch in
die Straßenplanung mit aufgenommen. Im Bebauungsplan wird auf diese Festsetzung
aufgrund der unerwünschten Selbstbindung für das Land Berlin verzichtet.
Auf die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung wird verzichtet, da dies eine
zu starke Einschränkung der persönlichen Gestaltungsfreiheit darstellt. Andere
ökologisch wirksame Maßnahmen wie beispielsweise die Nutzung der Dachflächen für
Sonnenkollektoren könnten damit ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan steht
jedoch nicht im Widerspruch zu allen diesen Maßnahmen.
Keine Berücksichtigung.
Öffentliche Grünflächen im dargestellten Umfang sind nicht das Ziel der bezirklichen
Planung, die hier für einen Großteil der Flächen die Arrondierung des bestehenden
kleinteiligen grüngeprägten Wohngebietes vorsieht. Jedoch besteht das öffentliche
Interesse im Gebiet Lindenstraße neben der Schaffung von Wohnbauland für viele
Familien, einschließlich der erforderlichen Infrastruktur wie Erschließung, öffentliche
Durchwegung zum U-Bahnhof, auch in der Fortführung des öffentlichen Grünzuges
entlang der Lauinger Straße. Dieser wird in einer Breite von 25 m gesichert. Die so
geschaffene naturnahe Grünfläche steht in angemessenem Verhältnis zur geplanten
Bebauung.
Die Gehölze im Bereich des Bahndammes liegen größtenteils außerhalb des
Plangebietes. Der geplante Geh- und Radweg wird nicht in der dargestellten Breite
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan XXI-32d-1
von 8 m vollständig versiegelt, sondern im Rahmen der Ausführungsplanung durch
das zuständige Fachamt auf den Gehölzbestand Bezug genommen.
Bezüglich des Lärmschutzes bieten Grünstrukturen keine wirksame Lärmabschirmung.
Geeignete Lärmschutzmaßnahmen, wie die Verortung der überbaubaren Flächen in
ausreichendem Abstand zur Lärmquelle werden im weiteren Bebauungsplanverfahren
geprüft.
Noch Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN):
Die Fläche entlang der Bahntrasse ist zudem für mindestens zwei Zielarten Teil
der potenziellen Verbindungsstrukturen des Berliner Biotopverbunds.
Kenntnisnahme.
Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerks
Wuhlheide/Kaulsdorf. Im Plan ist dies bisher nicht vermerkt.
Die dezentrale Regenwasserversickerung auf den Grundstücken ist durch
Festsetzung zu sichern.
Berücksichtigung.
Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.
Die Einhaltung der Verbotstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung wird
durch die Festsetzungen des Bebauungsplans gewährleistet. Bezüglich der
Regenwasserversickerung ist aufgrund der geplanten kleinteiligen Bebauung und des
hohen Anteils unversiegelter Flächen, in Übereinstimmung mit dem
Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, eine dezentrale Versickerung auf den
Grundstücken möglich. Die im Plangebiet vorzufindenden Bodenarten schränken diese
Möglichkeit nicht ein. Das Berliner Wassergesetz (§ 36a) schreibt grundsätzlich eine
Niederschlagswasserversickerung vor. Es besteht somit kein städtebauliches
Erfordernis zur Festsetzung der Niederschlagsentwässerung im Bebauungsplan.
Mit den o.g. Einschränkungen wird die Nutzung eines Teils des Gebietes für
Kenntnisnahme.
Wohnen befürwortet, sofern die Häuser innerhalb der dargestellten Baugrenze nur
I-oder II-geschossig gebaut werden können.
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