Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
16.10.15, 23:52
Aktualisiert
27.01.18, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
26.02.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.03.2013
1. Gegenstand der Vorlage:
Grundsätze der Haushaltsplanung für den
Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014/2015
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 26.02.13 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 0416/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
StDPersFin L/Fin L
Bearbeiterin: Frau Dr. C. Haupt / Frau Lutzke
20.02.2013
2070 / 2902
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung Nr. 0416/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Grundsätze für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans
für die Haushaltsjahre 2014/2015
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeister Herr Komoß
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt die als Anlage 1 beigefügten
Grundsätze.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Mit den Grundsätzen soll ein einheitliches und
transparentes Vorgehen bei der Haushaltsplanung
sichergestellt und ein für alle Abteilungen verbindlicher
Rahmen gegeben werden. Das Bezirksamt hat sich
darüber hinaus in der BA-Sitzung am 12.02.2013 zur
Terminplanung für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2014/2015 verständigt. (Anlage 2)
E. Rechtsgrundlage:
§ 1 GO BA, § 36 Abs. 2 Buchstaben b) und f) und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Anlage 1 zur
BA-Vorlage Nr. 0416/IV
BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin
StDPersFin L/Fin L
28.02.13
2070/2902
Grundsätze für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2014/2015
Grundlage für die Erarbeitung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 ist das Rundschreiben
der Senatsverwaltung für Finanzen zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2014/2015 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2013-2017 (Aufstellungsrundschreiben 2014/2015 - AR 14/15). Danach erfolgt die Aufstellung des Haushaltsplans
2014/2015 unter Beachtung der Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der
Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) vom 08.12.2010.
Ergänzt werden diese Vorgaben durch konkrete Grundsätze zur Ermittlung des Eckwertevorschlages auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnung und zur kameralen Planung,
die die bezirklichen Besonderheiten im bezirklichen Aufstellungsverfahren berücksichtigen.
Für die Haushaltsplanung des Doppelhaushalts 2014/2015 gelten die folgenden Grundsätze:
I. Grundsätze zur Ermittlung des Eckwertevorschlages
Lfd.
Grundsatz
Nr.
1
Der Eckwertevorschlag für die Personal- und Sachausgaben sowie den T-Teil wird
auf der Grundlage der Budgetinformation für das Jahr 2014, die mit Übergabe der
Globalsummen an die Bezirke zur Verfügung gestellt werden, und den Daten aus der
KLR des Geschäftsjahres 2012 ermittelt. Dabei wird die im BA entwickelte Methode
zur Umsetzung der Phase 3 der Budgetierung in der Version des Vorjahres als technisches Hilfsmittel eingesetzt.
2
Der Eckwert je Amt/SE setzt sich aus Produkteinzelbudgets zusammen, die auf der
Grundlage von Planmenge x Zuweisungspreis der SenFin mit anteiliger Gewinnausschüttung berechnet werden. Bei einer zweckgebundenen Zuweisung von einzelnen
Produktbudgets, d. h. bei einer vollständigen Basiskorrektur sowohl von Kosten als
auch Mengen, fließt der vollständige Betrag in den Eckwert ein.
3
Die intern zu finanzierenden Produkte werden analog der externen Produkte budgetiert. Wie im Vorjahr wird ein vereinfachtes Verfahren bei der Ermittlung der internen
Planmengen angewendet. Es wird prinzipiell von einer Bestätigung der Ist-Mengen
des Basisjahres als Planmengen ausgegangen. Um fehlerhaft verrechnete Mengen
und daraus resultierende Budgetverzerrungen aus der Budgetberechnung auszuschließen, ist eine Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch die Leistungsempfänger anhand des Verrechnungsbeleges per 12/2012 erforderlich.
4
Die Normierung durch die SenFin wird durch die Gewinnbegrenzung ausgeglichen.
