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Protokoll 07.09.09.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Protokoll 07.09.09.pdf
Größe
32 kB
Erstellt
17.10.15, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 22:25

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Inhalt der Datei

RECHT Von: Sabine Degen (-143) An: Teilnehmer des Runden Tisches 08-09-2009 Runder Tisch zur Wohnraumversorgung von Arbeitslosengeld II-Empfängern im Bezirk TempelhofSchöneberg am 7. September 2009 Gegenstände der Besprechung waren 1. Umsetzung der neuen AV-Wohnen 2. Zusammenarbeit Wohnungswirtschaft, JobCenter, Sozialamt 3. Informationsaustausch über einzelne Verfahrensabläufe (Doppelmieten bei Umzügen, Abschlussrenovierungen, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Einbindung von Sozialdiensten uvm.) 4. Kurzinformation zum neuen Wohngeldrecht ab 01. Januar 2009 5. Verschiedenes An der Besprechung nahmen teil: - Frau Dr. Klotz (Bezirksstadträtin Tempelhof-Schöneberg) - Herr Higl und Herr Wolfgram (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg) - Herr Merckens (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg / Soziale Wohnhilfe) - Frau Alex-Kühnert und Frau Nowoczyn (JobCenter Tempelhof-Schöneberg) - Vertreter(innen) des BBU (Frau Degen) und der Wohnungsunternehmen mit Wohnungsbeständen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (siehe Teilnehmerliste, Anlage 1) Seite 1 von 5 Die Besprechung hatte folgende Ergebnisse: Unter der Moderation von Frau Dr. Klotz, die die Durchführung der Runden Tische ausdrücklich begrüßt, werden die einzelnen Tagesordnungspunkte mit nachfolgenden Ergebnissen erörtert. 1. Umsetzung der neuen AV-Wohnen Herr Higl erläutert die Änderungen der AV-Wohnen, die seit 1. März 2009 in Kraft ist. Danach hat sich die Bruttowarmmiete für einen 1-Personenhaushalt um fünf Prozent erhöht und beträgt nunmehr 378 Euro. Für die Frage der Angemessenheit und evtl. damit verbundene Umzugsverpflichtungen, gelten nunmehr für die vom Sozialamt betreuten (nicht arbeitsfähigen oder voll erwerbsgeminderten) Leistungsbezieher dieselben Regeln wie für das JobCenter, sodass Umzüge nur dann ausgeschlossen sind, wenn besondere Härtefälle greifen. In allen anderen Fällen sind bei nicht angemessenem Wohnraum Kostensenkungsverfahren durchzuführen bzw. wenn diese nicht greifen, Umzüge zu veranlassen. Generell wird jedoch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, wonach beurteilt wird, ob ein Umzug zumutbar ist oder nicht. In die Entscheidung werden die Sozialdienste mit einbezogen. Zukünftig wird es nach der neuen AV-Wohnen im Zweifel eine schnellere Aufforderung zum Kostensenkungsverfahren geben, da die bisher in der AVWohnen benannte Einjahresfrist auf ein halbes Jahr herabgesetzt wurde. Nach diesem kurzen Überblick über die Änderungen wird seitens der Unternehmen auf ein Problem, welches nach Durchführung von Kostensenkungsverfahren auftaucht, hingewiesen. Es ist zu beobachten, dass die JobCenter Betriebskostennachforderungen grundsätzlich ablehnen, wenn der Mieter nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft erhält. So auch in Tempelhof-Schöneberg. Die Vertreter des JobCenters erklären, dass diese Handhabung aus der Vorgabe der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervorgehe, wonach Nachzahlungen abzulehnen seien, sofern Kosten gesenkt würden. Nach durchgeführten Kostensenkungsverfahren erhalten die Mieter somit keine Erstattung der Nachzahlungen, wohingegen jedoch Guthaben der Mieter auf die Regelleistung anzurechnen sind. Die Nachzahlungen müssen die Mieter in diesen Fällen selber erbringen. Frau Degen erklärt diesbezüglich, dass sie die Information habe, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dieses Thema nochmals im AK „Wohnen“ erörtern möchte. Frau Dr. Klotz erklärt sich ebenfalls bereit, die Thematik in die Trägerversammlung einzubringen. Frau Dr. Klotz weist in diesem Zusammenhang auf zwei Projekte der Berliner Energieagentur und des Deutschen Caritasverbandes hin, welche durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert werden, die dazu führen können, dass Mieter im Energiebereich Kosten senken können. Wenn der Regelsatz durch diese Sparmaßnahmen nicht ausgeschöpft wird, hätten die Mieter somit in diesen Fällen auch selber etwas von den finanziellen Einsparungen. Der Mieter kann eine kostenlose Beratung erhalten und die Projekte dienen dazu, auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte bzw. arbeitslose Menschen zu schulen, um Energiesparmaßnahmen in Geringverdienerhaushalten voranzubringen. Die Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden. Seite 2 von 5 2. Zusammenarbeit Wohnungswirtschaft, JobCenter und Sozialamt Unter diesem Tagesordnungspunkt stellt Frau Degen dar, dass in allen Bezirken „Runde Tische“ durchgeführt werden oder sich zumindest in der Planung befinden. Die Zusammenarbeit könne nur unter der Voraussetzung zielführend funktionieren, dass die Erreichbarkeit der JobCenter gewährleistet ist. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sei besonders hervorzuheben, dass die Zusammenarbeit zwischen JobCenter und den sozialen Wohnhilfen ausgesprochen gut funktioniere und daher auch beim Thema Mietschuldenübernahme immer zufriedenstellende Lösungen erreicht würden und auch die Sonderzuständigkeit des JobCenters positiv hervorzuheben sei und gewünscht werde, dass dieses Beispiel von anderen JobCentern übernommen werde. Seitens der Unternehmen wird bestätigt, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg an dieser Stelle eine herausragende Rolle einnimmt, jedoch auch hier die Erreichbarkeit verbesserungsbedürftig sei. Vor diesem Hintergrund wird verabredet, dass den Unternehmen ein aktuelles Organigramm mit den E-Mailadressen der Teampostfächer zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall, dass die Kommunikation über die E-Mailfächer nicht funktioniert, wird den Unternehmen ein Organigramm mit den Durchwahlnummern der entsprechenden Teamleiter benannt. Diese sind zu nutzen, wenn über den ersten Weg keine Rückmeldung erfolgt. Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt. 3. Informationsaustausch über einzelne Verfahrensabläufe Unter diesem Tagesordnungspunkt werden folgende Punkte angesprochen: - Doppelmieten bei Umzügen Seitens des JobCenters wird mitgeteilt, dass generell davon auszugehen sei, dass eine Doppelmiete bei notwendigen Umzügen übernommen werde. - Abschlussrenovierungen Die Regelungen der neuen AV-Wohnen sehen vor, dass die Kosten für Schönheitsreparaturen übernommen werden. Diesbezüglich weisen die Vertreter des JobCenters darauf hin, dass der Leistungsempfänger über diese Kosten einen Antrag stellen muss. Diesbezüglich hat er die Möglichkeit im Rahmen des Vorgespräches mitzuteilen, welche Kostenübernahmen benötigt werden. Das JobCenter schaltet dann ein Ermittlungsteam ein und gewährt bei positiver Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen entsprechende Beträge für den Erwerb des notwendigen Materials. Die Mitarbeiter des JobCenters erklären, dass sie für die Bewertung der Frage der Schönheitsreparaturen auf eine Arbeitshilfe der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zurückgreifen. Frau Dr. Klotz fragt nach, ob das in der AV-Wohnen diesbezüglich angekündigte Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales schon vorliege, was verneint wird. Die Vertreter des JobCenters weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Leistungsempfänger im ALG II Bezug davon auszugehen sei, dass diese die Schönheitsreparaturen selber durchführen können und keine Firma beauftragt werden muss, sodass keine Materialkosten übernommen werden. Seite 3 von 5 - Befristete Mietabsenkungen Hierzu erklärt das JobCenter, dass befristete Mietabsenkungen bei Neuvermietung im sozialen Wohnungsbau nur dann akzeptiert würden, wenn sie für die Dauer des Leistungsbezugs seitens der Unternehmen ausgesprochen werden. In allen anderen Fällen