Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständiger Zwischenbericht.pdf
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16.10.15, 23:52
Aktualisiert
27.01.18, 10:36
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Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
07.05.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.05.13
1. Gegenstand der Vorlage:
KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ nutzen,
zugleich Zwischenbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.
0821/VII aus der 18. BVV vom 21.03.2013
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.13 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 0465/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlagen
3
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
BehindB
Herr Flender
30.04.2013
-2056
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0465/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ nutzen
zugleich Zwischenbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.
0821/VII aus der 18. BVV vom 21.03.2013
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeister Stefan Komoß
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, den Inhalt der Anlage in den
Rat der Bürgermeister einzubringen.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist
auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf verpflichtet, geeignete
Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen und
Zugangsbarrieren zu ergreifen. Hierzu soll der Senat von
Berlin aufgefordert werden, Kredite bei der KfW-Bank
aufzunehmen und den Kommunen Haushaltsmittel zur
Herstellung von Barrierefreiheit zur Verfügung zu stellen.
E. Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 GO BA; § 6 Abs. 1 GO RdB; § 12 Abs. 1, §
13 Abs. 1, §§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, e und Abs. 3
BezVG; LGBG, Art. 9 UN-Behindertenrechtskonvention
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des
LGBG
keine
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlagen
1
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Der Bezirksbürgermeister
Berlin, den 05.2013
Telefon: 90293 - 2001
eMail:
buero.buergermeister@bamh.verwalt-berlin.de
- Vorgang(Vorgangszeichen) -
RdB-Vorlage-Nr.: Vorgang(RdB-VorlageNr)
- Vorlage zur Beschlussfassung -
Ich bitte, für die Sitzung des Rats der Bürgermeister
am 23.05.2013
folgende Angelegenheit für die Tagesordnung vorzusehen:
1. Beratungsgegenstand:
KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ nutzen
2. Berichterstatter(in):
Bezirksbürgermeister Komoß
3. Beschlussentwurf:
Der Rat der Bürgermeister beschließt, sich gegenüber dem Land Berlin für die
Nutzung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“ zur nachhaltigen Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahre 2020 im Sinne der 10
Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin, Punkt 2 „Barrierefreiheit“,
einzusetzen. Hierzu fordert der RdB den Senat auf, für den Doppelhaushalt 2014/2015
ein Programm „Barrierefreie Stadt“ aufzulegen.
4. Begründung:
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Orte, Verkehrsmittel und
Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden,
dass sie allen Menschen zugänglich sind. Auch Menschen mit Behinderung sollen sie
ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde Hilfe benutzen
beziehungsweise betreten können.
Das Programm „Barrierearme Stadt“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau eignet sich in
hervorragender Weise zu einer beschleunigten Umsetzung des Artikels 9 der UNBehindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Hier kann nur das Land Berlin
als Kommune im Direktbankgeschäft besonders günstig Geld aufnehmen, um den
Berliner Bezirken kurz- und mittelfristig deutlich mehr Haushaltsmittel zur Herstellung
von Barrierefreiheit zur Verfügung stellen zu können (siehe Anlage Präsentation der
KfW-Bank).
In den kommenden Jahren wird laut Demografiebericht des Landes Berlin mit einer
stetig steigenden Zahl älterer und hochaltriger Menschen in Berlin zu rechnen sein.
Behinderungen nehmen mit zunehmendem Alter zu. Die absolute Zahl von Menschen
1/2
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Der Bezirksbürgermeister
Berlin, den 05.2013
Telefon: 90293 - 2001
eMail:
buero.buergermeister@bamh.verwalt-berlin.de
Akte(APL.-Schlüssel) - Vorgang(Vorgangszeichen)
mit Mobilitätseinschränkungen ist in den letzten Jahren laut Statistik des Landesamtes
für Gesundheit und Soziales stetig gestiegen.
