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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
35 kB
Erstellt
07.12.15, 12:50
Aktualisiert
27.01.18, 10:53

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 066/2010 Fachbereich Innerer Service vom: 07.09.2010 Beschlussvorlage öffentlich Rat Beratungsfolge Rat der Stadt Kamen Bezeichnung des TOP Wahl der Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes Beschlussvorschlag: Der Rat wählt als Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Amtsperiode 2010 – 2015: SPD 1. Marion Dyduch 2. Hermann Hupe CDU 3. Heinrich Kissing Grüne 4. Klaus-Bernhard Kühnapfel Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO: 5. Jörg Mösgen Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt. Gemäß § 13 Abs. 7 Lippeverbandsgesetz sind von den Mitgliedern Delegierte für die neue Amtsperiode 2010 – 2015 zu benennen. Die Stadt Kamen kann 4 direkte Delegierte und aufgrund der verbleibenden Beitragsteileinheiten 1 Stimmgruppen-Delegierte/Delegierten entsenden. Die Delegierten können sich nicht vertreten lassen und dürfen nicht in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Lippeverbandsmitglied stehen. Sofern mehr als 1 Delegierter zu benennen ist, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen. In § 50 Abs. 4 GO NRW ist festgelegt, dass für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 entsprechend anzuwenden ist. Das bedeutet, dass ein einstimmiger Beschluss ausreicht, wenn die Ratsmitglieder sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Verfahren Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. 1 von 1