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Anlage - vollständiger Zwischenbericht.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständiger Zwischenbericht.pdf
Größe
557 kB
Erstellt
16.10.15, 23:52
Aktualisiert
27.01.18, 10:36

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.05.2013 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.05.13 1. Gegenstand der Vorlage: KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ nutzen, zugleich Zwischenbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr. 0821/VII aus der 18. BVV vom 21.03.2013 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.13 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0465/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlagen 3 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin BehindB Herr Flender 30.04.2013 -2056 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0465/IV A. Gegenstand der Vorlage: KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ nutzen zugleich Zwischenbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr. 0821/VII aus der 18. BVV vom 21.03.2013 B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeister Stefan Komoß C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, den Inhalt der Anlage in den Rat der Bürgermeister einzubringen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen und Zugangsbarrieren zu ergreifen. Hierzu soll der Senat von Berlin aufgefordert werden, Kredite bei der KfW-Bank aufzunehmen und den Kommunen Haushaltsmittel zur Herstellung von Barrierefreiheit zur Verfügung zu stellen. E. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 GO BA; § 6 Abs. 1 GO RdB; § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, §§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, e und Abs. 3 BezVG; LGBG, Art. 9 UN-Behindertenrechtskonvention F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des LGBG keine Komoß Bezirksbürgermeister Anlagen 1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Der Bezirksbürgermeister Berlin, den 05.2013 Telefon: 90293 - 2001 eMail: buero.buergermeister@bamh.verwalt-berlin.de - Vorgang(Vorgangszeichen) - RdB-Vorlage-Nr.: Vorgang(RdB-VorlageNr) - Vorlage zur Beschlussfassung - Ich bitte, für die Sitzung des Rats der Bürgermeister am 23.05.2013 folgende Angelegenheit für die Tagesordnung vorzusehen: 1. Beratungsgegenstand: KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ nutzen 2. Berichterstatter(in): Bezirksbürgermeister Komoß 3. Beschlussentwurf: Der Rat der Bürgermeister beschließt, sich gegenüber dem Land Berlin für die Nutzung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“ zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahre 2020 im Sinne der 10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin, Punkt 2 „Barrierefreiheit“, einzusetzen. Hierzu fordert der RdB den Senat auf, für den Doppelhaushalt 2014/2015 ein Programm „Barrierefreie Stadt“ aufzulegen. 4. Begründung: Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Orte, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie allen Menschen zugänglich sind. Auch Menschen mit Behinderung sollen sie ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde Hilfe benutzen beziehungsweise betreten können. Das Programm „Barrierearme Stadt“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau eignet sich in hervorragender Weise zu einer beschleunigten Umsetzung des Artikels 9 der UNBehindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Hier kann nur das Land Berlin als Kommune im Direktbankgeschäft besonders günstig Geld aufnehmen, um den Berliner Bezirken kurz- und mittelfristig deutlich mehr Haushaltsmittel zur Herstellung von Barrierefreiheit zur Verfügung stellen zu können (siehe Anlage Präsentation der KfW-Bank). In den kommenden Jahren wird laut Demografiebericht des Landes Berlin mit einer stetig steigenden Zahl älterer und hochaltriger Menschen in Berlin zu rechnen sein. Behinderungen nehmen mit zunehmendem Alter zu. Die absolute Zahl von Menschen 1/2 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Der Bezirksbürgermeister Berlin, den 05.2013 Telefon: 90293 - 2001 eMail: buero.buergermeister@bamh.verwalt-berlin.de Akte(APL.-Schlüssel) - Vorgang(Vorgangszeichen) mit Mobilitätseinschränkungen ist in den letzten Jahren laut Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stetig gestiegen. Entwicklung der Zahlen (schwer)behinderter Menschen im Land Berlin von 2009 – 2011: Land Berlin Menschen mit Behinderung Menschen mit Schwerbehinderung 2009 179273 Kalenderjahr 2010 183878 2011 188222 393227 399645 405713 Schon jetzt ist in den bauenden Abteilungen der Bezirksämter absehbar, dass deutlich mehr Haushaltsmittel im Vergleich zum aktuellen und zu vorangegangenen Haushalten notwendig sind, um bis zum Jahre 2020 Berlin als behindertengerechte Stadt auszubauen. Auch der Difu-Bericht „Investitionsbedarf der Kommunen für eine altengerechte Infrastruktur“ stellt erhebliche Handlungsbedarfe bei kommunalen Gebäuden, Wohnungen, ÖPNV und Straßen fest und schätzt für die Gemeinden und Städte der Bundesrepublik Deutschland einen Investitionsbedarf von Insgesamt 53,31 Mrd. Euro bis zum Jahre 2030. .............................................. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage: Präsentation der KfW-Bank Barrierearme Stadt Die Eckpunkte des neuen KfW-Programms Dr. Kay Pöhler KfW Treffen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Berlin, 13. März 2013 Bank aus Verantwortung Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Wir fördern Deutschland Geschäftsbereich Mittelstandsbank Geschäftsbereich Privatkundenbank Geschäftsbereich Kommunalbank Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Förderung Wohnungsneubau und -sanierung sowie Bildung Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben und Globaldarlehen Auftragsgeschäfte des Bundes Wir sichern Internationalisierung Wir fördern Entwicklung Geschäftsbereich Export & Projektfinanzierung Geschäftsbereich Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Internationale Projekt- & Exportfinanzierung Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz KfW Kommunalfinanzierung 2013 Zwei Programmgruppen – Zusammengefasstes Angebot Kommunen Kommunale und Soziale Unternehmen IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen IKK – Kommunale Energieversorgung IKU – Kommunale Energieversorgung IKK – Barrierearme Stadt seit 01.09.2012 IKU – Barrierearme Stadt IKU – Energetische Stadtsanierung • • • • • Quartiersversorgung • Energieeffizient Sanieren Quartiersversorgung Energieeffizient Sanieren Stadtbeleuchtung Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager IKK – Kita-Ausbau Direktgeschäft IKU – Kita-Ausbau Bankdurchleitung Bundesprogramme IKK – Energetische Stadtsanierung seit 01.09.2012 Eigenprogramme IKK – Investitionskredit Kommunen Barrierearme Stadt Ausgangspunkt ƒ Demographischer Wandel erfordert Anpassung der kommunalen und sozialen Infrastruktur ƒ Ergänzung des Programms „Altersgerecht Umbauen“ ƒ Vorwegnahme der geplanten Anforderungen für barrierefreies Bauen öffentlicher Gebäude (DIN 18040-1) und im öffentlichen Verkehrsraum (DIN 18040-3) ƒ Investitionsbedarf vor allem bei Straßen, kommunalen Gebäuden, Wohnumfeld und Zugängen zum ÖPNV (Difu-Studie: 53 Mrd EUR bis 2030) Kommunen Kommunale Unternehmen und soziale Organisationen Barrierearme Stadt 10 Förderbereiche Wege zu kommunalen/sozialen Gebäuden Öffentlicher Raum (Fußgängerüberwege, städtische Leit- und Orientierungssysteme, Öffentliche WCs) Gebäudezugang und Servicesysteme Verkehrsanlagen (Haltestellen, Erschließung von U-/S-Bahnstationen) Sportstätten (Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder) Vertikale Erschließung Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung, Kommunikation (Aufzugsanlagen, Umbau von Treppen, Rampen) Raumgeometrie (Verbreiterung von Fluren, Anpassung von Türen, Orientierungshilfen) Sanitärräume Bodenbeläge in Innenräumen Aus KfW-Mitteln verbilligt Schlankes Antragsprocedere: Keine Bestätigung zum Antrag ! Barrierearme Stadt Programmeckpunkte Antragsteller IKK – Barrierearme Stadt (direkt): IKU – Barrierearme Stadt (bankdurchgeleitet): ƒ Kommunale Gebietskörperschaften ƒ Mehrheitlich kommunale Unternehmen ƒ Eigenbetriebe ƒ Soziale / gemeinnützige Organisationen (inkl. Kirchen) ƒ Gemeindeverbände ƒ Alle Unternehmen im Rahmen von ÖPP Was wird finanziert? Investitionen in Barriere reduzierenden Umbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur (10 Förderbereiche; Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen) Finanzierungsanteil Höchstbetrag 100 % der förderfähigen Kosten keiner Laufzeit / Zinsbindung Konditionen 50 Mio EUR 10 / 2 / 10 und 20 / 3 / 10 ab 1,00 % eff. (RGZS) taggenau (aktuell ab 0,17 % eff.*) KfW-verbilligt Beihilferelevanz VWN irrelevant De minimis 24 Monate nach Auszahlung * per 04.03.2013 Barrierearme Stadt Beispiele ƒ Stadt A in NRW; 90.000 Einwohner ƒ Anbau eines behindertengerechten Aufzugs an einer örtlichen Schule ƒ Investitionsvolumen: 240.000 EUR Î100 %-Finanzierung mit KfW-Kredit über 20 Jahre LZ aus Pr. 233 ƒ Stadt B im Südwesten; 300.000 Einwohner ƒ Umfassende Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung im innerstädtischen Bereich: barrierefreie Umgestaltung eines Platzes, Anpassung von Querungsstellen (Absenkung der Bürgersteige, farbliche Kennzeichnung der Bordsteinhöhen gemäß DIN 32984); barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet ƒ Investitionsvolumen 2 Mio. EUR ÎFinanzierung mit KfW-Kredit über 10 Jahre LZ aus Pr. 233 Zusammenfassung KfW unterstützt kommunale Akteure bei der Bewältigung des demographischen Wandels ƒ Sehr zinsgünstiges Finanzierungsangebot für Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen ƒ Anforderungskriterien stellen auf neueste DIN-Standards ab ƒ Flexible Gestaltung ƒ Schlankes Antragsprocedere ƒ Gute Resonanz zum Programmstart Barrierereduzierung ist zukunftsfähig und attraktiv KfW-Förderbotschaften ƒ Barrierereduzierung heißt Wohnraum und Städte nicht nur für ältere Personen umbauen, sondern die Lebensqualität im Alltag für alle Bewohner zu verbessern ƒ Unser Anspruch an die von uns geförderte Barrierereduzierung: › modern und hochwertig › zukunftsorientiert, generationen- und familiengerecht › günstig finanziert mit einfachen, klaren Mindestanforderungen ƒ Nebeneffekte: › Verbesserung der Lebensqualität › Wertsteigerung des Bestands und Attraktivität von Objekten und Infrastruktur › Barrierearme Stadt als Standortfaktor Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Dr. Kay Pöhler KfW Charlottenstr. 33/33a 10117 Berlin Tel: 030-202 64 - 5389 kay.poehler@kfw.de Bank aus Verantwortung