Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
BA-Vorlage Werner Stephan_ Dag.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
17.10.15, 20:21
Aktualisiert
28.01.18, 00:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
zur Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung
Betr.: Zusammenlegung der Werner-Stephan-Oberschule (07H04) und der DagHammarskjöld-Oberschule (07R05) zur Integrierten Sekundarschule in der
Ringstraße (07K07)
1. Die Werner-Stephan-Oberschule (07H04 Hauptschule) wird mit der DagHammarskjöld-Oberschule (07R05 - Realschule) zur Integrierten Sekundarschule in der Ringstraße (07K07) zum 01.08.2010 zusammengelegt.
2. Der bisherige Schulstandort der Dag-Hammarskjöld-Oberschule in der
Ringstraße 103-106; 12105 Berlin wird der Hauptstandort.
3. Der bisherige Schulstandort der Werner-Stephan-Oberschule in AltTempelhof 53-57; 12103 Berlin wird Filiale für ca. 2 – 3 Jahre.
4. Das Schulgrundstück Alt-Tempelhof 53-57; 12103 Berlin wird geteilt.
a. Für die Sporthalle wird ein eigenes Grundstück (Flurstück A) gebildet.
b. Für das verbleibende Schulgrundstück (inklusive MUR) wird auch ein
eigenes Grundstück (Flurstück B) gebildet.
c. Beide neugebildeten Grundstücke (Flurstück A und B) müssen eine
eigene öffentlich-rechtliche Erschließung erhalten.
d. Für die Vermessung (Teilung des Grundstückes – Zulässigkeit der
baulichen Nutzung, Grenzvermessung) wird das Vermessungsamt
beauftragt.
e. Für die Medienversorgung des Sporthallengrundstückes (Flurstück A)
wird zur Kostenermittlung der Fachbereich FM beauftragt.
5. Das neugebildete Sporthallen-Grundstück (A) wird nach Auflösung der Filiale
in das Fachvermögen des Sportamtes abgegeben.
6. Das neugebildete restliche Schulgrundstück (B) wird zum nächstmöglichen
Termin an den Liegenschaftsfonds Berlin GmbH KG zur Vermarktung
gemeldet und für den Zeitraum der Filiale (ca. 2-3 Schuljahre, längstens bis
zum 31.07.2013) werden die notwendigen Flächen für das Unterrichtsangebot
zurückgemietet.
Sachverhalt, Wertung und Begründung:
I.
Grundlage ist der Schulentwicklungsplan vom März 2010 (SEP 2010).
In allen Regionen fanden mit den Schulleitungen und der Außenstelle der
Senatsverwaltung für Bildung,Wissenschaft und Forschung Beratungen statt. Die
Maßnahmen bzw. Maßnahmenoptionen wurden diskutiert, ergänzt und zusätzliche
Empfehlungen ausgesprochen.
Mit den anderen Fachbereichen des Bezirksamtes, insbesondere
Jugendbereich, wurden gemeinsame Beratungen durchgeführt.
dem
Die Schulleitungen der Haupt-, Real-, Gesamtschulen und der verbundenen Hauptund Realschulen teilten dem Schulträger mit, dass die Anhörungen zu den
Veränderungen im Oberschulbereich im Rahmen der Schulkonferenzen
stattgefunden haben.
Der Bezirksschulbeirat hat in seiner Sitzung am 19.11.2009 und am 25.02.2010
(Anhörung des BSB nach § 111 Abs.3 Schulgesetz 2004 zuletzt geändert am
25.01.2010) folgenden Sachverhalt behandelt:
•
•
•
Schulentwicklungsplan SEP 2010 wurde vorgestellt.
Die Veränderungen bezüglich der Fusionen im Sekundarschulbereich wurden
dargestellt.
o Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden zum Schuljahr 2010/11 die
Integrierten Sekundarschulen eingeführt.
o Die Waldenburg-Oberschule (Hauptschule) wird mit der Luise-undWilhelm-Teske-Oberschule (Realschule) zusammengelegt (Fusion).
o Die Werner-Stephan-Oberschule (Hauptschule) wird mit der DagHammarskjöld-Oberschule (Realschule) zusammengelegt (Fusion).
