Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
17.10.15, 20:35
Aktualisiert
28.01.18, 00:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Datum
29.09.2010
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1582/XVIII
Bezirksamt
Einstellung des bezirksübergreifenden B-Plans VI-140 (Gleisdreieck) für die im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg gelegenen Grundstücke Yorckstraße 38-41
Aufstellung des bezirksübergreifenden B-Plans VI-140f (Yorckstraße)
1.
die Einstellung des Bebauungsplanes VI-140 (für das Gelände zwischen
Schöneberger Ufer, Schöneberger Straße, Luckenwalder Straße, Landwehrkanal,
Möckernstraße, Yorckstraße und der Bezirksgrenze mit Ausnahme des Flurstücks 3160 und
mit Ausnahme der Grundstücke Schöneberger Straße 14,15 und Schöneberger Ufer 1,3 in
den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg und Tempelhof – Schöneberg,
Ortsteil Schöneberg) für die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gelegenen Grundstücke
Yorckstraße 38-41 und
2.
die Aufstellung des bezirksübergreifenden Bebauungsplans VI-140f für das Baufeld
Yorckdreieck zwischen den Gleisanlagen, der Grenze zur öffentlichen Parkanlage
Gleisdreieck und Yorckstraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
sowie Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg beschlossen. Die Federführung des
Verfahrens liegt beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Begründung:
Am 29. Juni 2010 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Teilung des
Bebauungsplanes VI-140 in die Einzelbebauungspläne VI-140a bis VI-140i beschlossen. Die
o.g. Beschlüsse bestätigen diese für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Anlass für die Planaufstellung des Bebauungsplanes VI-140 war die Notwendigkeit, für die
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flächen die fehlenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des derzeit
brachliegenden Areals zu schaffen. Der letzte Verfahrensschritt war die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes VI-140 sollen in den o.g. Teilbebauungsplänen
weiterverfolgt werden.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Die Teilung berücksichtigt die in dem städtebaulichen Rahmenvertrag vom 27. September
2005 zwischen dem Land Berlin und der Vivico Reale Estate GmbH festgelegten Baufelder
sowie für die Baufelder festgelegte Nutzungs- und Entwicklungsziele. Sie bedürfen der
Qualifizierung in Teilbebauungsplänen und in gesonderten städtebaulichen Verträgen. In
diesen städtebaulichen Verträgen werden die Einzelheiten zur notwendigen öffentlichen und
privaten Erschließung der Baufelder und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie zu den
Wohnfolgeeinrichtungen geregelt.
Die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gelegenen Grundstücke Yorckstraße 38-41 befinden
sich nunmehr im Teilbebauungsplan VI-140f, welcher das sogenannte Baufeld Yorckdreieck
überplant. Angestrebt ist gemäß o.g. Rahmenvertrag die Festsetzung eines Kerngebietes mit
einer Grundflächenzahl von 1,0 und einer Geschossflächenzahl von 4,0. Im Rahmen der
weiteren Bearbeitung muss die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe durch
geeignete Festsetzungen - unter Abstimmung mit SenStadt und SenWTF – eingeschränkt
werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es werden keine erwartet.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.
2585)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 7. November 1999 (GVBl. S.
578), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S.
2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)
Berlin, den 28.09.2010
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Krömer, Bernd
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