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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
07.12.15, 12:50
Aktualisiert
27.01.18, 10:53

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Inhalt der Datei

Vorlage TOP-Nr. Der Bürgermeister Nr. 088/2010 Fachdezernat Planen, Bauen, Umwelt vom: 29.09.2010 Beschlussvorlage öffentlich PUA /SV Beratungsfolge Planungs- und Umweltausschuss Straßenverkehrsausschuss Bezeichnung des TOP Freigabe weiterer überprüfter Einbahnstraßen in Kamen für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung Beschlussvorschlag: Die Weststraße, Teilbereich zwischen Kreuzung Lünener Straße / Koppelstraße / Weststraße /Westenmauer und T-Kreuzung Kämerstraße / Schulstraße, und die Schulstraße sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung zu öffnen. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO) wurden zur Förderung des Radverkehrs auch die Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) geändert. Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die unter TOP 1 der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses bereits übersandt wurde. Nach Nr. IV a) der Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) darf u. a. nun eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet werden, wenn bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen die Begegnungsbreite mindestens 3,50 m beträgt. Eine von der Verwaltung vorgenommene Messung hat ergeben, dass in beiden Straßen diese Begegnungsbreite überschritten wird. Die verkehrlichen Situationen in den gen. Straßen sind zwischen der Verwaltung, der Polizeiinspektion Nord und Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erörtert und gewürdigt worden. Der verbleibende Bereich der Weststraße ist als Fußgängerzone ausgebaut und ausgeschildert und wurde daher nicht in die Überprüfungen einbezogen. Beide Straßen sind in eine größere Tempo 30-Zone integriert, die bzgl. der Weststraße am o. a. Kreuzungsbereich beginnt. 1 von 2 Lieferverkehr kommt in geringem Maße vor, da in beiden Straßen auch Geschäfte angesiedelt sind. Jedoch handelt es sich hierbei überwiegend um Fahrzeuge bis zu 7,5 t tatsächlichem Gesamtgewicht. Ansonsten wird in diesen Straßen Kraftfahrzeugverkehr hauptsächlich von potentiellen Kunden, Parkraumsuchenden und Anwohnern erzeugt, denen die Verkehrsverhältnisse bekannt sind. Da der Verkehrsraum in beiden Straßen übersichtlich ist, die Straßen nach Beobachtungen der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung bereits jetzt schon vermehrt von Radfahrern in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung befahren werden, wird die Öffnung der Straßen für Radfahrer entgegen den Einbahnstraßenführungen zur Förderung des Radverkehrs in Kamen befürwortet. 2 von 2