Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Satzungsänderung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Satzungsänderung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Neunte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen (Gebührensatzung) vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 30. November 2010 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif gemäß § 1 der Gebührensatzung erhält folgende neue Fassung: Gebührensätze für Leistungen des Friedhofs- und Bestattungswesens in der Stadt Kamen (soweit diese Einrichtungen durch die Stadt bereitgehalten werden) I. Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen 1. für Reihengräber 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, anonym über 5 Jahre alte Personen über 5 Jahre alte Personen, anonym Urnen Urnen, anonym Aschestreufeld 740,00 € 950,00 € 1.380,00 € 1.990,00 € 810,00 € 970,00 € 970,00 € 2. für Wahlgräber 2.1 2.2 2.3 2.4 Wahlgräber je Stelle 1.620,00 € Urnengräber je Stelle 900,00 € Urnenwahlgrabstätte „Baumbestattung“ je Stelle 1.680,00 € Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten: Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. 2.1, 2.2 und 2.3 im Verhältnis zu der zusätzlichen Nutzungszeit. Angefangene Jahre sind voll zu zählen. II. Bestattungs- und Aufbewahrungsgebühren 1. für die Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenzelle bis zu deren Bestattung oder Überführung je angefangenen Tag höchstens jedoch 45,00 € 225,00 € 1 von 2 2. für die Bestattung eines Verstorbenen 2.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für Tot- und Fehlgeburten 2.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 2.3 Urnen 80,00 € 396,00 € 168,00 € III. Gebühren für das Aus- und Umbetten von erdbestatteten Leichen und Aschenurnen 1. Ausbetten einer Leiche 1.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 1.3 Urnen 590,00 € 1.594,00 € 283,00 € 2 Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf demselben Friedhof (auch im Falle einer Obduktion) 2.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 2.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 2.3 Urnen 820,00 € 2.181,00 € 398,00 € IV. Benutzung der Trauerhalle und des Obduktionsraumes 1. Nutzung der Trauerhalle (einschl. der Dekorationen) 235,00 € 2. Nutzung des Obduktionsraumes 2.1 für Sezierungen 2.2 zum Waschen einer Leiche 200,00 € 110,00 € V. Gebühren für sonstige Leistungen 1. Pflege von vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgegebenen Grabstellen je angefangenes Jahr Restnutzungszeit und Stelle bei einer Restnutzungsdauer von mehr als fünf Jahren 1.1 für Reihengräber 1.1.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.1.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 1.1.3 Urnen 34,00 € 47,00 € 25,00 € 1.2 für Wahlgräber 1.2.1 Wahlgräber je Stelle 1.2.2 Urnengräber je Stelle 50,00 € 30,00 € 2. Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen bei einer maximalen Restnutzungsdauer von bis zu fünf Jahren je Stelle pauschal 63,00 € Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. 2 von 2