Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
17.10.15, 00:06
Aktualisiert
27.01.18, 10:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
07.05.13
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.05.2013
1. Gegenstand der Vorlage:
Übertragung der Nutzung und des Betriebes von 10
kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) an anerkannte
Träger der freien Jugendhilfe nach Durchführung eines
Vergabeverfahrens
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.13 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 0472/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beschließt die Übertragung der
Nutzung und des Betriebes der 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen
JFE UNO, JFE ImPuls, JFE FAIR, JFE Klinke; JFE Joker, JFE Hella, JFE Nische; JFE Villa
Pelikan, JFE Lubminer und JFE U 5 an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach
Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Die bisher benötigten finanziellen Mittel zum Betrieb der Einrichtungen sollen in voller Höhe
in den Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt werden.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Jugend und Familie,
Weiterbildung und Kultur
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur
Jug I 3, Jug ID 2
30.04.2013
4767/4499
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0472/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Übertragung der Nutzung und des Betriebes von 10
kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) an
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach
Durchführung eines Vergabeverfahrens
B. Berichterstatter/in:
Bezirksstadträtin Frau Witt
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt die Übertragung der Nutzung
und des Betriebes der 10 kommunalen
Jugendfreizeiteinrichtungen
JFE UNO, JFE ImPuls, JFE FAIR, JFE Klinke; JFE Joker,
JFE Hella, JFE Nische; JFE Villa Pelikan, JFE Lubminer
und JFE U 5 an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
nach Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Der Trägerwechsel erfolgt auf der Grundlage des § 613a
BGB. Die bisher benötigten finanziellen Mittel zum Betrieb
der Einrichtungen sollen in voller Höhe in den
Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt werden.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Das Bezirksamt hat am 18.12 2012 in der Vorlage 0356/IV
- Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe
Vollzeitäqivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012-2020 beschlossen, die 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen zur Nutzung und zum Betrieb an freie Träger
zu übertragen.
E. Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Nr.10, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und f und Abs.
3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
Die bisher benötigten finanziellen Mittel sollen für den
Betrieb der Einrichtungen auch weiter zur Verfügung
gestellt werden.
werden im Rahmen der Durchführung des Projektes
berücksichtigt
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
werden im Rahmen der Durchführung des Projektes
berücksichtigt
werden im Rahmen der Durchführung des Projektes
berücksichtigt
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Jugend und Familie,
Weiterbildung und Kultur