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BA-Vorlage Werner Stephan_ Dag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
BA-Vorlage Werner Stephan_ Dag.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
17.10.15, 20:21
Aktualisiert
28.01.18, 00:22

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Inhalt der Datei

Vorlage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung Betr.: Zusammenlegung der Werner-Stephan-Oberschule (07H04) und der DagHammarskjöld-Oberschule (07R05) zur Integrierten Sekundarschule in der Ringstraße (07K07) 1. Die Werner-Stephan-Oberschule (07H04 Hauptschule) wird mit der DagHammarskjöld-Oberschule (07R05 - Realschule) zur Integrierten Sekundarschule in der Ringstraße (07K07) zum 01.08.2010 zusammengelegt. 2. Der bisherige Schulstandort der Dag-Hammarskjöld-Oberschule in der Ringstraße 103-106; 12105 Berlin wird der Hauptstandort. 3. Der bisherige Schulstandort der Werner-Stephan-Oberschule in AltTempelhof 53-57; 12103 Berlin wird Filiale für ca. 2 – 3 Jahre. 4. Das Schulgrundstück Alt-Tempelhof 53-57; 12103 Berlin wird geteilt. a. Für die Sporthalle wird ein eigenes Grundstück (Flurstück A) gebildet. b. Für das verbleibende Schulgrundstück (inklusive MUR) wird auch ein eigenes Grundstück (Flurstück B) gebildet. c. Beide neugebildeten Grundstücke (Flurstück A und B) müssen eine eigene öffentlich-rechtliche Erschließung erhalten. d. Für die Vermessung (Teilung des Grundstückes – Zulässigkeit der baulichen Nutzung, Grenzvermessung) wird das Vermessungsamt beauftragt. e. Für die Medienversorgung des Sporthallengrundstückes (Flurstück A) wird zur Kostenermittlung der Fachbereich FM beauftragt. 5. Das neugebildete Sporthallen-Grundstück (A) wird nach Auflösung der Filiale in das Fachvermögen des Sportamtes abgegeben. 6. Das neugebildete restliche Schulgrundstück (B) wird zum nächstmöglichen Termin an den Liegenschaftsfonds Berlin GmbH KG zur Vermarktung gemeldet und für den Zeitraum der Filiale (ca. 2-3 Schuljahre, längstens bis zum 31.07.2013) werden die notwendigen Flächen für das Unterrichtsangebot zurückgemietet. Sachverhalt, Wertung und Begründung: I. Grundlage ist der Schulentwicklungsplan vom März 2010 (SEP 2010). In allen Regionen fanden mit den Schulleitungen und der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung,Wissenschaft und Forschung Beratungen statt. Die Maßnahmen bzw. Maßnahmenoptionen wurden diskutiert, ergänzt und zusätzliche Empfehlungen ausgesprochen. Mit den anderen Fachbereichen des Bezirksamtes, insbesondere Jugendbereich, wurden gemeinsame Beratungen durchgeführt. dem Die Schulleitungen der Haupt-, Real-, Gesamtschulen und der verbundenen Hauptund Realschulen teilten dem Schulträger mit, dass die Anhörungen zu den Veränderungen im Oberschulbereich im Rahmen der Schulkonferenzen stattgefunden haben. Der Bezirksschulbeirat hat in seiner Sitzung am 19.11.2009 und am 25.02.2010 (Anhörung des BSB nach § 111 Abs.3 Schulgesetz 2004 zuletzt geändert am 25.01.2010) folgenden Sachverhalt behandelt: • • • Schulentwicklungsplan SEP 2010 wurde vorgestellt. Die Veränderungen bezüglich der Fusionen im Sekundarschulbereich wurden dargestellt. o Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden zum Schuljahr 2010/11 die Integrierten Sekundarschulen eingeführt. o Die Waldenburg-Oberschule (Hauptschule) wird mit der Luise-undWilhelm-Teske-Oberschule (Realschule) zusammengelegt (Fusion). o Die Werner-Stephan-Oberschule (Hauptschule) wird mit der DagHammarskjöld-Oberschule (Realschule) zusammengelegt (Fusion). Nach erfolgter Aussprache hat der Bezirksschulbeirat für die Zusammenlegung der Dag-Hammarskjöld-Oberschule und der WernerStephan-Oberschule sein Votum abgegeben. Gleichzeitig fordert er das Bezirksamt