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Satzungsänderung.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Satzungsänderung.pdf
Größe
8,9 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54

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Inhalt der Datei

Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) hat der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am _____________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 der Gebührensatzung erhält folgenden Wortlaut: Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von Restmüllbehälter 60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l 1.100 l 1.100 l bei 14-tägl. Leerung bei 14-tägl. Leerung bei 14-tägl. Leerung bei 14-tägl. Leerung bei 1 x wöch. Leerung bei 2 x wöch. Leerung bei 14-tägl. Leerung 112,00 € 150,00 € 225,00 € 450,00 € 4.124,00 € 8.247,00 € 2.062,00 € Biomüllbehälter 80 l 140 l bei 14-tägl. Leerung bei 14-tägl. Leerung 74,00 € 129,00 € Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. 1 von 1