Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
17.10.15, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
30.09.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
24.05.2011 Bezirksamt
22.06.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Bezirksamt
Drucks. Nr:
1167/XVIII
1169/XVIII
1177/XVIII
Neu-Tempelhofer besser vor Belastungen durch Großveranstaltungen
schützen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 30.09.2009 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die
Verkehrsbelastungen durch öffentliche oder private Großveranstaltungen auf dem
ehemaligen Flughafengelände für die Anwohnerinnen und Anwohner in Neutempelhof
minimiert werden. Dabei soll das BA folgenden Leitlinien besondere Beachtung schenken:
1. Das Land Berlin, vertreten durch die BIM als Vermieterin hat durch vertragliche
Vereinbarung mit den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern sicherzustellen, dass auf
dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof in ausreichender Anzahl
Parkplätze eingerichtet werden.
2. Durch ein Verkehrskonzept, das zwischen dem Bezirk und den zuständigen
Senatsverwaltungen abzustimmen ist, sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor
unzumutbaren Belästigungen durch den Besucherverkehr geschützt werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist ein Verkehrskonzept für den
Veranstaltungsstandort „ Flughafengebäude am Platz der Luftbrücke“ erarbeitet worden und
ist im Verfahren. Der Bezirk kann Interessen äußern, die Zuständigkeit für das
Verkehrskonzept liegt jedoch ausschließlich dort.
Die Bereitstellung von Parkplätzen auf dem Tempelhofer Feld könnte aufgrund der
räumlichen Beschränkungen den Bedarf nicht decken.
Die bestehende Lenkungsgruppe (Polizei, Ordnungsamt, Tempelhof Projekt GmbH, etc.)
beraumt wiederkehrende Treffen zur weiteren Abstimmung und zum Verkehrsmanagement
ein.
Die Veranstaltenden werden aufgefordert, bei der Werbung für Ihre Veranstaltungen massiv
darauf hinzuweisen, dass die Anfahrt nicht mit dem Auto erfolgen soll. Fahrradabstellanlagen
sind angedacht.
Das Ordnungsamt setzt sich konkret im Rahmen seiner Zuständigkeiten bei Veranstaltungen
für den Schutz der Anwohnenden ein (Kontrollen, Ahndung verkehrsordnungswidrigen
Verhaltens etc.). Da das Gebiet als öffentliches Straßenland gewidmet, und kein
Privateigentum ist, ist ein Befahren grundsätzlich nicht zu verbieten.
Berlin, den 25.05.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
Herr Schworck, Oliver
überwiesen: