Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
07.12.15, 12:50
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 088/2010
Fachdezernat Planen, Bauen, Umwelt
vom: 29.09.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
PUA
/SV
Beratungsfolge
Planungs- und Umweltausschuss
Straßenverkehrsausschuss
Bezeichnung des TOP
Freigabe weiterer überprüfter Einbahnstraßen in Kamen für den Radverkehr in
Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung
Beschlussvorschlag:
Die Weststraße, Teilbereich zwischen Kreuzung Lünener Straße / Koppelstraße /
Weststraße /Westenmauer und T-Kreuzung Kämerstraße / Schulstraße, und die Schulstraße
sind für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung zu öffnen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO) wurden
zur Förderung des Radverkehrs auch die Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 220
(Einbahnstraße) geändert.
Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die unter TOP 1 der
Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des
Straßenverkehrsausschusses bereits übersandt wurde.
Nach Nr. IV a) der Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) darf u. a. nun
eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet werden, wenn bei
stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen die Begegnungsbreite mindestens 3,50 m beträgt.
Eine von der Verwaltung vorgenommene Messung hat ergeben, dass in beiden Straßen
diese Begegnungsbreite überschritten wird.
Die verkehrlichen Situationen in den gen. Straßen sind zwischen der Verwaltung, der
Polizeiinspektion Nord und Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erörtert
und gewürdigt worden.
Der verbleibende Bereich der Weststraße ist als Fußgängerzone ausgebaut und ausgeschildert und wurde daher nicht in die Überprüfungen einbezogen.
Beide Straßen sind in eine größere Tempo 30-Zone integriert, die bzgl. der Weststraße am
o. a. Kreuzungsbereich beginnt.
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Lieferverkehr kommt in geringem Maße vor, da in beiden Straßen auch Geschäfte
angesiedelt sind. Jedoch handelt es sich hierbei überwiegend um Fahrzeuge bis zu 7,5 t
tatsächlichem Gesamtgewicht.
Ansonsten wird in diesen Straßen Kraftfahrzeugverkehr hauptsächlich von potentiellen
Kunden, Parkraumsuchenden und Anwohnern erzeugt, denen die Verkehrsverhältnisse
bekannt sind.
Da der Verkehrsraum in beiden Straßen übersichtlich ist, die Straßen nach Beobachtungen
der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung bereits jetzt schon vermehrt von Radfahrern
in Gegenrichtung der Einbahnstraßenführung befahren werden, wird die Öffnung der
Straßen für Radfahrer entgegen den Einbahnstraßenführungen zur Förderung des
Radverkehrs in Kamen befürwortet.
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