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Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
17.10.15, 00:03
Aktualisiert
27.01.18, 10:41

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 09.04.2013 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.04.2013 1. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 - 2018. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0442/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV möge beschließen: Die BVV hat über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste abgestimmt und somit die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 - 2018 aufgestellt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage St. Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin BüD Wahl L Bearbeiterin: Frau Jessat 25.03.2013 4070 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0442/IV A. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 - 2018. B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat Herr Richter C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, die Bewerberinnen und Bewerber für die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht (siehe Anlage) der BVV zur Aufstellung der Vorschlagsliste zu übergeben. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: D. Begründung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und ohne Anlagen zu veröffentlichen. Gemäß § 28 i.V.m. § 34 und § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Gemeindevertretungen eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht auf. Nach § 25 VwGO werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht durch den beim Verwaltungsgericht bestellten Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste enthält nach § 28 Satz 6 VwGO den Namen, den Geburtstag, den Geburtsort und den Beruf/ die ausgeübte Tätigkeit des Vorgeschlagenen. Für den Verwaltungsbezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirkes aufzunehmenden Personen mit 48 abschließend bestimmt. Somit ist die darüber liegende Anzahl der Bewerber auszuwählen und auf die Vorschlagsliste nicht mit aufzunehmen. Für die Aufnahme in die Liste ist nach § 28 Satz 4 die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BVV, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der BVV erforderlich (Aufstellung der Vorschlagsliste). Eine Veröffentlichung der aufgestellten Vorschlagsliste sieht der Gesetzgeber nicht vor. E. Rechtsgrundlage: § 28 i.V.m. § 34 und § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) §§ 12 Abs. 2 Nr. 11, 36 Abs. 2 Buchstaben b und m und Abs. 3 BezVG § 6 Abs. 1 BlnDSG F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine St. Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management Anlage