Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
17.10.15, 00:03
Aktualisiert
27.01.18, 10:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
09.04.2013
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.04.2013
1. Gegenstand der Vorlage:
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das
Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 - 2018.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 0442/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Die BVV hat über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste abgestimmt und
somit die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für
das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 - 2018 aufgestellt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
St. Richter
Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und
Facility Management
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
BüD Wahl L
Bearbeiterin: Frau Jessat
25.03.2013
4070
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0442/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das
Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 - 2018.
B. Berichterstatter/in:
Bezirksstadtrat Herr Richter
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, die Bewerberinnen und
Bewerber für die Vorschlagsliste für die Wahl der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Verwaltungsgericht (siehe Anlage) der BVV zur Aufstellung
der Vorschlagsliste zu übergeben.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
D. Begründung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und ohne Anlagen
zu veröffentlichen.
Gemäß § 28 i.V.m. § 34 und § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Gemeindevertretungen eine
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht auf. Nach § 25
VwGO werden die ehrenamtlichen Richterinnen und
Richter beim Verwaltungsgericht durch den beim
Verwaltungsgericht bestellten Ausschuss zur Wahl der
ehrenamtlichen Richter für fünf Jahre gewählt.
Die Vorschlagsliste enthält nach § 28 Satz 6 VwGO den
Namen, den Geburtstag, den Geburtsort und den Beruf/ die
ausgeübte Tätigkeit des Vorgeschlagenen.
Für den Verwaltungsbezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirkes
aufzunehmenden Personen mit 48 abschließend bestimmt.
Somit ist die darüber liegende Anzahl der Bewerber
auszuwählen und auf die Vorschlagsliste nicht mit
aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die Liste ist nach § 28 Satz 4 die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
der BVV, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl der BVV erforderlich (Aufstellung der
Vorschlagsliste).
Eine Veröffentlichung der aufgestellten Vorschlagsliste
sieht der Gesetzgeber nicht vor.
E. Rechtsgrundlage:
§ 28 i.V.m. § 34 und § 185 Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO)
§§ 12 Abs. 2 Nr. 11, 36 Abs. 2 Buchstaben b und m und
Abs. 3 BezVG
§ 6 Abs. 1 BlnDSG
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
St. Richter
Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management
Anlage