Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
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48 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
Der Bürgermeister
TOP-Nr.
Nr. 097/2010
Fachdezernat Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften, Stadtmarketing
vom: 10.11.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Kamen
Bezeichnung des TOP
Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für
Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Sechste Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2010. Für das Jahr 2010
hat es eine Gebührenerhöhung um 11,8 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze
innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2011 nochmals notwendig. Der Gebührenbedarf für das Jahr
2011 beträgt 64.831,- €. Bei unveränderten Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v.
63.660,- € zu rechnen. Somit entsteht eine Unterdeckung i. H. v. 1.171,- €, sodass die Gebühren um 1,9 % angehoben werden müssen.
In 2011 werden Altvorträge aus 2008 und 2009 (i. H. v. insgesamt 18.219,- €), resultierend
aus verminderten Maßstabseinheiten wegen veränderter örtlicher Bedingungen, durch den
allgemeinen Haushalt getragen, da das Produkt Märkte die Ergebnisverschlechterung nicht
zu vertreten hat. Unterdeckungen aus den Vorjahren bleiben unberücksichtigt, weil sie aus
Mindererlösen resultieren, die nicht betriebsbedingt sind. Die räumliche/ platzmäßige Veränderung innerhalb der letzten drei Jahre führte zu einer geringeren Ausstellfläche. Die Kalkulationen der Folgejahre gingen davon aus, dass sich der Wochenmarkt innerhalb der
nächsten Jahre Stück für Stück erlösmäßig wieder erholt. Mittlerweile ist die Erkenntnis
gereift, dass der Wochenmarkt, der nun im Bereich des Alten Marktes und der Marktstraße
abgehalten wird, nicht mehr die vormals kalkulierten Maßstabseinheiten von mehr als 26.000
lfd. Meter im Jahr erzielen wird. Da diese nun verminderten Maßstabseinheiten aber nicht
durch die Einrichtung „Märkte“ selbst, sondern durch örtliche Veränderungen außerhalb
dieser Einrichtung verursacht wurden, fehlt es an dem adäquat kausalen Zusammenhang zu
den gegenüber der Kalkulation verminderten Maßstabseinheiten. In die Kalkulation des
Jahres 2011 wäre ansonsten ein Wert für Altunterdeckungen zwischen min. 6.673 € (Restunterdeckung aus 2008) und max. 18.219 € (Restunterdeckung 2008 zzgl. kompletter
Unterdeckung aus 2009) einzustellen gewesen. Auch für die Betriebsabrechnung 2010 ist
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mit einem Defizit aufgrund zu hoch angesetzter Maßstabseinheiten zu rechnen. Die genaue
Höhe bleibt abzuwarten.
Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden wegen des vereinfachten Inkassoverfahrens und einer Umverteilung der prozentualen
Anteile auf 23.120,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr
2010 sinken die gesamten Personalkosten um 475,- € bzw. 1,1 %.
Die Sachkosten für das Jahr 2011 sinken um 4.372,- € oder 10,1 % auf 38.860 €. Große
Kosteneinsparungen konnten hier bei dem Posten „Anteilige Sachkosten der Personalkosten
für Querschnittsbereiche“ (z.B. Kosten eines Arbeitsplatzes in Anlehnung an die KGSt- Materialien mit der Nummer 2/2009) vollzogen werden. Des Weiteren wurden in Anlehnung an
das Betriebsergebnis 2009, Kraftfahrzeugkosten i. H. v. 3.400,- € kalkuliert.
Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine geringe Anhebung um 10,8 % (312,- €) auf 3.206 €
zu verzeichnen. Innerhalb dieser erhöhen sich die Zinsen um 17,5 % (222,- €).
Die Gesamtkosten sinken im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2010 um 4.535,- € oder
5,0 % auf nunmehr 86.036,- €.
Die Nebenerlöse sinken um 545,- € bzw. 2,5 % und liegen in der Kalkulation 2011 bei
21.205,- €. Die größere Differenz bei den Verwaltungsgebühren (gaststättenrechtliche
Dauererlaubnisse für Ausschankbetriebe auf den Kirmessen) resultiert daher, dass es in
2010 eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung gegeben hat, die geringere Verwaltungsgebühren für die vorübergehenden Gestattungen ausweisen.