Die Produkte, deren Kosten unterhalb des Medians bzw. Zuweisungspreises der
SenFin liegen, werden mit ihren Stückkosten und dem sich aus der Gesamtrechnung
ergebenden Gewinnanteil budgetiert. Für defizitäre Produkte steht mindestens der
Zuweisungspreis der SenFin zur Verfügung. Dadurch kann auf eine pauschale
Preisabsenkung für alle Produkte verzichtet werden.
Reicht die Gewinnabschöpfung zum Ausgleich der Normierung nicht aus, wird der
Zuweisungspreis der SenFin einheitlich für alle Produkte abgesenkt.
1
Anlage 1 zur
BA-Vorlage Nr. 0416/IV
Lfd.
Grundsatz
Nr.
5
Die Eckwerte der BA- und Abteilungsleitungsebene werden durch eine kamerale
Bedarfsplanung ermittelt, die einheitlichen Ausstattungsstandards folgen.
6
Die zentralen Veranschlagungen basieren auf Bedarfsplanungen der SE FM und des
StDPersFin getrennt nach gemeinkostenfinanzierten Positionen und Budgetabtretungen auf der Grundlage von Maßnahme- oder Detailplänen.
Die zentrale Veranschlagung der Sachmittel für die IuK-Technik erfolgt in Abstimmung mit den Ämtern und SE auf der Grundlage einer maßnahmebezogenen Planung. Ersatzbeschaffungen werden aus der zur Verfügung stehenden Abschreibungssumme finanziert. Die Bewirtschaftungsausgaben sind lediglich für die Bürodienstgebäude zentral zu veranschlagen, wobei die Veranschlagungsleitlinie zur
baulichen Unterhaltung zu beachten und nicht zu überschreiten ist.
7
Technisch bedingte Korrekturen oder Umverteilungen (einschließlich der Verrechnungsgutschrift bei überhöhten internen Verrechnungskosten, der Gegenrechnung
von Einnahmen der Felder E 00, E 01 und E 02) werden analog der bisherigen Verfahrensweise verursachungsgerecht eingearbeitet.
8
Veränderungen des Produktsummenbudgets in Abhängigkeit von Tarifregelungen
(z. B. „Abschlag für Personal Ost“) werden durch einen Faktor, der sich auf die Personalkosten der Produkte einschl. des Personalkostenanteils der GKT-Ebene bezieht, verursachungsgerecht verteilt.
9
Mit der Einführung der Pagatorisierung der kalkulatorischen Kosten werden die haushaltstechnischen Verrechnungen an die Hauptverwaltung analog der Verfahrensweise durch die SenFin behandelt und verursachungsrecht ausgewiesen.
II. Grundsätze der kameralen Planung
Lfd.
Nr.
Grundsatz
1
Mit der Planaufstellung 2014/2015 ist der neue Gruppierungsplan sowie die neue
Kapitel- und Titelstruktur anzuwenden. (AR 14/15)
2
Erster Maßstab für die Ansatzbildung für Personal-, Sach- und Transferausgaben des
T-Teils ist das zur Verfügung stehende Budget nach KLR.
3
Die Aufteilung des kameralen Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben
ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen.
Dabei sind Veranschlagungsleitlinien nicht zu unterschreiten.
Haushaltsrisiken sind bei zweckgebundener Zuweisung durch 100%ige Veranschlagung sowie bei Planmengenprodukten ohne Zweckbindung durch Mindestveranschlagungen zu vermeiden, was eine intensive Abstimmung der Ansatzbildung zwischen den Ämtern/SE und dem Finanzservice bedarf.
[Mindestveranschlagung = (Stückkosten des Basisjahres + bekannte Kostensteigerungen) x Planmenge].
2
Anlage 1 zur
BA-Vorlage Nr. 0416/IV
Bei Produkten ohne Budgetgewinne ist mindestens der Transferkostenanteil des Zuweisungssatzes der SenFin in Verbindung mit der Planmenge kameral zu veranschlagen.
4
Da die Sachausgaben im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen aus eigenen
Einnahmen zu decken sind und hierfür keine Budgetzuweisung durch die SenFin
erfolgt, ist die Bildung der Ansätze für das Finanzvermögen im Rahmen der Beschlussfassung zu den Eckwerten separat auszuweisen.
