Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Anlage 3.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.12.15, 12:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
Gemeinsame Stellungnahme der Kreise und der kreisfreien Städte zu
„Beiträge zur Regionalentwicklung – Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur“ (Entwurf - Stand März 2011) des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
I. Vorbemerkung
Dieses Papier ist eine gemeinsame Stellungnahme der Kreise und der kreisfreien
Städte (erarbeitet von der begleitenden Arbeitsgruppe zum Masterplan Raum- und
Siedlungsstruktur/Raumanalyse). Ergänzend beabsichtigen verschiedene Kreise und
Kommunen dem RVR weitere, ihre Stadt oder ihren Kreis betreffende Hinweise
liefern.
Die Vertreter der kreisfreien Städte und Kreise in der begleitenden Arbeitsgruppe
hatten in den bisherigen sechs Erörterungsterminen zu den Entwürfen der
Raumanalyse mehrmals mündlich und in Teilen auch schriftlich ihre über
redaktionelle oder sonstige fachliche Hinweise hinausgehenden wesentlichen
Kritikpunkte vorgebracht. Einige dieser Kritikpunkte haben, auch bezogen auf den
jetzt vorliegenden Entwurf der Raumanalyse Bestand und werden im Weiteren noch
einmal - jetzt allerdings nur noch kursorisch - aufgeführt, da die kreisfreien Städte
und Kreise davon ausgehen, dass der RVR keine Über- oder Neubearbeitung
einzelner Kapitel beabsichtigt.
Diese Stellungnahme zielt entsprechend weniger auf eine aufwändige Überarbeitung
der Raumanalyse ab, sondern will in Hinsicht auf die Aufstellung des neuen
Regionalplans Ruhr (geplant bis 2015) vor Über- oder Fehlinterpretationen einzelner
Aussagen der Raumanalyse warnen und auf das Fehlen bestimmter Angaben
hinweisen bzw. dessen Aufarbeitung im Rahmen der Regionalplanaufstellung
einfordern.
II. Anmerkungen
Der ursprüngliche Zeitplan ist geändert worden. Die Beschlussfassung ist jetzt
deutlich später vorgesehen. Dieses wird ausdrücklich begrüßt, da es den kreisfreien
Städten, den Kreisen und den kreisangehörigen Gemeinden ermöglicht, ihre
bürgerschaftlichen Gremien - sofern notwendig - zu beteiligen. Gleichfalls wird
begrüßt, dass der ursprüngliche und zunehmend missverständliche Titel
„Masterplan“ nun entfallen ist und durch den Begriff „Raumanalyse“ ersetzt wird.
Die Erarbeitung einer umfassenden Raumanalyse für das gesamte RVRVerbandsgebiet als ein Beitrag zur Klärung und gemeinsamen Interpretation der
Ausgangslage wird begrüßt.
Positiv gesehen wird auch der Ansatz, das vom Bund im Rahmen der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie gesetzte 30 ha – Ziel zur Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen räumlich auf
die Städte, Gemeinden und Kreise im RVR herunterzubrechen. Es bleibt
abzuwarten, wie hiermit im Zuge des Regionalplanaufstellungsverfahrens
umgegangen wird. Ebenfalls begrüßt wird die Anerkennung der zum Teil seit vielen
Jahren gewachsenen Kooperationskultur und der Vielzahl von Kooperationprojekten
in und zwischen den Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes.
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In Hinblick auf den Erarbeitungsprozess des Regionalplans sind insbesondere
folgende Punkte bedeutsam:
•
Die Zielsetzung der Raumanalyse bleibt teilweise verschwommen. Dieses dürfte
allerdings auch der langen Erarbeitungszeit der Raumanalyse seit 2007 und auch
der geänderten inhaltlichen Ausrichtung (vom zweibändigen Masterplan zur
einbändigen Raumanalyse) geschuldet sein.
•
In der Raumanalyse wird umfangreiches Datenmaterial gesichtet und aufbereitet.
Es wird erwartet, dass - sofern dieses Datenmaterial im Regionalplanprozess
Verwendung finden soll - eine zur Regionalplanerarbeitung zeitnahe
Aktualisierung erfolgt (beispielsweise von Bevölkerungsprognosen).
•
Die aus der Fortschreibung der RVR-eigenen
abgeleiteten Aussagen zur Flächenentwicklung
Überinterpretation der Datengrundlage zu werten.
•
Thematische Lücken bestehen insbesondere in der fehlenden oder nicht
hinreichenden
Aufarbeitung
von
Themen
wie
Klimaschutz
und
Energieeinsparung, Energieversorgung, Ver- und Entsorgung, Windkraft,
Landwirtschaft, Freizeit und Tourismus. Mindestens für den Regionalplan sind
diese Themenfelder aufzuarbeiten.
•
Die Aufarbeitung des Themas Mobilität / Verkehr im Rahmen der Raumanalyse
wäre angesichts des aktuellen Problemdrucks in dieser Region angebracht
gewesen. Das Fehlen ist bedauerlich. Das Themenfeld Verkehr/Mobilität muss im
Regionalplanverfahren zwingend aufgegriffen werden.
•
Die in der Raumanalyse verwendete Auswahl von Kriterien zur Beschreibung von
zentralen städtischen Funktionen ist nicht ausreichend. Es fehlen weitere
wesentliche Kriterien zur Beschreibung von Zentralität, wie z. B. Infrastruktur-,
Verwaltungs- oder Bildungseinrichtungen.
Realnutzungskartierung
sind in Teilen als
III. Zum weiteren Verfahren
Das „Abstimmungsverfahren“ zwischen RVR und kreisfreien Städten und Kreisen hat
gezeigt, dass hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die notwendigen Schlussfolgerungen sollten gemeinsam gezogen werden.
Die kreisfreien Städte und Kreise bieten ausdrücklich ihre Mitwirkung im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan über die übliche allgemeine Einbeziehung
im Rahmen der Trägerbeteiligung hinaus an.
Es wird empfohlen, die Kompetenz und die Arbeiten weiterer Akteure der
Raumentwicklung frühzeitig einzubeziehen. Dieses sind u.a. die RVR-eigene
Wirtschaftsförderungseinrichtung wmr sowie die inhaltliche Einbeziehung des beim
RVR in Bearbeitung befindlichen Freiraumentwicklungskonzeptes, welches
irritierenderweise bislang keinen Eingang in die Raumanalyse gefunden hat. Dieses
Wissen und diese Arbeiten sollten bei der Aufstellung des Regionalplans einbezogen
werden.
Der vorgesehene Ideenwettbewerb zur Zukunft der Region, der bekanntlich in den
Aufstellungsprozess des Regionalplans einbezogen werden soll, sollte nach Meinung
der kreisfreien Städte und Kreise auch zu einer gemeinsamen Diskussion von
möglichen Leitbildern oder wesentlichen Eckpunkten der regionalen Entwicklung
genutzt werden.
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