Bei unveränderten Gebührensätzen würden sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 63.660,- € ergeben. Benötigt werden 64.831,- €. Der Gebührenbedarf
wäre somit um 1.171,- € nicht gedeckt. Bei Anhebung der Gebührensätze um 1,9 %, ergeben sich zu erwartende Einnahmen i. H. v. 64.900,- €, sodass eine geringe Überdeckung
i. H. v. 69,- € entsteht, die aufgrund von Rundungen bei der Multiplikation von Maßstabseinheiten und Gebührensätzen hinzunehmen ist.
Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochenmärkte als auch für Kirmessen neu berechnet. Im Ergebnis lässt sich hier deutlich feststellen,
dass mit den vormals kalkulierten Verkaufsmetern beim Wochenmarkt (rund 26.000 m / Jahr)
nicht mehr gerechnet werden kann. In der Kalkulation 2011 wurde somit erstmals mit einem
realitätsnahen Ergebnis (rund 20.000 m / Jahr) gerechnet. Basis dieser Erkenntnisse sind die
Auswertungen der Quittungsbelege der Marktmeister. Bei den Kirmessen wurde für beide
Innenstadtkirmessen mit einem Fahrgeschäft weniger gerechnet (324 qm).
Im Rahmen einer neuen Gebührenbedarfsermittlung wurde die Gebührenerhöhung um
1,9 % im Ergebnis nur auf die Tatbestände 3 (Verkaufsgeschäfte) und 6 (Verkaufsgeschäfte
des Bauern- und Krammarktes – haben keine Maßstabseinheiten) der Satzung aufgeschlagen. Bei den Verkaufsgeschäften, die den Wochenmarkt einschließen, liegt die Stadt Kamen
damit immer noch im unteren Drittel im Vergleich mit umliegenden Kommunen. Die anderen
Schaustellergeschäfte der Kirmessen (Fahrgeschäfte und Imbisse und Verlosungen) sollen
mit Rücksicht auf ihre vermutete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit keine Gebührenanhebung
erfahren.
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Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste ab dem
01.01.2011 um 1,9 % zu erhöhen und wie folgt innerhalb des § 4 der Standgeldsatzung anzupassen:
Art der Leistung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Fahr-, Belustigungs- und
Schaugeschäfte:
für die ersten 100 m²
für die nächsten 100 m²
für jeden weiteren m²
mindestens täglich
Verlosungen, Schießbuden,
sonst. Warenausspielungen
bei mehreren Verkaufsfronten für jeden m²
mindestens täglich
Verkaufsgeschäfte aller Art,
außer Imbissstände
mindestens täglich
Imbissstände
für jeden lfd. m
bei mehreren Verkaufsfronten für die ersten 10 m²
bei mehreren Verkaufsfronten für jeden weiteren m²
mindestens täglich
Ausschankstände
für die ersten 10 m²
für jeden weiteren m²
mindestens täglich
Verkaufsgeschäfte des
Bauern- + Krammarktes einer
Kirmes
Summe
je Tag und
lfd. m/qm x
Tage
€/lfd. m o.
qm/Tag,
netto
Erlös in €,
gerundet
je m²
je m²
je m²
je Tag
9.296,00
4.804,00
6.924,00
20,00
0,54
0,46
0,35
31,00
4.942
2.164
2.347
620
je lfd. m
1.448,00
3,11
4.430
je m²
0,00
1,90
0
je Tag
0,00
11,00
0
21.084,00
1,78
37.494
1.017,00
7,31
7.431
240,00
4,10
984
je m²
0,00
2,50
0
je m²
0,00
1,32
0
je Tag
132,00
25,20
3.301
je m²
je m²
je Tag
280,00
520,00
0,00
2,14
1,13
21,60
599
588
0
0,00
3,82
0
je lfd. m
je Tag
je lfd. m
je lfd. m
64.900
Bei veränderten Gebührensätzen wird demnach ein Erlös in Höhe von insgesamt 64.900.- €
prognostiziert mit dem Ergebnis einer minimalen Überdeckung von 69,- € bzw. 0,1 %.
Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer
organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und
auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann
innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.
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Darüber hinaus soll im § 8 Abs. 5 der Zahlungszeitpunkt angepasst werden. Bislang ist das
Standgeld einschließlich Werbungskostenbeitrag bei Kirmessen spätestens 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Dies soll auf zwei Wochen abgeändert werden. Durch
einen Zahlungstermin, der den Einnahmen zeitlich näher ist, sollen die Schausteller entlastet
werden. Die Auszahlungen der Verwaltung erfolgen auch erst nach den jeweiligen Veranstaltungen.
Anlagen:
Gebührensatzberechnung für das Jahr 2011 einschließlich Erläuterungen
Änderungssatzung
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