Es gilt der Grundsatz, dass die geplanten Ausgaben vollständig durch Einnahmen zu
decken sind und ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen ist.
5
Die Personal- und Ausbildungsmittel werden zentral in Abstimmung mit den Ämtern
und SE durch den FB Pers gemäß Aufstellungsrundschreiben 2014/2015 – AR 14/15
geplant.
Ausgaben für Stellen, die über kein Ist im Basisjahr 2012 verfügen, sind im Rahmen
der Haushaltswirtschaft zu finanzieren. Ausnahmen für vertraglich einzurichtende
Stellen sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.
6
Für die Bildung der Leitungskosten der Abteilungen wird eine Grundausstattung der
Abteilungsstäbe vorgesehen, die sich aus dem/der BzStR/in, Ref/in und Vorzimmer
des BA-Mitgliedes zusammensetzt. Darüber hinausgehende Ausstattungen der Abteilungsstäbe sind aus den Abteilungsbudgets zu finanzieren.
Ausgenommen von dieser Regelung ist der Bereich BzBm, sowie die Personalmittel
für die gemeinkostenfinanzierten Beauftragten Agenda 21 (1 Stelle) und Europa
(1 Stelle) sowie für die Leitstelle für Wirtschaftsförderung - ZAK - (1 Stelle).
7
In den Kapiteln 3320, 3330, 3340 und 3350 werden einheitlich jeweils 1.000 € Sachmittel etatisiert.
8
Im Kapitel 3300 - Bezirksbürgermeister/in - werden im Titel 52906 - Repräsentation,
Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege - für diesbezügliche Aufgaben pro BzStR/in
zusätzlich 1.000 € zentral etatisiert und mittels Unterkonten auftragsweise bewirtschaftet.
9
Ausgaben für Schadensersatzforderungen sind dezentral etatisiert.
10
Die Mittel für öffentliche Stellenausschreibungen sind durch die Ämter und SE unter
Zugrundelegung durchschnittlicher Kosten einer öffentlichen Ausschreibung dezentral vorzuhalten und bei Bedarf im Rahmen der Haushaltsdurchführung dem FB Pers
zur Verfügung zu stellen.
11
Bei der Planung der Ansätze für E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die
interne Vorgabe übernommen, d. h. die Vorgabe ist einzuhalten, wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.
3
Anlage 2 zur
BA-Vorlage Nr. 0416/IV
Fin L/Fin 1
Bearbeiterin: Frau Lutzke
12.02.2013
2902
Terminplanung zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015
Ausgehend von den Eckterminen des Aufstellungsrundschreibens 2014/2015 (AR 14/15) Schreiben SenFin II B - H 1105 - 1/2013 vom 20.12.21012 - ergibt sich folgende Ablaufplanung:
Lfd. Nr. Planungsschritt
1.
BA-Vorlage zu den Grundsätze für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2014/2015
Termin
26.02.2013
V: StDPersFin
2.
Aufforderung an die Ämter/SE zur Erstellung der Teile des Vorberichts Gender Budget, Überlassung unter Wert und Zusammenstellung durch den Finanzservice
14.02. –
28.03.2013
3.
Bürgerhaushalt:
Zusammenfassung und Erstellung einer Rangliste der Vorschläge
nach Abstimmungsergebnissen
ab 14.02.2013
V: BzBm Büro
4.
Bürgerhaushalt:
Übergabe der Vorschläge zum Bürgerhaushalt an BA und BVV
21.03.2013
V: BzBm Büro
5.
Bürgerhaushalt:
Aufbereitung der abgestimmten Vorschläge nach Abstimmungsergebnis und Erstellung einer BA-Vorlage zur Kenntnisnahme der
BVV
bis Ende
März 2013
V: BzBm Büro
6.
Bürgerhaushalt:
Diskussion der Vorschläge zum Bürgerhaushalt in den Fachausschüssen der BVV unter Beteiligung der Stadtteilzentren, Bürgerinnen und Bürger
April 2013
7.