Nach erfolgter Aussprache hat der Bezirksschulbeirat für die
Zusammenlegung der Dag-Hammarskjöld-Oberschule und der WernerStephan-Oberschule sein Votum abgegeben. Gleichzeitig fordert er das
Bezirksamt
auf,
die
notwendigen
personellen
und
sächlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Im Schulgesetz zur Integrierten Sekundarschule (§ 22 Abs. 2) wird im Gesetzestext
folgender Sachverhalt festgelegt:
„… Die Integrierte Sekundarschule umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen
7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt im Anschluss zur allgemeinen
Hochschulreife (Abitur). …Die Integrierte Sekundarschule bietet eine
gymnasiale Oberstufe entweder eigenständig, in Kooperation mit einem
beruflichen Gymnasium oder mit einer anderen Integrierten Sekundarschule
an. …“
Die Abstimmung zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zwischen
der zukünftigen Integrierten Sekundarschule und dem OSZ – InformationMedizintechnik (08B04) ist erfolgt.
II.
Für die Einführung der „Integrierten Sekundarschule“ wurde folgender Konsens mit
den Schulen erreicht:
In Anlage 1 und 2 werden die Varianten der möglichen Entwicklung im
Oberschulbereich dargestellt. Variante 1 ist dadurch gekennzeichnet, dass das
bisherige Wahlverhalten zwischen Gymnasien (40%) und den Haupt-, Real- und
Gesamtschulen (zukünftige Integrierte Sekundarschulen) (60%) sich nicht verändert.
In der Variante 2 wird von der Annahme ausgegangen, dass sich das Wahlverhalten
zwischen Gymnasium (45%) und Integrierter Sekundarschule (55%) verändert. In
beiden Varianten wird jedoch ein Bedarf an allen bisherigen Oberschulstandorten bis
zum Schuljahr 2014/15 (Durchwachsen des Jahrganges mit der vorgezogenen
Anmeldephase 2005/06) gesehen.
Bei einem möglichen Bedarf im Schuljahr 2015/16 von ca. 61 Zügen an
Sekundarschulen und einer räumlichen Kapazität von 68 Zügen ist eine Reduzierung
von Schulstandorten notwendig.
Die Entscheidung, an zwei Schulstandorten durch eine Fusion die neuen Integrierten
Sekundarschulen zu bilden, ist durch zwei Aspekte bestimmt worden.
1. Die Mindestzügigkeit für Integrierte Sekundarschulen liegt bei 4 Zügen, diese
Bedingung könnten die einzelnen Schulstandorte nicht erfüllen.
2. Die gesamte Anzahl an Schulplätzen stellt im Jahre 2014/15, unter
Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Oberschulbereich, eine
Entwicklung zur Überkapazität dar. Dies würde unter den gegebenen
Umständen die Gefährdung einzelner Schulstandorte der neu gegründeten
Sekundarschulen bedeuten.
Haushaltsmäßige Auswirkung:
Die Auswirkungen für die KLR und Budgetierung* sind derzeit unter
Berücksichtigung des Berichts der „AG Kalkulatorischen Kosten“ (noch nicht
beschlossen, angestrebte Gültigkeit ab Sommer 2010) wie folgt einzuschätzen.
Welcher Betrag wird für das Budgetierungsjahr
eingespart?
Abgabe an LiFo
Annahme
frühest
möglicher
Rückmietung/
Meldung an Lifo
Bescheid LiFo
Leerzug ab
bzw.
Lastenwechsel
Kostenart
Gesamt
2009
Nach Beauftragung
Lifo beträgt Dauer
bis Lastenwechsel
ca. 9 Monate
901022 AltTempelhof
53/57 07H04
07H04
WernerStephan-OS
(ohne Halle)
März 2010
01.10.2010
01.01.2011
31.07.2013 buw
bw
gesamt
2011
2012
2013
2014
2015
(Basis KLR
2009)
(Basis KLR
2010)
(Basis KLR
2011)
(Basis KLR
2012)
(Basis KLR
2013)
381.572
95.393 381.572 381.572 381.572 381.572
175.593
557.165
87.796
95.393 381.572 381.572 381.572 469.368
* Vereinfachte Berechnung des Steuerungsdienstes (ohne Berücksichtigung der Kosten für die
Rückmietung und Effekte der Rückindizierung für Zinssatz und Baupreisindex)
Unter der Bedingung, dass das das Gebäude der Werner-Stephan Oberschule
(ohne die Sportanlagen) bis Ende März dem Lifo gemeldet wird, könnten demnach
für das Budgetierungsjahr 2011 schon anteilige budgetunwirksame Kosten von
knapp 95 T€ in Abzug gebracht werden, wenn das Objekt mit der zum
frühestmöglichen Zeitpunkt angenommenen Zusage des LiFo und SenFin ab dem
1.10.2010 ins Finanzvermögen gebucht werden darf. Der Lasten-Nutzenwechsel
könnte frühestens nach neun Monaten zum 1.1.2011 vollzogen werden. Ab diesem
Zeitpunkt würden keine budgetunwirksamen Kosten mehr anfallen, da das Objekt
aus der Anlagenbuchhaltung ausgebucht wird. Gleichzeitig wird eine Nettokaltmiete
für die Rückmietung fällig.
