Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 25.01.11.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
17.10.15, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 22:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
27.10.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
25.01.2011 Bezirksamt
16.02.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1605/XVIII
Bezirksamt
Nächtliches Tempo 30 für die gesamte Arnulfstraße
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.10.2010 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei den zuständigen Stellen
darauf hinzuwirken, dass die in der Arnulfstraße bereits zwischen Manteuffelstraße und
Alboinstraße existierende Tempo 30-Strecke in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf den Abschnitt
zwischen Alboinstraße und Röblingstraße erweitert wird.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt
und hat folgende Stellungnahme erhalten:
Anträge zur Lärmminderung durch Verkehrsmaßnahmen können alle betroffenen Anwohner
bei der Verkehrslenkung Berlin stellen. Diese Anträge werden geprüft, wenn die Anwohner
direkt an der Arnulfstraße wohnen, wobei die Postanschrift ausschlaggebend ist.
Bisher liegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB) kein Antrag eines betroffenen Anwohners vor.
Die Verkehrslenkung Berlin bittet deshalb um Verständnis, dass sie erst dann ein
Lärmgutachten von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
anfordern kann, wenn dieser Fall eintritt.
Berlin, den 01.02.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen: