Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
07.12.15, 12:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 128/2010
Fachdezernat Planen, Bauen, Umwelt
vom: 08.12.2010
Beschlussvorlage
öffentlich
PUA
Beratungsfolge
Planungs- und Umweltausschuss
Bezeichnung des TOP
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen - Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1 und 2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der derzeit gültigen Fassung.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Bergkamen, die am 08.10.2010, vorbehaltlich
einer Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Kamen, im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB an die Stadt Bergkamen versandt wurde.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Folgende Stellungnahme der Stadt Kamen wurde am 08.10.2010 der Stadt Bergkamen
übersandt:
„Grundsätzlich bestehen gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bergkamen und den vorgelegten Planentwurf keine Bedenken.
Allerdings entsprechen die Darstellungen im Bereich des Ostfeldes nicht den mit der Stadt
Kamen abgestimmten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“.
Daher rege ich an, auch im Flächennutzungsplan für diesen Bereich die Darstellung Sonderbaufläche „Logistik“ vorzusehen. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan im östlichen Bereich
zum Schutz der angrenzenden Kamener Wohngebiete ein Lärmschutzwall dargestellt. Im
Flächennutzungsplanentwurf besitzt diese Fläche lediglich die Signatur „Grünfläche“. Ich
rege daher an, hier eine Darstellungsform im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB „Fläche für
Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ zu wählen.
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Aus Sicht der Stadt Kamen möchte ich des Weiteren im Entwurf des Flächennutzungsplanes
die deutliche Reduzierung ausgewiesener Wohnbauflächen im Bereich des Bergkamener
Nordfeldes positiv hervorheben.
Diese Stellungnahme ergeht vorbehaltlich einer Zustimmung der politischen Gremien der
Stadt Kamen. Sie werden umgehend über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis informiert.“
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