Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
17.10.15, 20:15
Aktualisiert
28.01.18, 00:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Datum
16.12.2009
20.01.2010
27.04.2010
19.05.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1275/XVIII
Bezirksamt
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Tempelhof-Schöneberg
Am 2.02.2010 wurden zu dem o.g. Antrag die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die
Liga der Wohlfahrtsverbände und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin angeschrieben.
Die Antworten sind inzwischen eingegangen und werden als Anlage beigefügt.
Die Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist in Berlin noch nicht
erfolgt. Die Senatsverwaltungen hatten bereits 2006 anlässlich eines Runden Tisches
Hospiz- und Palliativversorgung im Land Berlin das Thema aufgegriffen und 2007 eine
Arbeitsgruppe zur Umsetzung der SAPV eingesetzt, jedoch sind die Vertragsverhandlungen
zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern immer noch nicht erfolgt.
Die Liga der Wohlfahrtsverbände versichern in ihrem Antwortschreiben, dass die
Sozialstationen und Pflegedienste der Freien Wohlfahrtspflege auch kurzfristig in die SAPV
einsteigen könnten, wenn es dazu endlich Versorgungsverträge mit den Krankenkassen in
Berlin gäbe. Ein Anschreiben der Liga an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und
Verbände in Berlin AOK Berlin-Brandenburg ist bisher ohne Antwort geblieben.
Die medizinische Versorgung schwerst erkrankter und sterbender Patienten in ihrem
häuslichen Umfeld wird in Berlin im Rahmen der bestehenden Homecare-Vereinbarungen
zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht, die für das 1.
Quartal 2010 verlängert wurde. Allerdings gilt diese Vereinbarung bisher nur für die palliative
Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten. In Berlin besteht die Absicht, das
sehr gut funktionierende Homecare-Modell mit den SAPV-Richtlinien des gemeinsamen
Bundesausschusses in Einklang zu bringen.
Allerdings weisen die Senatorinnen Frau Carola Blum und Frau Katrin Lompscher daraufhin,
dass bereits jetzt die Versicherten auch einen Rechtsanspruch auf SAPV, unabhängig von
der vertraglichen Umsetzung, durch die Krankenkassen und Leistungserbringer hätten. Die
Umsetzung dieses Rechtsanspruchs könnte jedoch sehr mühsam werden und müsste ggf.
bei den Krankenkassen eingeklagt werden. Dieser umständliche und bürokratische Weg
kann jedoch weder den meist schwerkranken Patienten noch ihren Angehörigen zugemutet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Daher haben die Senatsverwaltungen ein großes Interesse, dass die Gespräche mit den
Krankenkassen und den Leistungserbringern zügig weiter geführt werden, damit in Berlin
endlich Verträge zur SAPV abgeschlossen werden.
Da eine Entscheidung für Gesamtberlin noch aussteht, kann für die Situation der SAPV in
Tempelhof-Schöneberg speziell auch keine Auskunft erteilt werden.
Berlin, den 27.04.2010
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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