Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
17.10.15, 20:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion B'90/Grüne
Beratungsfolge:
Datum
20.02.2008
01.04.2008
02.04.2008
16.04.2008
21.05.2008
15.07.2008
16.07.2008
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ausschuss für Schule
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0554/XVIII
Bezirksamt
Planungssicherheit für die Lindenhof-Schule gewährleisten
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Sanierungskosten wurden nach DIN 276 ermittelt (siehe Anlage). Somit ist von
geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung der Lindenhof-Schule in Höhe von 3.950.000 €
auszugehen, die sich im einzelnen wie folgt darstellen.
Sanierungsbedarf des Hauptgebäudes
Das Hauptgebäude wurde letztmalig vor ca. 25 Jahren renoviert; im Rahmen des Schul- und
Sportanlagensanierungsprogramms 2002 erfolgte der Einbau von rauchdichten Türen zum
Abschluss der Treppenhäuser, welche als Rettungsweg dienen.
Derzeit ergibt sich folgender Sanierungsbedarf:
•
Entkernung der Sanitärbereiche einschließlich Umbau mit funktionsgerechter
Grundrissgestaltung
•
Renovierung der Klassenräume einschl. Erneuerung der Akustikdecken und der
Bodenbeläge
•
Renovierung sämtlicher Funktions- und Verwaltungsräume
•
Entkernung und Erneuerung der Dachgeschossausbauten, Einbau einer
Wärmedämmung
•
Erneuerung aller Installationen (Elektro-, Sanitär-, Schwachstrom) sowie Einbau einer
strukturierten Verkabelung
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
•
Erneuerung aller Grundleitungen bis zum Hausanschluss
•
Sanierung der Gebäudehüllflächen (Fenster, Fassade, Dach) sowie des feuchten
Kellermauerwerks und Erneuerung der Kellersohle
Sanierungsbedarf der Sporthalle einschließlich des Anbaus
Der Handlungsbedarf ist hier vergleichbar mit dem des Hauptgebäudes. Konkret besteht
folgender Sanierungsbedarf:
•
Entkernung der Sanitärbereiche einschließlich Umbau mit funktionsgerechter
Grundrissgestaltung
•
Renovierung der Klassen- und Umkleideräume einschließlich Erneuerung der
Akustikdecken und der Bodenbeläge
•
Instandsetzung der Turnhalle einschließlich Schwingboden, Prallwände und
Unterdecken
•
Sanierung der Gebäudehüllflächen (Fenster, Fassade, Dach) sowie des feuchten
Kellermauerwerks und Erneuerung der Kellersohle
•
Wiederaufbau der Dachterrasse und Schaffung eines zweiten Rettungsweges
•
Erneuerung aller Installationen (Elektro-, Sanitär-, Schwachstrom)
•
Erneuerung aller Grundleitungen bis zum Hausanschluss
Grundlage jeglicher Schulentwicklungsplanung sind die statistischen Erhebungen zur
Bevölkerungsentwicklung mit dem Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres. Weiterhin werden
dazu die Jahres- und Halbjahresstatistiken der Schülerentwicklung an den jeweiligen
Standorten berücksichtigt. Zusätzlich veröffentlicht die Senatsschulverwaltung ihre
Modellrechnung für die Schülerentwicklung im Land Berlin mit den jeweiligen
Schlussfolgerungen für die Bezirke. Ein weiteres wesentliches Merkmal ist die Erhebung der
Raumstatistik auf der Grundlage der Musterraumprogramme der Senatsschulverwaltung.
Unter Beachtung der Festsetzungen der Klassenfrequenzen im Bandbreitenmodell zwischen
24 und 28 Schüler pro Klasse ergibt sich für den Bezirk für die einzelne Region und unter
Berücksichtigung der Wanderungsbewegung für den einzelnen Schulstandort eine
hochgerechnete mögliche Schüleranzahl.
Als angrenzende Schulstandorte in den Regionen Tempelhof und Friedenau kommen
folgende Schulen in Frage:
Schule
2007Schülerzahl / Züge
Maria-Montessori-Gs 518 / 3,1
Lindenhof-Gs
264 / 1,6
Paul-Klee-Gs
537 / 3,2
Peter-Paul-Rubens- 581 / 3,4
Gs
Kapazität
Schüler /Züge
504 / 3,0
352 / 2,1
756 / 4,5
974 / 5,8
Prognose 2013Schülerzahl / Züge
586 / 3,5
266 / 1,6
706 / 4,2
596 / 3,5
In unmittelbarer Nähe befinden sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zwei weitere Grundschulen
(Sachsenwald-Grundschule, Grundschule am Insulaner). In der weiteren Bearbeitung des
Schulentwicklungsplanes werden auch Abstimmungen mit benachbarten Bezirken
durchgeführt und die entsprechenden Schlussfolgerungen berücksichtigt.
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Auf der Grundlage der Kosten-und Leistungsrechnung erfolgt seit einigen Jahren die
vollständige Budgetierung für die einzelnen Schulen. Dabei gelten als wesentliche
Kostenfaktoren die Infrastrukturkosten und die Anzahl der Schüler. Die Infrastrukturkosten
bleiben unabhängig von der Ausnutzung eines Schulgebäudes bestehen. Dies bedeutet,
dass Zielrichtung sein muss, Schulgebäude entsprechend ihrer Kapazität auszulasten.
Angesichts der Schülerprognose für 2013 wird deutlich, dass die Schulstandorte der MariaMontessori-Gs und der Paul-Klee-Gs optimal ausgelastet und auch nachgefragt sind. Die
Standorte der Lindenhof-Gs und der Peter-Paul-Rubens-Gs sind nicht optimal ausgelastet
und führen zu einem budgetnegativen Ergebnis. Diese Ausgangslage wird im wesentlichen
durch die demographische Entwicklung geprägt und lässt verschiedene Varianten der
Schülerverteilung im Bezirk und außerhalb des Bezirkes zu.
Im Rahmen einer Besprechung am 17. Juni 2008 bei der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung (SenBWF) wurde die Möglichkeit erörtert, die LindenhofGrundschule modellhaft als Bürgerschule weiterzuführen.
Ausgangsgrundlage ist der Antrag des Nachbarschaftsheimes Schöneberg e.V. zur
Kooperation mit der Lindenhof-Grundschule und das vom Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebene Gutachten zu den rechtlichen Anforderungen und
Möglichkeiten des Schulbetriebes der Lindenhof-Grundschule unter Trägerschaft des
Nachbarschaftsheimes Schöneberg e.V..
Der Staatssekretär der SenBWF, Herr Schlemm, machte deutlich, dass die
Senatsverwaltung grundsätzliche Bedenken gegen einen Trägerwechsel sieht, da hierfür der
rechtliche Rahmen nicht gegeben ist. Keine rechtlichen Bedenken bestünden gegen die
Neugründung einer privaten Schule; jedoch wurde auf die nach § 101 Schulgesetz
vorgegebene Wartefrist verwiesen. Eine Beleihung des vorhandenen Lehrerpersonals ist
nicht möglich, da dies einer rechtlichen Grundlage bedarf, die
derzeit nicht vorhanden ist. Aus Sicht der Senatsverwaltung wird es auch keine
einzelfallbezogene gesetzliche Regelung und demzufolge Ausnahmeregelung für die Lindenhof-Grundschule geben.
Berlin, den 15.07.2008
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Hapel, Dieter
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