Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
17.10.15, 20:17
Aktualisiert
27.01.18, 22:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Datum
30.09.2009
14.10.2009
28.10.2009
12.01.2010
20.01.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ausschuss für Stadtplanung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1170/XVIII
Bezirksamt
LED-Werbeanlage am Gasometer: Auf Vertragserfüllung bestehen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 28.10.2009 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Firma "Denkmal Plus“ auf Erfüllung des
Vertrages über die Instandsetzung des Gasbehälters aus Erträgen einer LED-Werbeanlage
zu bestehen.
Der Vertragspartner ist nach Ablauf der vereinbarten Fristen hinsichtlich seiner
Instandsetzungs-Pflichten unmittelbar unter Androhung eines Widerrufs der Errichtungs- und
Betriebsgenehmigung der Werbeanlage in Verzug zu setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Errichtungs- und
Betriebsgenehmigung zu widerrufen.
Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, dem Stadtplanungsausschuss nach Vorliegen
eines ersten Rechenschaftsberichts des Vertragspartners über die erzielten
Werbeeinnahmen zu berichten, ob das Ergebnis geeignet erscheint, den Vertragszweck zu
erfüllen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Verpflichtung zur Sanierung des Gasometers
unabhängig von der Genehmigung der LED-Werbeanlage besteht, die Einnahmen
aus der Werbung dienen lediglich der Unterstützung der Maßnahme. Die Erfüllung
dieser letztlich auf § 8 Abs. 2 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes Berlin ( „Der
Verfügungsberechtigte kann durch die zuständige Denkmalschutzbehörde
verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
durchzuführen“) basierenden Verpflichtung ist vom Bezirksamt stets eingefordert
worden und wurde auch vom Eigentümer nie in Frage gestellt.
Der Eigentümer steht nunmehr im Kontakt mit dem Bezirksamt zur Abstimmung der
weiteren Vorgehensweise bei der Sanierung des Gasometers. Konkret wird die
Sanierung eines Musterabschnitts vorbereitet, um die einzusetzenden Techniken zu
erproben. Dies erscheint ratsam, da bei der ähnlich gelagerten Sanierung des
Gasometers Mariendorf Erfahrungen gesammelt wurden, auf die hier zurückgegriffen
werden kann und soll.
Der Eigentümer hat bislang nicht gegen vertraglich vereinbarte Fristen verstoßen.
Innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der LED-Werbeanlage wurde
vereinbarungsgemäß mit ersten Instandsetzungsarbeiten begonnen; die Sanierung
ist somit bis zum März 2014 abzuschließen. Zwar ist das Bezirksamt vertraglich
berechtigt, die Genehmigung für die Werbeanlage u.a. zu widerrufen, wenn die
Instandsetzungsmaßnahmen ohne Einvernehmen mit der unteren
Denkmalschutzbehörde nach Beginn um mehr als sechs Monate unterbrochen
werden. Da das Bezirksamt angesichts des dargelegten Sachstandes jedoch davon
ausgeht, dass die Sanierung vorbereitet und fristgerecht durchgeführt wird, besteht
hierzu kein Anlass.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 12.01.2010
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Krömer, Bernd
Seite: 2/2