Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
35 kB
Erstellt
07.12.15, 12:50
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 066/2010
Fachbereich Innerer Service
vom: 07.09.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
Rat
Beratungsfolge
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Wahl der Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt als Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die
Amtsperiode 2010 – 2015:
SPD
1. Marion Dyduch
2. Hermann Hupe
CDU
3. Heinrich Kissing
Grüne
4. Klaus-Bernhard Kühnapfel
Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO:
5. Jörg Mösgen
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen
von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat
bestellt.
Gemäß § 13 Abs. 7 Lippeverbandsgesetz sind von den Mitgliedern Delegierte für die neue
Amtsperiode 2010 – 2015 zu benennen. Die Stadt Kamen kann 4 direkte Delegierte und
aufgrund der verbleibenden Beitragsteileinheiten 1 Stimmgruppen-Delegierte/Delegierten
entsenden. Die Delegierten können sich nicht vertreten lassen und dürfen nicht in einem
Dienstverhältnis zu einem anderen Lippeverbandsmitglied stehen.
Sofern mehr als 1 Delegierter zu benennen ist, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen.
In § 50 Abs. 4 GO NRW ist festgelegt, dass für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 entsprechend
anzuwenden ist. Das bedeutet, dass ein einstimmiger Beschluss ausreicht, wenn die Ratsmitglieder sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Verfahren Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt.
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