der Befristung würde die Übernahme der Miete nicht erfolgen. Im Anschluss hieran erfolgt eine lebhafte Diskussion zu dieser Thematik. Frau Dr. Klotz erklärt sich auch zu diesem Punkt bereit, ihn mit in die Stadträterunde zu nehmen, um eine Klärung herbeiführen zu können. - Datenschutz Seitens der Unternehmen wird angefragt, inwieweit Auskünfte über die einzelnen Leistungsempfänger an die Wohnungsunternehmen als Vermieter erfolgen. Das JobCenter weist darauf hin, dass eine entsprechende Vollmacht des Leistungsbeziehers vorgelegt werden müsse. - Geschütztes Marktsegment Herr Merckens von der Sozialen Wohnhilfe bittet darum, dass darauf geachtet werden sollte, dass das geschützte Marktsegment nur für bestimmte Kunden geöffnet sei. So seien zur Aufnahme in das geschützte Marktsegment Personen berechtigt, - die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht ohne fremde Hilfe mit Wohnraum versorgen können, denen eine Wohnung durch den Träger der Grundsicherung für Erwerbstätige (JobCenter) oder den Träger der Grundsicherung für Nichterwerbstätige (Sozialämter) nicht erhalten werden konnte, die aus ambulanten, stationären oder betreuten Einrichtungen oder aus der Haft entlassen werden und denen deshalb Wohnungslosigkeit droht oder die durch das Land Berlin in Notunterkünfte eingewiesen wurden bzw. einen Unterbringungsanspruch haben und die länger als ein Jahr in Berlin leben. Auf diese Kriterien sollte genau geachtet werden. Des Weiteren bittet Herr Merckens darum, nicht generell jeden Mieter der einen Schufa Eintrag aufweist, von der Vermietung auszuschließen, sondern diesbezüglich auch eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Seitens der Unternehmen wird diesbezüglich angemerkt, dass dies auch erfolge. Herr Merckens macht darüber hinaus das Angebot an die Wohnungsunternehmen in der Sozialen Wohnhilfe auf Wunsch hospitieren zu können, um sich einen Einblick in die Arbeit zu verschaffen. Dieses Angebot gelte jederzeit. Das Angebot wird dankend angenommen. - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Das Bezirksamt und das JobCenter fragen bei den anwesenden Vermietern nach, ob sie vor jeder Vermietung vom Bewerber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen würden, was von den anwesenden Vermietern verneint wird. Seite 4 von 5 - Kurzinformation zum neuen Wohngeldrecht ab 1. Januar 2009 Herr Higl stellt die Neuerungen des Wohngeldrechts dar. Beim Wohngeld muss zwischen einem Mietzuschuss, der für eine Mietwohnung gewährt wird und einem Lastenzuschuss, der einen Zuschuss bei Eigentumsmaßnahmen darstellt, unterschieden werden. Das Wohngeld richtet sich der Höhe nach, nach der Anzahl der Bewohner, dem Einkommen, der Miete und der Mietenstufe. Herr Higl führt aus, dass es sieben Mietenstufen gibt, wobei sich die günstigsten Mieten hinter der Stufe eins verbergen und die höchsten Mieten hinter der Stufe sieben. Berlin sei in die Mietenstufe vier eingruppiert. Generell seien die Beträge für das Wohngeld angehoben worden. Nähere Einzelheiten seien auf der Internetseite www.berlin.de unter dem Suchfeld Wohngeld zu erfahren. Auf dieser Internetseite seien sowohl ein Wohngeldrechner als auch alle Antragsformulare niedergelegt. Herr Higl berichtet, dass der durchschnittliche gezahlte Wohngeldbetrag derzeit 140 Euro betrage, wohingegen er vor der Wohngeldnovelle 90 Euro betragen habe. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ verständigen sich die Teilnehmer, dass, wenn keine besonderen Probleme auftauchen, der Zweijahresrhythmus zur Durchführung der Runden Tische beibehalten werden solle und diesbezüglich der Kontakt über den BBU und das Bezirksamt erfolge. Anlagen - Projektvorstellung der Berliner Energieagentur und des Deutschen Caritasverbandes zur Energieeinsparung - Organigramme mit E-Mailadressen und Durchwahlnummern der Teamleiter - Faltblatt „Übernahme von Wohnkosten Fragen und Antworten“ (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) - Anwesenheitsliste Seite 5 von 5