Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Vorlage.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage
TOP-Nr.
Der Bürgermeister
Nr. 052/2011
Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt
vom: 04.07.2011
Beschlussvorlage
öffentlich
HFA
Beratungsfolge
Planungs- und Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Bezeichnung des TOP
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka "Unnaer Straße"
hier: Änderungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB
(Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus
dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).
2. Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens
beauftragt.
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der
derzeit gültigen Fassung)
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum kennzeichnet den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“. Dieser ist deckungsgleich mit den
bisherigen Abgrenzungen des Bebauungsplanes. Lediglich der südliche Planbereich wird bis
zur Gemeindegrenze der Stadt Unna erweitert.
Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus folgendem Grund:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 21.03.2002 ist der Bebauungsplan Nr. 61 Ka
„Unnaer Straße“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen worden. Am 03.04.2002 erlangte der Plan gem. § 10 (3) BauGB seine Rechtskraft. Der Bebauungsplan setzt im Wesentlichen eine große, zusammenhängende gewerbliche Bauflächen ohne innere Erschlie-
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ßung sowie die Anbindung an die vorhandenen Erschließungsanlagen des Kamen Karree
fest.
Die ursprüngliche Planung war ausgelegt auf die Entwicklung der gesamten Fläche durch
einen Investor. Vorgesehen waren Autohäuser sowie branchenspezifische Gewerbebetriebe.
Die Anbindung an das Kamen Karree sowie eine private innere Erschließung wurden bereits
nach kurzer Planungsphase erstellt, ohne dass konkrete Ansiedlungen realisiert werden
konnten.
Mit Rechtskraft vom 30.03.2004 wurde der Bebauungsplan im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens geringfügig geändert. Hierdurch wurden für die IKEA-Ansiedlung im nördlich
angrenzenden Bebauungsplan Nr. 70 Ka dringend benötigte Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses sowie Verkehrsflächen festgesetzt.
Bislang sind sämtliche Bemühungen sowohl des Investors, in dessen Eigentum sich die Flächen nach wie vor befinden, als auch der Stadt Kamen gescheitert Gewerbeansiedlungen zu
realisieren. Begründet ist dieses vor allem durch die nicht im Bebauungsplan gesicherte
öffentliche Erschließung, die ein großes Hemmnis bei der kleinteiligen Vermarktung der
Flächen darstellt. Daher ist es zwingend erforderlich den ursprünglichen Bebauungsplan zu
überarbeiten, um diesen an heutige Anforderungen einer adäquaten gewerblichen Nutzung,
in Verbindung mit einer ausreichend dimensionierten öffentlichen Erschließung, anzupassen.
Die Planfläche wird zudem noch um einen ca. 1,1 ha großen Bereich bis zur Gemeindegrenze der Stadt Unna erweitert. Erforderlich ist dieses, um die vorhandenen Flächenreserven,
als auch die Erschließungsanlagen, optimal ausnutzen zu können.
Das Gewerbegebiet ist Teil der interkommunalen Gewerbeentwicklung der Städte Unna und
Kamen. Die Änderung ermöglicht im Ergebnis auch die Anbindung der Westtangente an den
Kreisverkehr.
Der Bebauungsplan Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ hat zusammen mit der erweiterten Planung
eine Gesamtgröße von ca. 6,6 ha.
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