Ab 2012 würde die budgetunwirksame Kostenentlastung dann zu 100 % wirken.
Die Einhaltung der Terminschiene ist davon abhängig, wie die Verhandlungen mit
dem
Liegenschaftsfond
verlaufen.
Da
hier
Flächen
zurückgemietet,
Grundstücksteilungen und Medientrennung durchgeführt werden sollen, ist eine
längere Zeitspanne als neun Monate möglich, wonach sich auch die
Kostenentlastungen zeitlich nach hinten schieben würden.
Die Einsparung von budgetwirksamen Kosten entfaltet ihre anteilige Wirkung erst im
Budgetierungsjahr 2015 in Höhe von rund 88 T€. Es handelt sich um eine
Bruttobetrachtung, also inklusive der baulichen Unterhaltung und der internen
Verrechnungen (hauptsächlich) der SE FM. Diese werden bei Abgabe des Objektes
dann auf anderen Infrastrukturkostenträgern abgebildet, wenn sie nicht zurückgebaut
werden.
Wenn der Bereich Sport die Sporthalle weiter nutzt, so steigen die anteiligen Kosten
von 50 auf 100 Prozent, also von rund 38 T€ auf rund 77 T€. Davon sind rund 54 T€
budgetunwirksam und rund 23 T€ budgetwirksam.
Kosten Sporthalle
Fächenanteil in %
Gesamtkosten
ohne
BauUH
12,31%
bw Kosten
ohne
buw Kosten
BauUH
76.705
23.148
53.557
Für die Betrachtung der kameralen Auswirkungen sind derzeit die im Haushaltsjahr
2009 verbuchten budgetwirksamen Kosten (199 T€) als Basis zu betrachten. Diese
müssen um die internen Verrechnungen (hauptsächlich Dienstleistung der SE FM)
sowie die bauliche Unterhaltung bereinigt werden. Unter dieser Bedingung beträgt
die jährliche kamerale Einsparung nach der folgenden Darstellung rund 135 T€ (bw
Betrag ohne Halle, inklusive 43 T€ Hausmeister, letzte Spalte).
Liegenschaftsbezeichnung
Gesamt Gesamt
2008
2009
Abw.
zum
Vorjahr
Abt
Budgetwirksam
bw PersK
Bw Betrag ohne BauUH
bw int.
bw gesamt (Hausmeist bw BauUH
und int.Verr.
Verrechn.
er)
mit
ohne
Schulsporthal Schulsporthal
le
le
SchulBildKult
Schule
901022 Alt-Tempelhof
53/57 - 07H04
07H04
WernerStephan-OS
609.843
633.870
24.027
198.740
43.150
10.676
29.981
158.082
134.935
Mit der sukzessiven Entleerung des Gebäudes bis zum 31.07.2013 errechnen sich
für das Haushaltsjahr 2013 anteilige kamerale Einsparungen in Höhe von rund 56 T€
(5 Monate von 135 T€), für 2014 sind es dann 135 T€.
Hinzu kommt der jährliche Einsparbetrag für die Stelle IVa/b einer Schulsekretärin in
Höhe von rund 46 T€, anteilig für fünf Monate sind es rund 20 T€.
Die schon sukzessiv im Zeitraum 2010 bis 2012 verminderten budgetwirksamen
Kosten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht hinreichend berechnet werden.
Ebenso liegen derzeit keine Angaben zur Höhe der Miete für die Rückmietung der
benötigten Flächen vor.
Zu welchen Veränderungen die Einrichtung von Sekundarschulen für die
Mittelzuweisung im Vergleich der Bezirke führt, ist noch nicht einzuschätzen. In der
Kosten- und Leistungsrechnung müssen neue Produkte für Sekundarschulen
gebildet werden. Nach der bestehenden Produktsystematik wirkt sich die oben
beschriebene Kostenentlastung direkt auf das Hauptschulprodukt aus.
Für die Bereitstellung von zusätzlichen Freizeiträumen, Mensa oder Cafeteria sind
sowohl Baumaßnahmen als auch die notwendige Finanzierung vom Land Berlin
bereit zustellen. Eine Finanzierung kann durch Sonderprogramme der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung oder im Rahmen der
Investitionsplanung des bezirklichen Haushaltes erfolgen.
Berlin, den
März 2010
Ekkehard Band
Bezirksbürgermeister
Dieter Hapel
Bezirksstadtrat
Lageplan der Werner-Stephan-Oberschule