Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
26.11.15, 10:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
22.04.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
10.11.2015 Bezirksamt
18.11.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1487/XIX
Bezirksamt
Der Kriminalität durch Licht vorbeugen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.04.2015 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, die zuständiger Stelle bei der
Senatsverwaltung aufzufordern, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Spielplatz auf der
Ecke von Eisenacher Straße und Fuggerstraße bei Dunkelheit im Sinn einer Optimierung/
Verhinderung der Kriminalitätsbelastung (nach Aussage der zuständigen Polizeidienststelle) besser
auszuleuchten. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Beleuchtung vom Giebel oder Dach eines
benachbarten Gebäude geprüft werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Spielplatz ist mit einer Beleuchtung versehen. Im Zuge des Umbaus vor
mehreren Jahren wurden in der Pflasterfläche im Bereich der Bankstandorte mehrere
Bodenstrahler eingebaut. Die Planung und Umsetzung erfolgte in enger
Zusammenarbeit mit Anwohnern und weiteren Interessensvertretern. Überprüfungen
u.a. durch Mitarbeiter vom Ordnungsamt und vom Polizeiabschnitt haben ergeben,
dass diese Strahler funktionsfähig und in Betrieb sind. Bei der Installation dieser
Strahler wurde darauf Wert gelegt, dass eine indirekte Beleuchtung angebracht
wurde, um Angsträumen vorzubeugen und eine Beeinträchtigung der angrenzenden
Wohnbebauung auszuschließen.
Die Anbringung von zusätzlicher Beleuchtung an den Hauswänden der
angrenzenden Wohnhäuser ist aus Gewehrleistungs- und Unterhaltungsgründen
nicht möglich. Die Anbringung zusätzlicher Strahler an der Straßenbeleuchtung ist
ebenfalls nicht möglich, da sich in der Eisenacher Straße die Straßenbeleuchtung auf
Kenntnis genommen:
überwiesen:
der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. In der Fuggerstraße ist die
Anbringung ebenfalls ausgeschlossen, da hier Gasleuchten im Einsatz sind.
Grundsätzlich könnte auf dem Spielplatz eine Mastleuchte aufgestellt werden.
Hierzu ist die Entfernung (Fällung) eines Baumes zwingend notwendig. Die
zusätzliche Beleuchtung könnte an einem vorhandenen Stromanschluss auf dem
Spielplatz angeschlossen werden. Zur Verlegung der notwendigen Stromversorgung
muss der hochwertige Belag aufgenommen und anschließend wieder geschlossen
werden. Die verwendeten Materialen in Form von Sandsteinplatten können bei
Zerstörung nicht wieder beschafft werden, da vergleichbares Material nicht zur
Verfügung steht. Die Kosten für die Errichtung einer entsprechenden
Beleuchtungsanlage werden auf 20.000 Euro geschätzt. Diese Mittel stehen dem
Fachbereich Grünflächen nicht zur Verfügung. Eine Erweiterung der
Beleuchtungsanlage verursacht darüber hinaus jährlich wiederkehrende Folgekosten
für Stromverbrauch, Wartung und Beseitigung von zu erwartenden
Vandalismusschäden. Die aufzubringenden Mittel für Herstellung und den Betrieb
der Beleuchtungsanlage fehlen dann zwangsläufig für die Unterhaltung anderer
Spielplätze, bei denen dann Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen von
Spielgeräten nicht im gewohnten Umfang erfolgen können.
Um Begehrlichkeiten ähnlich gelagerter Situationen vorzubeugen, kann aus Sicht
des Straßen- und Grünflächenamtes eine zusätzliche Beleuchtung nicht befürwortet
werden.
Berlin, den 10.11.2015
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Krüger, Daniel
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