Entwicklung der Zahlen (schwer)behinderter Menschen im Land Berlin von 2009 –
2011:
Land Berlin
Menschen mit
Behinderung
Menschen mit
Schwerbehinderung
2009
179273
Kalenderjahr
2010
183878
2011
188222
393227
399645
405713
Schon jetzt ist in den bauenden Abteilungen der Bezirksämter absehbar, dass deutlich
mehr Haushaltsmittel im Vergleich zum aktuellen und zu vorangegangenen Haushalten notwendig sind, um bis zum Jahre 2020 Berlin als behindertengerechte Stadt
auszubauen.
Auch der Difu-Bericht „Investitionsbedarf der Kommunen für eine altengerechte
Infrastruktur“ stellt erhebliche Handlungsbedarfe bei kommunalen Gebäuden,
Wohnungen, ÖPNV und Straßen fest und schätzt für die Gemeinden und Städte der
Bundesrepublik Deutschland einen Investitionsbedarf von Insgesamt 53,31 Mrd. Euro
bis zum Jahre 2030.
..............................................
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage:
Präsentation der KfW-Bank
Barrierearme Stadt
Die Eckpunkte des neuen KfW-Programms
Dr. Kay Pöhler
KfW
Treffen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Berlin, 13. März 2013
Bank aus Verantwortung
Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben
Inländische Förderung
Internationales Geschäft
Wir fördern Deutschland
Geschäftsbereich
Mittelstandsbank
Geschäftsbereich
Privatkundenbank
Geschäftsbereich
Kommunalbank
Förderung
Mittelstand,
Existenzgründer,
Start-ups
Förderung
Wohnungsneubau
und -sanierung
sowie Bildung
Finanzierung
kommunaler Infrastrukturvorhaben
und Globaldarlehen
Auftragsgeschäfte des
Bundes
Wir sichern
Internationalisierung
Wir fördern
Entwicklung
Geschäftsbereich
Export & Projektfinanzierung
Geschäftsbereich Förderung
Entwicklungs- &
Transformationsländer
Internationale
Projekt- &
Exportfinanzierung
Förderung
Entwicklungs- &
Transformationsländer
Förderung Umwelt- und Klimaschutz
KfW Kommunalfinanzierung 2013
Zwei Programmgruppen – Zusammengefasstes Angebot
Kommunen
Kommunale und Soziale Unternehmen
IKU – Investitionskredit
Kommunale und Soziale Unternehmen
IKK – Kommunale Energieversorgung
IKU – Kommunale Energieversorgung
IKK – Barrierearme Stadt
seit 01.09.2012
IKU – Barrierearme Stadt
IKU – Energetische
Stadtsanierung
•
•
•
•
• Quartiersversorgung
• Energieeffizient Sanieren
Quartiersversorgung
Energieeffizient Sanieren
Stadtbeleuchtung
Zuschüsse für Quartierskonzepte
und Sanierungsmanager
IKK – Kita-Ausbau
Direktgeschäft
IKU – Kita-Ausbau
Bankdurchleitung
Bundesprogramme
IKK – Energetische
Stadtsanierung
seit 01.09.2012
Eigenprogramme
IKK – Investitionskredit
Kommunen
Barrierearme Stadt
Ausgangspunkt
Demographischer Wandel erfordert
Anpassung der kommunalen und
sozialen Infrastruktur
Ergänzung des Programms
„Altersgerecht Umbauen“
Vorwegnahme der geplanten
Anforderungen für barrierefreies
Bauen öffentlicher Gebäude
(DIN 18040-1) und im öffentlichen
Verkehrsraum (DIN 18040-3)
Investitionsbedarf vor allem bei
Straßen, kommunalen Gebäuden,
Wohnumfeld und Zugängen zum
ÖPNV (Difu-Studie: 53 Mrd EUR bis 2030)
Kommunen
Kommunale Unternehmen und soziale Organisationen
Barrierearme Stadt
10 Förderbereiche
Wege zu
kommunalen/sozialen
Gebäuden
Öffentlicher Raum
(Fußgängerüberwege,
städtische Leit- und Orientierungssysteme, Öffentliche WCs)
Gebäudezugang
und
Servicesysteme
Verkehrsanlagen
(Haltestellen, Erschließung von
U-/S-Bahnstationen)
Sportstätten
(Sportplätze, Sporthallen,
Schwimmbäder)
Vertikale Erschließung
Bedienelemente, Raumakustik,
Orientierung, Kommunikation
(Aufzugsanlagen,
Umbau von Treppen, Rampen)
Raumgeometrie
(Verbreiterung von Fluren,
Anpassung von Türen,
Orientierungshilfen)
Sanitärräume
Bodenbeläge in Innenräumen
Aus KfW-Mitteln verbilligt
Schlankes Antragsprocedere: Keine Bestätigung zum Antrag !
Barrierearme Stadt
Programmeckpunkte
Antragsteller
IKK – Barrierearme Stadt (direkt):
IKU – Barrierearme Stadt (bankdurchgeleitet):
Kommunale Gebietskörperschaften
Mehrheitlich kommunale Unternehmen
Eigenbetriebe
Soziale / gemeinnützige Organisationen (inkl.
Kirchen)
Gemeindeverbände
Alle Unternehmen im Rahmen von ÖPP
Was wird finanziert?
Investitionen in Barriere reduzierenden Umbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur
(10 Förderbereiche; Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen)
Finanzierungsanteil
Höchstbetrag
100 % der förderfähigen Kosten
keiner
Laufzeit / Zinsbindung
Konditionen
50 Mio EUR
10 / 2 / 10 und 20 / 3 / 10
ab 1,00 % eff. (RGZS)
taggenau (aktuell ab 0,17 % eff.*)
KfW-verbilligt
Beihilferelevanz
VWN
irrelevant
De minimis
24 Monate nach Auszahlung
* per 04.03.2013
Barrierearme Stadt
Beispiele
Stadt A in NRW; 90.000 Einwohner
Anbau eines behindertengerechten Aufzugs an einer örtlichen Schule
Investitionsvolumen: 240.000 EUR
Î100 %-Finanzierung mit KfW-Kredit über 20 Jahre LZ aus Pr. 233
Stadt B im Südwesten; 300.000 Einwohner
Umfassende Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung im innerstädtischen
Bereich: barrierefreie Umgestaltung eines Platzes, Anpassung von
Querungsstellen (Absenkung der Bürgersteige, farbliche Kennzeichnung der
Bordsteinhöhen gemäß DIN 32984); barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
im Stadtgebiet
Investitionsvolumen 2 Mio. EUR
ÎFinanzierung mit KfW-Kredit über 10 Jahre LZ aus Pr. 233
Zusammenfassung
KfW unterstützt kommunale Akteure bei der Bewältigung des demographischen Wandels
Sehr zinsgünstiges Finanzierungsangebot für Kommunen,
kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen
Anforderungskriterien stellen auf neueste DIN-Standards ab
Flexible Gestaltung
Schlankes Antragsprocedere
Gute Resonanz zum Programmstart
Barrierereduzierung ist zukunftsfähig und attraktiv
KfW-Förderbotschaften
Barrierereduzierung heißt Wohnraum und Städte nicht nur für ältere Personen umbauen,
sondern die Lebensqualität im Alltag für alle Bewohner zu verbessern
Unser Anspruch an die von uns geförderte Barrierereduzierung:
› modern und hochwertig
› zukunftsorientiert, generationen- und familiengerecht
› günstig finanziert mit einfachen, klaren Mindestanforderungen
Nebeneffekte:
› Verbesserung der Lebensqualität
› Wertsteigerung des Bestands und Attraktivität von Objekten und Infrastruktur
› Barrierearme Stadt als Standortfaktor
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Dr. Kay Pöhler
KfW
Charlottenstr. 33/33a
10117 Berlin
Tel: 030-202 64 - 5389
kay.poehler@kfw.de
Bank aus Verantwortung