auf, die notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im Schulgesetz zur Integrierten Sekundarschule (§ 22 Abs. 2) wird im Gesetzestext folgender Sachverhalt festgelegt: „… Die Integrierte Sekundarschule umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt im Anschluss zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). …Die Integrierte Sekundarschule bietet eine gymnasiale Oberstufe entweder eigenständig, in Kooperation mit einem beruflichen Gymnasium oder mit einer anderen Integrierten Sekundarschule an. …“ Die Abstimmung zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zwischen der zukünftigen Integrierten Sekundarschule und dem OSZ – InformationMedizintechnik (08B04) ist erfolgt. II. Für die Einführung der „Integrierten Sekundarschule“ wurde folgender Konsens mit den Schulen erreicht: In Anlage 1 und 2 werden die Varianten der möglichen Entwicklung im Oberschulbereich dargestellt. Variante 1 ist dadurch gekennzeichnet, dass das bisherige Wahlverhalten zwischen Gymnasien (40%) und den Haupt-, Real- und Gesamtschulen (zukünftige Integrierte Sekundarschulen) (60%) sich nicht verändert. In der Variante 2 wird von der Annahme ausgegangen, dass sich das Wahlverhalten zwischen Gymnasium (45%) und Integrierter Sekundarschule (55%) verändert. In beiden Varianten wird jedoch ein Bedarf an allen bisherigen Oberschulstandorten bis zum Schuljahr 2014/15 (Durchwachsen des Jahrganges mit der vorgezogenen Anmeldephase 2005/06) gesehen. Bei einem möglichen Bedarf im Schuljahr 2015/16 von ca. 61 Zügen an Sekundarschulen und einer räumlichen Kapazität von 68 Zügen ist eine Reduzierung von Schulstandorten notwendig. Die Entscheidung, an zwei Schulstandorten durch eine Fusion die neuen Integrierten Sekundarschulen zu bilden, ist durch zwei Aspekte bestimmt worden. 1. Die Mindestzügigkeit für Integrierte Sekundarschulen liegt bei 4 Zügen, diese Bedingung könnten die einzelnen Schulstandorte nicht erfüllen. 2. Die gesamte Anzahl an Schulplätzen stellt im Jahre 2014/15, unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Oberschulbereich, eine Entwicklung zur Überkapazität dar. Dies würde unter den gegebenen Umständen die Gefährdung einzelner Schulstandorte der neu gegründeten Sekundarschulen bedeuten. Haushaltsmäßige Auswirkung: Die Auswirkungen für die KLR und Budgetierung* sind derzeit unter Berücksichtigung des Berichts der „AG Kalkulatorischen Kosten“ (noch nicht beschlossen, angestrebte Gültigkeit ab Sommer 2010) wie folgt einzuschätzen. Welcher Betrag wird für das Budgetierungsjahr eingespart? Abgabe an LiFo Annahme frühest möglicher Rückmietung/ Meldung an Lifo Bescheid LiFo Leerzug ab bzw. Lastenwechsel Kostenart Gesamt 2009 Nach Beauftragung Lifo beträgt Dauer bis Lastenwechsel ca. 9 Monate 901022 AltTempelhof 53/57 07H04 07H04 WernerStephan-OS (ohne Halle) März 2010 01.10.2010 01.01.2011 31.07.2013 buw bw gesamt 2011 2012 2013 2014 2015 (Basis KLR 2009) (Basis KLR 2010) (Basis KLR 2011) (Basis KLR 2012) (Basis KLR 2013) 381.572 95.393 381.572 381.572 381.572 381.572 175.593 557.165 87.796 95.393 381.572 381.572 381.572 469.368 * Vereinfachte Berechnung des Steuerungsdienstes (ohne Berücksichtigung der Kosten für die Rückmietung und Effekte der Rückindizierung für Zinssatz und Baupreisindex) Unter der Bedingung, dass das das Gebäude der Werner-Stephan Oberschule (ohne die Sportanlagen) bis Ende März dem Lifo gemeldet wird, könnten demnach für das Budgetierungsjahr 2011 schon anteilige budgetunwirksame Kosten von knapp 95 T€ in Abzug gebracht werden, wenn das Objekt mit der zum frühestmöglichen Zeitpunkt angenommenen Zusage des LiFo und SenFin ab dem 1.10.2010 ins Finanzvermögen gebucht werden darf. Der Lasten-Nutzenwechsel könnte frühestens nach neun