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Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 25.01.11.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 25.01.11.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
17.10.15, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 22:09

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion B' 90/Grüne Beratungsfolge: Gremium Datum 21.04.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 31.05.2010 Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr 16.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 25.01.2011 Bezirksamt 16.02.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1429/XVIII Bezirksamt Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) in die Pflicht nehmen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010 folgenden Beschluss: „Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die VLB zu verpflichten, über alle geplanten Maßnahmen, die in ihre Zuständigkeit fallen, aber die Belange der Bezirke betreffen, die jeweilige bezirklichen Fachverwaltungen unverzüglich zu informieren, bzw. Anfragen der Bezirksämter sowie der Fachausschüsse zeitnah und umfassend zu beantworten. In Fällen von besonderer Bedeutung ist vorzusehen, das ein/e Vertreter/in der VLB ihre Vorgehensweise im zuständigen Ausschuss erläutert.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist mit Übersendung des o.g. Beschlusses vom 16.06.2010 gebeten worden, die geforderten unverzüglichen Informationen an die jeweiligen Fachverwaltungen zu geben und in besonderen Fällen durch eine/e Vertreter/in ihre Vorgehensweise im zuständigen Fachausschuss zu erläutern. Die VLB hat mitgeteilt, dass schon im Jahr 2007, 2008 und 2009 ein derartiges Begehren der BVV vorlag und deshalb am 04.09.2009 ein klärendes Gespräch beim Amtsleiter der VLB mit zwei Vertretern der BVV und einem Vertreter der Fachabteilung der VLB stattgefunden hat. Die mangelnde Beteiligung oder Information durch die VLB kann nicht nachempfunden werden, da der Bezirk als Straßenbaulastträger in einem Anhörungsverfahren bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen rechtzeitig einbezogen wird. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirk wird als gut und problemlos empfunden. Dies gilt sowohl für Straßenbauarbeiten Dritter als auch bei Umbauarbeiten an den Lichtsignalanlagen (LSA). Eine Teilnahme der VLB an BVV- bzw. Ausschusssitzungen kann nicht erfolgen, da dies bei der Vielzahl der Verkehrsthemen in allen 12 Bezirken schlichtweg personell nicht zu leisten Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: ist. Anfragen und Stellungnahmen werden in der Regel schriftlich beantwortet bzw. in besonderen Fällen beim Amtsleiter der VLB besprochen. Dieses Verfahren hat sich nach Ansicht der VLB bewährt und ist als konstruktiv bewerten. Allerdings erweist sich die Beantwortung einiger Anfragen der BVV häufig als schwierig, da umfangreiche zeitintensiver Recherchen notwendig sind, die in der gewünschten Zeit nicht beantwortet werden können. Die Zuständigkeiten der VLB erstrecken sich u.a. auf die Aufgaben des Straßenbaulastträgers für die LSA und die Anordnungen von Radwegen, nicht aber für den Bau von Radwegen bzw. der jeweiligen Planung. Bei der teilweisen langsamen Umsetzung der Planungen von Radverkehrsanlagen verweist die VLB auf fehlende personelle Kapazitäten beim bezirklichen Straßenbaulastträger (FB Tiefbau). Die VLB empfiehlt, sich bei Fragen und Problemen durch eindeutige Formulierungen und konkreten Anfragen bestehenden Informationsdefiziten vorzubeugen. Berlin, den 01.02.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2