Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 108/2010
Fachbereich Servicebetriebe
vom: 28.10.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
Rat
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser
Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres
2011 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:
1.
Der Gesamtgebührenbedarf verringert sich um rd.1,9 %. Es wird jedoch mit weiter sinkenden Verbräuchen gerechnet, so dass die Gebühr im Bereich des Schmutzwasser
auf dem Vorjahresstand verbleibt (2,88 €/qm). Beim Niederschlagsabwasser wird mit
einer weiteren geringfügigen Steigerung der zu veranlagenden Flächen gerechnet, so
dass hier eine Senkung der Gebühr um 0,04 € auf 1,17€/qm erzielt werden kann.
2.
Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen
„Schmutzwasser“ und „Niederschlagsabwasser“ hat sich zur Kalkulation 2010 lediglich
im Bereich Abwasserabgabe geändert.
Gesamtkosten %
Lippeverband %
Abwasserabgabe an das Land %
3.
2010
SW
NW
44,00 56,00
68,87 31,13
46,52 53,48
2011
SW
NW
44,00 56,00
68,87 31,13
80,10 19,90
Der Verlust des Jahres 2008 laut Betriebsabrechnung in Höhe von rd. 35.700 € wurde
in den Gebührenbedarf 2011 eingerechnet.
1 von 4
4.
Da das derzeitige bereits lang anhaltende niedrige Zinsniveau auf den Finanzmärkten
sich auch voraussichtlich noch längerfristig hält, schlägt die Betriebsleitung des
Eigenbetriebes vor, den kalkulatorischen Zinssatz weiterhin bei 5,75 % zu belassen.
5.
Die Lippeverbandsumlage verringert sich in 2011 um 294.000 € auf 4.806.000 €. Die
Abwasserabgabe an das Land, die zusammen mit der Verbandsumlage vom
Lippeverband erhoben wird, sinkt um 107.000 € auf 215.000 €
6.
Für 2011 wird aufgrund der in 2010 tatsächlich veranlagten Mengen mit einer weiteren
Verringerung der Schmutzwassermengen gerechnet.
Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2011
für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.
Neben einem Vergleich mit den Werten der Kalkulation des Jahres 2010 sind auch die
Verknüpfungen zum Erfolgsplan 2011 erkennbar. In einer „Ein/-Ausgliederungsspalte“
werden die differierenden Beträge zwischen Erfolgsrechnung und Kalkulation 2011
dargestellt.
Die in der Spalte „Kalkulation 2011“ ausgewiesenen Werte werden dann in jeder einzelnen
Zeile den einzelnen Kostenstellen zugeordnet.
Die Division des Gebührenbedarfs durch die ausgewiesenen Veranlagungsmengen ergibt
den Gebührensatz für die Leistungseinheiten der Kostenstellen „Schmutzwasser“ und
„Niederschlagsabwasser“.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2011, nach Abzug des
Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu
deckender Gesamtbedarf in Höhe von 9.988.500 €.
Der Minderbedarf gegenüber der Kalkulation 2010 in Höhe von rd. 191.000 € resultiert in
erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:
Veränderung der Kosten:
Lippeverbandsumlage
-
294.000 €
Abwasserabgabe
-
107.000 €
Kalkulatorische Abschreibungen
+
69.000 €
Kalkulatorische Zinsen
+
413.000 €
Personalkosten
+
40.000 €
Leistungen der Stadt Kamen (nur Verwaltung)
-
21.000 €
Leistungen der Stadt Kamen (Servicebetrieb)
-
32.000 €
Fortschreibung Kanalkataster
+
70,000 €
Sonstige
+
20.000 €
Summe der Kostenabweichung:
+
158.000 €
2 von 4
Betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre (2007/008)
-
408.000 €
Zwischensumme Minderkosten
-
250.000 €
Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung
-
59.000 €
Gebührenminderbedarf 2011 gegenüber 2010
=
191.000 €
Veränderung der Nebenerlöse:
Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze
für das Wirtschaftsjahr 2011:
Schmutzwasser:
Gebührenbedarf
Frischwassermenge
=
=
6.405.000 €
2.225.000 cbm
Gebührensatz ab 01.01.2011
=
2,88 €/cbm Schmutzwasser
Gebührensatz bisher
Abweichung
=
=
2,88 €/cbm Schmutzwasser
+/- 0
Gebührenbedarf
Private befestigte Flächen
=
=
3.582.000 €
3.060.000 qm
Gebührensatz ab 01.01.2011
=
1,17 €/qm private befestigte Fläche
Gebührensatz bisher
Abweichung
=
=
Niederschlagsabwasser:
-
1,21 €/qm private befestigte Fläche
3,31 %
Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse, eine Reduzierung der Schmutzwassermengen (- 35.000 cbm), demgegenüber die Erhöhung privater befestigter Flächen ( + 40.000 qm)
und der hierdurch geringfügig um 0,29 % reduzierte Anteil öffentlicher befestigter Flächen
bewirken im Rahmen der Kalkulation des kommenden Jahres darüber hinaus einen um ca.
59.000 Euro geringeren Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung gegenüber
der Kalkulation des Jahres 2010, den die Stadt Kamen für die Straßenoberflächenentwässerung im kommenden Jahr zu entrichten hat.
Eine Verringerung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmengen und die Errechnung eines höheren Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan
2011 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr
2010 :
3 von 4
Bezeichnung
2011
2010
Absolute
Abweichung
Relative Abweichung
€
€
€
%
- Schmutzwasser
6.405.000
6.519.820
-114.820
- 1,76 %
- Niederschlagsabwasser
3.582.000
3.660.180
- 78.180
- 2,14 %
Gemeindeanteil
1.677.500
1.736.700
- 59.200
- 3,41 %
Summe
11.664.500
11.916.700
- 252.200
- 2,12 %
Gebührenerlöse für:
Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)
Änderungssatzung
4 von 4