Monaten zum 1.1.2011 vollzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt würden keine budgetunwirksamen Kosten mehr anfallen, da das Objekt aus der Anlagenbuchhaltung ausgebucht wird. Gleichzeitig wird eine Nettokaltmiete für die Rückmietung fällig. Ab 2012 würde die budgetunwirksame Kostenentlastung dann zu 100 % wirken. Die Einhaltung der Terminschiene ist davon abhängig, wie die Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfond verlaufen. Da hier Flächen zurückgemietet, Grundstücksteilungen und Medientrennung durchgeführt werden sollen, ist eine längere Zeitspanne als neun Monate möglich, wonach sich auch die Kostenentlastungen zeitlich nach hinten schieben würden. Die Einsparung von budgetwirksamen Kosten entfaltet ihre anteilige Wirkung erst im Budgetierungsjahr 2015 in Höhe von rund 88 T€. Es handelt sich um eine Bruttobetrachtung, also inklusive der baulichen Unterhaltung und der internen Verrechnungen (hauptsächlich) der SE FM. Diese werden bei Abgabe des Objektes dann auf anderen Infrastrukturkostenträgern abgebildet, wenn sie nicht zurückgebaut werden. Wenn der Bereich Sport die Sporthalle weiter nutzt, so steigen die anteiligen Kosten von 50 auf 100 Prozent, also von rund 38 T€ auf rund 77 T€. Davon sind rund 54 T€ budgetunwirksam und rund 23 T€ budgetwirksam. Kosten Sporthalle Fächenanteil in % Gesamtkosten ohne BauUH 12,31% bw Kosten ohne buw Kosten BauUH 76.705 23.148 53.557 Für die Betrachtung der kameralen Auswirkungen sind derzeit die im Haushaltsjahr 2009 verbuchten budgetwirksamen Kosten (199 T€) als Basis zu betrachten. Diese müssen um die internen Verrechnungen (hauptsächlich Dienstleistung der SE FM) sowie die bauliche Unterhaltung bereinigt werden. Unter dieser Bedingung beträgt die jährliche kamerale Einsparung nach der folgenden Darstellung rund 135 T€ (bw Betrag ohne Halle, inklusive 43 T€ Hausmeister, letzte Spalte). Liegenschaftsbezeichnung Gesamt Gesamt 2008 2009 Abw. zum Vorjahr Abt Budgetwirksam bw PersK Bw Betrag ohne BauUH bw int. bw gesamt (Hausmeist bw BauUH und int.Verr. Verrechn. er) mit ohne Schulsporthal Schulsporthal le le SchulBildKult Schule 901022 Alt-Tempelhof 53/57 - 07H04 07H04 WernerStephan-OS 609.843 633.870 24.027 198.740 43.150 10.676 29.981 158.082 134.935 Mit der sukzessiven Entleerung des Gebäudes bis zum 31.07.2013 errechnen sich für das Haushaltsjahr 2013 anteilige kamerale Einsparungen in Höhe von rund 56 T€ (5 Monate von 135 T€), für 2014 sind es dann 135 T€. Hinzu kommt der jährliche Einsparbetrag für die Stelle IVa/b einer Schulsekretärin in Höhe von rund 46 T€, anteilig für fünf Monate sind es rund 20 T€. Die schon sukzessiv im Zeitraum 2010 bis 2012 verminderten budgetwirksamen Kosten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht hinreichend berechnet werden. Ebenso liegen derzeit keine Angaben zur Höhe der Miete für die Rückmietung der benötigten Flächen vor. Zu welchen Veränderungen die Einrichtung von Sekundarschulen für die Mittelzuweisung im Vergleich der Bezirke führt, ist noch nicht einzuschätzen. In der Kosten- und Leistungsrechnung müssen neue Produkte für Sekundarschulen gebildet werden. Nach der bestehenden Produktsystematik wirkt sich die oben beschriebene Kostenentlastung direkt auf das Hauptschulprodukt aus. Für die Bereitstellung von zusätzlichen Freizeiträumen, Mensa oder Cafeteria sind sowohl Baumaßnahmen als auch die notwendige Finanzierung vom Land Berlin bereit zustellen. Eine Finanzierung kann durch Sonderprogramme der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung oder im Rahmen der Investitionsplanung des bezirklichen Haushaltes erfolgen. Berlin, den März 2010 Ekkehard Band Bezirksbürgermeister Dieter Hapel Bezirksstadtrat Lageplan der Werner-Stephan-Oberschule