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Mitteilung zur Kenntnisnahme 27.04.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme 27.04.10.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
17.10.15, 20:15
Aktualisiert
28.01.18, 00:12

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion der CDU Beratungsfolge: Datum 16.12.2009 20.01.2010 27.04.2010 19.05.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1275/XVIII Bezirksamt Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Tempelhof-Schöneberg Am 2.02.2010 wurden zu dem o.g. Antrag die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die Liga der Wohlfahrtsverbände und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin angeschrieben. Die Antworten sind inzwischen eingegangen und werden als Anlage beigefügt. Die Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist in Berlin noch nicht erfolgt. Die Senatsverwaltungen hatten bereits 2006 anlässlich eines Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung im Land Berlin das Thema aufgegriffen und 2007 eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der SAPV eingesetzt, jedoch sind die Vertragsverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern immer noch nicht erfolgt. Die Liga der Wohlfahrtsverbände versichern in ihrem Antwortschreiben, dass die Sozialstationen und Pflegedienste der Freien Wohlfahrtspflege auch kurzfristig in die SAPV einsteigen könnten, wenn es dazu endlich Versorgungsverträge mit den Krankenkassen in Berlin gäbe. Ein Anschreiben der Liga an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Verbände in Berlin AOK Berlin-Brandenburg ist bisher ohne Antwort geblieben. Die medizinische Versorgung schwerst erkrankter und sterbender Patienten in ihrem häuslichen Umfeld wird in Berlin im Rahmen der bestehenden Homecare-Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht, die für das 1. Quartal 2010 verlängert wurde. Allerdings gilt diese Vereinbarung bisher nur für die palliative Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten. In Berlin besteht die Absicht, das sehr gut funktionierende Homecare-Modell mit den SAPV-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses in Einklang zu bringen. Allerdings weisen die Senatorinnen Frau Carola Blum und Frau Katrin Lompscher daraufhin, dass bereits jetzt die Versicherten auch einen Rechtsanspruch auf SAPV, unabhängig von der vertraglichen Umsetzung, durch die Krankenkassen und Leistungserbringer hätten. Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs könnte jedoch sehr mühsam werden und müsste ggf. bei den Krankenkassen eingeklagt werden. Dieser umständliche und bürokratische Weg kann jedoch weder den meist schwerkranken Patienten noch ihren Angehörigen zugemutet werden. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Daher haben die Senatsverwaltungen ein großes Interesse, dass die Gespräche mit den Krankenkassen und den Leistungserbringern zügig weiter geführt werden, damit in Berlin endlich Verträge zur SAPV abgeschlossen werden. Da eine Entscheidung für Gesamtberlin noch aussteht, kann für die Situation der SAPV in Tempelhof-Schöneberg speziell auch keine Auskunft erteilt werden. Berlin, den 27.04.2010 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2