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Anlage 3.pdf

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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage 3.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:58

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Inhalt der Datei

Anlage 3 Gemeinsame Stellungnahme der Kreise und der kreisfreien Städte zu „Beiträge zur Regionalentwicklung – Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur“ (Entwurf - Stand März 2011) des Regionalverbandes Ruhr (RVR) I. Vorbemerkung Dieses Papier ist eine gemeinsame Stellungnahme der Kreise und der kreisfreien Städte (erarbeitet von der begleitenden Arbeitsgruppe zum Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur/Raumanalyse). Ergänzend beabsichtigen verschiedene Kreise und Kommunen dem RVR weitere, ihre Stadt oder ihren Kreis betreffende Hinweise liefern. Die Vertreter der kreisfreien Städte und Kreise in der begleitenden Arbeitsgruppe hatten in den bisherigen sechs Erörterungsterminen zu den Entwürfen der Raumanalyse mehrmals mündlich und in Teilen auch schriftlich ihre über redaktionelle oder sonstige fachliche Hinweise hinausgehenden wesentlichen Kritikpunkte vorgebracht. Einige dieser Kritikpunkte haben, auch bezogen auf den jetzt vorliegenden Entwurf der Raumanalyse Bestand und werden im Weiteren noch einmal - jetzt allerdings nur noch kursorisch - aufgeführt, da die kreisfreien Städte und Kreise davon ausgehen, dass der RVR keine Über- oder Neubearbeitung einzelner Kapitel beabsichtigt. Diese Stellungnahme zielt entsprechend weniger auf eine aufwändige Überarbeitung der Raumanalyse ab, sondern will in Hinsicht auf die Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr (geplant bis 2015) vor Über- oder Fehlinterpretationen einzelner Aussagen der Raumanalyse warnen und auf das Fehlen bestimmter Angaben hinweisen bzw. dessen Aufarbeitung im Rahmen der Regionalplanaufstellung einfordern. II. Anmerkungen Der ursprüngliche Zeitplan ist geändert worden. Die Beschlussfassung ist jetzt deutlich später vorgesehen. Dieses wird ausdrücklich begrüßt, da es den kreisfreien Städten, den Kreisen und den kreisangehörigen Gemeinden ermöglicht, ihre bürgerschaftlichen Gremien - sofern notwendig - zu beteiligen. Gleichfalls wird begrüßt, dass der ursprüngliche und zunehmend missverständliche Titel „Masterplan“ nun entfallen ist und durch den Begriff „Raumanalyse“ ersetzt wird. Die Erarbeitung einer umfassenden Raumanalyse für das gesamte RVRVerbandsgebiet als ein Beitrag zur Klärung und gemeinsamen Interpretation der Ausgangslage wird begrüßt. Positiv gesehen wird auch der Ansatz, das vom Bund im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie gesetzte 30 ha – Ziel zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen räumlich auf die Städte, Gemeinden und Kreise im RVR herunterzubrechen. Es bleibt abzuwarten, wie hiermit im Zuge des Regionalplanaufstellungsverfahrens umgegangen wird. Ebenfalls begrüßt wird die Anerkennung der zum Teil seit vielen Jahren gewachsenen Kooperationskultur und der Vielzahl von Kooperationprojekten in und zwischen den Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes. 1 In Hinblick auf den Erarbeitungsprozess des Regionalplans sind insbesondere folgende Punkte bedeutsam: • Die Zielsetzung der Raumanalyse bleibt teilweise verschwommen. Dieses dürfte allerdings auch der langen Erarbeitungszeit der Raumanalyse seit 2007 und auch der geänderten inhaltlichen Ausrichtung (vom zweibändigen Masterplan zur einbändigen Raumanalyse) geschuldet sein. • In der Raumanalyse wird umfangreiches Datenmaterial gesichtet und aufbereitet. Es wird erwartet, dass - sofern dieses Datenmaterial im Regionalplanprozess Verwendung finden soll - eine zur Regionalplanerarbeitung zeitnahe Aktualisierung erfolgt (beispielsweise von Bevölkerungsprognosen). • Die aus der Fortschreibung der RVR-eigenen abgeleiteten Aussagen zur Flächenentwicklung Überinterpretation der Datengrundlage zu werten. • Thematische Lücken bestehen insbesondere in der fehlenden oder nicht hinreichenden Aufarbeitung von Themen wie Klimaschutz und Energieeinsparung, Energieversorgung, Ver- und Entsorgung, Windkraft, Landwirtschaft, Freizeit und Tourismus. Mindestens für den Regionalplan sind diese Themenfelder aufzuarbeiten. • Die Aufarbeitung des Themas Mobilität / Verkehr im Rahmen der Raumanalyse wäre angesichts des aktuellen Problemdrucks in dieser Region angebracht gewesen. Das Fehlen ist bedauerlich. Das Themenfeld Verkehr/Mobilität muss im Regionalplanverfahren zwingend aufgegriffen werden. • Die in der Raumanalyse verwendete Auswahl von Kriterien zur Beschreibung von zentralen städtischen Funktionen ist nicht ausreichend. Es fehlen weitere wesentliche Kriterien zur Beschreibung von Zentralität, wie z. B. Infrastruktur-, Verwaltungs- oder Bildungseinrichtungen. Realnutzungskartierung sind in Teilen als III. Zum weiteren Verfahren Das „Abstimmungsverfahren“ zwischen RVR und kreisfreien Städten und Kreisen hat gezeigt, dass hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die notwendigen Schlussfolgerungen sollten gemeinsam gezogen werden. Die kreisfreien Städte und Kreise bieten ausdrücklich ihre Mitwirkung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan über die übliche allgemeine Einbeziehung im Rahmen der Trägerbeteiligung hinaus an. Es wird empfohlen, die Kompetenz und die Arbeiten weiterer Akteure der Raumentwicklung frühzeitig einzubeziehen. Dieses sind u.a. die RVR-eigene Wirtschaftsförderungseinrichtung wmr sowie die inhaltliche Einbeziehung des beim RVR in Bearbeitung befindlichen Freiraumentwicklungskonzeptes, welches irritierenderweise bislang keinen Eingang in die Raumanalyse gefunden hat. Dieses Wissen und diese Arbeiten sollten bei der Aufstellung des Regionalplans einbezogen werden. Der vorgesehene Ideenwettbewerb zur Zukunft der Region, der bekanntlich in den Aufstellungsprozess des Regionalplans einbezogen werden soll, sollte nach Meinung der kreisfreien Städte und Kreise auch zu einer gemeinsamen Diskussion von möglichen Leitbildern oder wesentlichen Eckpunkten der regionalen Entwicklung genutzt werden. 2