Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
26.11.15, 11:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
03.11.2015 Bezirksamt
18.11.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1681/XIX
Bezirksamt
Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26. Der Geltungsbereich
lautet nunmehr: "7-26 für ehema-liges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse
S2 be-stehend aus Teilflächen der Grundstücke Bautzener Straße 20,
Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, Ge-neral-Pape-Straße 25 und
Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und
Monumen-tenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg"
Begründung
Die Geltungsbereichsreduzierung erfolgt zugunsten der Schaffung von dringend benötigtem
Wohnungsbau nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 7-26; auf dem
Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A. Planungsrecht für das
Wohnbauprojekt an der Bautzener Straße wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 766 VE geschaffen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-66 VE
wird um die in Rede stehende Fläche im Anschluss an den BA-Beschluss zur
Geltungsbereichsreduzierung des 7-26 durch BA-Beschluss erweitert.
Die Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um eine 98m² große Teilfläche
des Grundstücks Bautzener Straße 20 ist zur Arrondierung der geplanten Bebauung auf dem
nördlich gelegenen Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A erforderlich.
Die 98 m² große Fläche dient der Schaffung von notwendigen Vorgartenflächen auf dem
Grundstück Bautzener Straße 21-24 / Yorckstraße 55-56A gemäß dem abgestimmten
städtebaulichen Konzept.
Die 98 m² große Fläche, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-26 als öffentliche
Parkanlage gesichert werden sollte, ist für die Parkanlage entbehrlich. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-66 VE sieht die Festsetzung einer ca. 2.500 m² großen
zusätzlichen öffentlichen Parkanlage östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
vor. In der Summe wird deutlich mehr öffentliche Parkanlage neugeschaffen, als durch die
Geltungsbereichsreduzierung aufgegeben wird. Dies kommt dem öffentlichen Bedarf an
innerstädtischen Grünflächen entgegen.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Im Rahmen des Mitteilungsverfahrens gemäß § 5 AGBauGB über die
Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-26 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,
Ortsteil Schöneberg wurden von Seiten der Gemeinsamen Landesplanung (GL) und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II C 3 keine Bedenken oder Hinweise
vorgetragen.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 693)
Berlin, den 04.11.2015
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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