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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54

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Inhalt der Datei

Vorlage Der Bürgermeister TOP-Nr. Nr. 097/2010 Fachdezernat Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing vom: 10.11.2010 Beschlussvorlage öffentlich Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Kamen Bezeichnung des TOP Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze. Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung): Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2010. Für das Jahr 2010 hat es eine Gebührenerhöhung um 11,8 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2011 nochmals notwendig. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2011 beträgt 64.831,- €. Bei unveränderten Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v. 63.660,- € zu rechnen. Somit entsteht eine Unterdeckung i. H. v. 1.171,- €, sodass die Gebühren um 1,9 % angehoben werden müssen. In 2011 werden Altvorträge aus 2008 und 2009 (i. H. v. insgesamt 18.219,- €), resultierend aus verminderten Maßstabseinheiten wegen veränderter örtlicher Bedingungen, durch den allgemeinen Haushalt getragen, da das Produkt Märkte die Ergebnisverschlechterung nicht zu vertreten hat. Unterdeckungen aus den Vorjahren bleiben unberücksichtigt, weil sie aus Mindererlösen resultieren, die nicht betriebsbedingt sind. Die räumliche/ platzmäßige Veränderung innerhalb der letzten drei Jahre führte zu einer geringeren Ausstellfläche. Die Kalkulationen der Folgejahre gingen davon aus, dass sich der Wochenmarkt innerhalb der nächsten Jahre Stück für Stück erlösmäßig wieder erholt. Mittlerweile ist die Erkenntnis gereift, dass der Wochenmarkt, der nun im Bereich des Alten Marktes und der Marktstraße abgehalten wird, nicht mehr die vormals kalkulierten Maßstabseinheiten von mehr als 26.000 lfd. Meter im Jahr erzielen wird. Da diese nun verminderten Maßstabseinheiten aber nicht durch die Einrichtung „Märkte“ selbst, sondern durch örtliche Veränderungen außerhalb dieser Einrichtung verursacht wurden, fehlt es an dem adäquat kausalen Zusammenhang zu den gegenüber der Kalkulation verminderten Maßstabseinheiten. In die Kalkulation des Jahres 2011 wäre ansonsten ein Wert für Altunterdeckungen zwischen min. 6.673 € (Restunterdeckung aus 2008) und max. 18.219 € (Restunterdeckung 2008 zzgl. kompletter Unterdeckung aus 2009) einzustellen gewesen. Auch für die Betriebsabrechnung 2010 ist 1 von 4 mit einem Defizit aufgrund zu hoch angesetzter Maßstabseinheiten zu rechnen. Die genaue Höhe bleibt abzuwarten. Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden wegen des vereinfachten Inkassoverfahrens und einer Umverteilung der prozentualen Anteile auf 23.120,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2010 sinken die gesamten Personalkosten um 475,- € bzw. 1,1 %. Die Sachkosten für das Jahr 2011 sinken um 4.372,- € oder 10,1 % auf 38.860 €. Große Kosteneinsparungen konnten hier bei dem Posten „Anteilige Sachkosten der Personalkosten für Querschnittsbereiche“ (z.B. Kosten eines Arbeitsplatzes in Anlehnung an die KGSt- Materialien mit der Nummer 2/2009) vollzogen werden. Des Weiteren wurden in Anlehnung an das Betriebsergebnis 2009, Kraftfahrzeugkosten i. H. v. 3.400,- € kalkuliert. Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine geringe Anhebung um 10,8 % (312,- €) auf 3.206 € zu verzeichnen. Innerhalb dieser erhöhen sich die Zinsen um 17,5 % (222,- €). Die Gesamtkosten sinken im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2010 um 4.535,- € oder 5,0 % auf nunmehr 86.036,- €. Die Nebenerlöse sinken um 545,- € bzw. 2,5 % und liegen in der Kalkulation 2011 bei 21.205,- €. Die größere Differenz bei den Verwaltungsgebühren (gaststättenrechtliche Dauererlaubnisse für Ausschankbetriebe auf den Kirmessen) resultiert daher, dass es in 2010 eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung gegeben hat, die geringere Verwaltungsgebühren für die vorübergehenden Gestattungen ausweisen. Bei unveränderten Gebührensätzen würden sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 63.660,- € ergeben. Benötigt werden 64.831,- €. Der Gebührenbedarf wäre somit um 1.171,- € nicht gedeckt. Bei Anhebung der Gebührensätze um 1,9 %, ergeben sich zu erwartende Einnahmen i. H. v. 64.900,- €, sodass eine geringe Überdeckung i. H. v. 69,- € entsteht, die aufgrund von Rundungen bei der Multiplikation von Maßstabseinheiten und Gebührensätzen hinzunehmen ist. Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochenmärkte als auch für Kirmessen neu berechnet. Im Ergebnis lässt sich hier deutlich feststellen, dass mit den vormals kalkulierten Verkaufsmetern beim Wochenmarkt (rund 26.000 m / Jahr) nicht mehr gerechnet werden kann. In der Kalkulation 2011 wurde somit erstmals mit einem realitätsnahen Ergebnis (rund 20.000 m / Jahr) gerechnet. Basis dieser Erkenntnisse sind die Auswertungen der Quittungsbelege der Marktmeister. Bei den Kirmessen wurde für beide Innenstadtkirmessen mit einem Fahrgeschäft weniger gerechnet (324 qm). Im Rahmen einer neuen Gebührenbedarfsermittlung wurde die Gebührenerhöhung um 1,9 % im Ergebnis nur auf die Tatbestände 3 (Verkaufsgeschäfte) und 6 (Verkaufsgeschäfte des Bauern- und Krammarktes – haben keine Maßstabseinheiten) der Satzung aufgeschlagen. Bei den Verkaufsgeschäften, die den Wochenmarkt einschließen, liegt die Stadt Kamen damit immer noch im unteren Drittel im Vergleich mit umliegenden Kommunen. Die anderen Schaustellergeschäfte der Kirmessen (Fahrgeschäfte und Imbisse und Verlosungen) sollen mit Rücksicht auf ihre vermutete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit keine Gebührenanhebung erfahren. 2 von 4 Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste ab dem 01.01.2011 um 1,9 % zu erhöhen und wie folgt innerhalb des § 4 der Standgeldsatzung anzupassen: Art der Leistung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Fahr-, Belustigungs- und Schaugeschäfte: für die ersten 100 m² für die nächsten 100 m² für jeden weiteren m² mindestens täglich Verlosungen, Schießbuden, sonst. Warenausspielungen bei mehreren Verkaufsfronten für jeden m² mindestens täglich Verkaufsgeschäfte aller Art, außer Imbissstände mindestens täglich Imbissstände für jeden lfd. m bei mehreren Verkaufsfronten für die ersten 10 m² bei mehreren Verkaufsfronten für jeden weiteren m² mindestens täglich Ausschankstände für die ersten 10 m² für jeden weiteren m² mindestens täglich Verkaufsgeschäfte des Bauern- + Krammarktes einer Kirmes Summe je Tag und lfd. m/qm x Tage €/lfd. m o. qm/Tag, netto Erlös in €, gerundet je m² je m² je m² je Tag 9.296,00 4.804,00 6.924,00 20,00 0,54 0,46 0,35 31,00 4.942 2.164 2.347 620 je lfd. m 1.448,00 3,11 4.430 je m² 0,00 1,90 0 je Tag 0,00 11,00 0 21.084,00 1,78 37.494 1.017,00 7,31 7.431 240,00 4,10 984 je m² 0,00 2,50 0 je m² 0,00 1,32 0 je Tag 132,00 25,20 3.301 je m² je m² je Tag 280,00 520,00 0,00 2,14 1,13 21,60 599 588 0 0,00 3,82 0 je lfd. m je Tag je lfd. m je lfd. m 64.900 Bei veränderten Gebührensätzen wird demnach ein Erlös in Höhe von insgesamt 64.900.- € prognostiziert mit dem Ergebnis einer minimalen Überdeckung von 69,- € bzw. 0,1 %. Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden. 3 von 4 Darüber hinaus soll im § 8 Abs. 5 der Zahlungszeitpunkt angepasst werden. Bislang ist das Standgeld einschließlich Werbungskostenbeitrag bei Kirmessen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Dies soll auf zwei Wochen abgeändert werden. Durch einen Zahlungstermin, der den Einnahmen zeitlich näher ist, sollen die Schausteller entlastet werden. Die Auszahlungen der Verwaltung erfolgen auch erst nach den jeweiligen Veranstaltungen. Anlagen: Gebührensatzberechnung für das Jahr 2011 einschließlich Erläuterungen Änderungssatzung 4 von 4