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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
26.11.15, 10:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:42

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 22.04.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 10.11.2015 Bezirksamt 18.11.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1487/XIX Bezirksamt Der Kriminalität durch Licht vorbeugen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.04.2015 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, die zuständiger Stelle bei der Senatsverwaltung aufzufordern, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Spielplatz auf der Ecke von Eisenacher Straße und Fuggerstraße bei Dunkelheit im Sinn einer Optimierung/ Verhinderung der Kriminalitätsbelastung (nach Aussage der zuständigen Polizeidienststelle) besser auszuleuchten. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Beleuchtung vom Giebel oder Dach eines benachbarten Gebäude geprüft werden. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Der Spielplatz ist mit einer Beleuchtung versehen. Im Zuge des Umbaus vor mehreren Jahren wurden in der Pflasterfläche im Bereich der Bankstandorte mehrere Bodenstrahler eingebaut. Die Planung und Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Anwohnern und weiteren Interessensvertretern. Überprüfungen u.a. durch Mitarbeiter vom Ordnungsamt und vom Polizeiabschnitt haben ergeben, dass diese Strahler funktionsfähig und in Betrieb sind. Bei der Installation dieser Strahler wurde darauf Wert gelegt, dass eine indirekte Beleuchtung angebracht wurde, um Angsträumen vorzubeugen und eine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung auszuschließen. Die Anbringung von zusätzlicher Beleuchtung an den Hauswänden der angrenzenden Wohnhäuser ist aus Gewehrleistungs- und Unterhaltungsgründen nicht möglich. Die Anbringung zusätzlicher Strahler an der Straßenbeleuchtung ist ebenfalls nicht möglich, da sich in der Eisenacher Straße die Straßenbeleuchtung auf Kenntnis genommen: überwiesen: der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. In der Fuggerstraße ist die Anbringung ebenfalls ausgeschlossen, da hier Gasleuchten im Einsatz sind. Grundsätzlich könnte auf dem Spielplatz eine Mastleuchte aufgestellt werden. Hierzu ist die Entfernung (Fällung) eines Baumes zwingend notwendig. Die zusätzliche Beleuchtung könnte an einem vorhandenen Stromanschluss auf dem Spielplatz angeschlossen werden. Zur Verlegung der notwendigen Stromversorgung muss der hochwertige Belag aufgenommen und anschließend wieder geschlossen werden. Die verwendeten Materialen in Form von Sandsteinplatten können bei Zerstörung nicht wieder beschafft werden, da vergleichbares Material nicht zur Verfügung steht. Die Kosten für die Errichtung einer entsprechenden Beleuchtungsanlage werden auf 20.000 Euro geschätzt. Diese Mittel stehen dem Fachbereich Grünflächen nicht zur Verfügung. Eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage verursacht darüber hinaus jährlich wiederkehrende Folgekosten für Stromverbrauch, Wartung und Beseitigung von zu erwartenden Vandalismusschäden. Die aufzubringenden Mittel für Herstellung und den Betrieb der Beleuchtungsanlage fehlen dann zwangsläufig für die Unterhaltung anderer Spielplätze, bei denen dann Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten nicht im gewohnten Umfang erfolgen können. Um Begehrlichkeiten ähnlich gelagerter Situationen vorzubeugen, kann aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes eine zusätzliche Beleuchtung nicht befürwortet werden. Berlin, den 10.11.2015 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Krüger, Daniel Seite: 2/2