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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
17.10.15, 20:17
Aktualisiert
27.01.18, 22:26

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD Beratungsfolge: Datum 30.09.2009 14.10.2009 28.10.2009 12.01.2010 20.01.2010 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ausschuss für Stadtplanung Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1170/XVIII Bezirksamt LED-Werbeanlage am Gasometer: Auf Vertragserfüllung bestehen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 28.10.2009 folgenden Beschluss: „Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Firma "Denkmal Plus“ auf Erfüllung des Vertrages über die Instandsetzung des Gasbehälters aus Erträgen einer LED-Werbeanlage zu bestehen. Der Vertragspartner ist nach Ablauf der vereinbarten Fristen hinsichtlich seiner Instandsetzungs-Pflichten unmittelbar unter Androhung eines Widerrufs der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung der Werbeanlage in Verzug zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung zu widerrufen. Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, dem Stadtplanungsausschuss nach Vorliegen eines ersten Rechenschaftsberichts des Vertragspartners über die erzielten Werbeeinnahmen zu berichten, ob das Ergebnis geeignet erscheint, den Vertragszweck zu erfüllen.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Zunächst ist festzuhalten, dass die Verpflichtung zur Sanierung des Gasometers unabhängig von der Genehmigung der LED-Werbeanlage besteht, die Einnahmen aus der Werbung dienen lediglich der Unterstützung der Maßnahme. Die Erfüllung dieser letztlich auf § 8 Abs. 2 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes Berlin ( „Der Verfügungsberechtigte kann durch die zuständige Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: durchzuführen“) basierenden Verpflichtung ist vom Bezirksamt stets eingefordert worden und wurde auch vom Eigentümer nie in Frage gestellt. Der Eigentümer steht nunmehr im Kontakt mit dem Bezirksamt zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bei der Sanierung des Gasometers. Konkret wird die Sanierung eines Musterabschnitts vorbereitet, um die einzusetzenden Techniken zu erproben. Dies erscheint ratsam, da bei der ähnlich gelagerten Sanierung des Gasometers Mariendorf Erfahrungen gesammelt wurden, auf die hier zurückgegriffen werden kann und soll. Der Eigentümer hat bislang nicht gegen vertraglich vereinbarte Fristen verstoßen. Innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der LED-Werbeanlage wurde vereinbarungsgemäß mit ersten Instandsetzungsarbeiten begonnen; die Sanierung ist somit bis zum März 2014 abzuschließen. Zwar ist das Bezirksamt vertraglich berechtigt, die Genehmigung für die Werbeanlage u.a. zu widerrufen, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen ohne Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde nach Beginn um mehr als sechs Monate unterbrochen werden. Da das Bezirksamt angesichts des dargelegten Sachstandes jedoch davon ausgeht, dass die Sanierung vorbereitet und fristgerecht durchgeführt wird, besteht hierzu kein Anlass. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 12.01.2010 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Krömer, Bernd Seite: 2/2