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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
17.10.15, 20:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:19

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne Beratungsfolge: Datum 20.02.2008 01.04.2008 02.04.2008 16.04.2008 21.05.2008 15.07.2008 16.07.2008 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ausschuss für Schule Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0554/XVIII Bezirksamt Planungssicherheit für die Lindenhof-Schule gewährleisten Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Die Sanierungskosten wurden nach DIN 276 ermittelt (siehe Anlage). Somit ist von geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung der Lindenhof-Schule in Höhe von 3.950.000 € auszugehen, die sich im einzelnen wie folgt darstellen. Sanierungsbedarf des Hauptgebäudes Das Hauptgebäude wurde letztmalig vor ca. 25 Jahren renoviert; im Rahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms 2002 erfolgte der Einbau von rauchdichten Türen zum Abschluss der Treppenhäuser, welche als Rettungsweg dienen. Derzeit ergibt sich folgender Sanierungsbedarf: • Entkernung der Sanitärbereiche einschließlich Umbau mit funktionsgerechter Grundrissgestaltung • Renovierung der Klassenräume einschl. Erneuerung der Akustikdecken und der Bodenbeläge • Renovierung sämtlicher Funktions- und Verwaltungsräume • Entkernung und Erneuerung der Dachgeschossausbauten, Einbau einer Wärmedämmung • Erneuerung aller Installationen (Elektro-, Sanitär-, Schwachstrom) sowie Einbau einer strukturierten Verkabelung Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: • Erneuerung aller Grundleitungen bis zum Hausanschluss • Sanierung der Gebäudehüllflächen (Fenster, Fassade, Dach) sowie des feuchten Kellermauerwerks und Erneuerung der Kellersohle Sanierungsbedarf der Sporthalle einschließlich des Anbaus Der Handlungsbedarf ist hier vergleichbar mit dem des Hauptgebäudes. Konkret besteht folgender Sanierungsbedarf: • Entkernung der Sanitärbereiche einschließlich Umbau mit funktionsgerechter Grundrissgestaltung • Renovierung der Klassen- und Umkleideräume einschließlich Erneuerung der Akustikdecken und der Bodenbeläge • Instandsetzung der Turnhalle einschließlich Schwingboden, Prallwände und Unterdecken • Sanierung der Gebäudehüllflächen (Fenster, Fassade, Dach) sowie des feuchten Kellermauerwerks und Erneuerung der Kellersohle • Wiederaufbau der Dachterrasse und Schaffung eines zweiten Rettungsweges • Erneuerung aller Installationen (Elektro-, Sanitär-, Schwachstrom) • Erneuerung aller Grundleitungen bis zum Hausanschluss Grundlage jeglicher Schulentwicklungsplanung sind die statistischen Erhebungen zur Bevölkerungsentwicklung mit dem Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres. Weiterhin werden dazu die Jahres- und Halbjahresstatistiken der Schülerentwicklung an den jeweiligen Standorten berücksichtigt. Zusätzlich veröffentlicht die Senatsschulverwaltung ihre Modellrechnung für die Schülerentwicklung im Land Berlin mit den jeweiligen Schlussfolgerungen für die Bezirke. Ein weiteres wesentliches Merkmal ist die Erhebung der Raumstatistik auf der Grundlage der Musterraumprogramme der Senatsschulverwaltung. Unter Beachtung der Festsetzungen der Klassenfrequenzen im Bandbreitenmodell zwischen 24 und 28 Schüler pro Klasse ergibt sich für den Bezirk für die einzelne Region und unter Berücksichtigung der Wanderungsbewegung für den einzelnen Schulstandort eine hochgerechnete mögliche Schüleranzahl. Als angrenzende Schulstandorte in den Regionen Tempelhof und Friedenau kommen folgende Schulen in Frage: Schule 2007Schülerzahl / Züge Maria-Montessori-Gs 518 / 3,1 Lindenhof-Gs 264 / 1,6 Paul-Klee-Gs 537 / 3,2 Peter-Paul-Rubens- 581 / 3,4 Gs Kapazität Schüler /Züge 504 / 3,0 352 / 2,1 756 / 4,5 974 / 5,8 Prognose 2013Schülerzahl / Züge 586 / 3,5 266 / 1,6 706 / 4,2 596 / 3,5 In unmittelbarer Nähe befinden sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zwei weitere Grundschulen (Sachsenwald-Grundschule, Grundschule am Insulaner). In der weiteren Bearbeitung des Schulentwicklungsplanes werden auch Abstimmungen mit benachbarten Bezirken durchgeführt und die entsprechenden Schlussfolgerungen berücksichtigt. Seite: 3/2 Auf der Grundlage der Kosten-und Leistungsrechnung erfolgt seit einigen Jahren die vollständige Budgetierung für die einzelnen Schulen. Dabei gelten als wesentliche Kostenfaktoren die Infrastrukturkosten und die Anzahl der Schüler. Die Infrastrukturkosten bleiben unabhängig von der Ausnutzung eines Schulgebäudes bestehen. Dies bedeutet, dass Zielrichtung sein muss, Schulgebäude entsprechend ihrer Kapazität auszulasten. Angesichts der Schülerprognose für 2013 wird deutlich, dass die Schulstandorte der MariaMontessori-Gs und der Paul-Klee-Gs optimal ausgelastet und auch nachgefragt sind. Die Standorte der Lindenhof-Gs und der Peter-Paul-Rubens-Gs sind nicht optimal ausgelastet und führen zu einem budgetnegativen Ergebnis. Diese Ausgangslage wird im wesentlichen durch die demographische Entwicklung geprägt und lässt verschiedene Varianten der Schülerverteilung im Bezirk und außerhalb des Bezirkes zu. Im Rahmen einer Besprechung am 17. Juni 2008 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) wurde die Möglichkeit erörtert, die LindenhofGrundschule modellhaft als Bürgerschule weiterzuführen. Ausgangsgrundlage ist der Antrag des Nachbarschaftsheimes Schöneberg e.V. zur Kooperation mit der Lindenhof-Grundschule und das vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebene Gutachten zu den rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten des Schulbetriebes der Lindenhof-Grundschule unter Trägerschaft des Nachbarschaftsheimes Schöneberg e.V.. Der Staatssekretär der SenBWF, Herr Schlemm, machte deutlich, dass die Senatsverwaltung grundsätzliche Bedenken gegen einen Trägerwechsel sieht, da hierfür der rechtliche Rahmen nicht gegeben ist. Keine rechtlichen Bedenken bestünden gegen die Neugründung einer privaten Schule; jedoch wurde auf die nach § 101 Schulgesetz vorgegebene Wartefrist verwiesen. Eine Beleihung des vorhandenen Lehrerpersonals ist nicht möglich, da dies einer rechtlichen Grundlage bedarf, die derzeit nicht vorhanden ist. Aus Sicht der Senatsverwaltung wird es auch keine einzelfallbezogene gesetzliche Regelung und demzufolge Ausnahmeregelung für die Lindenhof-Grundschule geben. Berlin, den 15.07.2008 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Seite: 3/3