Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
17.10.15, 20:06
Aktualisiert
28.01.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Datum
17.03.2010
01.06.2010
16.06.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1351/XVIII
Bezirksamt
Öko-Konto für Tempelhof-Schöneberg
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.03.2010 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für Eingriffe in den Naturhaushalt und
ökologische Ausgleichsmaßnahmen ein Öko-Konto für Tempelhof-Schöneberg eingerichtet
werden kann. Ziel ist die Finanzierung unterschiedlichster Grünmaßnahmen (z. B. auch die
Nachpflanzung von Straßenbäumen) aus einem gemeinsamen Finanzierungstopf. Der BVV
ist bis zum Sommer 2010 über die Realisierbarkeit der Maßnahme Bericht zu erstatten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Praxis, Ausgleichmittel von Eingriffsvorhaben einzunehmen und für den ökologischen
Ausgleich zu verwenden, wird im Bezirk schon immer praktiziert wie z.B. bei den
Bauvorhaben Bauhaus und Möbel-Kraft an der Schöneberger Straße. Ein Titel für die
Einbuchung der Ausgleichsmittel ist vorhanden. Es kann jedoch nicht frei und unabhängig
von der Eingriffsart über die Mittel verfügt werden. Bei der Verwendung der Ausgleichsmittel
ist immer auf einen gewissen Funktionsbezug zu achten. Nach § 15
Bundesnaturschutzgesetz bedeutet dieses, dass der Ersatz zwar an einem anderen Ort als
dem Eingriffsort erfolgen kann, es muss dort aber eine ähnliche Funktion (gleichwertiger
Ausgleich) ausgeglichen werden, wie sie auch durch den Eingriff beeinträchtigt wurde, wie
z.B. Ausgleich der Beseitigung von Vegetation durch Neupflanzung von Vegetation oder
Ausgleich der Versiegelung durch Entsiegelung.
Die Einrichtung des gewünschten Kontos ist somit nicht erforderlich und entspricht in
Hinblick auf die dargelegten Anforderungen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Der eigentlichen Bedeutung nach ist unter einem Ökokonto etwas anderes zu verstehen:
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Eine vorgezogenen Durchführung und Bevorratung von Maßnahmen ist in einem Ökokonto
vorgesehen. Die Einrichtung und die Bedingungen dafür sind im § 14b des Berliner
Naturschutzgesetzes geregelt. Darin heißt es, dass in einem Ökokonto Maßnahmen
bevorratet werden, die als vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits vor
Beginn des Eingriffs durchgeführt werden. Die Verbuchung kann nach der Durchführung der
Maßnahmen vorgenommen werden.
Um die geleisteten Maßnahmen auf dem Konto einzubuchen, müssen diese über eine
nachvollziehbare Bewertungsmethode vergleichbar sein und monetarisiert werden. Für
Berlin wurde angelehnt an die Einriffsbewertung und -bilanzierung in Natur und Landschaft
ein methodischer Ansatz (nach Professor Dr. Axel Auhagen 2005) entwickelt, der auf der
Basis der dort beschriebenen Bewertungsverfahren geeignete Flächen hinsichtlich ihrer
Aufwertungspotentiale einschätzt.
Bei später erfolgenden Eingriffen können diese geleisteten Maßnahmen dann refinanziert
werden. Die öffentliche Hand geht hinsichtlich der Kosten der Konzeption, der
Flächenbereitstellung und der Durchführung der Kompensationsmaßnahmen in Vorleistung.
Von seiner Entstehung her ist das Ökokonto auf die 2004 vom Abgeordnetenhaus
beschlossene gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (Teil des Berliner Landschafts- und
Artenschutzprogramm) zurückzuführen, die eine Flächenbevorratung (Flächenpool) darstellt.
Dabei hat das Land Berlin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Eingriff und Ausgleich
räumlich und zeitlich zu entkoppeln. Der Ausgleich auf den dort dargestellten Flächen hat
Vorrang, wenn dieser im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nicht erfolgen kann und
auch keine anderen geeigneten Flächen im Bezirk zur Eingriffsbewältigung zur Verfügung
stehen.
In Berlin ist die zentrale Führung des Ökokontos bei der obersten Naturschutzbehörde, der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt. Der Bezirk müsste, wenn er in
Vorleistung Maßnahmen für den Naturschutz durchführt, dort einen Antrag stellen, damit die
Maßnahme verbucht wird. Die gebuchten Maßnahmen können dann später mit einem im
Bezirk erfolgenden Eingriffsvorhaben refinanziert werden. Für eine Einbuchung ist durch
Ermittlung der Ausgangssituation und der Zielplanung das Aufwertungspotential der Fläche
zu ermitteln. Dieses geschieht nach ökologischer Bewertung der Fläche über die Darstellung
in Kostenäquivalenten (€), die stellvertretend für die Kosten stehen, welche für die
Herstellung bestimmter Ziele und Maßnahmen benötigt werden.
In Berlin gibt es bis jetzt noch kein Beispiel für die Anwendung des Ökokontos.
Berlin, den 01.06.2010
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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