Bürgerhaushalt:
Beschluss der BVV zu den bestbewerteten Vorschlägen zum Bürgerhaushalt 2014/15
25.04.2013
8.
Übermittlung der Zuweisungen von SenFin an den Bezirk und
Kenntnisgabe an die BA-Mitglieder
15.04.2013
9.
Berechnung der Einnahmevorgaben (E 03, E 04, E 05) und des ZTeils und Übergabe an die Ämter/SE
22.04.2013
V: Fin
10.
Vorbereitung der Planung von kameralen Ansätzen durch die Ämter/ SE auf der Grundlage von übergebenen Planungsübersichten
durch den FB Fin
22.04.2013
V: Fin
1
Anlage 2 zur
BA- Vorlage Nr. 0416/IV
Lfd. Nr. Planungsschritt
11.
Planung der Personalausgaben auf der Grundlage der Veranschlagungsvorgaben aus dem Aufstellungsrundschreiben
Termin
22.04.2013
V: Pers
12.
Vorbereitung der Budgetberechnung durch den StD (Planung der
zentralen Veranschlagung, Budgetumverteilungen und Gemeinkosten außerhalb der Ämter und Serviceeinheiten)
22.04.2013
V: StD
13.
Berechnung des Eckwertevorschlags für Personal-, Sach- und
Transferkosten des T-Teils auf der Grundlage der Ergebnisse der
KLR 2012 und der Budgetinformationen der SenFin für 2014 (Phase 3 der Budgetierung) und Übergabe an das BA sowie die Ämter
und Serviceeinheiten
30.04.2013
V: StDPersFin
14.
Anpassung der kameralen Planungen an das verfügbare Budget
und Übergabe der kameralen Eckwerte zum Doppelhaushalt an
den Finanzservice
bis 13.05.2013
V: Ämter/SE
15.
Zusammenstellung der Planungen bzw. Entwürfe als Beratungsunterlage für die Haushaltskonsultationen
bis 16.05.2013
V: Fin
16.
Haushaltsberatungen mit den Abteilungen und Diskussion der
bestbewerteten Vorschläge für den Bürgerhaushalt
17.05. 24.05.2013
17.
Beschluss zu den Eckwerten im BA
28.05.2013
18.
Datenübermittlung zum Eckwertebeschluss an SenFin
31.05.2013
V: Fin
19.
Fertigstellung der Entwürfe zum Doppelhaushalt durch die Ämter/SE auf der Grundlage des Beschlusses zu den Eckwerten und
endgültige Auflieferung des Daten- und Erläuterungsteils sowie
Einarbeitung der übernommenen Vorschläge für den Bürgerhaushalt in den Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2014/15 durch die Abteilungen
04.06.2013
20.
Fertigstellung des Stellenplanes 2014/2015
04.06.2013
V: Pers
21.
Prüfung der Entwürfe nach haushaltstechnischen Festlegungen
entsprechend AR 14/15 (neue Kapitelstruktur) durch den Finanzservice und technische Einarbeitung in ProFiskal
11.06.2013
22.
Zusammenstellung Vorbericht (Übersichten, statistische Angaben,
Gender Analyse, Überlassung unter Wert)
11.06.2013
V: Fin
23.
Prüfung des Gesamtentwurfes
bis 12.06.2013
V: StDPersFin
2
Anlage 2 zur
BA- Vorlage Nr. 0416/IV
Lfd. Nr. Planungsschritt
Termin
24.
BA-Beschluss zum Doppelhaushalt 2014/2015 mit einer Anlage zu
den übernommenen haushaltsrelevanten Vorschlägen zum Bürgerhaushalt
18.06.2013
25.
1. Lesung zum Doppelhaushalt 2014/2015 in der BVV
20.06.2013
26.
Beratung in den Ausschüssen der BVV
21.06. 28.08.2013
27.
BVV-Beschluss zum Doppelhaushalt
29.08.2013
Optional
26.09.2013
Übermittlung des Beschlusses an SenFin und Abghs
04.09.2013
Optional
27.09.2013
28.
3