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Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
17.10.15, 00:06
Aktualisiert
27.01.18, 10:44

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.05.13 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.05.2013 1. Gegenstand der Vorlage: Übertragung der Nutzung und des Betriebes von 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach Durchführung eines Vergabeverfahrens Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.13 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0472/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beschließt die Übertragung der Nutzung und des Betriebes der 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen JFE UNO, JFE ImPuls, JFE FAIR, JFE Klinke; JFE Joker, JFE Hella, JFE Nische; JFE Villa Pelikan, JFE Lubminer und JFE U 5 an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach Durchführung eines Vergabeverfahrens. Die bisher benötigten finanziellen Mittel zum Betrieb der Einrichtungen sollen in voller Höhe in den Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt werden. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Juliane Witt Bezirksstadträtin für Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur Jug I 3, Jug ID 2 30.04.2013 4767/4499 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0472/IV A. Gegenstand der Vorlage: Übertragung der Nutzung und des Betriebes von 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach Durchführung eines Vergabeverfahrens B. Berichterstatter/in: Bezirksstadträtin Frau Witt C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die Übertragung der Nutzung und des Betriebes der 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen JFE UNO, JFE ImPuls, JFE FAIR, JFE Klinke; JFE Joker, JFE Hella, JFE Nische; JFE Villa Pelikan, JFE Lubminer und JFE U 5 an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach Durchführung eines Vergabeverfahrens. Der Trägerwechsel erfolgt auf der Grundlage des § 613a BGB. Die bisher benötigten finanziellen Mittel zum Betrieb der Einrichtungen sollen in voller Höhe in den Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt werden. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Das Bezirksamt hat am 18.12 2012 in der Vorlage 0356/IV - Konzept zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäqivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012-2020 beschlossen, die 10 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen zur Nutzung und zum Betrieb an freie Träger zu übertragen. E. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr.10, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Die bisher benötigten finanziellen Mittel sollen für den Betrieb der Einrichtungen auch weiter zur Verfügung gestellt werden. werden im Rahmen der Durchführung des Projektes berücksichtigt H. Behindertenrelevante Auswirkungen: I. Migrantenrelevante Auswirkungen: werden im Rahmen der Durchführung des Projektes berücksichtigt werden im Rahmen der Durchführung des Projektes berücksichtigt Juliane Witt Bezirksstadträtin für Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur